=== 20-26 _ B 07839_B 07839 Johanneskirchner Str..pdf ===
BEZIRKSAUSSCHUSS DES 13. STADTBEZIRKES
DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
BOGENHAUSEN
Vorsitzender: Florian Ring
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Florian Ring
Geschäftsstelle:
Friedenstr. 40, 81660 München
Telefon: 233-61483
Telefax: 233-61485
E-Mail: BA13@muenchen.de
München, 04.06.2025
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
TOP 2.3.3/03.06.2025
Hoher LKW-Verkehr, Fahren auf dem Gehweg und erhöhte Geschwindigkeit in der Johanneskir-
chner Straße
Stellungnahme BA 13 Bogenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen hat sich in seiner Sitzung am 03.06.2025 mit dem o.g. Anlie-
gen befasst und folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen:
Weiterleitung an das Mobilitätsreferat mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zu folgen-
den Maßnahmen:
Anbringen des Verkehrszeichens 208 (Vorrang gewähren, mit Vorrang in Fahrtrichtung Osten),
ein metallenes Geländer am Fußwegrand,
und Änderung der Zufahrtsbeschränkung auf Fahrzeuge mit max. 3,5t (Rettungsfahrzeuge aus-
genommen).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Florian Ring
Vorsitzender des BA 13 Bogenhausen
=== 20-26 _ B 07839_B 07839 Hoher LKW-Verkehr AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes
- Bogenhausen –
Vorsitzender Herr Florian Ring
Friedenstr. 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.05.2026
Hoher LKW-Verkehr, Fahren auf dem Gehweg und erhöhte
Geschwindigkeit in der Johanneskirchner Straße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07839 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen vom 03.06.2025
Sehr geehrter Herr Ring,
mit dem im Betreff genannten Antrag des Bezirksausschusses Bogenhausen wurde das
Mobilitätsreferat um Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der
Johanneskirchner Straße gebeten (Vorrang gewähren mit Vorrang in Fahrtrichtung Ost, Metall-
geländer am Gehwegrand, Zufahrtsbeschränkung für Kfz über 3,5 t).
Das Anliegen wurde geprüft. Nach mehrfachen Ortsbegehungen, der Einbindung der örtlich
zuständigen Polizei sowie des Baureferats (Tiefbau – Straßenunterhaltsbezirk Ost) teilen wir
Folgendes mit:
Bei dem westlichsten Straßenabschnitt der Johanneskirchner Straße (Bereich der Haus-
nummern 2 – 18) handelt es sich um einen schmalen, aber längeren Straßenabschnitt, der
stellenweise keinen ungehinderten Begegnungsverkehr zulässt. Eine Straßenbiegung ist
vorhanden. Nur auf der Südseite existiert ein baulicher Gehweg, welcher teilweise nur eine
Breite von 1 bis 1,20 m aufweist. Genau im Bereich des sehr schmalen Gehwegs wurden
Wohngebäude mit ihren Hauseingängen direkt an den bestehenden Gehweg angebaut.
Es besteht bereits an beiden Einfahrten (Oberföhringer Straße im Westen und Effnerstraße im
Osten) ein LKW-Einfahrverbot (mit Zusatz „Anlieger frei“). Das bedeutet, dass Kfz über 3,5 t,
die nicht Anlieger sind, nicht einfahren dürfen. An der östlichen Einmündung (von der Effner-
straße kommend) ist das Lkw-Verbot sogar beidseitig und mit etwas Abstand als
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Wiederholung beschildert, damit es besser wahrgenommen wird. Die örtlichen baulichen
Gegebenheiten sind für eine optimale, aber rechtskonforme Aufstellung der Verkehrs-
beschilderung sehr schwierig, da die Fahrbahn im östlichen Abschnitt zunächst überbreit ist
und sich dann sehr stark verengt. Zudem wird an den Fahrbahnseiten – teils auch senkrecht –
geparkt, so dass die Verkehrszeichen noch weiter von der Fahrbahn abgerückt werden
mussten, was aber ihre Wahrnehmung mindert.
Für den Straßenabschnitt gilt Tempo 30 als Einzelfallregelung.
Die vom Bezirksausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen sind in diesem Teil der Johannes-
kirchner Straße nicht umsetzbar bzw. existiert das Lkw-Verbot (max. 3,5 t) bereits seit Jahren.
- Eine Vorrangregelung (Zeichen 208 StVO) ist nicht umsetzbar; sie ist für diese Örtlichkeit
ungeeignet. Die Straßenbiegung sowie der längere zu befahrende Straßenabschnitt ver-
hindern eine frühzeitige und ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr, so dass hier nicht
eingeschätzt werden kann, ob in der vorrangigen Fahrtrichtung Kfz-Verkehr entgegenkommt.
- Der bauliche Gehweg ist viel zu schmal, um auf diesem ein Geländer zur Absicherung des
Fußverkehrs zu errichten. Auch müsste das Geländer von der Fahrbahnkante (vom Fahrver-
kehr) etwas abgerückt werden (Sicherheitsabstand). Die geringe Gehwegbreite lässt dies
nicht zu. Ebenso darf ein Geländer nicht auf der Fahrbahn (z. B. am Fahrbahnrand neben
dem Gehweg) errichtet werden, da es als Hindernis gelten würde. Gemäß § 32 StVO sind
Hindernisse (auch hindernde Einbauten) auf der Fahrbahn verboten.
Das Mobilitätsreferat hat zusätzlich die Möglichkeit einer Einbahnregelung geprüft. Diese
würde recht weite Umfahrungen bedingen, da in näherer Umgebung keine parallel verlaufen-
den Straßen als Umfahrung vorhanden sind. Von den größeren Umwegen wären auch die
Anwohner*innen betroffen, was als unverhältnismäßige Belastung eingestuft wird.
Des Weiteren schränken die aktuellen baulichen Gegebenheiten eine klare, frühzeitig und
ausreichend erkennbare Beschilderung eines Durchfahrtverbots ein (insbesondere bei der
vom Bezirksausschuss bevorzugten Fahrtrichtung nach Osten).
Das Baureferat (Tiefbau – Straßenunterhaltsbezirk Ost) gab auf Nachfrage bekannt, dass eine
Fahrbahnverbreiterung auf der Nordseite wegen der Eigentumsverhältnisse nicht umsetzbar
ist. Gleichfalls führen kleinere bauliche Eingriffe (z. B. Fahrbahneinengungen durch sogenann-
te Gehwegnasen) keine vernünftige Lösung herbei. Es müsste eine umfassende Überplanung
des Straßenabschnitts erfolgen. Hierfür ist die Einbeziehung von Verkehrsplanern mit weiteren
Fachbehörden erforderlich. Entsprechende Schritte hierfür werden durch das Mobilitätsreferat
eingeleitet. Eine größere bauliche Umsetzung wäre allerdings nur mittelfristig denkbar.
Das Mobilitätsreferat wird in den nächsten Wochen an den Bezirksausschuss herantreten, um
kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zur Abstimmung zu bringen.
Zuvor sind noch Abstimmungen mit anderen Fachbehörden nötig.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB 2.21