Bessere Beschilderung und Anbringung eines Zebrastreifens in der Glücksburger Straße

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=== 20-26 _ B 08378_B 08378 Gluecksburger Strasse.pdf === BEZIRKSAUSSCHUSS DES 13. STADTBEZIRKES DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN BOGENHAUSEN Vorsitzender: Florian Ring Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Florian Ring Geschäftsstelle: Friedenstr. 40, 81660 München Telefon: 233-61483 Telefax: 233-61485 E-Mail: BA13@muenchen.de München, 19.11.2025 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen TOP 2.3.12/18.11.2025 Bessere Beschilderung und Anbringung eines Zebrastreifens in der Glücksburger Straße BA-Antrag 20-26 / B 08378 Stellungnahme BA 13 Bogenhausen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen hat sich in seiner Sitzung am 18.11.2025 mit dem o.g. Anlie- gen aus der Bürgerschaft befasst und folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Weiterleitung an MOR mit der Bitte, eine sichere Querungsmöglichkeit für den Radver- kehr über die Fahrbahn zu schaffen. 2. Das MOR wird gebeten, die Anordnung von Tempo 30 zwischen dem Westerlandanger und südlich der Einmündung der Salzstraße zu. Mit freundlichen Grüßen gez. Florian Ring Vorsitzender des BA 13 Bogenhausen === 20-26 _ B 08378_b 08378 Zebrastreifen in der Gluecksburger Strasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 13 - Bogenhausen Herr Ring Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 29.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Bessere Beschilderung und Anbringung eines Zebrastreifens in der Glücksburger Straße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08378 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen Sehr geehrter Herr Ring, zu Ihrem Antrag vom 19.11.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: wir haben den Antrag geprüft, eine sichere Querungsmöglichkeit für den Radverkehr über die Fahrbahn auf Höhe der Glücksburgerstraße 75 zu schaffen. Im Ergebnis müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Einrichtung einer Querungshilfe an dieser Stelle nicht realisiert werden kann. Auch eine temporäre oder alternative Regelung mittels Wechselverkehrs (Signalisierung oder punktuelle Engstellen) scheidet aus. Die Glücksburger Straße weist auf Höhe der Hausnummer 75 eine reine Fahrbahnbreite von lediglich circa 6,00 Metern auf. Nach den geltenden Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sowie den Standards der Landeshauptstadt München erfordert eine Mittelinsel bei Linienbusverkehr (hier: Buslinie 154) eine lichte Fahrstreifenbreite von mindestens 3,25 Metern je Fahrtrichtung. Zusammen mit der notwendigen Inseltiefe von mindestens 2,00 Metern (Regelmaß für Kinderwagen/Lastenräder: 2,50 Meter) ergibt sich ein Querschnittsbedarf von mindestens 8,50 bis 9,00 Metern. Aufgrund der engen Bestandsgeometrie und der bestehenden privaten Grundstücksgrenzen ist eine Fahrbahnaufweitung um rund 2,50 Meter im Bestand unmöglich. Eine einseitige Verschwenkung zulasten der südlichen Flächen würde einen erheblichen baulichen Eingriff I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] (Trassierung auf 50 Metern Länge, Grunderwerb/Pachtaufhebungen im Bereich der dortigen Krautgärten, aufwendige Verlegung der Oberflächenentwässerung und Errichtung einer normgerechten Konfliktzonenbeleuchtung) nach sich ziehen. Einseitig ab der Hausnummer 75 endet der reguläre Gehweg der Gartenstadt Johanneskirchen. Eine Querungshilfe darf rechtlich nicht im unbefestigten Seitenraum enden. Da auf der Südseite kein weiterführender Gehweg existiert und die dortigen Freiflächen landwirtschaftlich bzw. als Krautgärten genutzt werden, fehlt die bauliche und rechtliche Voraussetzung für eine sichere, barrierefreie Gegen-Aufstellfläche nach Münchner Standard. Die Prüfung einer alternativen Reduzierung der Fahrbahn auf eine Spur mittels einer Engstellenregelung (Wechselverkehr mit Vorrangregelung oder Signalisierung) führte ebenfalls zu einem negativen Ergebnis. Die Glücksburger Straße dient der Erschließung des angrenzenden Mischgebiets sowie als Linienbusstrecke. Eine künstliche Engstelle würde zu erheblichen Rückstaus, Behinderungen im dichten Taktverkehr der Buslinie 154 und einem erhöhten Risiko von Auffahrunfällen am Übergang zum Außenbereich führen. Sicherheit im Begegnungsverkehr: Aufgrund des regelmäßigen Begegnungsverkehrs von Bussen und Nutzfahrzeugen ist eine permanente Durchfahrtsbreite zwingend erforderlich, um ein gefährliches Ausweichen von Großfahrzeugen auf den verbleibenden Gehweg (Nordseite) auszuschließen. Die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik zeigt, dass der betreffende Abschnitt im Übergangsbereich der Glücksburger Straße verkehrlich völlig unauffällig ist. Es handelt sich weder um einen Unfallhäufungspunkt noch um eine Strecke mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Auch die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) als Querungsmöglichkeit für den Radverkehr scheidet aus. Zum einen fehlen auf der Südseite die nach R-FGÜ 2001 zwingend erforderlichen Gehweganschlüsse und Aufstellflächen, zum anderen stellt für den Radverkehr ein Zebrastreifen schon keine zulässige Querungshilfe dar, da fahrende Radfahrer auf ihm keinen Vorrang genießen (§ 26 StVO). Aufgrund der fehlenden rechtlichen und baulichen Voraussetzungen, der unauffälligen Sicherheitslage und dem Ausschluss einer fahrbahnverengenden Wechselverkehrsregelung muss der Antrag abgelehnt werden. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung. Auf Wunsch des Bezirksausschusses 13 vom 21.01.2026 wurde die Glücksburger Straße im Abschnitt zwischen Salzstraße und Flensburger Straße (inkl. Westerlandanger) mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h überprüft. Das Ergebnis wurde dem Bezirksausschuss 13 mit Schreiben vom 19.02.2026 mitgeteilt. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h weder als Einzelmaßnahme noch als Zonenregelung vorliegen. In der Gesamtbetrachtung wurden auch die örtlichen Gegebenheiten der an die Glücksburger Straße anschließenden Flensburger Straße betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass für den östlichen Abschnitt alle rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung/Erweiterung einer Tempo 30-Zone erfüllt sind. Der Bezirksausschuss 13 hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 der Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Erweiterung der Tempo 30-Zone zugestimmt. Das Mobilitätsreferat hat die Erweiterung der Tempo 30-Zonenbeschilderung bereits beim Baureferat veranlasst. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Radverkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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