=== 20-26 _ B 08378_B 08378 Gluecksburger Strasse.pdf ===
BEZIRKSAUSSCHUSS DES 13. STADTBEZIRKES
DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
BOGENHAUSEN
Vorsitzender: Florian Ring
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Florian Ring
Geschäftsstelle:
Friedenstr. 40, 81660 München
Telefon: 233-61483
Telefax: 233-61485
E-Mail: BA13@muenchen.de
München, 19.11.2025
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
TOP 2.3.12/18.11.2025
Bessere Beschilderung und Anbringung eines Zebrastreifens in der Glücksburger Straße
BA-Antrag 20-26 / B 08378
Stellungnahme BA 13 Bogenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen hat sich in seiner Sitzung am 18.11.2025 mit dem o.g. Anlie-
gen aus der Bürgerschaft befasst und folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Weiterleitung an MOR mit der Bitte, eine sichere Querungsmöglichkeit für den Radver-
kehr über die Fahrbahn zu schaffen.
2. Das MOR wird gebeten, die Anordnung von Tempo 30 zwischen dem Westerlandanger
und südlich der Einmündung der Salzstraße zu.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Florian Ring
Vorsitzender des BA 13 Bogenhausen
=== 20-26 _ B 08378_b 08378 Zebrastreifen in der Gluecksburger Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
radverkehr.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 13 - Bogenhausen
Herr Ring
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
29.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Bessere Beschilderung und Anbringung eines Zebrastreifens in der Glücksburger
Straße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08378 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen
Sehr geehrter Herr Ring,
zu Ihrem Antrag vom 19.11.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
wir haben den Antrag geprüft, eine sichere Querungsmöglichkeit für den Radverkehr über die
Fahrbahn auf Höhe der Glücksburgerstraße 75 zu schaffen.
Im Ergebnis müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Einrichtung einer Querungshilfe an dieser
Stelle nicht realisiert werden kann. Auch eine temporäre oder alternative Regelung mittels
Wechselverkehrs (Signalisierung oder punktuelle Engstellen) scheidet aus.
Die Glücksburger Straße weist auf Höhe der Hausnummer 75 eine reine Fahrbahnbreite von
lediglich circa 6,00 Metern auf. Nach den geltenden Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt) sowie den Standards der Landeshauptstadt München erfordert eine
Mittelinsel bei Linienbusverkehr (hier: Buslinie 154) eine lichte Fahrstreifenbreite von
mindestens 3,25 Metern je Fahrtrichtung. Zusammen mit der notwendigen Inseltiefe von
mindestens 2,00 Metern (Regelmaß für Kinderwagen/Lastenräder: 2,50 Meter) ergibt sich ein
Querschnittsbedarf von mindestens 8,50 bis 9,00 Metern.
Aufgrund der engen Bestandsgeometrie und der bestehenden privaten Grundstücksgrenzen
ist eine Fahrbahnaufweitung um rund 2,50 Meter im Bestand unmöglich. Eine einseitige
Verschwenkung zulasten der südlichen Flächen würde einen erheblichen baulichen Eingriff
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LHM-Schutzbedarf:
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]
(Trassierung auf 50 Metern Länge, Grunderwerb/Pachtaufhebungen im Bereich der dortigen
Krautgärten, aufwendige Verlegung der Oberflächenentwässerung und Errichtung einer
normgerechten Konfliktzonenbeleuchtung) nach sich ziehen.
Einseitig ab der Hausnummer 75 endet der reguläre Gehweg der Gartenstadt
Johanneskirchen. Eine Querungshilfe darf rechtlich nicht im unbefestigten Seitenraum enden.
Da auf der Südseite kein weiterführender Gehweg existiert und die dortigen Freiflächen
landwirtschaftlich bzw. als Krautgärten genutzt werden, fehlt die bauliche und rechtliche
Voraussetzung für eine sichere, barrierefreie Gegen-Aufstellfläche nach Münchner Standard.
Die Prüfung einer alternativen Reduzierung der Fahrbahn auf eine Spur mittels einer
Engstellenregelung (Wechselverkehr mit Vorrangregelung oder Signalisierung) führte ebenfalls
zu einem negativen Ergebnis.
Die Glücksburger Straße dient der Erschließung des angrenzenden Mischgebiets sowie als
Linienbusstrecke. Eine künstliche Engstelle würde zu erheblichen Rückstaus, Behinderungen
im dichten Taktverkehr der Buslinie 154 und einem erhöhten Risiko von Auffahrunfällen am
Übergang zum Außenbereich führen.
Sicherheit im Begegnungsverkehr: Aufgrund des regelmäßigen Begegnungsverkehrs von
Bussen und Nutzfahrzeugen ist eine permanente Durchfahrtsbreite zwingend erforderlich, um
ein gefährliches Ausweichen von Großfahrzeugen auf den verbleibenden Gehweg (Nordseite)
auszuschließen.
Die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik zeigt, dass der betreffende Abschnitt im
Übergangsbereich der Glücksburger Straße verkehrlich völlig unauffällig ist. Es handelt sich
weder um einen Unfallhäufungspunkt noch um eine Strecke mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial.
Auch die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) als Querungsmöglichkeit für
den Radverkehr scheidet aus. Zum einen fehlen auf der Südseite die nach R-FGÜ 2001
zwingend erforderlichen Gehweganschlüsse und Aufstellflächen,
zum anderen stellt für den Radverkehr ein Zebrastreifen schon keine zulässige Querungshilfe
dar, da fahrende Radfahrer auf ihm keinen Vorrang genießen (§ 26 StVO).
Aufgrund der fehlenden rechtlichen und baulichen Voraussetzungen, der unauffälligen
Sicherheitslage und dem Ausschluss einer fahrbahnverengenden Wechselverkehrsregelung
muss der Antrag abgelehnt werden. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung.
Auf Wunsch des Bezirksausschusses 13 vom 21.01.2026 wurde die Glücksburger Straße im
Abschnitt zwischen Salzstraße und Flensburger Straße (inkl. Westerlandanger) mit dem
Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h überprüft. Das Ergebnis wurde dem
Bezirksausschuss 13 mit Schreiben vom 19.02.2026 mitgeteilt.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h weder als Einzelmaßnahme
noch als Zonenregelung vorliegen.
In der Gesamtbetrachtung wurden auch die örtlichen Gegebenheiten der an die Glücksburger
Straße anschließenden Flensburger Straße betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass für den
östlichen Abschnitt alle rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung/Erweiterung einer Tempo
30-Zone erfüllt sind. Der Bezirksausschuss 13 hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 der
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Erweiterung der Tempo 30-Zone zugestimmt. Das Mobilitätsreferat hat die Erweiterung der
Tempo 30-Zonenbeschilderung bereits beim Baureferat veranlasst.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Radverkehr