=== 20-26 _ B 08640_B 08640 Topo-Box.pdf ===
Die SPD-Fraktion im Internet: http://www.spd-muenchennordost.de
SPD-Fraktion
Bezirksausschuss 13 – Bogenhausen
An den Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen
z. Hd. Herrn Florian Ring, Vorsitzender BA13
München, 21. Januar 2026
ANTRAG
Aufstellung einer Topo-Box zur Ermittlung von Daten der
Geschwindigkeits- und Lärmmessung in der Effnerstraße
Die Landeshauptstadt München wird gebeten, in Kooperation mit dem Freistaat Bayern in der
Effnerstraße (Staatsstraße 2088) stadtauswärts auf Höhe der Zufahrt von der Johanneskirchner
Straße eine Topo-Box aufzustellen, die sowohl die Effnerstraße als auch die Abfahrt erfasst. Der
Abschnitt an der Effnerstraße ist hier aus Lärmschutzgründen auf 60 km/h beschränkt. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung wird von einer Vielzahl von PKW- und Motorradfahrern regelmäßig
ignoriert, so dass die Lärmschutzfunktion keinerlei Wirkung hat. Aus diesem Grund soll die Topo-
Box mit integrierter Lärmmessung Daten ermitteln, die neben der Geschwindigkeit auch den Lärm
misst, sofern dies technisch möglich ist.
Ermittlung der Lärmbelastung u.a. in der Effnerstraße (Abschnitt Johanneskirchner Straße bis
Stadtgrenze) Quelle: Bayerisches Landesamt fürUmwelt
Karin Vetterle
Fraktionssprecherin
E-Mail: kvdesign@web.de
Die SPD-Fraktion im Internet: http://www.spd-muenchennordost.de
Begründung
Trotz Geschwindigkeitsbegrenzung fahren insbesondere an sonnigen Tagen vermehrt PKW- und
Motorradfahrer weit höhere Geschwindigkeiten als die erlaubten 60 km/h. Dies führt bei den
angrenzenden Bewohnern zu einer erheblichen Lärmbelästigung.
gez. Karin Vetterle
MdBA
SPD-Fraktionssprecherin, Initiative
Weitere Fraktionsmitglieder:
Christiane Hacker
Hermine Ruhland-Giles
Marko Poggenpohl
Carolina Brändle
Gerrit Dittrich
=== 20-26 _ B 08640_B 08640 Topo-Box AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
gb1.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 13 - Bogenhausen
Herr Ring
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
14.07.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
BA-Antrag zur Bestellung einer städtischen Leistung
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08640 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen
Sehr geehrter Herr Ring,
zu Ihrem Antrag vom 10.05.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Das Mobilitätsreferat ist nicht für Lärmmessungen und auch nicht für
Geschwindigkeitsmessungen durch Topo-Boxen außerhalb von T30 Zonen zuständig. Zur
Beantwortung des BA-Antrages hat das Mobilitätsreferat Stellungnahmen des Referats für
Klima und Umwelt zum Thema Lärmbelastung und bei der Polizei zum Thema
Geschwindigkeitsmessungen außerhalb T30 Zonen eingeholt, die wie folgt lauten:
Stellungnahme des RKU:
Von der vielbefahrenen Effnerstraße geht eine hohe Lärmbelastung aus. Die Höhe der
Lärmpegel kann der Lärmkarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2022
entnommen werden. Die Lärmkarte ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de
&dn=lfu_domain-laerm.
Im angesprochenen Bereich nördlich der Johanneskirchner Straße stadtauswärts betragen die
Lärmpegel gemäß Lärmkarte an den Wohngebäuden im Fritz-Meyer-Weg bis zu 68,2 dB(A)
tags und bis zu 58,7 dB(A) nachts (Fritz-Meyer-Weg 25b).
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Die Lärmpegel in der Lärmkarte wurden anhand von Verkehrsdaten berechnet. Zur
Beurteilung der Lärmbelastung des Straßen- und Schienenverkehrs werden grundsätzlich
Berechnungen (und keine Messungen) durchgeführt.
Messungen geben Momentansituationen für einen Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder.
Verkehrslärmmessungen führen nicht zu reproduzierbaren und repräsentativen Ergebnissen
(Witterungsbedingungen, Verhalten der Autofahrer*innen, Störgeräusche usw.), deshalb
können mit Messergebnissen auch keine nachvollziehbaren Vergleiche erstellt werden. Aus
diesem Grund werden Lärmmessungen rechtlich nicht als Entscheidungsgrundlage für
mögliche Lärmschutzansprüche anerkannt. Grundlage für die Berechnungen sind u. a. die
Angaben zu Anzahl, Art und Geschwindigkeit der verkehrenden Fahrzeuge,
Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn, vorhandene Steigungen etc.
Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation:
Aus fachlicher Sicht kommen Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände,
Schallschutzfenster oder Geschwindigkeitsreduzierungen grundsätzlich in Frage.
Der Einsatz von Lärmschutzwänden zum Schutz der Wohngebäude am Fritz-Meyer-Weg
erscheint aus fachlicher Sicht als wenig zielführend, da Lärmschutzwänden mit städtebaulich
verträglichen Höhen lediglich Erdgeschoss sowie 1. Obergeschoss vom Verkehrslärm
abschirmen, die Wohngebäude hier allerdings über 4 bis 5 Stockwerke verfügen.
Schallschutzfenster sind mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eingebaut. Falls das in
Einzelfällen nicht der Fall sein sollte, besteht die Möglichkeit eine Förderung des Einbaus von
Schallschutzfenstern im Rahmen des städtischen Schallschutzfensterprogramms zu
beantragen. Ob eine Adresse grundsätzlich förderfähig ist, lässt sich mit unserem Abfragetool
unter folgendem Link ermitteln: https://stadt.muenchen.de/service/info/stadtisches-
schallschutzfensterprogramm/1096949/n0/
Aus fachlicher Sicht stellt eine Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h auf der
Effnerstraße die sinnvollste Maßnahme dar (ggf. in Kombination mit verstärkten polizeilichen
Geschwindigkeitskontrollen). Diese Option ist schnell umsetzbar, kostengünstig und erreicht
zahlreiche Betroffene. Allerdings ist der Effekt auf den Lärmpegel auch bei dieser Maßnahme
eher moderat. Rechnerisch ergibt sich bei einer Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h eine Minderung der Lärmpegelwerte um etwa
1,0 bis 1,5 dB(A).
Wir weisen darauf hin, dass sich die Effnerstraße nördlich der Johanneskirchner Straße nicht
in der Baulast der Landeshauptstadt München befindet. Die Finanzierung baulicher
Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwand) sowie die Anordnung verkehrsrechtlicher
Maßnahmen (Tempo 50) wäre daher mit dem Baulastträger der Effnerstraße (Staatliches
Bauamt Freising, Straßenbau) zu klären.
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Stellungnahme der Polizei:
Der angefragte Bereich der Effnerstraße (St 2088; 60 km/h) befindet sich im Bereich zwischen
Abschn. 200 St 0,8 / Abschn. 180 St 0,3 im Geschwindigkeitsmessprogramm des
Polizeipräsidiums München. Im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 führte die
Verkehrspolizei Verkehrsüberwachung hier insgesamt neun Geschwindigkeitsmessungen
mittels Großgerät durch. Dabei kam es bei einem Durchlauf von 11.210 Fahrzeugen zu 511
Geschwindigkeitsverstößen im Verwarnungsbereich und zu 354 Geschwindigkeitsverstößen
im Anzeigenbereich. Es wurden acht Fahrverbote generiert. Die Beanstandungsquote lag bei
7,72 Prozent (leicht erhöht).
Das Polizeipräsidium München verfügt über eine TOPO.box. Diese ist zwar in der Lage
Geräuschmessungen von Fahrzeugen durchzuführen, jedoch lediglich von einer Fahrspur. Die
Effnerstraße (St 2088) ist jedoch zweispurig. Es ist auch nicht möglich die TOPO.box so
einzustellen, dass sie zuverlässig nur die Geräuschmessung von Fahrzeugen auf der ersten
Fahrspur aufnimmt. Somit ist eine zuverlässige, aussagekräftige Geräuschmessung mit der
dem Polizeipräsidium München zur Verfügung stehenden Technik im angefragten Bereich
nicht möglich.
Bezüglich der erbetenen Geschwindigkeitsmessungen darf auf Absatz I verwiesen werden.
Zudem wird die im Antrag der SPD-Fraktion beschriebene Situation in Bezug auf
Lärmbelästigung durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion 22 (Bogenhausen) bestätigt.
Pkw- und Kradfahrer, die der „Autoposer-Szene“ zuzuordnen sind, haben z. B.
Klappenauspuffanlagen montiert und testen diese u. a. im angefragten Bereich. Die
Auspuffanlagen entsprechen jedoch i. d. R. den gesetzlichen Bestimmungen, wodurch sie als
legal einzustufen sind und polizeilich nicht beanstandet werden können.
Bei dem Phänomen „Autoposer“ handelt es sich aus polizeilicher Sicht um ein bekanntes
Problem. Besonders zu und nach Corona-Zeiten hat das Poserverhalten in München
signifikant zugenommen. Die dadurch verursachten Lärmbelästigungen werden wiederkehrend
bei Bürgerversammlungen thematisiert und stehen somit im Fokus des Polizeipräsidiums
München. Die Bekämpfung problematischen Poserverhaltens nimmt im Bereich der
polizeilichen Verkehrsüberwachung einen hohen Stellenwert ein.
Hierbei gehen die betroffenen örtlich zuständigen Polizeidienststellen Hand in Hand mit der
Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung (VPI VÜ) und eingesetzten Kräften der
Einsatzhundertschaften. Alle genannten Dienststellen sind angehalten Kontrollen im Rahmen
ihres Streifendienstes oder im Rahmen geplanter Schwerpunkteinsätze durchzuführen. Zudem
werden seit dem März 2025 mehrmals wöchentlich durch die VPI VÜ ergänzend
Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung von rechtswidrigem Poserverhalten durchgeführt. Um
gegen Zuwiderhandlungen der Szeneanhänger noch effektiver vorgehen zu können, werden
hierbei Polizeibeamte mit einer speziellen Schulung zur Erkennung von
Fahrzeugmanipulationen eingesetzt. Weiterhin finden täglich zu der Problematik
Lageerhebungen statt, um ggf. das polizeiliche Vorgehen zielgerichtet anzupassen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Gb 1 Strategie
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1