Aufstellung einer Topo-Box zur Ermittlung von Daten der Geschwindigkeits- und Lärmmessung in der Effnerstraße…

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Aufstellung einer Topo-Box zur Ermittlung von Daten der Geschwindigkeits- und Lärmmessung in der Effnerstraße Bestellung städtischer Leistung

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=== 20-26 _ B 08640_B 08640 Topo-Box.pdf === Die SPD-Fraktion im Internet: http://www.spd-muenchennordost.de SPD-Fraktion Bezirksausschuss 13 – Bogenhausen An den Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen z. Hd. Herrn Florian Ring, Vorsitzender BA13 München, 21. Januar 2026 ANTRAG Aufstellung einer Topo-Box zur Ermittlung von Daten der Geschwindigkeits- und Lärmmessung in der Effnerstraße Die Landeshauptstadt München wird gebeten, in Kooperation mit dem Freistaat Bayern in der Effnerstraße (Staatsstraße 2088) stadtauswärts auf Höhe der Zufahrt von der Johanneskirchner Straße eine Topo-Box aufzustellen, die sowohl die Effnerstraße als auch die Abfahrt erfasst. Der Abschnitt an der Effnerstraße ist hier aus Lärmschutzgründen auf 60 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird von einer Vielzahl von PKW- und Motorradfahrern regelmäßig ignoriert, so dass die Lärmschutzfunktion keinerlei Wirkung hat. Aus diesem Grund soll die Topo- Box mit integrierter Lärmmessung Daten ermitteln, die neben der Geschwindigkeit auch den Lärm misst, sofern dies technisch möglich ist. Ermittlung der Lärmbelastung u.a. in der Effnerstraße (Abschnitt Johanneskirchner Straße bis Stadtgrenze) Quelle: Bayerisches Landesamt fürUmwelt Karin Vetterle Fraktionssprecherin E-Mail: kvdesign@web.de Die SPD-Fraktion im Internet: http://www.spd-muenchennordost.de Begründung Trotz Geschwindigkeitsbegrenzung fahren insbesondere an sonnigen Tagen vermehrt PKW- und Motorradfahrer weit höhere Geschwindigkeiten als die erlaubten 60 km/h. Dies führt bei den angrenzenden Bewohnern zu einer erheblichen Lärmbelästigung. gez. Karin Vetterle MdBA SPD-Fraktionssprecherin, Initiative Weitere Fraktionsmitglieder: Christiane Hacker Hermine Ruhland-Giles Marko Poggenpohl Carolina Brändle Gerrit Dittrich === 20-26 _ B 08640_B 08640 Topo-Box AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 gb1.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 13 - Bogenhausen Herr Ring Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 14.07.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] BA-Antrag zur Bestellung einer städtischen Leistung BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08640 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen Sehr geehrter Herr Ring, zu Ihrem Antrag vom 10.05.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Mobilitätsreferat ist nicht für Lärmmessungen und auch nicht für Geschwindigkeitsmessungen durch Topo-Boxen außerhalb von T30 Zonen zuständig. Zur Beantwortung des BA-Antrages hat das Mobilitätsreferat Stellungnahmen des Referats für Klima und Umwelt zum Thema Lärmbelastung und bei der Polizei zum Thema Geschwindigkeitsmessungen außerhalb T30 Zonen eingeholt, die wie folgt lauten: Stellungnahme des RKU: Von der vielbefahrenen Effnerstraße geht eine hohe Lärmbelastung aus. Die Höhe der Lärmpegel kann der Lärmkarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2022 entnommen werden. Die Lärmkarte ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de &dn=lfu_domain-laerm. Im angesprochenen Bereich nördlich der Johanneskirchner Straße stadtauswärts betragen die Lärmpegel gemäß Lärmkarte an den Wohngebäuden im Fritz-Meyer-Weg bis zu 68,2 dB(A) tags und bis zu 58,7 dB(A) nachts (Fritz-Meyer-Weg 25b). I. Seite 2 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Die Lärmpegel in der Lärmkarte wurden anhand von Verkehrsdaten berechnet. Zur Beurteilung der Lärmbelastung des Straßen- und Schienenverkehrs werden grundsätzlich Berechnungen (und keine Messungen) durchgeführt. Messungen geben Momentansituationen für einen Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Verkehrslärmmessungen führen nicht zu reproduzierbaren und repräsentativen Ergebnissen (Witterungsbedingungen, Verhalten der Autofahrer*innen, Störgeräusche usw.), deshalb können mit Messergebnissen auch keine nachvollziehbaren Vergleiche erstellt werden. Aus diesem Grund werden Lärmmessungen rechtlich nicht als Entscheidungsgrundlage für mögliche Lärmschutzansprüche anerkannt. Grundlage für die Berechnungen sind u. a. die Angaben zu Anzahl, Art und Geschwindigkeit der verkehrenden Fahrzeuge, Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn, vorhandene Steigungen etc. Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation: Aus fachlicher Sicht kommen Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände, Schallschutzfenster oder Geschwindigkeitsreduzierungen grundsätzlich in Frage. Der Einsatz von Lärmschutzwänden zum Schutz der Wohngebäude am Fritz-Meyer-Weg erscheint aus fachlicher Sicht als wenig zielführend, da Lärmschutzwänden mit städtebaulich verträglichen Höhen lediglich Erdgeschoss sowie 1. Obergeschoss vom Verkehrslärm abschirmen, die Wohngebäude hier allerdings über 4 bis 5 Stockwerke verfügen. Schallschutzfenster sind mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eingebaut. Falls das in Einzelfällen nicht der Fall sein sollte, besteht die Möglichkeit eine Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern im Rahmen des städtischen Schallschutzfensterprogramms zu beantragen. Ob eine Adresse grundsätzlich förderfähig ist, lässt sich mit unserem Abfragetool unter folgendem Link ermitteln: https://stadt.muenchen.de/service/info/stadtisches- schallschutzfensterprogramm/1096949/n0/ Aus fachlicher Sicht stellt eine Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h auf der Effnerstraße die sinnvollste Maßnahme dar (ggf. in Kombination mit verstärkten polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen). Diese Option ist schnell umsetzbar, kostengünstig und erreicht zahlreiche Betroffene. Allerdings ist der Effekt auf den Lärmpegel auch bei dieser Maßnahme eher moderat. Rechnerisch ergibt sich bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h eine Minderung der Lärmpegelwerte um etwa 1,0 bis 1,5 dB(A). Wir weisen darauf hin, dass sich die Effnerstraße nördlich der Johanneskirchner Straße nicht in der Baulast der Landeshauptstadt München befindet. Die Finanzierung baulicher Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwand) sowie die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen (Tempo 50) wäre daher mit dem Baulastträger der Effnerstraße (Staatliches Bauamt Freising, Straßenbau) zu klären. Seite 3 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Stellungnahme der Polizei: Der angefragte Bereich der Effnerstraße (St 2088; 60 km/h) befindet sich im Bereich zwischen Abschn. 200 St 0,8 / Abschn. 180 St 0,3 im Geschwindigkeitsmessprogramm des Polizeipräsidiums München. Im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 führte die Verkehrspolizei Verkehrsüberwachung hier insgesamt neun Geschwindigkeitsmessungen mittels Großgerät durch. Dabei kam es bei einem Durchlauf von 11.210 Fahrzeugen zu 511 Geschwindigkeitsverstößen im Verwarnungsbereich und zu 354 Geschwindigkeitsverstößen im Anzeigenbereich. Es wurden acht Fahrverbote generiert. Die Beanstandungsquote lag bei 7,72 Prozent (leicht erhöht). Das Polizeipräsidium München verfügt über eine TOPO.box. Diese ist zwar in der Lage Geräuschmessungen von Fahrzeugen durchzuführen, jedoch lediglich von einer Fahrspur. Die Effnerstraße (St 2088) ist jedoch zweispurig. Es ist auch nicht möglich die TOPO.box so einzustellen, dass sie zuverlässig nur die Geräuschmessung von Fahrzeugen auf der ersten Fahrspur aufnimmt. Somit ist eine zuverlässige, aussagekräftige Geräuschmessung mit der dem Polizeipräsidium München zur Verfügung stehenden Technik im angefragten Bereich nicht möglich. Bezüglich der erbetenen Geschwindigkeitsmessungen darf auf Absatz I verwiesen werden. Zudem wird die im Antrag der SPD-Fraktion beschriebene Situation in Bezug auf Lärmbelästigung durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion 22 (Bogenhausen) bestätigt. Pkw- und Kradfahrer, die der „Autoposer-Szene“ zuzuordnen sind, haben z. B. Klappenauspuffanlagen montiert und testen diese u. a. im angefragten Bereich. Die Auspuffanlagen entsprechen jedoch i. d. R. den gesetzlichen Bestimmungen, wodurch sie als legal einzustufen sind und polizeilich nicht beanstandet werden können. Bei dem Phänomen „Autoposer“ handelt es sich aus polizeilicher Sicht um ein bekanntes Problem. Besonders zu und nach Corona-Zeiten hat das Poserverhalten in München signifikant zugenommen. Die dadurch verursachten Lärmbelästigungen werden wiederkehrend bei Bürgerversammlungen thematisiert und stehen somit im Fokus des Polizeipräsidiums München. Die Bekämpfung problematischen Poserverhaltens nimmt im Bereich der polizeilichen Verkehrsüberwachung einen hohen Stellenwert ein. Hierbei gehen die betroffenen örtlich zuständigen Polizeidienststellen Hand in Hand mit der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung (VPI VÜ) und eingesetzten Kräften der Einsatzhundertschaften. Alle genannten Dienststellen sind angehalten Kontrollen im Rahmen ihres Streifendienstes oder im Rahmen geplanter Schwerpunkteinsätze durchzuführen. Zudem werden seit dem März 2025 mehrmals wöchentlich durch die VPI VÜ ergänzend Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung von rechtswidrigem Poserverhalten durchgeführt. Um gegen Zuwiderhandlungen der Szeneanhänger noch effektiver vorgehen zu können, werden hierbei Polizeibeamte mit einer speziellen Schulung zur Erkennung von Fahrzeugmanipulationen eingesetzt. Weiterhin finden täglich zu der Problematik Lageerhebungen statt, um ggf. das polizeiliche Vorgehen zielgerichtet anzupassen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Seite 4 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Gb 1 Strategie II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB1

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

04.08.2026 um 19:30 Uhr

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