=== 20-26 _ B 08625_B 08625 Gelbe Tonne.pdf ===
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksausschuss 13 Bogenhausen
Wahlperiode 2020-2026
Anfrage zu den Gelben Tonnen 22.01.2026
Das AWM wird gebeten, dem Bezirksausschuss 13 Bogenhausen zeitnah einen verbindlichen Termin
für die Einführung der Gelben Tonne im Bezirk mitzuteilen. Darüber hinaus erwarten wir eine klare
Aussage, wann die veralteten Glascontainer durch barrierefreie Modelle ersetzt werden.
Begründung:
Die Beschwerden der Bürger*innen über verschmutzte, überfüllte und nicht zur Zufriedenheit
gereinigte Wertstoffcontainer sind inzwischen ein verlässlicher Dauerbrenner im Bezirksausschuss.
Mit der Einführung der Gelben Tonne wird die Verantwortung auf die Haushalte übertragen, wodurch
das Problem an der Wurzel gepackt werden kann. Das würde nicht nur das AWM entlasten, sondern
ebenso die beauftragten Dienstleister Remondis und Wittmann sowie den Bezirksausschuss, die sich
dann endlich wieder dringend(er)en Aufgaben widmen könnten.
Auch der baldige Austausch der alten Glascontainer gegen barrierefreie Varianten, würde eine spür-
baren Beitrag leisten. Nur so ist gewährleistet, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen und
Kinder Wertstoffe selbstständig und ordnungsgemäß entsorgen können – ohne akrobatische Einlagen
oder Improvisationstalent.
Antragsteller*innen:
Gunda Krauss, Radbeauftragte, Perta Cockrell
und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
=== 20-26 _ B 08625_B 08625 Anfrage zu den Gelben Tonnen AS.pdf ===
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Raum und Ressourcen für München
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An den Vorsitzenden des BA
13 - Bogenhausen
Herrn Samuel Moser
Marienplatz 8
80331 München
27.07.2026
Anfrage zu den Gelben Tonnen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08625 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen vom 10.02.2026
Sehr geehrter Herr Moser,
der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen fordert mit dem oben genannten
Antrag die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb Mün-
chen (AWM) auf, „dem Bezirksausschuss 13 Bogenhausen zeitnah einen verbindlichen Ter-
min für die Einführung der Gelben Tonne im Bezirk mitzuteilen.“ Darüber hinaus erwartet der
Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 13 „eine klare Aussage, wann die veralteten Glascontai-
ner durch barrierefreie Modelle ersetzt werden“.
Der Antrag wird damit begründet, dass die Beschwerden der Bürger*innen über verschmutzte,
überfüllte und nicht zur Zufriedenheit gereinigte Wertstoffcontainer inzwischen ein „verlässli-
cher Dauerbrenner“ im Bezirksausschuss seien. Mit der Einführung der Gelben Tonnen würde
„die Verantwortung auf die Haushalte übertragen, wodurch das Problem an der Wurzel ge-
packt“ werden könne. Das würde nicht nur den AWM entlasten, sondern ebenso die beauftrag-
ten Dienstleister Remondis und Wittmann sowie den Bezirksausschuss, die sich dann „endlich
wieder dringend(er)en Aufgaben widmen könnten“. Auch der baldige Austausch der alten
Glascontainer gegen barrierefreie Varianten, würde einen spürbaren Beitrag leisten. Nur so
wäre gewährleistet, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder Wertstoffe
selbstständig und ordnungsgemäß entsorgen könnten – „ohne akrobatische Einlagen oder Im-
provisationstalent“.
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Dieser Antrag betrifft ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung
in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes, weil die Bearbeitung aller Frage-
stellungen zum Betrieb von Wertstoffsammelstellen und der Einführung der Gelben Tonne zu
den laufenden Geschäften des AWM gehört. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem
Schreiben.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Allgemeines
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das
Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung
von Verkaufsverpackungen nicht mehr in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträgers, sondern wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland (DSD) übertra-
gen. Gemäß § 14 Abs. 1 VerpackG sind die DSD "verpflichtet, im Einzugsgebiet der beteilig-
ten Hersteller eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende Sammlung
aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern (...) unentgeltlich sicher-
zustellen."
Die Sammlung nach § 14 Absatz 1 ist gem. § 22 Abs. 1 VerpackG „auf die vorhandenen Sam-
melstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Gebiet sie eingerichtet
wird, abzustimmen.“ Diese Abstimmung wird alle drei Jahre jeweils vor der Ausschreibung der
Erfassungsleistung für Glas oder Leichtverpackungen (LVP) durchgeführt, welche aufgrund
der Größe der LHM jeweils für München Ost und West aufgeteilt, von den DSD erfolgt.
Aufstellung der Gelben Tonnen in Bogenhausen
Derzeit sind die Verhandlungen zwischen dem AWM als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
ger und dem Verhandlungsführer der DSD noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Ver-
handlungsführer der DSD hat die Vorgabe einer konkreten Reihenfolge von Stadtgebieten, in
denen die Gelben Tonnen aufgestellt werden sollen, abgelehnt. Demnach muss das Ergebnis
der Ausschreibung durch die DSD mit der Feststellung des/der Entsorger(s) ab 2027 abgewar-
tet werden. Mit dem/den zuständigen Entsorger(n), welche(r) voraussichtlich im Juli 2026 fest-
stehen wird/werden, wird der AWM die konkrete Reihenfolge der aufzustellenden Gelben Ton-
nen dann versuchen bilateral abzuklären. Daher kann zu diesem Punkt aus heutiger Sicht
keine konkrete Aussage getätigt werden. Der AWM konnte lediglich vorgeben, dass die Gel-
ben Tonnen zuerst in den Gebieten mit weniger Platzproblemen aufgestellt werden, bevor die
Gebiete mit Platzproblemen (hauptsächlich Innenstadt) Gelbe Tonnen bekommen. Diese sol-
len ab 01.01.2027 geleert werden.
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Austausch von Glascontainern in barrierefreie Modelle
In der Abstimmung des AWM mit den DSD zur Glaserfassung für den Zeitraum 01.01.2026 bis
31.12.2028 konnte die flächendeckende Aufstellung von barrierefreien Depotcontainern nicht
verpflichtend vereinbart werden. Es wurde jedoch die Formulierung aufgenommen, dass die
LHM es begrüßen würde, wenn "im Falle eines Austausches von Containern bzw. der Neuein-
richtung von Depotcontainerstandplätzen ... barrierefreie Container ... aufgestellt würden".
Die DSD können mangels rechtlicher Handhabe nicht dazu verpflichtet werden, von der bun-
desweiten Norm abweichende und dadurch kostenintensivere Depotcontainer aufzustellen.
Daher kann der AWM keine kurzfristige, flächendeckende Ausstattung aller Wertstoffinseln mit
barrierefreien Depotcontainern einfordern.
Nichtsdestotrotz ist die für ganz München zur Sammlung von Glas zuständige Firma Remon-
dis bemüht, nach und nach barrierefreie Depotcontainer an den Standplätzen vorzusehen.
Dies ist bereits an vielen Wertstoffsammelstellen geschehen.
Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen vom 10.02.2026 ist
damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats