Regelmäßig erhebliche Verkehrsbehinderungen wegen parkenden Autos am Lieferanteneingang eines Supermarktes in…

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Regelmäßig erhebliche Verkehrsbehinderungen wegen parkenden Autos am Lieferanteneingang eines Supermarktes in der Pienzenauerstraße 1 (Rückseite in Richtung Thomas-Mann-Allee)

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=== 20-26 _ B 08744_B 08744 Lieferanteneingang AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes - Bogenhausen – Vorsitzender Herr Samuel Moser Friedenstr. 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 31.07.2026 Regelmäßig erhebliche Verkehrsbehinderungen wegen parkenden Autos am Lieferanteneingang eines Supermarktes in der Pienzenauerstraße 1 (Rückseite in Richtung Thomas-Mann-Allee) BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08744 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen vom 10.03.2026 Sehr geehrter Herr Moser, der im Betreff genannte Antrag des Bezirksausschusses Bogenhausen zielt darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen gegen die regelmäßigen Verparkungen der bestehenden Lieferzone sowie des Gehwegs im Bereich des Lieferanteneingangs eines Supermarktes. Das Anliegen wurde geprüft. Folgendes darf mitgeteilt werden: Der im Betreff gemeinte Supermarkt ist auf die Pienzenauer Str. 1 adressiert. Sein Lieferanten- eingang befindet sich jedoch in der schmalen Thomas-Mann-Allee. Über eine private Lieferan- tenzufahrt verfügt der Supermarkt nicht, so dass jegliche Ladevorgänge auf öffentlichem Ver- kehrsgrund abgewickelt werden. Es wurde bereits eine Ladezone eingerichtet in Form eines beschilderten eingeschränkten Haltverbots mit Zeitzusatz. Der Markt ist sehr stark frequentiert, insbesondere für einen schnellen, kleinen Einkauf. Neben der Laufkundschaft fahren viele Kunden kurz mit dem Pkw vor. Im nahen Umfeld herrscht ein sehr hoher Parkdruck. Die öffentlichen Parkmöglichkeiten sind fast durchgehend belegt. Der sehr hohe Parkdruck spiegelt sich auch darin wider, dass die vorgenannte Ladezone meistens verparkt ist, ebenso wie der Gehweg nördlich des Kurvenbereichs vom Kufsteiner Platz aus. Das beschilderte absolute sowie eingeschränkte Haltverbot (Ladezone) werden häufig Seite 2 von 3 rechtswidrig verparkt. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch die Polizei kann nicht gewährleistet werden. Der Lieferverkehr muss daher direkt mittig auf der Straße stehen, während beidseitig geparkt wird. Dann ist die Thomas-Mann-Allee völlig blockiert. Das sorgt für Stau. Wenden ist in der Thomas-Mann-Allee aufgrund der Enge sehr schwierig. Sofern Teile der beschilderten Lade- zone bzw. des Gehwegs nicht rechtswidrig beparkt sind, werden die Lieferfahrzeuge halb auf- gesetzt auf den Gehweg gestellt, um die Durchfahrt in der Thomas-Mann-Allee nicht zu behin- dern. Jedoch sind dadurch bereits bauliche Schäden am Gehweg entstanden und Gehweg- platten wurden durch eine Teilasphaltierung ersetzt. Das Baureferat-Tiefbau (Straßenbaulastträger) wurde daher um eine fachliche Prüfung bezüg- lich des Gehwegparkens bzw. der Abwicklung des Lieferverkehrs auf der Gehbahn sowie um eine Bewertung gebeten. Nach Auskunft des Baureferats-Tiefbau ist der bestehende Gehbahnbelag aus Kunststeinplat- ten nicht für das Befahren durch Lkw ausgelegt. Bereits heute wurden Teilflächen mit Asphalt ausgebessert; zudem sind Senkungen bzw. Setzungen sowie beschädigte Platten vorhanden. Die durch den privaten Lieferverkehr des Supermarktes sowie andere Gehweg-Parkende verursachten Schäden und der dadurch entstehende erhöhte Unterhaltsaufwand können vom Baureferat nicht übernommen werden. Durch das Gehweg-Befahren mit Kfz, insbesondere mit großen Lieferfahrzeugen, sowie das Gehwegparken entsteht ein hohes Konfliktpotenzial. Auch das Gefahrenpotenzial für den Fuß- verkehr ist sehr hoch. Gehwege sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausschließ- lich für den Fußverkehr vorgesehen. Aus den vorgenannten Gründen kann eine behördliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehwegs und zum Parken auf diesem für die Abwicklung des privaten Lieferverkehrs des Supermarktes nicht ausgestellt werden. Auch wäre es nicht legitim, die erforderlichen Umbaumaßnahmen für die notwendige Ertüch- tigung des Gehwegs für private Zwecke (gewerblicher Lieferverkehr) aus öffentlichen Mitteln (hier des Baureferats) zu finanzieren. Ebenso kann kein besonderes Erfordernis zum Gehwegparken von Pkw bestätigt werden. Das Baureferat-T22/M (Straßenbaulastträger) sowie das Mobilitätsreferat (als Straßenver- kehrsbehörde) lehnen die Zulassung des Gehweg-Befahrens und -Parkens sowie die dafür erforderliche Ertüchtigung des Gehwegs ab. Um die Verkehrsprobleme vor Ort zu lösen, sehen sowohl die Polizei als auch das Mobilitäts- referat GB 2.21 ein Erfordernis für die Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen: 1. Das Haltverbot der Ladezone soll verschärft werden durch die Beschilderung mit dem neuen Verkehrszeichen „absolutes Haltverbot Ladebereich“ (Z. 230 StVO). Die Ladezone soll etwas verlängert werden in Richtung Kurvenbereich Kufsteiner Platz. Der bestehende Bereich des „absoluten Haltverbots“ (Z. 283 StVO) wird dadurch etwas verkürzt. 2. Eine Anpassung der Zeitzusätze der Ladezone erfolgt an die mit der Supermarkt-Leitung neu abgestimmten Lieferzeiten auf „werktags Mo-Sa 6.30 Uhr – 17 Uhr“. 3. Die Pfosten der Haltverbotbeschilderungen werden weit an die Fahrbahnkante gesetzt. Seite 3 von 3 4. Zur Gewährleistung der Durchfahrt in der Thomas-Mann-Allee müssen für die ausge- wiesenen Zeiten der Ladezone (auf der Ostseite) die Parkmöglichkeiten auf der gegen- überliegenden westlichen Straßenseite entfallen. Es handelt sich hier um ca. 6 Parkplätze, die dann „werktags Mo-Sa 17 – 6.30 Uhr“ sowie an Sonn- und Feiertagen genutzt werden können. Das Mobilitätsreferat wird in den nächsten Wochen auf den Bezirksausschuss zukommen und ihn zu den konkret geplanten Maßnahmen anhören. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB 2.21

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:30 Uhr

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