=== 26-32 _ B 00114_B 00114 Parkplatz Cosimawellenbad.pdf ===
Die SPD-Fraktion im Internet: http://www.spd-muenchennordost.de
SPD-Fraktion
Bezirksausschuss 13 – Bogenhausen
An den Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen
z. Hd. Herr Samuel Moser, Vorsitzender
An die BAs 1 – 25 zur Kenntnis
München, 22.06.2026
Antrag
Gebührenfreier Parkplatz am Cosimawellenbad
Der Bezirksausschuss kann die von den Stadtwerken gegebene Begründung nachvollziehen,
bedauert die Umstellung jedoch sehr. Es entsteht zudem der Eindruck, dass der Parkplatz nun
weniger stark frequentiert und von Badbesuchern auf die Parkplätze im Wohngebiet
ausgewichen wird. Dort ist der Parkdruck erkennbar gestiegen.
Der Bezirksausschuss bittet die Umstellung nach einem Jahr zu überprüfen und die Gebühren-
pflicht ggf. zurückzunehmen.
Zudem ist es für den Bezirksausschuss nicht nachvollziehbar, weshalb hier eine umstrittene
Privatfirma (Mobility Hub Parkservice GmbH aus Grünwald) mit der Bewirtschaftung beauftragt
wurde und diese nicht durch die Stadtwerke beispielsweise mit ihrer „HandyParken“- App zu
eigenen Gunsten erfolgt.
gez. Initiative:
Marko Poggenpohl, stellv. Fraktionssprecher Carolina Brändle
Karin Vetterle, Fraktionssprecherin
Weitere Fraktionsmitglieder:
Christiane Hacker, Reiner Baumgartner, Mandy Schmidt, Hermine Ruhland-Giles,
Karin Vetterle
Fraktionssprecherin
E-Mail: kvdesign@web.de
=== 26-32 _ B 00114_26-08-20 B 00114 d. BA 13-RIS.pdf ===
Herzog-Wilhelm-Str. 15
80331 München
Telefon: 089 233-727514
Telefax: 089 233-21136
[
LHM-intern
]
Landeshauptstadt
München
Referat für Arbeit und
Wirtschaft
Dr. Christian Scharpf
Referent für Arbeit und Wirtschaft
An den Vorsitzenden
des Bezirksausschusses 13
Bogenhausen
Herrn Samuel Moser
Friedenstraße 40
81660 München
20.08.2026
[ LHM-intern ]
Gebührenfreier Parkplatz am Cosimawellenbad (Folgeantrag)
Antrag Nr. 26-32 / B 00114 des Bezirksausschusses
des 13. Stadtbezirks vom 07.07.2026
Sehr geehrter Herr Moser,
mit dem vorliegenden Folgeantrag Nr. 26-32 / B 00114 bittet der Bezirksausschuss 13 darum,
die vor einigen Monaten eingeführte Gebührenpflicht auf dem Parkplatz am Cosimawellenbad
nach einem Jahr zu überprüfen und die Gebührenpflicht gegebenenfalls wieder
zurückzunehmen. Begründet wird dies insbesondere mit der Befürchtung, dass Besucherinnen
und Besucher des Bades auf Parkmöglichkeiten im umliegenden Wohngebiet ausweichen.
Darüber hinaus bittet der Bezirksausschuss um Auskunft, weshalb mit der Bewirtschaftung des
Parkplatzes die Mobility Hub Parkservice GmbH aus Grünwald beauftragt wurde und die
Parkraumbewirtschaftung nicht durch die Stadtwerke München, beispielsweise über deren
HandyParken-App, selbst erfolgt.
Bereits im Zusammenhang mit dem BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08623 hatten die Stadtwerke
München erläutert, dass die Erhebung von Parkgebühren insbesondere durch die mit dem
Parkplatz verbundenen Kosten begründet ist. Mit einem Tageshöchstsatz von 6 Euro bewegen
sich die Parkgebühren zudem im unteren Bereich der in München erhobenen Parkentgelte.
Fahrzeuge mit E-Kennzeichen können während des Ladevorgangs kostenfrei an den hierfür
vorgesehenen Ladesäulen parken.
I.
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[
LHM-intern
]
Es handelt sich um eine laufende Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung. Zuständig ist daher der Oberbürgermeister, der mein Referat mit der
Beantwortung beauftragt hat.
Zur erneuten Prüfung der im Folgeantrag angesprochenen Punkte haben wir die Stadtwerke
München um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Die aktuelle Auslastung des Parkplatzes ist im Vergleich zur vorherigen Situation bewusst
geringer. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Dauer- und Fremdparker, wie
beispielsweise Fahrschulen, Lieferdienste oder andere Nicht-Badgäste, die Parkflächen nicht
mehr in Anspruch nehmen. Genau dieser Effekt war beabsichtigt, um unseren Badegästen
verlässlich ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.
Grundsätzlich sehen wir den beauftragten Anbieter als einen seriösen und erfahrenen
Dienstleister an. Das Unternehmen betreut bereits zahlreiche Großstädte sowie verschiedene
öffentliche und private Einrichtungen, darunter auch den Hauptparkplatz des Tierparks
Hellabrunn. Dadurch verfügt es über umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich des
Parkraummanagements.
Die Zusammenarbeit mit dem externen Anbieter bietet darüber hinaus Vorteile gegenüber der
Nutzung der HandyPark-App. Insbesondere ermöglicht sie eine automatisierte und
personalunabhängige Parkraumüberwachung. Dadurch entfallen umfangreiche personelle
Planungen, die damit verbundenen Kosten, sowie der Aufwand für Kontrolle, Bearbeitung und
Nachverfolgung der Zahlungen. Neben dem erhöhten organisatorischen Aufwand würden
durch die Nutzung der HandyPark App zusätzliche Betriebs- und Investitionskosten entstehen.
Dies führt insgesamt zu einem effizienteren und wirtschaftlicheren Betrieb des
Parkraummanagements durch den externen Anbieter. Vor diesem Hintergrund sehen wir
aktuell keine Grundlage für eine entsprechende Umstellung.
Eine Rückkehr zu einem kostenfreien Parkangebot am Cosimawellenbad ist aus den
genannten Gründen derzeit nicht vorgesehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.“
Auch wenn Ihrem Antrag aus sachlichen Gründen nicht entsprochen werden kann, möchte ich
mich für Ihr Engagement im Interesse der Bürgerinnen und Bürger bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Scharpf
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[
LHM-intern
]
II. Abdruck von I.
an RS/BW
an das Direktorium-HA II/BA-G Ost
an lhm@swm.de
z.K.
III. Wv. RAW-GB5-SG1
S:\FB5\SWM\3 Gremien\1 Stadt\1 Stadtrat\4 BA Antraege\Ba13\00114_Gebührenfreier Parkplatz Cosimawellenbad_Folgeantrag\Antwort.rtf