(E) Generelles Verbot des Verteilens von Visitenkarten für Kfz-Ankauf in der Hansjakobstraße und Nebenstraßen

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00372_Beschlussentwurf.pdf
  • B 14_VG 30.06.2026 oeff. 2. 1..pdf
  • 20-26 _ E 03370_E 03370_Visitenkarten Autoverkauf.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00372_Beschlussentwurf.pdf === Generelles Verbot des Verteilens von Visitenkarten für Kfz-Ankauf in der Hansjakobstraße und Nebenstraßen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03370 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00372 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03370 Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 30.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim hat am 13.04.2026 anlie- gende Empfehlung beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfeh- lung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk be- schränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungs-Empfehlung zielt darauf ab, generell das Verteilen von Visiten- karten für Kfz-Ankauf in der Hansjakobstraße und Nebenstraßen zu verbieten. Zur Begründung wird angeführt, dass von zwei Gebrauchtwagenfirmen alle 14 Tage an allen Autos in der Hansjakobstraße und deren Nebenstraßen deren Visitenkarten ange- bracht werden, diese von den Autobesitzer*innen meist zu Boden geworfen werden und damit eine massive Umweltverschmutzung entsteht. Hierzu kann seitens des Kreisverwaltungsreferates Folgendes ausgeführt werden: Der öffentliche Straßengrund der Landeshauptstadt München ist ausschließlich für die Be- nutzung durch den Verkehr gewidmet. Eine Benutzung über diesen sog. Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die der Erlaubnis nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz bedarf. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz Grundsatz Gaststätten, Spielhallen, Sportwetten u. Prostituiertenschutz KVR-III/112 Telefon: 0 233-45055 Seite 2 von 4 Die Erteilung einer solchen Erlaubnis steht im Ermessen der Behörde. Es besteht kein An- spruch auf einen bestimmten, sondern auf fehlerfreien Ermessensgebrauch. Zur einheitli- chen Handhabung dieses Ermessens hat die Landeshauptstadt München die „Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (SoNuRL)“ erlassen, die für die Verwaltung bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Sondernutzungen grundsätzlich bindend sind. Da der öffentliche Raum dem Gemeingebrauch dient und es Aufgabe der Verwaltung ist seine vorrangige Zweckbestimmung für die Bürger*innen zu erhalten, sind gewerblich Nutzungen gem. der SoNuRL nur sehr eingeschränkt zulässig. Die SoNuRL sehen keine Genehmigungen für das Anbringen von Visitenkarten für den Ankauf von Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsgrund vor. Eine Ausnahmegenehmigung ist aufgrund der Vorgabe, dass es sich bei der Sondernut- zung um einen besonders begründeten Einzelfall handeln muss, ebenfalls nicht möglich. Insoweit ist festzustellen, dass bereits jetzt das gewerbliche Verteilen und Anbringen von Visitenkarten an Fahrzeugen, die auf öffentlichen Verkehrsgrund stehen, nicht zulässig ist und als unerlaubte Sondernutzung geahndet werden kann. Ein spezielles Verbot ist somit nicht notwendig. Zu den unerlaubten Visitenkarten-Aktionen in der Hansjakobstraße und deren Nebenstra- ßen, kann das Kreisverwaltungsreferat mitteilen, dass jeder gemeldete Vorgang verwal- tungsrechtlich bearbeitet wird. Im Rahmen der dienstlichen und rechtlichen Möglichkeiten werden auch Ordnungswidrig- keitenverfahren geprüft und ggf. auch eingeleitet. Es ist aber auch richtig, dass die in der Vergangenheit zu dieser Thematik eingeleiteten Verfahren nicht immer zum gewünschten Erfolg geführt haben. Aufgrund der wenigen zur Kontaktaufnahme angegebenen Daten wie Handy-Nr., Mailadresse, nur Briefkastenadresse oder Postfach, ist ein rechtlich tatsächlich heranzu- ziehender Verantwortlicher häufig nicht ermittelbar. Dies war auch der Verfahrensverlauf im Fall des unerlaubten Anbringens von Visitenkar- ten in der Hansjakobstraße. Bei der Bezirksinspektion Ost sind für diesen Straßenbereich im Jahr 2025 mehrere Beschwerden wegen des Anbringens von Visitenkarten an Fahr- zeugen eingegangen. An dem auf der Visitenkarte angegebenen Betriebssitz konnte der mutmaßliche Verursacher aber nicht vorgefunden werden. Ein Bußgeldverfahren, das an- hand der Daten auf der Visitenkarte von der Polizeiinspektion eingeleitet wurde, musste aufgrund der kurzen Verjährungsfrist eingestellt werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Herr Stadtrat Thomas Schmid, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) – mit dem Ergebnis, dass ein spezielles Verbot für das Verteilen oder Anbringen von Visitenkarten an Fahrzeugen in die SoNuRL, aufgrund des bereits derzeit schon erfüllten Tatbestands einer unerlaubten Sondernutzung, nicht erfolgt - wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung 20-26 / E 03370 der Bürgerversammlung 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Friedrich Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat – BdR-BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 14 An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium - HA II/ BA □ Der Beschluss des BA 14 auswählen kann vollzogen werden. Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: □ Der Beschluss des BA 14 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt) □ Der Beschluss des BA 14 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) VI. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat – KVR-III/112 zur weiteren Veranlassung. Am . . . . . . . . . . . Kreisverwaltungsreferat – BdR-BW === B 14_VG 30.06.2026 oeff. 2. 1..pdf === Datum: 01.07.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 86 Telefax: 089 - 233 12 76 2607 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kreisverwaltungsreferat (E) Generelles Verbot des Verteilens von Visitenkarten für Kfz-Ankauf in der Hansjakobstraße und Nebenstraßen Generelles Verbot des Verteilens von Visitenkarten für Kfz-Ankauf in der Hansjakobstraße und Nebenstraßen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03370 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00372 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 14 - Berg am Laim vom 30. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03370_E 03370_Visitenkarten Autoverkauf.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

30.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar