Rückbau tierschutzwidriger Taubenabwehrspikes an Gebäuden der Münchner Wohnen in Berg am Laim

Rückbau

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=== 20-26 _ B 08689_B 08689 Taubenabwehrspikes Münchner Wohnen.pdf === Antrag vom Februar 2026 Rückbau tierschutzwidriger Taubenabwehrspikes an Ge- bäuden der Münchner Wohnen in Berg am Laim Antrag Der Bezirksausschuss möge beschließen: Die Landeshauptstadt München wird gebeten, im Zuständigkeitsbereich des Stadtbe- zirks 14 Berg am Laim bei Gebäuden der Münchner Wohnen zu prüfen, ob dort Tau- benabwehrspikes mit geschliffenen Metallspitzen angebracht sind, und diese – so- fern vorhanden – unverzüglich zurückzubauen bzw. durch tierschutzgerechte Alter- nativen zu ersetzen. Begründung Das europäische Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) ist ein besonders geschütztes Wildtier und auch im Stadtbezirk Berg am Laim heimisch. Sein Bestand ist durch fort- schreitenden Lebensraumverlust, den Rückgang geeigneter Nahrungs- und Rück- zugsräume sowie durch zahlreiche menschengemachte Gefahren zunehmend be- droht. Zu diesen Gefahren zählen unter anderem der Straßenverkehr, Rattengifte, ungesicherte Wasserstellen sowie Taubenabwehrspikes. Dem Bezirksausschuss liegen Hinweise vor, dass in Anlagen der Münchner Wohnen Taubenabwehrspikes mit geschliffenen Metallspitzen eingesetzt werden, an denen sich nicht nur Vögel, sondern auch Eichhörnchen schwer verletzen oder tödlich ver- unglücken. Besonders Jungtiere sind gefährdet, da sie Begrünungen, Rankpflanzen oder Fassadenstrukturen als natürliche Kletter- und Sprungflächen nutzen. Sind dar- unter oder darin Spikes angebracht, springen die Tiere ungewollt in die Spitzen, spie- ßen sich auf und erleiden einen langsamen und qualvollen Tod. Diese Form der Taubenabwehr ist zudem tierschutzrechtlich unzulässig. Laut Veteri- näramt im Kreisverwaltungsreferat verstößt der Einsatz von Spikes mit geschliffenen Metallspitzen gegen § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes. Danach ist es verboten, Vorrichtungen anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Lei- den oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Werden Spikes mit geschliffenen CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de Metallspitzen verwendet, so können sich Tauben oder auch andere Tiere verletzen, wenn sie durch deren scharfe Spitzen gestochen werden. Daher müssen Spikes mit geschliffenen Spitzen als nicht tierschutzgerecht bewertet werden und verstoßen ge- gen das Tierschutzgesetz. Johann Kott Kathrin Eva Schmid Thomas Höhler Initiative Fraktionssprecher CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de === 20-26 _ B 08689_B 08689 Taubenabwehrspikes Muenchner Wohnen AS.pdf === U-Bahn Linien U1/U2/U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn Linien 16/17/18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linie 52/62 Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Beteiligungsmanagement PLAN-HAIII-03 Blumenstraße 28b 80331 München Telefon: Telefax: Dienstgebäude: Blumenstr. 28 b Zimmer Sachbearbeitung: plan.ha3-03@muenchen.de Herrn Alexander Friedrich Vorsitzender des Bezirksausschusses 14 Berg am Laim Friedenstraße 40 81671 München Ihr Schreiben vom 24.02.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 11.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Rückbau tierschutzwidriger Taubenabwehrspikes an Gebäuden der Münchner Wohnen in Berg am Laim BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08689 des Bezirksausschusses 14 - Berg am Laim vom 24.02.2026 Sehr geehrter Herr Friedrich, der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Darin fordern Sie die Wohnbaugesellschaft Münchner Wohnen auf, zu prüfen, ob im Zuständigkeitsbereich des Stadtbezirks 14 Berg am Laim an deren Wohnungen Taubenabwehrspikes mit geschliffenen Metallspitzen angebracht sind, und diese - sofern vorhanden - unverzüglich zurückzubauen bzw. durch tierschutzgerechte Alternativen zu ersetzen. Wir haben uns in dieser Angelegenheit informiert und können Ihnen Folgendes mitteilen: Die Münchner Wohnen führt aus, dass der Schutz der heimischen Tierwelt, insbesondere des geschützten europäischen Eichhörnchens, innerhalb des Unternehmens sehr ernst genommen wird. Um die Wohnqualität der Mieter*innen bei starkem Taubenbefall zu sichern, setzt die städtische Wohnbaugesellschaft gezielte Abwehrmaßnahmen ein. Dabei arbeitet sie konsequent mit autorisierten Fachbetrieben zusammen, die alle gesetzlichen Auflagen sowie die strengen Vorgaben des Tierschutzgesetzes einhalten. Konkreten Hinweisen auf Standorte mit installierten Taubenabwehrspikes im Stadtbezirk Berg Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] am Laim wird die Münchner Wohnen gerne gezielt nachgehen, um eine Prüfung und ggf. einen unverzüglichen Rückbau oder Austausch durch tierschutzgerechte Alternativen zu ermöglichen. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08689 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

30.06.2026 um 19:00 Uhr

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