=== 20-26 _ B 08597_Originalantrag.pdf ===
Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Berg am Laim
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Vorsitzender
Alexander Friedrich
Privat:
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40
81660 München
Telefon: 233 – 6 14 86
Telefax: 233 – 6 14 85
bag-ost.dir@muenchen.de
München, im Januar 2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Kreillerstraße / St.-Veit-Straße
Antrag
Der Oberbürgermeister sowie der Mobilitätsreferent der Landeshauptstadt München werden gebe-
ten, alle politischen und verwaltungsrechtlichen Spielräume zu nutzen, um die Verkehrssicherheit
an der Kreuzung Kreillerstraße / St.-Veit-Straße kurzfristig, nachhaltig und spürbar zu verbessern.
Als -nicht abschließende- Maßnahmen fordert der Bezirksausschuss:
Errichtung eines „Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzers“ in alle Richtungen, wie an der
Kreuzung Wasserburger Landstr./Bajuwarenstr. an der stadteinwärtigen Seite
Errichtung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h im Kreuzungsbereich
Optimierung der Ampelphasen, insbesondere in Hinblick auf Quer-, Begegnungs-, Fuß- und
Radverkehr
Physische Absicherung der Tramhaltestelle Kreillerstraße, damit gefährliche Situationen
beim Überqueren der St.-Veit-Straße, um zur Haltestelle zu kommen, minimiert werden
Der avisierte Umbau der Kreuzung, der im Hinblick der Tramverlängerung in Richtung Haar
geplant ist, soll unabhängig vom Tramausbau vorgezogen werden
Der Bezirksausschuss bittet darum, bei den weiteren Überlegungen eng eingebunden zu werden.
Begründung
An der Kreuzung musste ein Kind in einem PKW sein Leben lassen, weil, so der aktuelle bekannte
Sachstand, ein Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit das für ihn geltende Rotlicht miss-
achtete und das abbiegende Auto erfasste. Zwar ist dieser tragische Unfall auf menschliches Ver-
sagen zurückzuführen, die viel befahrene Kreuzung bietet jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf
für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Darüber hinaus gibt es an der Kreuzung eine Häufung von Un-
fällen, die glücklicherweise nicht tödlich endeten.
Aufgrund der beschriebenen Situation fand ein Termin mit Vertreter*innen der Verwaltung, Polizei
und BA statt, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erörtern. Ergebnis ist, dass die Forderungen des
BA, u.a. einen „Blitzer“ zu errichten, Tempo 30 einzurichten etc. im Rahmen des Verwaltungshan-
deln nicht möglich sind.
Der BA bittet deshalb den Oberbürgermeister sowie den Mobilitätsreferenten, oben genannte und
weitere Maßnahmen für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen umzusetzen.
=== 20-26 _ B 08597_B 08597 Verkehrssicherheit Kreillerstrasse St.-Veit-Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 14 - Berg am Laim
Herr Friedrich
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
17.04.2026
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung
Kreillerstraße / St.-Veit-Straße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08597 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim
Sehr geehrter Herr Friedrich,
vielen Dank für Ihren Antrag vom 27.01.2026, zu welchem wir Ihnen Folgendes mitteilen können:
Zu Punkt 1 – Errichtung eines Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzers in alle Richtungen, wie an
der Kreuzung Wasserburger Landstraße / Bajuwarenstraße an der stadteinwärtigen Seite
Das für die Überwachung des fließenden Verkehrs in der Kreillerstraße (zulässige Höchst-
geschwindigkeit 50 km/h; mehrspurige Hauptverkehrsstraße) zuständige Polizeipräsidium
München teilte uns Folgendes mit:
„Die Errichtung und Inbetriebnahme einer stationären Überwachungsanlage (Rotlicht und / oder
Geschwindigkeit) ist an sehr enge Bedingungen geknüpft. Durch das Bayerische Staats-
ministeriums des Innern, für Sport und Integration wurden folgende Kriterien für den Einsatz
einer stationären Überwachungsanlage zum Zwecke der Verkehrssicherheit vorgegeben:
Es muss eine Örtlichkeit mit hohem Unfallrisiko und besonders hohem Verkehrsaufkommen
gegeben sein, an der eine dauerhafte Überwachung erforderlich oder eine andere Form von
Überwachung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich oder zumindest erschwert
ist. Beim Betreiben von stationären Überwachungsanlagen muss einer Reduzierung von
Verkehrsunfällen absolute Priorität eingeräumt werden.
I.
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2
]
Unfallsituation
Im angefragten Bereich ereigneten sich im Jahr 2024 insgesamt neun polizeilich registrierte
Verkehrsunfälle:
VU-Kurzaufnahme (Kleinunfälle): 3
VU mit Sachschäden (Anzeige): 4
2x Beim Abbiegen nach links Vorrang des Gegenverkehrs missachtet
1x Rotlicht (von St.-Veit-Straße kommend)
1x Beim Wenden LSA beschädigt
VU mit Personenschäden: 2
1x Auffahrunfall im Kreuzungsbereich beim hintereinander Abbiegen
1x Fußgänger bei Rotlicht Kollision mit Tram
VU mit tödlichen Ausgängen: 0
VU unter Beteiligung zu Fuß Gehender: 1
VU unter Beteilung Rad Fahrender: 0
Schulweg-VU: 0
VU mit Unfallursache „Geschwindigkeit“: 0
Im angefragten Bereich ereigneten sich im Jahr 2025 insgesamt sieben polizeilich registrierte
Verkehrsunfälle:
VU-Kurzaufnahme (Kleinunfälle): 1
VU mit Sachschäden (Anzeige): 0
VU mit Personenschäden: 5
2x Beim Wenden den Vorrang des Gegenverkehrs missachtet
1x Unklare Konstellation zwischen Wender mit Querverkehr
2x Linksabbiegen und den Vorrang des entgegenkommen Radfahrers missachtet
VU mit tödlichen Ausgängen: 1
1x Beim Abbiegen nach links Kollision mit bei Rotlicht gefahrenen Gegenverkehr
VU unter Beteiligung zu Fuß Gehender: 0
VU unter Beteilung Rad Fahrender: 2
Schulweg-VU: 0
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VU mit Unfallursache „Geschwindigkeit“: 0
Im Jahr 2026 (bis 12.04.2026) ereigneten sich bislang noch keine polizeilich registrierten
Verkehrsunfälle.
In der Gesamtschau kann aus polizeilicher Sicht mitgeteilt werden, dass die Verkehrsunfalllage
im angefragten Bereich, insbesondere unter Verhältnissetzung der dort vorherrschenden,
insbesondere während der Berufsverkehrszeiten, hohen Verkehrsbelastung aus unserer Sicht
gerade noch unauffällig ist. Es handelt sich um keinen Unfallhäufungspunkt, da dort aktuell nicht
vier oder mehr Verkehrsunfälle innerhalb von 365 Tagen mit identischen Fahrbeziehungen
stattgefunden haben.
Wir sehen an dieser Verkehrskreuzung einzig jene Fahrbeziehungen als konfliktträchtig und
potenziell unfallgefährlich an, bei welchen Fahrzeugführende in beide Fahrtrichtungen im
Verlauf der Kreillerstraße jeweils nach links in die St.-Veit-Straße abbiegen wollen und hierzu
den Vorrang des Gegenverkehrs auf der Kreuzungsmitte abwarten müssen. Hier bestehen
unseres Erachtens nach defizitäre Sichtbeziehungen der Abbiegewilligen in den vorrang-
berechtigten Gegenverkehr.
Verkehrsaufkommen
Während der üblichen Berufsverkehrszeiten ist dieser Verkehrsknoten, insbesondere im Verlauf
der Kreillerstraße, stark durch motorisierte und nichtmotorisierte Verkehre frequentiert.
Überwachungstätigkeit des Polizeipräsidiums München
Die Kreillerstraße befindet sich im Bereich zwischen der Baumkirchner Straße und der
Bajuwarenstraße im Geschwindigkeitsmessprogramm des Polizeipräsidiums München. Im
Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wurden hier durch die Verkehrspolizeiinspektion
Verkehrsüberwachung insgesamt 36 Geschwindigkeitsmessungen mittels Großgerät durch-
geführt. Bei einem Durchlauf von 147.567 Fahrzeugen kam es zu 908 Geschwindigkeits-
verstößen im Verwarnungsbereich und zu 333 Geschwindigkeitsverstößen im Anzeigen-
bereich. Es wurden 16 Fahrverbote generiert. Die Beanstandungsquote lag mit 0,84 Prozent in
einem niedrigen Bereich. Hinsichtlich einer überproportionalen Massierung von Rotlicht-
verstößen an diesem Verkehrsknoten liegen uns weder aus vermehrten diesbezüglichen
Bürgereingaben noch aus eigenen Feststellungen entsprechende Hinweise vor.
Sonstiges
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten an der Kreuzung Kreillerstraße / St.-Veit-Straße wäre
eine Messung der Fahrzeuge nur stadteinwärts (westlich) möglich, da in die andere Fahrt-
richtung im Kreuzungsbereich kein ausreichender Platz vorhanden ist bzw. die Anlage dann zu
weit von der Haltlinie entfernt wäre, was einer gerichtsverwertbaren Messung entgegenstünde.
Insgesamt gesehen werden die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und
Integration vorgegebenen Kriterien für die Errichtung und Inbetriebnahme einer stationären
Überwachungsanlage im angefragten Bereich derzeit nicht erfüllt.“
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2
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Zu Punkt 2 – Errichtung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h im Kreuzungsbereich
Der Gesetzgeber hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ort-
schaften auf 50 km/h festgelegt. Die Straßenverkehrsbehörde kann von dieser Vorgabe nur in
den Fällen abweichen, in denen besondere, in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierte
Gründe vorliegen. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs
nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahren-
lage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Die
Straßenverkehrsbehörden dürfen somit nur dann in den Verkehr eingreifen, wenn Besonder-
heiten vorliegen, welche sich von ähnlich gelagerten Situationen (Großstadtverhältnisse) deut-
lich unterscheiden. Sie müssen z. B. in einer besonderen Unfalllage, einer außergewöhnlichen
Eigenart des Straßenverlaufes oder solchen Tatsachen begründet sein, die der Kraftfahrer aus
seiner Sicht nicht wahrzunehmen vermag.
Die vom Bezirksausschuss geforderte generelle Errichtung einer Regelgeschwindigkeit von 30
km/h im Kreuzungsbereich ist jedoch nicht möglich, da die Kreuzung vom Verlauf, der Verkehrs-
belastung, der Ausstattung etc. vielen Kreuzungen im Stadtgebiet ähnelt, wo Hauptverkehrs-
straßen aufeinandertreffen. Auch liegt keine signifikant erhöhte Unfalllage an gegenständlicher
Kreuzung vor, die eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h begründen würde.
Laut Polizeipräsidium München ist die Anzahl der Unfälle – bezogen auf die Verkehrsmenge –
nicht ungewöhnlich. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den kompletten
Kreuzungsbereich, also beide Fahrtrichtungen der Kreillerstraße, ist daher aktuell nicht aus-
reichend begründbar.
Das Mobilitätsreferat wird jedoch für den stadtauswärtigen Fahrverkehr der Kreillerstraße (Fahrt-
richtung Ost) die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich
der Kreuzung und dessen Zulaufs anordnen. Begründet wird dies damit, dass sich in den letzten
Jahren wiederholt mehrere Verkehrsunfälle in der Konstellation ereignet haben, dass auf der
Kreillerstraße in westliche (stadteinwärtige) Richtung fahrende Kraftfahrzeuge beim Links-
abbiegen in die südliche St.-Veit-Straße mit vorrangberechtigten Fahrzeugen kollidierten,
welche die Kreillerstraße in östliche (stadtauswärtige) Richtung befuhren. Aufgrund dieser leicht
auffälligen Unfalllage – unterhalb der Schwelle einer Unfallhäufungsstelle – und der Tatsache,
dass diese Linksabbieger aktuell auf „Vollscheibe“ fahren und nicht generell getrennt signalisiert
sind, erachtet das Mobilitätsreferat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h für den stadtauswärtigen Fahrverkehr der Kreillerstraße (Fahrtrichtung Ost) im Sinne
einer präventiven Verkehrssicherheitsarbeit (Vision Zero) als vertretbar. Diese verkehrsrecht-
liche Maßnahme ist aktuell jedoch nur temporär als Übergangslösung geplant, bis der
altersbedingte Austausch der Lichtsignalanlage (LSA) Kreillerstraße / St.-Veit-Straße (s. Seite 5
Ausführungen unten unter Spiegelstrich 3) umg...