(E) Verkehrsüberwachung Hansjakobstraße

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  • 26-32 _ V 00832_Beschlussentwurf.pdf
  • B 14_VG 28.07.2026 oeff. 2. 1..pdf
  • 20-26 _ E 03366_E 03366_Verksueberwachung Hansjabobstr.pdf
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=== 26-32 _ V 00832_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Verkehrsüberwachung Hansjakobstraße Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00832 Anlage: Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03366 Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 28.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim hat am 13.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Verkehrsregeln im Bereich der Hansjakobstraße weiterhin überwacht wird. So werde dort die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten und die Regelung von rechts vor links missachtet. Des Weiteren würden Radfahrende und E-Rollerfahrer*innen den Fußweg befahren. Die Hansjakobstraße ist seit April 2025 Bestandteil des Messprogramms der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ), die grundsätzlich die Geschwindigkeitsüberwachung von Tempo-30-Zonen und -Strecken verantwortet, und wurde seitdem im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und Ressourcenverfügbarkeiten der KVÜ bei der Einsatzplanung regelmäßig berücksichtigt und im Außendienst zur Durchführung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung angefahren. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR-I/3 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03366 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 Seite 2 von 4 Die Kommunale Verkehrsüberwachung nimmt das Anliegen zum Anlass, in den nächsten Monaten verstärkt Kontrollen an der Örtlichkeit durchzuführen, um so die Kontrollpräsenz aufrecht zu erhalten. Abgesehen von der Überwachung von Tempo 30 wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs und des Einhaltens verkehrsrechtlicher Regelungen im Bereich der Hansjakobstraße durch die Polizei, hauptsächlich von der Polizeiinspektion 24, rotationsweise im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes wahrgenommen. Dort haben sich seit der letzten Empfehlung vom 09.04.2025 keine Änderungen in der Überwachungspraxis ergeben und es liegen keine weiteren Erkenntnisse bezüglich der beschriebenen Situation vor. So werden dort im Rahmen von Kampagnen weiterhin Schwerpunktkontrollen des Radverkehrs sowie verkehrserzieherische Gespräche durchgeführt und im Falle von festgestellten Verstößen (u.a. Radfahren auf Gehwegen) konsequent Verwarnungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet. Hierbei sind der Polizei keine Meldungen zu einer Häufung entsprechender Verkehrsverstöße durch Radfahrende bekannt. Die Polizeiinspektion 24 wird auch weiterhin regelmäßige Schwerpunktkontrollen unter Einbeziehung des Radverkehrs durchführen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03366 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim am 13.04.2026 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hansjakobstraße weiterhin durch die Durchführung mobiler Geschwindigkeitsmessungen kontrollieren. Der ruhende Verkehr sowie das Einhalten verkehrsrechtlicher Regelungen (u.a. durch den Radverkehr) in der Hansjakobstraße wird auch in Zukunft durch das Polizeipräsidium München überwacht und etwaige Verstöße werden geahndet. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03366 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Friedrich Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 14 Berg am Laim An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 14 Berg am Laim kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 14 Berg am Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 14 Berg am Laim ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 14_VG 28.07.2026 oeff. 2. 1..pdf === Datum: 29.07.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 86 Telefax: 089 - 233 12 76 2607 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kreisverwaltungsreferat (E) Verkehrsüberwachung Hansjakobstraße Verkehrsüberwachung Hansjakobstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03366 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00832 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 14 - Berg am Laim vom 28. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03366_E 03366_Verksueberwachung Hansjabobstr.pdf === Burgerversammlung im Stadtbezirk Berg am Laim am 13.04.2026 Betreff weitere Verkehriiberwachung Hansjakobstr wg schnelles Fahren und Missachtung rechts vor links und Fahrradfahrer und E-Roller auf Fußweg Antrag zum Themengebiet Verkehr Wegen Geschwindigkeisüberschreitung und Missachtung rechts vor links zu jeder Tageszeit. Weiterhin Fahrradfahrer und E-Roller auf Fussweg zu jeder Tageszeit mit massiven Angriff wörtlich wie körperlich bei Hinweis dazu. MelawedG oh weN m wut Bürgerversammlung im Stadtbezirk Berg am Laim am 13.04.2026 Betreff weitere Verkehrüberwachung Hansjakobstr wg schnelles Fahren und Missachtung rechts vor links und Fahrradfahrer und E-Roller auf Fußweg Antrag zum Themengebiet Verkehr Wegen Geschwindigkeisüberschreitung und Missachtung rechts vor links zu jeder Tageszeit. Weiterhin Fahrradfahrer und E-Roller auf Fussweg zu jeder Tageszeit mit massiven Angriff wörtlich wie körperlich bei Hinweis dazu. mehshetlich zageotimmut

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:00 Uhr

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