(E) Kontrolle der Einhaltung des absoluten Haltverbots im Kreuzungsbereich St.-Michael-Straße/Hachinger-Bach-S…

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(E) Kontrolle der Einhaltung des absoluten Haltverbots im Kreuzungsbereich St.-Michael-Straße/Hachinger-Bach-Straße rechtsseitig

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  • 26-32 _ V 00902_Beschlussentwurf.pdf
  • B 14_VG 28.07.2026 oeff. 2. 2..pdf
  • 20-26 _ E 03376_E 03376 Kontrolle Haltverbot.pdf
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=== 26-32 _ V 00902_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Kontrolle der Einhaltung des absoluten Haltverbots im Kreuzungsbereich St.-Michael- Straße / Hachinger-Bach-Straße rechtsseitig Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00902 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03376 Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 28.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim hat am 13.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Einhaltung des Haltverbots an der Kreuzung St.-Michael-Straße und Hachinger-Bach-Straße rechtsseitig verbessert werden soll. Die Anfahrt von großen Fahrzeugen in die Straße soll dadurch erleichtert werden. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR I/3 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03376 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 Seite 2 von 4 Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Der angesprochene Bereich wird von der Polizei überwacht. Die zuständige Polizeiinspektion 24 teilte dem Kreisverwaltungsreferat zu Kontrollen dort mit: Die Polizeibeamt*innen des Streifendienstes beanstanden rund um die Uhr eine Vielzahl von Verstößen, welche von den Verkehrsteilnehmer*innen begangen werden. Aufgrund ihrer sonstigen zahlreichen Aufgaben, vorrangig die schnellstmögliche Abarbeitung von Notrufen, kann die Polizei weder eine lückenlose noch flächendeckende Verkehrsüberwachung für das gesamte Münchner Straßennetz gewährleisten. Aufgrund der Vielzahl von Verkehrsverstößen und relevanten Örtlichkeiten, bei gleichzeitig begrenzten Personalressourcen, kann durch die Polizei an den jeweiligen Örtlichkeiten stets nur rotationsweise die Verkehrsüberwachung realisiert werden. Dabei muss sich die polizeiliche Verkehrsüberwachung priorisiert an der Bekämpfung jener Verkehrsverstöße orientieren, welche die Verkehrssicherheit unmittelbar beeinträchtigen, und für einen Großteil der Unfälle im Straßenverkehr ursächlich sind. Die Empfehlung der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes vom 13.04.2026 wird zum Anlass genommen, die betroffene Örtlichkeit in nächster Zeit verstärkt durch die Parküberwachungskräfte der Polizei zu kontrollieren. Festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten werden dabei konsequent geahndet. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03376 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim am 13.04.2026 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das in diesem Gebiet für die Überwachung des Parkraums zuständige Polizeipräsidium München wird nunmehr verstärkt für einen gewissen Zeitraum die angesprochene Örtlichkeit überwachen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03376 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Friedrich Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 14 Berg am Laim An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 14 Berg am Laim kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 14 Berg am Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 14 Berg am Laim ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 14_VG 28.07.2026 oeff. 2. 2..pdf === Datum: 29.07.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 86 Telefax: 089 - 233 12 76 2607 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kreisverwaltungsreferat (E) Kontrolle der Einhaltung des absoluten Haltverbots im Kreuzungsbereich St.-Michael- Straße/Hachinger-Bach-Straße rechtsseitig Kontrolle der Einhaltung des absoluten Haltverbots im Kreuzungsbereich St.-Michael- Straße/Hachinger-Bach-Straße rechtsseitig BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03376 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00902 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 14 - Berg am Laim vom 28. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03376_E 03376 Kontrolle Haltverbot.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: [A beantnage, dao dey, Lontrole oles Es "4 woluber Miva Gob on i" EretVEL TA Hache 48 Bacher. nd ntldC yon Pen Zu Ag S75 A { 1 er 5 Ce aewahrleırfe, Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | ohne Gegenstimme angenommen Nm Mehrheit angenommen | Tohne Gegenstimme abgelehnt Mn mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:00 Uhr

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