=== 20-26 _ B 08893_B 08893 Integrierte Ladeinfrastruktur E-Autos.pdf ===
Antrag vom April 2026
Einsatz platzsparender und gestalterisch integrierter
Ladeinfrastruktur für E-Autos im öffentlichen Raum
Antrag
Die Landeshauptstadt München wird gebeten zu prüfen, ob bei der zukünftigen Errich-
tung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk Berg am Laim bevorzugt
platzsparende und gestalterisch integrierte Lösungen eingesetzt werden können.
Insbesondere soll geprüft werden, ob Ladesysteme, die in die Bordsteinkante oder den
Boden integriert sind („Ladebordsteine“), anstelle der bislang üblichen Ladesäulen zum
Einsatz kommen können.
Diese Systeme wurden im Rahmen von Pilotprojekten bereits erfolgreich in anderen
Städten (z.B. Düsseldorf, Köln) eingesetzt.
Begründung
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist ein wichtiger Bestandteil der
Verkehrswende und wird ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass
die aktuell im Stadtgebiet errichteten Ladesäulen häufig als sperrig und gestalterisch
wenig ansprechend wahrgenommen werden.
Gerade im dicht bebauten urbanen Raum führen die klassischen Ladesäulen zu einer
zusätzlichen Verengung von Gehwegen und beeinträchtigen das Stadtbild. Dies kann
insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen oder
sehbehinderte Menschen problematisch sein.
In anderen Städten kommen bereits innovative Lösungen zum Einsatz, bei denen die
Ladepunkte dezent in die Bordsteinkante oder in den Boden integriert sind. Diese Syste-
me bieten mehrere Vorteile:
Platzersparnis: Keine zusätzliche Beeinträchtigung der Gehwegbreite
Barrierefreiheit: Weniger Hindernisse im öffentlichen Raum
Stadtbild: Deutlich unauffälligere und ästhetisch ansprechendere Gestaltung
Akzeptanz: Höhere Akzeptanz in der Bevölkerung durch reduzierte visuelle Ein-
griffe
CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim
Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger
Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de
Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und zugleich stadtbildverträglichen Weiterent-
wicklung der Infrastruktur erscheint es sinnvoll, solche Lösungen auch in München ver-
stärkt zu prüfen und – wo technisch und wirtschaftlich möglich – einzusetzen.
Ziel ist eine moderne, funktionale und zugleich stadtbildverträgliche Ladeinfrastruktur, die
den öffentlichen Raum nicht zusätzlich belastet, sondern sich möglichst unauffällig in ihn
integriert.
Quellen:
https://www.swd-ag.de/magazin/mobilitaet/ladebordsteine/
https://www.rheinmetall.com/de/produkte/ladeinfrastruktur/ladebordstein
https://www.new-energie.de/elektromobilitaet/ladebordstein
https://www.autobild.de/artikel/ladebordstein-fuer-e-autos-22258381.html
Johann Kott Angela Buckenauer
Thomas Höhler Kathrin Eva Schmid
Fraktionssprecher Initiative
CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim
Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger
Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de
=== 20-26 _ B 08893_B 08893 Integrierte Ladeinfrastruktur E-Autos AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Verkehrsraummanagement (MOR-
GB1.23)
MOR-GB1.23
gb1-23.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 14 - Berg am Laim
Herr Friedrich
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
13.07.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Einsatz platzsparender und gestalterisch integrierter Ladeinfrastruktur für E-Autos im
öffentlichen Raum
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08893 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim
Sehr geehrter Herr Friedrich,
zu Ihrem Antrag vom 28.04.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
der Einbau von platzsparender Ladeinfrastruktur wird durch das Mobilitätsreferat grundsätzlich
begrüßt, da insbesondere in Stadtbereichen mit vielen Sondernutzungen auf engem Raum die
Verortung von Ladeinfrastruktur sehr anspruchsvoll werden kann.
Sie beschreiben in Ihren Antrag vier wesentliche Vorteile, welche wir nachfolgend gerne
einordnen, möchten:
Platzersparnis
Die unmittelbare Platzersparnis auf dem Gehweg / an der Bordsteinkante ist sachlich
zutreffend. Es ist jedoch auch ein Netzanschluss erforderlich, welcher sich in räumlicher Nähe
als grauer Kasten befinden muss. Die Grundfläche des grauen Kastens ist vergleichbar mit
einer normalen Ladeeinrichtung, so dass erst mit mehr als zwei Ladepunkten sich bilanziell ein
Vorteil ergeben kann. Von Vorteil ist, dass der graue Kasten etwas flexibler platziert werden
kann, jedoch eine zusätzliche Zuleitung erforderlich macht, wodurch z.B. die Baustelle im
Gehwegbereich umfangreicher sein kann.
Gegenüber der Errichtung von Ladeeinrichtungen zwischen den parkenden Fahrzeugen hat
der Ladebordstein zwei wesentliche Vorteile: 1. Die Ladepunkte können nicht (versehentlich)
angefahren und beschädigt werden und 2. es entfallen keine Stellplätze für die Platzierung der
Ladeeinrichtung. Zugleich ist die Erkennbarkeit der Ladeeinrichtung geringer, so dass trotz
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Beschilderung und Markierung denkbar ist, dass ‚versehentlich‘ mit einem Verbrenner dort
geparkt wird.
Barrierefreiheit
Es ist zutreffend, dass unter Beachtung des Netzanschlusskastens weniger platzierte
Elemente im Gehwegbereich vorliegen. Infolge des Erfordernisses von Beschilderung sind
Beschilderungsrohre zu Beginn und zu Ende der Ladeplätze vorzusehen, welche im
Zweifelsfall mit einem Schrammbord von 30 cm bei Längsparkern und 70 cm bei
Senkrechtparkern zu errichten sind. Auch diese stellen eine Barriere auf dem Gehweg dar.
Weiter kann ein liegendes Kabel als „Barriere“ aufgefasst werden, welches aber beim
konduktiven Laden von Fahrzeugen prinzipbedingt erforderlich ist, allerdings i.d.R. im Saum
Ladeeinrichtung und Fahrzeug liegt, d.h. dort wo bedingt durch Beschildungsrohre und
Ladeeinrichtung meist niemand geht.
Die Barrierefreiheit der Ladeeinrichtung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist
bauartbedingt beim Ladebordstein nicht gegeben. Es gibt vom Hersteller eine Einrasthilfe,
welche jedoch im Fahrzeug mitzuführen ist und für ortsunkundigen i.d.R. keine Option sein
dürfte.
Stadtbild
Stadtplanerisch kann dem Gedanken gefolgt werden, obschon statt der in München üblichen
Granitbordsteinkante eine Bordsteinkante aus Beton erforderlich wäre. Hierzu ist der
Straßenbaulastträger einzubinden.
Akzeptanz
Aus der Betrachtungsrichtung der Nicht-Nutzer kann der reduzierten visuellen Wahrnehmung
von Ladebordsteinen gefolgt werden.
Aus Nutzersicht eines Ladebordsteins besteht die Möglichkeit, dass die Erkennbarkeit eines
Standorts geringer ist und nicht berechtigte Fahrzeuge die Privilegierung des Stellplatzes für
ladende Fahrzeuge (trotz Markierung und Beschilderung) weniger gut wahrnehmen. Dieser
Aspekt wird jedoch über die Zeitachse zurücktreten, da Technologien üblicher werden und
mehr Menschen mit elektrischen Fahrzeugen vertraut sein werden.
Inwieweit Nutzende beim Anstecken ihres Fahrzeugs sich gerne Bücken und in einen Bereich
greifen, welcher möglicherweise durch Vierbeiner mitbenutzt wird, wird sich in einer
Benutzungsphase herausstellen müssen. Probleme mit Kälte- oder Nässeperioden sind
seitens des Herstellers technisch unterbunden worden.
Sonstige
Wir möchten an der Stelle auf die erhöhten Kosten der Hardware und des erforderlichen
Tiefbaus hinweisen, welche ebenfalls durch ein Ladepunktbetreiber zu finanzieren sein wäre.
Diese Kosten werden indirekt über die Zeit durch Nutzende finanziert werden.
Das Mobilitätsreferat wird den Markt für Ladeeinrichtungen weiterhin aufmerksam beobachten
und gemeinsam mit Ladepunktbetreibern auch neuartige Entwicklungen anregen bzw.
Möglichkeiten zur Pilotierung neuer Technologien prüfen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
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II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1.23