Einsatz platzsparender und gestalterisch integrierter Ladeinfrastruktur für E-Autos im öffentlichen Raum

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=== 20-26 _ B 08893_B 08893 Integrierte Ladeinfrastruktur E-Autos.pdf === Antrag vom April 2026 Einsatz platzsparender und gestalterisch integrierter Ladeinfrastruktur für E-Autos im öffentlichen Raum Antrag Die Landeshauptstadt München wird gebeten zu prüfen, ob bei der zukünftigen Errich- tung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk Berg am Laim bevorzugt platzsparende und gestalterisch integrierte Lösungen eingesetzt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob Ladesysteme, die in die Bordsteinkante oder den Boden integriert sind („Ladebordsteine“), anstelle der bislang üblichen Ladesäulen zum Einsatz kommen können. Diese Systeme wurden im Rahmen von Pilotprojekten bereits erfolgreich in anderen Städten (z.B. Düsseldorf, Köln) eingesetzt. Begründung Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende und wird ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass die aktuell im Stadtgebiet errichteten Ladesäulen häufig als sperrig und gestalterisch wenig ansprechend wahrgenommen werden. Gerade im dicht bebauten urbanen Raum führen die klassischen Ladesäulen zu einer zusätzlichen Verengung von Gehwegen und beeinträchtigen das Stadtbild. Dies kann insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen oder sehbehinderte Menschen problematisch sein. In anderen Städten kommen bereits innovative Lösungen zum Einsatz, bei denen die Ladepunkte dezent in die Bordsteinkante oder in den Boden integriert sind. Diese Syste- me bieten mehrere Vorteile:  Platzersparnis: Keine zusätzliche Beeinträchtigung der Gehwegbreite  Barrierefreiheit: Weniger Hindernisse im öffentlichen Raum  Stadtbild: Deutlich unauffälligere und ästhetisch ansprechendere Gestaltung  Akzeptanz: Höhere Akzeptanz in der Bevölkerung durch reduzierte visuelle Ein- griffe CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und zugleich stadtbildverträglichen Weiterent- wicklung der Infrastruktur erscheint es sinnvoll, solche Lösungen auch in München ver- stärkt zu prüfen und – wo technisch und wirtschaftlich möglich – einzusetzen. Ziel ist eine moderne, funktionale und zugleich stadtbildverträgliche Ladeinfrastruktur, die den öffentlichen Raum nicht zusätzlich belastet, sondern sich möglichst unauffällig in ihn integriert. Quellen: https://www.swd-ag.de/magazin/mobilitaet/ladebordsteine/ https://www.rheinmetall.com/de/produkte/ladeinfrastruktur/ladebordstein https://www.new-energie.de/elektromobilitaet/ladebordstein https://www.autobild.de/artikel/ladebordstein-fuer-e-autos-22258381.html Johann Kott Angela Buckenauer Thomas Höhler Kathrin Eva Schmid Fraktionssprecher Initiative CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de === 20-26 _ B 08893_B 08893 Integrierte Ladeinfrastruktur E-Autos AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Verkehrsraummanagement (MOR- GB1.23) MOR-GB1.23 gb1-23.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 14 - Berg am Laim Herr Friedrich Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 13.07.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Einsatz platzsparender und gestalterisch integrierter Ladeinfrastruktur für E-Autos im öffentlichen Raum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08893 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim Sehr geehrter Herr Friedrich, zu Ihrem Antrag vom 28.04.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: der Einbau von platzsparender Ladeinfrastruktur wird durch das Mobilitätsreferat grundsätzlich begrüßt, da insbesondere in Stadtbereichen mit vielen Sondernutzungen auf engem Raum die Verortung von Ladeinfrastruktur sehr anspruchsvoll werden kann. Sie beschreiben in Ihren Antrag vier wesentliche Vorteile, welche wir nachfolgend gerne einordnen, möchten: Platzersparnis Die unmittelbare Platzersparnis auf dem Gehweg / an der Bordsteinkante ist sachlich zutreffend. Es ist jedoch auch ein Netzanschluss erforderlich, welcher sich in räumlicher Nähe als grauer Kasten befinden muss. Die Grundfläche des grauen Kastens ist vergleichbar mit einer normalen Ladeeinrichtung, so dass erst mit mehr als zwei Ladepunkten sich bilanziell ein Vorteil ergeben kann. Von Vorteil ist, dass der graue Kasten etwas flexibler platziert werden kann, jedoch eine zusätzliche Zuleitung erforderlich macht, wodurch z.B. die Baustelle im Gehwegbereich umfangreicher sein kann. Gegenüber der Errichtung von Ladeeinrichtungen zwischen den parkenden Fahrzeugen hat der Ladebordstein zwei wesentliche Vorteile: 1. Die Ladepunkte können nicht (versehentlich) angefahren und beschädigt werden und 2. es entfallen keine Stellplätze für die Platzierung der Ladeeinrichtung. Zugleich ist die Erkennbarkeit der Ladeeinrichtung geringer, so dass trotz I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Beschilderung und Markierung denkbar ist, dass ‚versehentlich‘ mit einem Verbrenner dort geparkt wird. Barrierefreiheit Es ist zutreffend, dass unter Beachtung des Netzanschlusskastens weniger platzierte Elemente im Gehwegbereich vorliegen. Infolge des Erfordernisses von Beschilderung sind Beschilderungsrohre zu Beginn und zu Ende der Ladeplätze vorzusehen, welche im Zweifelsfall mit einem Schrammbord von 30 cm bei Längsparkern und 70 cm bei Senkrechtparkern zu errichten sind. Auch diese stellen eine Barriere auf dem Gehweg dar. Weiter kann ein liegendes Kabel als „Barriere“ aufgefasst werden, welches aber beim konduktiven Laden von Fahrzeugen prinzipbedingt erforderlich ist, allerdings i.d.R. im Saum Ladeeinrichtung und Fahrzeug liegt, d.h. dort wo bedingt durch Beschildungsrohre und Ladeeinrichtung meist niemand geht. Die Barrierefreiheit der Ladeeinrichtung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist bauartbedingt beim Ladebordstein nicht gegeben. Es gibt vom Hersteller eine Einrasthilfe, welche jedoch im Fahrzeug mitzuführen ist und für ortsunkundigen i.d.R. keine Option sein dürfte. Stadtbild Stadtplanerisch kann dem Gedanken gefolgt werden, obschon statt der in München üblichen Granitbordsteinkante eine Bordsteinkante aus Beton erforderlich wäre. Hierzu ist der Straßenbaulastträger einzubinden. Akzeptanz Aus der Betrachtungsrichtung der Nicht-Nutzer kann der reduzierten visuellen Wahrnehmung von Ladebordsteinen gefolgt werden. Aus Nutzersicht eines Ladebordsteins besteht die Möglichkeit, dass die Erkennbarkeit eines Standorts geringer ist und nicht berechtigte Fahrzeuge die Privilegierung des Stellplatzes für ladende Fahrzeuge (trotz Markierung und Beschilderung) weniger gut wahrnehmen. Dieser Aspekt wird jedoch über die Zeitachse zurücktreten, da Technologien üblicher werden und mehr Menschen mit elektrischen Fahrzeugen vertraut sein werden. Inwieweit Nutzende beim Anstecken ihres Fahrzeugs sich gerne Bücken und in einen Bereich greifen, welcher möglicherweise durch Vierbeiner mitbenutzt wird, wird sich in einer Benutzungsphase herausstellen müssen. Probleme mit Kälte- oder Nässeperioden sind seitens des Herstellers technisch unterbunden worden. Sonstige Wir möchten an der Stelle auf die erhöhten Kosten der Hardware und des erforderlichen Tiefbaus hinweisen, welche ebenfalls durch ein Ladepunktbetreiber zu finanzieren sein wäre. Diese Kosten werden indirekt über die Zeit durch Nutzende finanziert werden. Das Mobilitätsreferat wird den Markt für Ladeeinrichtungen weiterhin aufmerksam beobachten und gemeinsam mit Ladepunktbetreibern auch neuartige Entwicklungen anregen bzw. Möglichkeiten zur Pilotierung neuer Technologien prüfen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB1.23

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:00 Uhr

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