Kunstprojekt „Metamorphose“ (2023) Unterführung Ostbahnhof – Prüfung weiterer Vorgehensweise und möglicher Konsequenzen bei nicht eingehaltenen Projektzusagen zum Stadtbezirksbudget
=== 20-26 _ B 08690_B 08690 Projektzusagen Stadtbezirksbudget.pdf ===
Antrag vom Februar 2026
Kunstprojekt „Metamorphose“ (2023) Unterführung Ost-
bahnhof – Prüfung weiterer Vorgehensweise und mögli-
cher Konsequenzen bei nicht eingehaltenen Projektzusa-
gen zum Stadtbezirksbudget
Prüfantrag
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Der Bezirksausschuss 14 Berg am Laim bittet die Landeshauptstadt München zu prüfen
und darzustellen,
1. welche Möglichkeiten bestehen, wie mit dem Kunstprojekt in der Unterführung am
Ostbahnhof weiter verfahren werden kann,
2. ob und in welcher Form die ursprünglich zugesagten Projektinhalte (insbesondere
regelmäßige, wechselnde Kunstausstellungen und eine dauerhafte Belebung des
Tunnels als Kunstplattform) noch eingefordert bzw. umgesetzt werden können,
3. ob bei nicht oder nur teilweise umgesetzten Projektzusagen rechtliche oder haus-
haltsrechtliche Möglichkeiten bestehen, Fördermittel ganz oder teilweise zurück-
zufordern,
4. welche Handlungsspielräume der Stadt grundsätzlich bei vergleichbaren Fällen
nicht eingehaltener Projektzusagen bestehen.
Begründung
Der Bezirksausschuss 14 Berg am Laim hat sich an der Finanzierung des Kunstprojekts
in der Unterführung am Ostbahnhof beteiligt. Grundlage für die Förderung war die Dar-
stellung eines längerfristig angelegten Kunstprojekts, das über eine einmalige Bemalung
hinausgehen sollte. Seitens der Projektverantwortlichen wurde zugesagt, den Tunnel
dauerhaft als lebendige Kunstplattform zu bespielen, mit regelmäßig wechselnden Aus-
stellungen sowie einer kontinuierlichen Betreuung und Pflege des Ortes.
Diese zugesagten Projektbestandteile wurden bislang nicht umgesetzt. Es hat nach
Kenntnis des Bezirksausschusses seit der Eröffnung keine Kunstausstellungen gegeben.
CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim
Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger
Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de
Aktuell hängt ein einzelnes Bild, dessen Einordnung als Ausstellung unklar ist. Eine re-
gelmäßige kuratorische Nutzung oder Belebung des Tunnels ist nicht erkennbar.
Uns war eine Pflege und Beseitigung von Schmierereien für mindestens zwei Jahre zu-
gesagt. Diese ist aber über den gesamten Zeitraum nicht erfolgt. Der Tunnel ist inzwi-
schen stark mit Schmiereren versetzt.
Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf, welche Möglichkeiten der Stadt beste-
hen, auf die Nichteinhaltung der Projektzusagen zu reagieren, und ob bei einer nur teil-
weisen Umsetzung des bewilligten Projekts Konsequenzen – insbesondere im Hinblick
auf die gewährten Fördermittel – möglich oder vorgesehen sind.
Ziel des Prüfantrags ist es ausdrücklich nicht, eine konkrete Maßnahme vorwegzuneh-
men, sondern eine transparente Darstellung der rechtlichen, finanziellen und verwal-
tungsseitigen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten, um auf dieser Grundlage über das
weitere Vorgehen beraten zu können.
Johann Kott Kathrin Eva Schmid
Thomas Höhler Initiative
Fraktionssprecher
CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Berg am Laim
Fraktion: Angelika Buckenauer │ Christian Ebbecke │ Fabian Ewald │ Thomas Höhler │Johann Kott │Kathrin Eva Schmid │ Egon Wullinger
Kontakt: kontakt@csu-berg-am-laim.de
Einzelnes Bild, das möglicherweise eine Ausstellung darstellen soll,
aber auch erst nach über zwei Jahren aufgehängt wurde:
=== 20-26 _ B 08690_B 08690 Kunstprojekt „Metamorphose“ AS.pdf ===
Kunstprojekt „Metamorphose“ (2023) Unterführung Ostbahnhof – Prüfung weiterer
Vorgehensweise und möglicher Konsequenzen bei nicht eingehaltenen Projektzusagen
zum Stadtbezirksbudget
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08690 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim vom 24.02.2026
Sehr geehrter Herr Friedrich,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem oben genannten Antrag hat der Bezirksausschuss 14 die Landeshauptstadt München
gebeten, zu prüfen und darzustellen, welche Möglichkeiten bestehen, wie mit dem Kunstwerk
in der Unterführung am Ostbahnhof weiter verfahren werden kann. Weiterhin soll geprüft
werden, ob und in welcher Form die ursprünglich zugesagten Projektinhalte (insbesondere
regelmäßige, wechselnde Kunstausstellungen und eine dauerhafte Belebung des Tunnels als
Kunstplattform) noch eingefordert bzw. umgesetzt werden können und ob bei nicht oder nur
teilweise umgesetzten Projektzusagen rechtliche oder haushaltsrechtliche Möglichkeiten
bestehen, Fördermittel ganz oder teilweise zurückzufordern bzw. welche Handlungsspielräume
der Stadt grundsätzlich bei vergleichbaren Fällen nicht eingehaltener Projektzusagen
bestehen.
Begründet wird der Antrag damit, dass der BA 14 eine Förderung für das Kunstprojekt gewährt
habe auf der Grundlage einer Darstellung eines längerfristig angelegten Kunstprojekts, das
über eine einmalige Bemalung hinausgehen sollte. Seitens der Projektverantwortlichen sei
zugesagt worden, den Tunnel dauerhaft als lebendige Kunstplattform zu bespielen mit
regelmäßig wechselnden Ausstellungen sowie einer kontinuierlichen Betreuung und Pflege
des Ortes. Diese zugesagten Projektbestandteile seien bislang nicht umgesetzt worden. Es
habe nach Kenntnis des Bezirksausschusses seit der Eröffnung keine Kunstausstellungen
gegeben. Eine regelmäßige kuratorische Nutzung oder Belebung des Tunnels sei nicht
erkennbar.
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
0262.9-15-0008
An den Vorsitzenden des BA 14 -
Berg am Laim
Herrn Alexander Friedrich
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstraße 40
81660 München
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Hauptabteilung II
Abteilung für Bezirksausschuss-
angelegenheiten
D-II-BA
Marienplatz 8
80331 München
Telefon: 089 233-92528
Dienstgebäude:
Marienplatz 8
d2ba@muenchen.de
Landeshauptstadt München, Direktorium
Marienplatz 8, 80331 München
S-Bahn: Alle Linien
U-Bahn: Linien U3/U6
Haltestelle Marienplatz
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Theatinerstraße
Datum
19.06.2026
Seite 2 von 4
Dem Bezirksausschuss sei die Pflege und Beseitigung von Schmierereien für mindestens zwei
Jahre zugesagt worden. Dieses ist aber über den gesamten Zeitraum nicht erfolgt. Der Tunnel
ist inzwischen stark mit Schmierereien versetzt.
Vor diesem Hintergrund bestehe für den Bezirksausschuss 14 Klärungsbedarf, welche
Möglichkeiten der Stadt bestehen, auf die Nichteinhaltung der Projektzusagen zu reagieren,
und ob bei einer nur teilweisen Umsetzung des bewilligten Projekts Konsequenzen –
insbesondere im Hinblick auf die gewährten Fördermittel – möglich oder vorgesehen sind. Ziel
des vorliegenden Antrags ist es ausdrücklich nicht, eine konkrete Maßnahme
vorwegzunehmen, sondern eine transparente Darstellung der rechtlichen, finanziellen und
verwaltungsseitigen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten, um auf dieser Grundlage über das
weitere Vorgehen beraten zu können.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtbezirksbudgets erfolgt nach den vom
Stadtrat erlassenen Förderrichtlinien (Stadtbezirksbudget-Richtlinien). Darin ist u. a. das
Antragsverfahren geregelt, das die Antragsteller*innen zum Erhalt von Zuwendungen aus dem
Stadtbezirksbudget zu durchlaufen haben. Zu jedem aus dem Stadtbezirksbudget geförderten
Projekt muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, mit dem eine Beschreibung des
geplanten Projekts vorgelegt werden muss. Diese Beschreibung bildet gemeinsam mit dem
eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan und ggf. weiteren ergänzenden Angaben die
Grundlage für die Beschlussfassung des Bezirksausschusses, ob eine Zuwendung gewährt
werden soll.
Wird vom Bezirksausschuss beschlossen, eine Zuwendung zu gewähren, wird im weiteren
Verfahren ein entsprechender Bewilligungsbescheid erlassen. In diesem wird anhand der
Projektbeschreibung ein Zweck festgelegt, für den die bewilligten Fördergelder verwendet
werden dürfen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Bezirksausschuss weitergehende
Auflagen beschließt, wenn bestimmte Punkte im Bescheid zusätzlich festgeschrieben werden
sollen (z. B. ausschließliche Förderung bestimmter Kosten bei einer Teilbewilligung oder
Durchführung einer Veranstaltung an einem bestimmten Ort).
Mit diesem Verfahrensablauf wird somit sichergestellt, dass bewilligte Zuwendungen nicht
anders als für den im Antrag dargelegten und im Bescheid festgelegten Zweck verwendet
werden dürfen. Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass Zuwendungen aus dem
Stadtbezirksbudget nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden, wird diesen nachgegangen.
Wenn sich dabei herausstellt, dass Zuwendungen tatsächlich nicht zweckentsprechend
eingesetzt werden bzw. wurden, besteht die Möglichkeit, den Bewilligungsbescheid zu
widerrufen und die bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückzufordern. In Folge
müsste der Antragsteller die Zuwendung dann ganz bzw. teilweise zurückzahlen.
Wenn ein*e Antragsteller*in die bewilligte Zuwendung vom Antrag bzw. vom bewilligten
Verwendungszweck abweichend einsetzen will, müsste sie/er dies vorab genehmigen lassen.
Sollte eine entsprechende Anfrage eingehen, würde der Bezirksausschuss erneut
eingebunden, um der abweichenden Verwendung zuzustimmen. Wenn der Bezirksausschuss
die abweichende Verwendung der Zuwendung ablehnt, ist diese nicht möglich. Somit können
die bewilligten Gelder ohne Zustimmung des Bezirksausschusses nicht für andere als die
beantragten und bewilligten Projektinhalte eingesetzt werden.
Seite 3 von 4
An dieser Stelle ist noch darauf hinzuweisen, dass nur die im Rahmen des o. g. Antrags-
verfahrens mitgeteilten Projektinhalte bzw. der festgelegte Verwendungszweck durch einen
entsprechenden Beschluss des Bezirksausschusses für den Vollzug und damit die Gewährung
von Zuwendungen und deren eventuelle Rückforderung bindend sind. Sollten außerhalb des
Antragsverfahrens weitere, ggf. informelle, Absprachen zwischen Bezirksausschuss und den
Antragsteller*innen erfolgen, sind diese von den vorgenannten Regelungen nicht umfasst und
können demnach auch nicht als Grundlage für den Widerruf des Bewilligungsbescheides und
die damit u. U. verbundene ganze oder teilweise Rückforderung von Zuwendungen
herangezogen werden.
Zum konkreten, im BA-Antrag angesprochenen Fall kann ich Ihnen nach Prüfung durch die
BA-Abteilung noch Folgendes mitteilen:
Der Bezirksausschuss hat auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen in seiner Sitzung
am 23.05.2023 den Beschluss gefasst, eine Zuwendung in Höhe von 6.005,- € für das Projekt
„Metamorphose“ vom 03.06.-03.07.2023 zu gewähren. Antragsteller und damit Empfänger der
Zuwendung war der Verein „Kollektivis e.V.“. Der Beschluss des BA 14 war zudem mit der
Auflage versehen, dass die Zuwendung nur für Materialkosten verwendet werden darf.
Nach der im Antrag ausgeführten Projektbeschreibung sollte die Zuwendung für die „kreative
Neugestaltung der Rad- und Fußgängerunterführung, welche Friedenstrasse und Orleans-
strasse verbindet“, genutzt werden. Besonders diskriminierte Gruppen sollten bei der
Umsetzung gehört und der Ort insbesondere für Frauen willkommener gestaltet werden. Eine
mehrjährige Pflege oder Bespielung der Unterführung war nicht Bestandteil des Antrags.
Gemäß der vom Stadtrat erlassenen Stadtbezirksbudget-Richtlinien können Projekte nur mit
einer Dauer von maximal einem Jahr gefördert werden. Ein Projekt, das, wie im BA-Antrag
beschrieben, auf mehrere Jahre hin ausgelegt gewesen wäre, hätte somit ohnehin nicht
gefördert werden können.
Auf der Grundlage des Beschlusses des BA 14 zu dem beantragten Projekt wurde mit
Schreiben vom 29.06.2023 ein entsprechender Bewilligungsbescheid erlassen und dem
Antragsteller übersandt. Mit Schreiben vom 15.11.2023 wurde ein Verwendungsnachweis zum
Projekt eingereicht, mit dem die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung, die
kreative Neugestaltung der Unterführung, nachgewiesen wurde. Im Verwendungsnachweis
wurde darüber hinaus vermerkt, dass der BA 14 auf eigenen Wunsch einen mündlichen
Bericht zum Projekt erhalten habe.
Abschließend ist festzuhalten, dass das Bewilligungsverfahren zum Pr...