Entscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis gemäß Vollmacht des Oberbürgermeisters

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Entscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis gemäß Vollmacht des Oberbürgermeisters vom 26.02.2010; Errichtung eines Verkaufsplatzes mit Blumen auf dem bereits genehmigten Standplatz zum Verkauf von gebrannten Nüssen aller Art. Stellungnahme vorab durch den Vorsitzenden nach § 20 Abs. 1 Satz 2 der BA-Satzung Zuleitung vom 29.03.2017

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

03.05.2017 um 19:00 Uhr

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