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(E) Konsequenter Baumschutz und Baumerhalt in den verbliebenen Bauabschnitten WA4 und WAS sowie Sondergebiet in der Haldenseesiedlung

Baumschutz

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  • 26-32 _ V 00988_V 00988 Haldenseesiedlung Baumschutz Baumerhalt BE.pdf
  • B 16_VG 30.07.2026 oeff. 2.3 1..pdf
  • 20-26 _ E 03354_E 03354 Haldenseesiedlung Baumschutz Baumerhalt.pdf
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=== 26-32 _ V 00988_V 00988 Haldenseesiedlung Baumschutz Baumerhalt BE.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-20549 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Verwaltung zu Team 31 Technik - Stadtbezirke 13, 16 PLAN-HAIV-31V [ LHM-intern ] Konsequenter Baumschutz und Baumerhalt in den verbliebenen Bauabschnitten WA4 und WAS sowie Sondergebiet in der Haldenseesiedlung BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03354 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach vom 26.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00988 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354 2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 30.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat am 26.03.2026 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354 (Anlage 1) beschlossen. Mit der Empfehlung wird die Stadt München zu einem konsequenten Baumschutz und Baumerhalt in den verbliebenen Bauabschnitten WA4 und WA5 sowie dem Sondergebiet in der Haldenseesiedlung aufgefordert. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung behandelt werden. Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf- Perlach, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet und die Angelegenheit stadtbezirksbezogen ist. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich empfehlenden Charakter. Seite 2 von 4 [ LHM-intern ] Zur Information des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus: Das Neubaugebiet „Siedlung an der Haldenseestraße“ liegt im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2100, rechtsverbindlich seit dem 30.09.2020, und umfasst die Haldenseestraße (beidseits), die Bad-Schachener-Straße (südlich), die Hechtseestraße (nördlich) sowie die Krumbadstraße (östlich). Der Bebauungsplan setzt fünf allgemeine Wohngebiete (WA 1 - 5) sowie ein Sondergebiet (SO) fest. Hierzu wird zunächst folgendes festgestellt: Bereits im Rahmen der Bauleitplanung wurde der vorhandene Baumbestand umfassend berücksichtigt. Die städtebauliche Konzeption orientiert sich am bestehenden Siedlungsgrundriss und hatte den Erhalt von wertvollem und ortsbildprägendem Gehölzbestand, soweit dies möglich ist, sowie eine intensive Begrünung des Gebiets als wesentliches Planungsziel. Gleichzeitig war absehbar, dass aufgrund der vorgesehenen Baumaßnahmen nicht alle bestehenden Bäume erhalten werden können. Im Bebauungsplan sind insgesamt 61 Bäume als zu erhalten festgesetzt. Darüber hinaus sichern die Festsetzungen des Bebauungsplanes mindestens 110 Neupflanzungen. Auf Grundlage dieses Bebauungsplans wurden durch die Lokalbaukommission Baugenehmigungen für die Wohngebiete WA 1 – 3 erteilt. Für die Wohngebiete WA 4 – 5 sowie das Sondergebiet liegen der Lokalbaukommission zum aktuellen Zeitpunkt keine Bauanträge vor. In den konkret angesprochenen Bauabschnitten WA2 und WA3 wurden fünf Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt waren zur Fällung beantragt. Diese Bäume wurden nur deshalb zur Fällung zugelassen, weil dies insbesondere aus Vitalitätsgründen, bzw. ein Erhalt im Zuge der Baumaßnahme technisch nicht möglich war. In diesen Fällen erfolgt eine Kompensation durch zusätzliche Ersatzpflanzungen. Zudem wurden in den Bauabschnitten WA2 und WA3 insgesamt 54 geschützte Bäume zur Fällung beantragt. Diese wurden bereits im Rahmen der Abwägung im Bauleitplanverfahren nicht zum Erhalt festgesetzt. Die genehmigten Fällungen beschränken sich auf die zwingend erforderlichen Eingriffe, die sich aus der Umsetzung der genehmigten Planungen ergeben. Entsprechende Ersatzpflanzungen wurden beauflagt. Die Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der Umsetzung der Freiflächengestaltung jeweils spätestens bis zum Ende der nächsten Pflanzzeit nach Nutzungsaufnahme herzustellen und dem zuständigen Baubezirk des Referats für Stadtplanung und Bauordnung schriftlich anzuzeigen. Die bereits genehmigten und begonnen Baumaßnahmen WA 1 - 3 wurden bislang nicht fertiggestellt und die Nutzung wurde noch nicht aufgenommen, weshalb auch die Fertigstellung der Freiflächengestaltung und die Herstellung der erforderlichen Ersatzpflanzungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht gefordert werden kann. Für die weiteren Bauabschnitte WA 4, WA 5 sowie das Sondergebiet, für die derzeit noch keine Bauanträge vorliegen, wird die Stadt das Ziel verfolgen den im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzten Baumbestand so weit wie möglich zu erhalten. Der Schutz dieser Seite 3 von 4 [ LHM-intern ] verbleibenden Bäume wird im Zuge der Bauausführung weiterhin fachlich begleitet und sichergestellt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Dr. Christian Köning, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Florian Schönemann ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen, wonach ein genereller Stopp weiterer Baumfällungen rechtlich und fachlich nicht möglich ist, soweit diese zur Umsetzung der genehmigten Planung erforderlich sind. Gleichwohl wird jeder Eingriff weiterhin sorgfältig geprüft und auf das notwendige Maß beschränkt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Die Referentin Thomas Kauer Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. Seite 4 von 4 [ LHM-intern ] 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach 3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Ost (1x) 4. An das Revisionsamt 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Abdruck von I. – IV. 1. An das Referat Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung gebeten, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/Team Der Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung kann vollzogen werden kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt) VI. An das Direktorium – D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann vollzogen werden Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt) ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV/31V i. A. Burgerversammlung im Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026 Bezirksteil Ramersdorf Betreff - Antrag Antrag: Konsequenter Baumschutz und Baumerhalt in den noch verbliebenen Bauabschnitten WA4 und WA5 sowie Sondergebiet in der Haldenseesiedlung Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung Die massiven Baumfällungen in den Bauabschnitten WA2 und WA3, die im Februar und März 2026 stattgefunden haben, machen sprachlos. Zugesichert und in den Planungen verankert war der größtmögliche Erhalt des wertvollen Baumbestands. Ich fordere die Stadt München daher auf, die Baumaßnahmen ab sofort unter besondere Beobachtung zu stellen, weitere Baumfällungen zu stoppen, auch die als Nachtrag schon genehmigten, und die noch vorhandenen Bäume umfassend zu schützen. Nur so können sie ihre wichtige Funktion für die Kühlung einer sich immer weiter aufheizenden Stadt erfüllen - hier in Ramersdorf und darüber hinaus. Raum für Vermerke des Direktoriums [] ohne Gegenstimme angenommen hi mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt Antrag: Konsequenter Baumschutz und Baumerhalt in den noch verbliebenen Bauabschnitten WA4 und WAS sowie Sondergebiet in der Haldenseesiedlung Die massiven Baumfallungen in den Bauabschnitten WA2 und WAS, die im Februar und Marz 2026 stattgefunden haben, machen sprachlos. Zugesichert und in den Planungen verankert war der größtmögliche Erhalt des wertvollen Baumbestands. Von den insgesamt 270 Bäumen im Planungsgebiet waren 210 Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt. Zur Umsetzung der Neuplanung würde man um die 170 Bäume fällen, so die Planer. 110 Bäume sollen nachgepflanzt werden, um den schweren Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen. Eine Ausgleichsfläche in der Fröttmaninger Heide sei zudem hierfür sicherzustellen. Auf eine Anfrage vom Bund für Naturschutz, der die Bebauung ablehnte (Schreiben vom 23.09.2019) schrieb das Planungsreferat: Die Planung berücksichtigt soweit als möglich den vorhandenen Baumbestand, da sie sich am bestehenden Siedlungsgrundriss orientiert. Dadurch können bei Umsetzung der Planung grundsätzlich zirka 100 Bäume erhalten werden. Und weiter: Die GWG, heute Münchner Wohnen, hat zudem erklärt, rZi 1s sätzlich zu diesen zu erhaltenden B nm ltichst viele weitere erhaltenswerte Bäume zu berücksichtigen. Auch würde sie für einen schonenden Umgang im Sinne des Erhalts der vorhandenen Bäume sorgen. Diese Zusage wurde mit den erneuten Baumfällungen wiederholt nicht erfüllt. Bereits in Bauabschnitt WA1 wurden weitere Großbäume gefällt, die zuvor als geschützt und erhaltenswert eingestuft wurden. Es ist allgemein bekannt, dass sich die Stadt immer weiter aufheizt. Die Bäume in der Haldenseesiedlung sorgten, und die verbliebenen Bäume tun dies noch, mit ihren mächtigen Kronen für die Produktion von Sauerstoff, die Filterung von Schadstoffen aus der Luft und für kühle, frische Luft. Es ist schwer verständlich, dass die Stadt München auf der einen Seite neue Bäume für mehrere zehntausende Euro in der Innenstadt pflanzen lässt und auf der anderen Seite am Stadtrand einen wertvollen Baumbestand auf so brachiale Weise abholzen lässt, und ein Neubaugebiet entsteht, in dem keine neuen großen Bäume mehr gedeihen können, weil die Höhe und Dichte der Bebauung, hier insbesondere in den Gassen, dies nicht mehr zulässt. Der Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die Bebauung und die Baumfällungen ist sehr groß. Diese Bebauung widerspricht allem, was den Bürgerinnen und Bürgern, die sich am Beteiligungsprozess beteiligt haben, zugesichert wurde. Ich fordere die Stadt München daher auf, die Baumaßnahmen ab sofort unter besondere Beobachtung zu stellen, weitere Baumfällungen zu stoppen, auch die als Nachtrag schon genehmigten, und die noch vorhandenen Bäume umfassend zu schützen. Nur so können sie ihre wichtige Funktion für die Kühlung einer sich immer weiter aufheizenden Stadt erfüllen — hier in Ramersdorf und darüber hinaus. 0 3.500 m Erstellungsdatum 02.06.2026 Datenauszug Erstellt für Maßstab 1:75 000 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ === B 16_VG 30.07.2026 oeff. 2.3 1..pdf === Datum: 06.08.2026 Telefon: 089 - 233 7 61...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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