Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00988_V 00988 Haldenseesiedlung Baumschutz Baumerhalt BE.pdf ===
[
LHM-intern
]
Telefon: 0 233-20549 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Verwaltung zu Team 31 Technik
- Stadtbezirke 13, 16
PLAN-HAIV-31V
[ LHM-intern ]
Konsequenter Baumschutz und Baumerhalt in den
verbliebenen Bauabschnitten WA4 und WAS sowie
Sondergebiet in der Haldenseesiedlung
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03354 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 -
Ramersdorf- Perlach vom 26.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00988
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354
2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom
30.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat am 26.03.2026
die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354 (Anlage 1) beschlossen.
Mit der Empfehlung wird die Stadt München zu einem konsequenten Baumschutz und
Baumerhalt in den verbliebenen Bauabschnitten WA4 und WA5 sowie dem Sondergebiet
in der Haldenseesiedlung aufgefordert.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung
behandelt werden.
Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-
Perlach, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet
und die Angelegenheit stadtbezirksbezogen ist.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich
empfehlenden Charakter.
Seite 2 von 4
[
LHM-intern
]
Zur Information des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes führt das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus:
Das Neubaugebiet „Siedlung an der Haldenseestraße“ liegt im Umgriff des
Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2100, rechtsverbindlich seit dem 30.09.2020, und
umfasst die Haldenseestraße (beidseits), die Bad-Schachener-Straße (südlich), die
Hechtseestraße (nördlich) sowie die Krumbadstraße (östlich). Der Bebauungsplan setzt
fünf allgemeine Wohngebiete (WA 1 - 5) sowie ein Sondergebiet (SO) fest.
Hierzu wird zunächst folgendes festgestellt:
Bereits im Rahmen der Bauleitplanung wurde der vorhandene Baumbestand umfassend
berücksichtigt. Die städtebauliche Konzeption orientiert sich am bestehenden
Siedlungsgrundriss und hatte den Erhalt von wertvollem und ortsbildprägendem
Gehölzbestand, soweit dies möglich ist, sowie eine intensive Begrünung des Gebiets als
wesentliches Planungsziel. Gleichzeitig war absehbar, dass aufgrund der vorgesehenen
Baumaßnahmen nicht alle bestehenden Bäume erhalten werden können.
Im Bebauungsplan sind insgesamt 61 Bäume als zu erhalten festgesetzt. Darüber hinaus
sichern die Festsetzungen des Bebauungsplanes mindestens 110 Neupflanzungen.
Auf Grundlage dieses Bebauungsplans wurden durch die Lokalbaukommission
Baugenehmigungen für die Wohngebiete WA 1 – 3 erteilt. Für die Wohngebiete WA 4 – 5
sowie das Sondergebiet liegen der Lokalbaukommission zum aktuellen Zeitpunkt keine
Bauanträge vor.
In den konkret angesprochenen Bauabschnitten WA2 und WA3 wurden fünf Bäume, die
im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt waren zur Fällung beantragt. Diese Bäume
wurden nur deshalb zur Fällung zugelassen, weil dies insbesondere aus Vitalitätsgründen,
bzw. ein Erhalt im Zuge der Baumaßnahme technisch nicht möglich war. In diesen Fällen
erfolgt eine Kompensation durch zusätzliche Ersatzpflanzungen.
Zudem wurden in den Bauabschnitten WA2 und WA3 insgesamt 54 geschützte Bäume
zur Fällung beantragt. Diese wurden bereits im Rahmen der Abwägung im
Bauleitplanverfahren nicht zum Erhalt festgesetzt.
Die genehmigten Fällungen beschränken sich auf die zwingend erforderlichen Eingriffe,
die sich aus der Umsetzung der genehmigten Planungen ergeben. Entsprechende
Ersatzpflanzungen wurden beauflagt.
Die Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der Umsetzung der Freiflächengestaltung jeweils
spätestens bis zum Ende der nächsten Pflanzzeit nach Nutzungsaufnahme herzustellen
und dem zuständigen Baubezirk des Referats für Stadtplanung und Bauordnung schriftlich
anzuzeigen.
Die bereits genehmigten und begonnen Baumaßnahmen WA 1 - 3 wurden bislang nicht
fertiggestellt und die Nutzung wurde noch nicht aufgenommen, weshalb auch die
Fertigstellung der Freiflächengestaltung und die Herstellung der erforderlichen
Ersatzpflanzungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht gefordert werden kann.
Für die weiteren Bauabschnitte WA 4, WA 5 sowie das Sondergebiet, für die derzeit noch
keine Bauanträge vorliegen, wird die Stadt das Ziel verfolgen den im Bebauungsplan zum
Erhalt festgesetzten Baumbestand so weit wie möglich zu erhalten. Der Schutz dieser
Seite 3 von 4
[
LHM-intern
]
verbleibenden Bäume wird im Zuge der Bauausführung weiterhin fachlich begleitet und
sichergestellt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 -
Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Dr. Christian Köning, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Florian Schönemann ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen, wonach ein genereller Stopp weiterer Baumfällungen rechtlich und
fachlich nicht möglich ist, soweit diese zur Umsetzung der genehmigten Planung
erforderlich sind. Gleichwohl wird jeder Eingriff weiterhin sorgfältig geprüft und auf das
notwendige Maß beschränkt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 3354 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 -
Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt
München
Der/Die Vorsitzende Die Referentin
Thomas Kauer Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
zur weiteren Veranlassung.
Seite 4 von 4
[
LHM-intern
]
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach
3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Ost (1x)
4. An das Revisionsamt
5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I
6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II
7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Abdruck von I. – IV.
1. An das Referat
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung gebeten, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/Team
Der Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
kann vollzogen werden
kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt)
VI. An das Direktorium – D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann vollzogen werden
Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann/soll nicht vollzogen werden
(Begründung siehe Beiblatt)
ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV/31V
i. A.
Burgerversammlung im Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026
Bezirksteil Ramersdorf
Betreff - Antrag
Antrag: Konsequenter Baumschutz und Baumerhalt in den noch verbliebenen
Bauabschnitten WA4 und WA5 sowie Sondergebiet in der Haldenseesiedlung
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung
Die massiven Baumfällungen in den Bauabschnitten WA2 und WA3, die im
Februar und März 2026 stattgefunden haben, machen sprachlos. Zugesichert
und in den Planungen verankert war der größtmögliche Erhalt des wertvollen
Baumbestands.
Ich fordere die Stadt München daher auf, die Baumaßnahmen ab sofort unter
besondere Beobachtung zu stellen, weitere Baumfällungen zu stoppen, auch
die als Nachtrag schon genehmigten, und die noch vorhandenen Bäume
umfassend zu schützen. Nur so können sie ihre wichtige Funktion für die
Kühlung einer sich immer weiter aufheizenden Stadt erfüllen - hier in
Ramersdorf und darüber hinaus.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[] ohne Gegenstimme angenommen hi mit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt
Antrag: Konsequenter Baumschutz und Baumerhalt in den noch verbliebenen
Bauabschnitten WA4 und WAS sowie Sondergebiet in der Haldenseesiedlung
Die massiven Baumfallungen in den Bauabschnitten WA2 und WAS, die im Februar und
Marz 2026 stattgefunden haben, machen sprachlos. Zugesichert und in den Planungen
verankert war der größtmögliche Erhalt des wertvollen Baumbestands.
Von den insgesamt 270 Bäumen im Planungsgebiet waren 210 Bäume durch die
Baumschutzverordnung geschützt. Zur Umsetzung der Neuplanung würde man um die
170 Bäume fällen, so die Planer. 110 Bäume sollen nachgepflanzt werden, um den
schweren Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen. Eine Ausgleichsfläche in der
Fröttmaninger Heide sei zudem hierfür sicherzustellen.
Auf eine Anfrage vom Bund für Naturschutz, der die Bebauung ablehnte (Schreiben vom
23.09.2019) schrieb das Planungsreferat: Die Planung berücksichtigt soweit als möglich
den vorhandenen Baumbestand, da sie sich am bestehenden Siedlungsgrundriss
orientiert. Dadurch können bei Umsetzung der Planung grundsätzlich zirka 100 Bäume
erhalten werden. Und weiter: Die GWG, heute Münchner Wohnen, hat zudem erklärt,
rZi 1s sätzlich zu diesen zu erhaltenden B nm ltichst viele weitere
erhaltenswerte Bäume zu berücksichtigen. Auch würde sie für einen schonenden
Umgang im Sinne des Erhalts der vorhandenen Bäume sorgen.
Diese Zusage wurde mit den erneuten Baumfällungen wiederholt nicht erfüllt. Bereits in
Bauabschnitt WA1 wurden weitere Großbäume gefällt, die zuvor als geschützt und
erhaltenswert eingestuft wurden.
Es ist allgemein bekannt, dass sich die Stadt immer weiter aufheizt. Die Bäume in der
Haldenseesiedlung sorgten, und die verbliebenen Bäume tun dies noch, mit ihren
mächtigen Kronen für die Produktion von Sauerstoff, die Filterung von Schadstoffen aus
der Luft und für kühle, frische Luft. Es ist schwer verständlich, dass die Stadt München
auf der einen Seite neue Bäume für mehrere zehntausende Euro in der Innenstadt
pflanzen lässt und auf der anderen Seite am Stadtrand einen wertvollen Baumbestand
auf so brachiale Weise abholzen lässt, und ein Neubaugebiet entsteht, in dem keine
neuen großen Bäume mehr gedeihen können, weil die Höhe und Dichte der Bebauung,
hier insbesondere in den Gassen, dies nicht mehr zulässt. Der Unmut der Bürgerinnen
und Bürger über die Bebauung und die Baumfällungen ist sehr groß. Diese Bebauung
widerspricht allem, was den Bürgerinnen und Bürgern, die sich am Beteiligungsprozess
beteiligt haben, zugesichert wurde.
Ich fordere die Stadt München daher auf, die Baumaßnahmen ab sofort unter besondere
Beobachtung zu stellen, weitere Baumfällungen zu stoppen, auch die als Nachtrag
schon genehmigten, und die noch vorhandenen Bäume umfassend zu schützen. Nur so
können sie ihre wichtige Funktion für die Kühlung einer sich immer weiter aufheizenden
Stadt erfüllen hier in Ramersdorf und darüber hinaus.
0 3.500
m
Erstellungsdatum 02.06.2026
Datenauszug
Erstellt für Maßstab 1:75 000
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2026,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2026
´
=== B 16_VG 30.07.2026 oeff. 2.3 1..pdf ===
Datum: 06.08.2026
Telefon: 089 - 233 7 61...