Rotkäppchenstraße: Forderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und eines Hinweisschildes „Achtung K…
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Rotkäppchenstraße: Forderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und eines Hinweisschildes „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der Rotkäppchenstraße am Rotkäppchenplatz
=== 20-26 _ B 08764_B 08764 Rotkäppchenstraße.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 13.03.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.4 / 12.03.2026
Rotkäppchenstraße: Forderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und
eines Hinweisschildes „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der Rotkäppchenstraße am
Rotkäppchenplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 nach
Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Antragsteller war als Gast im Unterausschuss und schilderte die Parksituation hauptsächlich
bedingt durch die Neubiberger Grundschule und das Arztzentrum, sowie den Missbrauch als
Schleichweg.
Da eine Fahrrad- und Anliegerstraße wohl nicht in Frage kommt, leitet der Bezirksausschuss den
Antrag trotzdem, mit der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km und ein
Hinweisschild „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der Rotkäppchenstraße am Rotkäppchenplatz,
weiter.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. RIS
I.
=== 20-26 _ B 08764_B 08764 Rotkaeppchenstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
Dienstgebäude:
Implerstr. 9
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks
Ramersdorf-Perlach
Herrn Thomas Kauer
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
24.06.2026
Rotkäppchenstraße: Forderung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und eines
Hinweisschildes „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der
Rotkäppchenstraße am Rotkäppchenplatz
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08764 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 12.03.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir kommen zurück auf Ihren o.g. Antrag, in dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das
Mobilitätsreferat zur Prüfung weitergeleitet haben. Bei dem Bürgeranliegen geht es um die
Verhinderung von Durchgangsverkehr aus dem angrenzenden Neubiberg. Zudem würden sich
dort aufgrund der Nähe zur Grundschule Neubiberg zahlreiche Schulkinder bewegen, die
ebenfalls von einer Verkehrsberuhigung profitieren würden.
Gefordert wird aus der Bürgerschaft, die Straße zur Anliegerstraße oder Fahrradstraße zu
machen. Seitens des Gremiums wurde der Antrag insofern abgeändert, dass dort eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h geprüft werden soll. Zudem wünscht das
Gremium die Aufstellung des Gefahrzeichens „Achtung Kinder“ (Z. 136 StVO).
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Rotkäppchenstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone und damit bereits verkehrsberuhigt.
Zudem befindet sich auf Höhe Rotkäppchenstr. 112, wo östlich des Grundstücks ein Gehweg
zur Grundschule führt, aus beiden Fahrtrichtungen das Gefahrzeichen „Achtung Kinder“ mit
dem Zusatz „Schule“.
I.
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Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken darüber hinaus beschränken kann, müssen nach der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung
des Verkehrs an der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen
über die bereits abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich
hinausgehen. Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der
besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Bei Beschränkungen des fließenden
Verkehrs gilt darüber hinaus, dass auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse eine
Gefahrenlage bestehen muss, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich
übersteigt (§ 45 Abs. 1 S.1 und Abs. 9 StVO).
Zudem möchten wir hinsichtlich der Thematik „Schleichverkehr“ darauf hinweisen, dass
öffentliche Straßen grundsätzlich für Jedermann gewidmet sind und daher auch von anderen
als den Anliegern rechtmäßig befahren werden dürfen.
Zur Prüfung der verkehrlichen Situation haben wir am 18.06.2026 von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr
eine Verkehrszählung im morgendlichen Berufsverkehr durchgeführt. Das Zeitfenster sollte
dabei insbesondere auch die Zeit kurz vor Schulbeginn abdecken. Während dieser Zeit
wurden 55 Kraftfahrzeuge gezählt, die die Rotkäppchenstraße im Bereich westlich des
Rotkäppchenplatzes befahren haben (darunter ein 7,5-Tonner). Zudem wurden in diesem
Zeitfenster insgesamt 7 Schulkinder gezählt, die dort zu Fuß oder per Rad unterwegs waren.
Daraus ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von ca. 110 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, was
am unteren Ende des Spektrums, welches in Nebenstraßen im Berufsverkehr zu erwarten ist.
Während dieser Zeit gab es keinerlei Verkehrsbehinderungen oder gefährliche Situationen.
Dies bestätigt auch die Unfallstatistik, die in diesem Bereich ebenfalls absolut unauffällig ist.
Während der letzten 3 Jahre ist in dem Abschnitt nur ein einziger Unfall polizeilich erfasst
worden; hier wurde ein geparktes Fahrzeug von einem unbekannten Fahrzeugführer touchiert.
Nach alledem sehen wir (derzeit) keinerlei Ansatzpunkte für etwaige verkehrliche Maßnahmen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
II. Abdruck von I.
an MOR-GL5
III. WV bei MOR-GB 2.211
gez.
MOR-GB2.211