Rotkäppchenstraße: Forderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und eines Hinweisschildes „Achtung K…

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Rotkäppchenstraße: Forderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und eines Hinweisschildes „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der Rotkäppchenstraße am Rotkäppchenplatz

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=== 20-26 _ B 08764_B 08764 Rotkäppchenstraße.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 13.03.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.4 / 12.03.2026 Rotkäppchenstraße: Forderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und eines Hinweisschildes „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der Rotkäppchenstraße am Rotkäppchenplatz Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Antragsteller war als Gast im Unterausschuss und schilderte die Parksituation hauptsächlich bedingt durch die Neubiberger Grundschule und das Arztzentrum, sowie den Missbrauch als Schleichweg. Da eine Fahrrad- und Anliegerstraße wohl nicht in Frage kommt, leitet der Bezirksausschuss den Antrag trotzdem, mit der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km und ein Hinweisschild „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der Rotkäppchenstraße am Rotkäppchenplatz, weiter. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. RIS I. === 20-26 _ B 08764_B 08764 Rotkaeppchenstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach Herrn Thomas Kauer BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 24.06.2026 Rotkäppchenstraße: Forderung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h und eines Hinweisschildes „Achtung Kinder“ VZ 136 zu Beginn der Rotkäppchenstraße am Rotkäppchenplatz BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08764 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 12.03.2026 Sehr geehrter Herr Kauer, wir kommen zurück auf Ihren o.g. Antrag, in dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das Mobilitätsreferat zur Prüfung weitergeleitet haben. Bei dem Bürgeranliegen geht es um die Verhinderung von Durchgangsverkehr aus dem angrenzenden Neubiberg. Zudem würden sich dort aufgrund der Nähe zur Grundschule Neubiberg zahlreiche Schulkinder bewegen, die ebenfalls von einer Verkehrsberuhigung profitieren würden. Gefordert wird aus der Bürgerschaft, die Straße zur Anliegerstraße oder Fahrradstraße zu machen. Seitens des Gremiums wurde der Antrag insofern abgeändert, dass dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h geprüft werden soll. Zudem wünscht das Gremium die Aufstellung des Gefahrzeichens „Achtung Kinder“ (Z. 136 StVO). Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Rotkäppchenstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone und damit bereits verkehrsberuhigt. Zudem befindet sich auf Höhe Rotkäppchenstr. 112, wo östlich des Grundstücks ein Gehweg zur Grundschule führt, aus beiden Fahrtrichtungen das Gefahrzeichen „Achtung Kinder“ mit dem Zusatz „Schule“. I. Seite 2 von 2 Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken darüber hinaus beschränken kann, müssen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen über die bereits abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich hinausgehen. Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Bei Beschränkungen des fließenden Verkehrs gilt darüber hinaus, dass auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen muss, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 1 S.1 und Abs. 9 StVO). Zudem möchten wir hinsichtlich der Thematik „Schleichverkehr“ darauf hinweisen, dass öffentliche Straßen grundsätzlich für Jedermann gewidmet sind und daher auch von anderen als den Anliegern rechtmäßig befahren werden dürfen. Zur Prüfung der verkehrlichen Situation haben wir am 18.06.2026 von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr eine Verkehrszählung im morgendlichen Berufsverkehr durchgeführt. Das Zeitfenster sollte dabei insbesondere auch die Zeit kurz vor Schulbeginn abdecken. Während dieser Zeit wurden 55 Kraftfahrzeuge gezählt, die die Rotkäppchenstraße im Bereich westlich des Rotkäppchenplatzes befahren haben (darunter ein 7,5-Tonner). Zudem wurden in diesem Zeitfenster insgesamt 7 Schulkinder gezählt, die dort zu Fuß oder per Rad unterwegs waren. Daraus ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von ca. 110 Fahrzeugen in der Spitzenstunde, was am unteren Ende des Spektrums, welches in Nebenstraßen im Berufsverkehr zu erwarten ist. Während dieser Zeit gab es keinerlei Verkehrsbehinderungen oder gefährliche Situationen. Dies bestätigt auch die Unfallstatistik, die in diesem Bereich ebenfalls absolut unauffällig ist. Während der letzten 3 Jahre ist in dem Abschnitt nur ein einziger Unfall polizeilich erfasst worden; hier wurde ein geparktes Fahrzeug von einem unbekannten Fahrzeugführer touchiert. Nach alledem sehen wir (derzeit) keinerlei Ansatzpunkte für etwaige verkehrliche Maßnahmen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. an MOR-GL5 III. WV bei MOR-GB 2.211 gez. MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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