Einrichtung eines Zebrastreifens an der Leinbergerstraße, Höhe Spielplatz und Grundschule/Kita

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  • 20-26 _ B 08853_B 08853 Zebrastreifen Leinbergstr Hoehe Spielplatz.pdf
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=== 20-26 _ B 08853_B 08853 Zebrastreifen Leinbergstr Hoehe Spielplatz.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 17.04.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.10 / 16.04.2026 Einrichtung eines Zebrastreifens an der Leinbergerstraße, Höhe Spielplatz und Grund- schule/Kita; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 21.03.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner gestrigen Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Das Anliegen aus der Bürgerschaft wird weitergeleitet. Da aus verkehrsrechtlicher Sicht die Einrichtung eines Zebrastreifens keine Aussicht auf Erfolg hat, wird darum gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die die Einsicht in die Straße zum Überqueren - gerade auch für Kinder - erleichtern. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. Baureferat I. === 20-26 _ B 08853_B 08853 Einrichtung eines Zebrastreifens AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 gb2-23.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach Herr Kauer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 30.06.2026 Einrichtung eines Zebrastreifens an der Leinbergerstraße, Höhe Spielplatz und Grundschule/Kita BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08853 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach Sehr geehrter Herr Kauer, Dem Mobilitätsreferat liegt ein BA-Antrag vor. Dieser betrifft die Örtlichkeit Leinbergerstraße/Am Graben. Hier wird ein Fußgängerüberweg über die Leinbergerstraße an der Einmündung zum Am Graben gefordert. Zu diesem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit: Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 11.10.2024 hat der Bundesgesetzgeber die Anordnungsvoraussetzungen u.a. für Fußgängerüberwege erleichtert. Das Vorliegen einer besonderen („qualifizierten“) Gefahrenlage ist als Nachweis für die Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht mehr erforderlich. Es ist das Vorhandensein einer einfachen Gefahrenlage ausreichend. Weiterhin werden die bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R- FGÜ 2001) in der geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nicht mehr als verbindlich deklariert. Gleichzeitig sind die R-FGÜ 2001 ein anerkanntes technisches Regelwerk, welches – wie andere technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) auch – wichtige Orientierung für die Verwaltung gibt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten zu können. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Als ein Beurteilungskriterium sehen die R-FGÜ 2001 die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen vor, die weiterhin als Orientierung gelten und in die Entscheidung über die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einfließen. Die Anlage eines Fußgängerüberweges kommt nach den R- FGÜ 2001 unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils mindestens 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge pro Stunde und die Fußgängerbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt. Im Rahmen der Prüfung wurde daher am 20.05.2026, in der Zeit von 07:15 Uhr bis 08:00 Uhr, ein Ortstermin durchgeführt. In der Leinbergerstraße wurden 6 Fahrzeuge und in der Straße Am Graben 25 Fahrzeuge gezählt. Während der Zeit querten insgesamt 7 Personen die Leinbergerstraße. Im gleichen Zeitraum querten jedoch viele Schüler*innen die Straße Am Graben. Es handelte sich dabei um ca. 40 Personen, die sowohl zu Fuß als auch mit dem Rad unterwegs waren. Die Verkehrszahlen gem. R-FGÜ 2001 werden nicht erreicht. Alle Personen konnten sowohl die Leinbergerstraße als auch die Straße Am Graben gefahrlos überqueren. Die Sichtbeziehungen zwischen dem Fuß- und Fahrverkehr sind gegeben. Der Einmündungsbereich (5 m Bereich) war nicht verparkt. Weiterhin sind nach den genannten Richtlinien in Tempo-30- Zonen Fußgängerüberwege in aller Regel entbehrlich, es sei denn, besondere Umstände (z. B. Unfallzahlen, außergewöhnliche Gefahrenpotenziale) würden im Einzelfall eine Querungshilfe erfordern. Der Einmündungsbereich liegt in einer Tempo-30-Zone und es gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Die Auswertung der Unfallstatistik ergab keinerlei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Querungsstelle. Die betreffende Örtlichkeit verhielt sich bis dato vollkommen unauffällig. Der zuständigen Dienststelle liegen bislang keine Eingaben seitens Bürgerinnen und Bürgern vor, welche einen etwaigen Bedarf eines Fußgängerüberweges an dieser Örtlichkeit thematisierten. Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 07.06.2026 wurden an der betreffenden Örtlichkeit keine Verkehrsunfälle unter Beteilung zu Fuß Gehender oder Rad Fahrender polizeilich registriert. Aufgrund der vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten und der völlig unauffälligen Unfallsituation besteht derzeit keine Notwendigkeit von verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der oben genannten Erläuterungen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der von Ihnen gewünschten Örtlichkeit zurzeit nicht umsetzbar ist. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team Schulwegsicherheit

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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