Installation eines Zebrastreifens an der Querung auf Höhe der Hofangerstr. 148 - Verkehrsschild "Achtung Kinde…

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Installation eines Zebrastreifens an der Querung auf Höhe der Hofangerstr. 148 - Verkehrsschild "Achtung Kinder"

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  • 20-26 _ B 08869_B 08869 Zebrastreifen Hofangerstr 148 Schild Vorsicht Kinder.pdf
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=== 20-26 _ B 08869_B 08869 Zebrastreifen Hofangerstr 148 Schild Vorsicht Kinder.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 21.04.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.17 / 16.04.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner April-Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst: Das Anliegen aus der Bürgerschaft wird weitergeleitet. Da aus verkehrsrechtlicher Sicht die Einrichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle keine Aussicht auf Erfolg hat, wird stattdessen darum gebeten ein Schild „Vorsicht Kinder“ aufzustellen, da für die anwohnenden Kinder keine andere Möglichkeit zur Querung besteht. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. RIS I. === 20-26 _ B 08869_B 08869 Installation eines Zebrastreifens AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 gb2-23.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach Herr Kauer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 30.06.2026 Installation eines Zebrastreifens an der Querung auf Höhe der Hofangerstr. 148 - Verkehrsschild "Achtung Kinder" BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08869 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach Sehr geehrter Herr Kauer, dem Mobilitätsreferat liegt ein BA-Antrag vor. In diesem wird die Errichtung eines Zebrastreifens an der Querung auf Höhe der Hofangerstr. 148 oder alternativ das Verkehrsschild "Achtung Kinder" gefordert. Zu diesem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit: Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 11.10.2024 hat der Bundesgesetzgeber die Anordnungsvoraussetzungen u.a. für Fußgängerüberwege erleichtert. Das Vorliegen einer besonderen („qualifizierten“) Gefahrenlage ist als Nachweis für die Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht mehr erforderlich. Es ist das Vorhandensein einer einfachen Gefahrenlage ausreichend. Weiterhin werden die bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R- FGÜ 2001) in der geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nicht mehr als verbindlich deklariert. Gleichzeitig sind die R-FGÜ 2001 ein anerkanntes technisches Regelwerk, welches – wie andere technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) auch – wichtige Orientierung für die Verwaltung gibt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten zu können. Als ein Beurteilungskriterium sehen die R-FGÜ 2001 die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen vor, die weiterhin als Orientierung gelten und in die Entscheidung über die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einfließen. Die Anlage eines Fußgängerüberweges kommt nach den R- Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] FGÜ 2001 unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteils mindestens 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kraftfahrzeuge pro Stunde und die Fußgängerbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt. Wir haben deshalb am 26.06.2026 eine Verkehrszählung zwischen 7 Uhr und 8 Uhr durchgeführt. Dabei konnten insgesamt 20 querende Personen zu Fuß und 26 querende Personen mit dem Rad gezählt werden. Darunter befanden sich 14 Schüler*innen zu Fuß und 15 Schüler*innen mit dem Rad. Die empfohlenen Verkehrszahlen gem. R-FGÜ 2001 werden nicht erreicht. Zudem haben wir am 13.05.2026 bereits einen Ortstermin, in der Früh zu schulrelevanter Zeit, durchgeführt. Bei Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit haben wir festgestellt, dass es sich bei der Wegeverbindung entlang der Ständlerstraße - zumindest auf der Ostseite - um einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt (Zeichen 240 StVO). Nach der R-FGÜ-2001 sind Fußgängerüberwege im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radwegs unzulässig. Weiterhin wurde festgestellt, dass eine Gefahrzeichenbeschilderung (Zeichen 133 StVO) beidseitig vorhanden ist. Somit ist bereits ein Hinweis auf die Querung von Fußgänger*innen vorhanden. Darüber hinaus sind die Sichtbeziehungen zwischen dem Fahrverkehr und den querenden Personen sehr gut. Weiterhin sind nach den genannten Richtlinien in Tempo-30- Zonen Fußgängerüberwege in aller Regel entbehrlich, es sei denn, besondere Umstände (z. B. Unfallzahlen, außergewöhnliche Gefahrenpotenziale) würden im Einzelfall eine Querungshilfe erfordern. Die Hofangerstraße befindet sich in einer gekennzeichneten Tempo-30-Zone. Die Auswertung der Unfallstatistik seit 2022 ergab keinerlei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Querungsstelle. Das Verkehrsgeschehen an betreffender Örtlichkeit verhielt sich bis dato vollkommen unauffällig. Der zuständigen Dienststelle liegen bislang keine Eingaben seitens Bürgerinnen und Bürgern vor, welche einen etwaigen Bedarf eines Fußgängerüberweges an dieser Örtlichkeit thematisierten. Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 07.06.2026 wurden an der betreffenden Örtlichkeit keine Verkehrsunfälle unter Beteilung zu Fuß Gehender oder Rad Fahrender polizeilich registriert. Aufgrund der vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten und der völlig unauffälligen Unfallsituation besteht aktuell keine Notwendigkeit von verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Alternativ befinden sich nördlich der Hausnummer 148 auf Höhe der Emdenstraße und weiter nördlich auf Höhe der Gleißnerstraße zwei FGÜs, um die Hofangerstraße sicher zu queren. Beide befinden sich im näheren Umfeld der Grundschule am Strehleranger und liegen ebenfalls auf dem direkten Weg zur Grundschule. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der oben genannten Erläuterungen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der von Ihnen gewünschten Örtlichkeit zurzeit nicht umsetzbar ist. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team Schulwegsicherheit

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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