=== 20-26 _ B 08851_B 08851 Verkehrssituation Hochaeckerstr Dieter-Hildebrandt-Str.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 17.04.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.7 / 16.04.2026
Verkehrssituation Hochäckerstraße / Dieter-Hildebrandt-Straße; Anliegen aus der
Bürgerschaft vom 16.03.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner gestrigen Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:
Der Bezirksausschuss 16 leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter.
Es wird gebeten zu prüfen, ob für die Hochäckerstraße nicht durchgehend Tempo 30 angeordnet
werden könnte. Eine Kontrolle der Parksituation beim Einzelhandel wird abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. RIS
I.
=== 20-26 _ B 08851_B 08851 Verkehrssituation Hochaeckerstrasse _ Dieter-Hildebrandt-Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
Dienstgebäude:
Implerstr. 9
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks
Ramersdorf-Perlach
Herrn Thomas Kauer
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
09.07.2026
Verkehrssituation Hochäckerstraße / Dieter-Hildebrandt-Straße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08851 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 16.04.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir kommen zurück auf Ihren o.g. Antrag, in dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das
Mobilitätsreferat zur Prüfung weitergeleitet haben. Darin wird gefordert, auf der
Hochäckerstraße im nunmehr sanierten Abschnitt östlich der Autobahnbrücke über die A8 eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anzuordnen. Begründet wird dies damit, dass die
Straße nach deren Umbau nicht zum „vorsichtigen und nachsichtigen Fahren“ verleite. Zudem
wurde im Bürgerschreiben gefordert, die Dieter-Hildebrandt-Straße zum verkehrsberuhigten
Bereich zu machen, wie dies beispielsweise im nördlichen Abschnitt des Quartierts geschehen
sei. Das Gremium schränkte den Antrag insofern ein, als (nur) um Prüfung von durchgehend
Tempo 30 auf der Hochäckerstraße gebeten wurde.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken beschränken kann, müssen nach der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an
der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen über die bereits
abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich hinausgehen.
Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich ist. Bei Beschränkungen des fließenden Verkehrs gilt darüber
hinaus, dass auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen muss,
die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 1 S.1 und
I.
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Abs. 9 StVO). Von dieser gesetzgeberischen Verschärfung gibt es wiederum Ausnahmen z.B.
für Geschwindigkeitsbeschränkungen im direkten Umgriff bestimmter sensibler Einrichtungen
wie Kindergärten oder Schulen usw.
Tatsachen, die diesen Kriterien genügen würden, konnten vorliegend nicht festgestellt werden.
Der Straßenverlauf ist übersichtlich, zudem gibt es zwei gesicherte Querungsmöglichkeiten für
den Fußverkehr (Lichtsignalanlagen an der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße und Sammy-
Drechsel-Straße). Auch die Unfallstatistik ist erfreulicherweise unauffällig. Seit Fertigstellung
wurde nur ein einziger Unfall polizeilich erfasst, der in keinerlei Zusammenhang mit der
Fahrgeschwindigkeit auf der Hochäckerstraße steht.
Die Bebauung entlang dieses Abschnitts der Hochäckerstraße ist überdies zurückversetzt; die
Eingänge zu den Gebäuden und deren Einrichtungen befinden sich allesamt in den
einmündenden Nebenstraßen und damit im Bereich der dortigen Tempo 30-Zone. Mit diesen
Einrichtungen lässt sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hochäckerstraße daher
auch nicht unter erleichterten Voraussetzungen begründen.
Bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 24 liegen ebenfalls keine Erkenntnisse vor, die
ein verkehrliches Einschreiten erforderlich machen würde. Auch die Polizei bewertet die
Gefahren- und Unfalllage als absolut unauffällig, so dass zum aktuellen Zeitpunkt keine
weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen für erforderlich erachtet werden.
Auch die Forderung aus der Bürgerschaft, die Dieter-Hildebrandt-Straße zu einem
verkehrsberuhigten Bereich zu machen, ist verkehrsrechtlich abzulehnen. Denn hierfür wäre
u.a. eine baulich ausgestaltete einheitliche Verkehrsfläche notwendig (wie dies beispielsweise
im Nordteil des Quartiers erfolgt ist). Die Dieter-Hildebrandt-Straße ist demgegenüber als
reguläre Straße ausgestaltet mit Fahrbahn, eigenen Gehbahnen und Parkbuchten.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
MOR-GB2.211