=== 20-26 _ B 08863_B 08863 Balanstraße 73 Zebrastreifen Gefahrenstelle Umbauplanungen.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 20.04.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.18 / 16.04.2026
Installation eines Zebrastreifens auf Höhe der Balanstr. 73; Anliegen aus der Bürgerschaft
vom 08.04.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner April-Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Das Anliegen aus der Bürgerschaft wird weitergeleitet; das Gremium möchte dieses zum Anlass
nehmen um nachzufragen, ob hier eine Gefahrenstelle besteht. Zudem weist der
Bezirksausschuss 16 darauf hin, dass nun seit mittlerweile neun Jahren darauf gewartet wird, dass
dieser Straßenabschnitt neu konfiguriert wird. Es wird um Auskunft gebeten, wie weit die
Planungen dahingehend gediehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. Referat für Stadtplanung und Bauordnung
I.
=== 20-26 _ B 08863_B 08863 Balanstrasse 73 Zebrastreifen Gefahrenstelle Umbauplanungen AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
Dienstgebäude:
Implerstr. 9
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks
Ramersdorf-Perlach
Herrn Thomas Kauer
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
10.07.2026
Installation eines Zebrastreifens auf Höhe der Balanstr. 73 -
Sachstand Umbauplanungen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08863 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 16.04.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir kommen zurück auf Ihren o.g. Antrag, in dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das
Mobilitätsreferat zur Prüfung weitergeleitet haben. Darin wird gefordert, auf Höhe des REWE in
der Balanstraße 73 einen Zebrastreifen zu errichten. Seitens des Gremiums wird nachgefragt,
ob dort eine Gefahrenstelle bestehe. Zudem wird darauf hingewiesen, dass seit neun Jahren
darauf gewartet werde, dass der Straßenabschnitt neu konfiguriert werde. Das Gremium bittet
daher um Auskunft zum aktuellen Sachstand des geplanten Umbaus.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Rahmen der Verbescheidung des BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06469 „Verbesserung
Verkehrssituation Balanstraße 73“ vom 07.03.2024 hatte sich das Mobilitätsreferat für zwei
Jahren schon einmal vertieft mit der Querungssituation in der Balanstraße auf Höhe des
REWE beschäftigt.
Mit Antwortschreiben vom 02.05.2024 wurde dem Bezirksausschuss mit Blick auf die
vermeintliche Gefährlichkeit der Querungsstelle Folgendes mitgeteilt:
„Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen gelten verbindliche Vorgaben. Maßgeblich sind
hierbei insbesondere die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001). Danach dürfen Fußgängerüberwege nur an Stellen angelegt werden, an denen
I.
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nicht mehr als ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss. Im betreffenden
Bereich ist die Balanstraße - in südlicher Fahrtrichtung - aktuell noch zweispurig, so dass ein
Fußgängerüberweg zum jetzigen Zeitpunkt schon aus diesem Grund nicht zulässig wäre.
Ferner sollen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen angeordnet
werden, sondern erst in einem Abstand von mindestens 200 m. Hier befindet sich die
nächstgelegene Lichtzeichenanlage aber ca. 140 m südlich an der Kreuzung Balanstraße und
Claudius-Keller-Straße.
Das Verkehrsaufkommen müsste sich zudem innerhalb bestimmter Grenzwerte bewegen. Die
Balanstraße ist allerdings eine Hauptverkehrsachse, bei der das Fahrzeugaufkommen schon
nach den letzten uns vorliegenden Zähldaten aus dem Jahr 2016 über den entsprechenden
Richtwerten lag. Wir gehen nicht davon aus, dass sich das Verkehrsaufkommen seitdem
nennenswert verringert hat.
Querungshilfen wie Fußgängerüberweg oder Lichtzeichenanlage wurden an dieser Stelle vor
zwei Jahren schon einmal geprüft. Man hat sich seinerzeit – auch aus den o.g. Gründen - für
die Errichtung der aktuell vorhandenen provisorischen Mittelinsel entschieden. Im Zuge der
anstehenden Baumaßnahmen wird diese provisorische Mittelinsel durch eine feste Mittelinsel
ersetzt werden. Die zu querende Strecke soll dabei ebenfalls reduziert werden, was die
Querungsmöglichkeit für Fußgänger dort zusätzlich erleichtern wird.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Fußgängerüberwege nur dann in Betracht kommen,
wenn sie aus verkehrlichen Gründen zwingend erforderlich sind. Dies ist insbesondere dann
der Fall, wenn eine Gefahrenlage besteht, die erheblich über dem Durchschnitt ähnlich
gelagerter Situationen liegt. Das ist hier jedoch nicht der Fall.
Auch das Unfallaufkommen der letzten drei Jahre ist erfreulicherweise unauffällig,
insbesondere gab es in dieser Zeit keine Unfälle mit querenden Fußgängern.“.
Auch im Rahmen einer aktuellen Prüfung der Situation kommen Mobilitätsreferat und Polizei
zu keinem anderen Schluss als im Jahr 2024, d.h. es ist weiterhin keine Gefahrenlage
nachweisbar, die die Straßenverkehrsbehörde zu einer rechtmäßigen Installation eines
Zebrastreifens legitimieren könnte.
Bzgl. der von Ihnen thematisierten Neukonfigurierung des Straßenraums, die (ebenfalls) zu
einer infrastrukturellen Verbesserung der Situation für die Fahrbahn querende Zufußgehende
führen würde, lässt sich aus Sicht des verkehrsplanenden Mobilitätsreferates ausführen, dass
das Baureferat unlängst beauftragt, die Umgestaltung der Balanstraße zwischen St.-Martin-
Straße und Thomasiusplatz/ Werinherstraße entsprechend der Beschlusslage aus den Jahren
2017 und 2022 letztendlich mit dem Ziel ‘Beginn der Bauarbeiten/ Umbau‘ voranzutreiben.
Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage ist jedoch – mehr denn je – zeitlich unbestimmbar,
wann mit der Realisierung der baulichen Maßnahme gerechnet werden kann.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
II. Abdruck von I.
an MOR-GL5
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III. WV bei MOR-GB 2.211
gez.
MOR-GB2.211