Installation eines Zebrastreifens auf Höhe der Balanstraße 73 - Sachstand Umbauplanungen

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=== 20-26 _ B 08863_B 08863 Balanstraße 73 Zebrastreifen Gefahrenstelle Umbauplanungen.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 20.04.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.18 / 16.04.2026 Installation eines Zebrastreifens auf Höhe der Balanstr. 73; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 08.04.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner April-Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Das Anliegen aus der Bürgerschaft wird weitergeleitet; das Gremium möchte dieses zum Anlass nehmen um nachzufragen, ob hier eine Gefahrenstelle besteht. Zudem weist der Bezirksausschuss 16 darauf hin, dass nun seit mittlerweile neun Jahren darauf gewartet wird, dass dieser Straßenabschnitt neu konfiguriert wird. Es wird um Auskunft gebeten, wie weit die Planungen dahingehend gediehen sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. Referat für Stadtplanung und Bauordnung I. === 20-26 _ B 08863_B 08863 Balanstrasse 73 Zebrastreifen Gefahrenstelle Umbauplanungen AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach Herrn Thomas Kauer BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 10.07.2026 Installation eines Zebrastreifens auf Höhe der Balanstr. 73 - Sachstand Umbauplanungen BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08863 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 16.04.2026 Sehr geehrter Herr Kauer, wir kommen zurück auf Ihren o.g. Antrag, in dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das Mobilitätsreferat zur Prüfung weitergeleitet haben. Darin wird gefordert, auf Höhe des REWE in der Balanstraße 73 einen Zebrastreifen zu errichten. Seitens des Gremiums wird nachgefragt, ob dort eine Gefahrenstelle bestehe. Zudem wird darauf hingewiesen, dass seit neun Jahren darauf gewartet werde, dass der Straßenabschnitt neu konfiguriert werde. Das Gremium bittet daher um Auskunft zum aktuellen Sachstand des geplanten Umbaus. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Im Rahmen der Verbescheidung des BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06469 „Verbesserung Verkehrssituation Balanstraße 73“ vom 07.03.2024 hatte sich das Mobilitätsreferat für zwei Jahren schon einmal vertieft mit der Querungssituation in der Balanstraße auf Höhe des REWE beschäftigt. Mit Antwortschreiben vom 02.05.2024 wurde dem Bezirksausschuss mit Blick auf die vermeintliche Gefährlichkeit der Querungsstelle Folgendes mitgeteilt: „Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen gelten verbindliche Vorgaben. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Danach dürfen Fußgängerüberwege nur an Stellen angelegt werden, an denen I. Seite 2 von 3 nicht mehr als ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss. Im betreffenden Bereich ist die Balanstraße - in südlicher Fahrtrichtung - aktuell noch zweispurig, so dass ein Fußgängerüberweg zum jetzigen Zeitpunkt schon aus diesem Grund nicht zulässig wäre. Ferner sollen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen angeordnet werden, sondern erst in einem Abstand von mindestens 200 m. Hier befindet sich die nächstgelegene Lichtzeichenanlage aber ca. 140 m südlich an der Kreuzung Balanstraße und Claudius-Keller-Straße. Das Verkehrsaufkommen müsste sich zudem innerhalb bestimmter Grenzwerte bewegen. Die Balanstraße ist allerdings eine Hauptverkehrsachse, bei der das Fahrzeugaufkommen schon nach den letzten uns vorliegenden Zähldaten aus dem Jahr 2016 über den entsprechenden Richtwerten lag. Wir gehen nicht davon aus, dass sich das Verkehrsaufkommen seitdem nennenswert verringert hat. Querungshilfen wie Fußgängerüberweg oder Lichtzeichenanlage wurden an dieser Stelle vor zwei Jahren schon einmal geprüft. Man hat sich seinerzeit – auch aus den o.g. Gründen - für die Errichtung der aktuell vorhandenen provisorischen Mittelinsel entschieden. Im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen wird diese provisorische Mittelinsel durch eine feste Mittelinsel ersetzt werden. Die zu querende Strecke soll dabei ebenfalls reduziert werden, was die Querungsmöglichkeit für Fußgänger dort zusätzlich erleichtern wird. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Fußgängerüberwege nur dann in Betracht kommen, wenn sie aus verkehrlichen Gründen zwingend erforderlich sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Gefahrenlage besteht, die erheblich über dem Durchschnitt ähnlich gelagerter Situationen liegt. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Auch das Unfallaufkommen der letzten drei Jahre ist erfreulicherweise unauffällig, insbesondere gab es in dieser Zeit keine Unfälle mit querenden Fußgängern.“. Auch im Rahmen einer aktuellen Prüfung der Situation kommen Mobilitätsreferat und Polizei zu keinem anderen Schluss als im Jahr 2024, d.h. es ist weiterhin keine Gefahrenlage nachweisbar, die die Straßenverkehrsbehörde zu einer rechtmäßigen Installation eines Zebrastreifens legitimieren könnte. Bzgl. der von Ihnen thematisierten Neukonfigurierung des Straßenraums, die (ebenfalls) zu einer infrastrukturellen Verbesserung der Situation für die Fahrbahn querende Zufußgehende führen würde, lässt sich aus Sicht des verkehrsplanenden Mobilitätsreferates ausführen, dass das Baureferat unlängst beauftragt, die Umgestaltung der Balanstraße zwischen St.-Martin- Straße und Thomasiusplatz/ Werinherstraße entsprechend der Beschlusslage aus den Jahren 2017 und 2022 letztendlich mit dem Ziel ‘Beginn der Bauarbeiten/ Umbau‘ voranzutreiben. Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage ist jedoch – mehr denn je – zeitlich unbestimmbar, wann mit der Realisierung der baulichen Maßnahme gerechnet werden kann. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. an MOR-GL5 Seite 3 von 3 III. WV bei MOR-GB 2.211 gez. MOR-GB2.211

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

30.07.2026 um 19:30 Uhr

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