=== 20-26 _ B 07723_B 07723 Kustermannpark.pdf ===
ANTRAG
An den
Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach
der Landeshauptstadt München
Friedenstraße 40
81660 München
München, 19.04.2025
Kustermannpark
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Das Kommunalreferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden ge-
beten, die eigentumsrechtliche Situation, Dienstbarkeiten und dergleichen im Kuster-
mannpark zu klären und gegenüber der mitbetroffenen Wohnungseigentümerge-
meinschaft (WEG) sowie dem BA transparent zu machen. Die städtischen Referate,
insbesondere das Baureferat, sollen ebenfalls über die Sachlage informiert werden.
Begründung:
Der Kustermannpark ist laut Grünanlagensatzung eine städtische Grünanlage (vgl.
https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/810.html Eintragung Rosen-
heimer Str. 120, Kustermannpark, 27.204qm), gleichzeitig steht er aber offenbar im
Eigentum einer benachbarten WEG, in deren Teilungserklärung lediglich Dienstbar-
keiten zugunsten der Landeshauptstadt München festgehalten sind.
Diese Situation führt immer wieder zu Unklarheiten, wie die jüngste Diskussion um
die Toilettenanlage (Errichtung Baureferat) oder ein laufendes Klageverfahren wegen
Abstandsflächenübernahmen zeigen. Auch Aufwertungen des Parks scheiterten an
dieser Situation, wobei die WEG nachvollziehbar darauf hinweist, dass sie zum Teil
gar nicht zustimmen könnte, ohne die Teilungserklärung zu ändern. Es muss ange-
nommen werden, dass auch den städtischen Referaten diese komplexe Situation un-
klar ist – kein Vorwurf –, umso wichtiger ist es aber, hier Klarheit zu schaffen.
Für die Fraktion der CSU
gez. Simon Soukup
Fraktionssprecher
Initiative:
Thomas Kauer
=== 20-26 _ B 07723_B 07723 Kustermannpark AS.pdf ===
Denisstraße 2
80335 München
Telefon: 089 233-722871
Telefax: 089 233-726057
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Raum und Ressourcen für München
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LHM-Schutzbedarf:
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Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 16
Ramersdorf-Perlach
Vorsitzender Herr Thomas Kauer
Friedensstraße 40
81660 München
Kustermannpark
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07723 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 07.05.2025
Sehr geehrter Herr Kauer,
der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat folgenden Antrag an die
Landeshauptstadt München gestellt:
„Das Kommunalreferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden gebeten,
die eigentumsrechtliche Situation, Dienstbarkeiten und dergleichen im Kustermannpark zu
klären und gegenüber der mitbetroffenen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sowie
dem BA transparent zu machen. Die städtischen Referate, insbesondere das Baureferat,
sollten ebenfalls über die Sachlage informiert werden.“
Der Antrag wurde dem KR federführend zur Bearbeitung zugeteilt.
Bei dem Kustermannpark handelt es sich um ein privates Areal. Die näheren
Eigentumsverhältnisse dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht offenlegen.
Für das Gelände besteht eine unbefristete dinglich gesicherte Dienstbarkeit zugunsten der
Landeshauptstadt München, aufgrund derer die Nutzung als öffentlich zugängliche
Grünanlage zugunsten der Allgemeinheit erfolgt. In der beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit zugunsten der Landeshauptstadt München aus dem Jahr 1975 wurden auch
konkrete Regelungen hinsichtlich der Wegeführung im Park sowie der Herstellung von
Spielflächen getroffen. Bei Vertragsschluss über die Dienstbarkeit haben sich die
Vertragsparteien (damalige Eigentümer und Landeshauptstadt München), was die Situierung
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der Flächen angeht an dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan orientiert. Darüber
hinaus gehende Regelungen, wie das etwaige Aufstellen von Toilettenanlagen oder die
Übernahme von Abstandsflächen sind in der Dienstbarkeit nicht enthalten. Es gibt auch keine
entsprechende Öffnungsklausel, die für diese neueren Entwicklungen eine Grundlage schaffen
würde. Insofern muss jeder Sachverhalt gesondert geprüft und beleuchtet werden. Eine
pauschale Klärung der gegenseitigen Rechte ist aufgrund des eingeschränkten
Regelungscharakters und des Alters der Dienstbarkeit nur sehr begrenzt möglich.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte zu Ihrem Antrag ergänzend Folgendes
mit:
„Planungsrechtliche Situation
Der „Kustermannpark“ liegt im 16. Stadtbezirk auf dem privaten Flurstück Nr. 16631/14
Gemarkung München, Sektion 8.
Die Fläche, die als Kustermannpark genutzt werden kann, wurde erstmals mit dem
Bebauungsplan Nr. 939 festgesetzt. Dieser trat am 30.01.1976 in Kraft.
Die Durchwegung wurde im Bebauungsplan durch Dienstbarkeitsflächen G gesichert. Für die
Spieleinrichtungen (Kleinkinderspielplatz, Gerätespielplatz, Tischtennis und Figurenspiel)
erfolgte eine hinweisliche Darstellung. Der wertvolle Baumbestand wurde auf der
Gesamtfläche des Parkes mit der Festsetzung „Fläche mit zu erhaltendem Baumbestand“
gesichert.
Die Wegeverbindung, die Verortung und die Anzahl der Spieleinrichtungen sowie die „Flächen
mit zu erhaltendem Baumbestand“ wurden im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1283
verändert. Dieser ist seit dem 18.07.1980 rechtsverbindlich.
Regelung zur Nutzung des privaten Grundstücks als öffentliche Parkfläche
Der damalige Eigentümer der Fläche erklärte sich 1975 bereit, den „Kustermannpark“ für die
Allgemeinheit zu öffnen und durch die Stadt Fußwege und Spieleinrichtungen herstellen zu
lassen.“
Die Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München hat keine darüberhinausgehende
Bedeutung für die Beurteilung des Sachverhalts. Sie regelt lediglich die Art und Weise der
Nutzung der von der Satzung betroffenen Grundstücke wie unter anderem den
„Kustermannpark“ durch die Allgemeinheit. Eigentümerrechte bleiben davon unberührt.
Um Kenntnisnahme der o.g. Ausführungen wird gebeten.
Der Antrag-Nr. 20-26 / B 7723 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-
Perlach vom 07.05.2025 ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats