=== 20-26 _ B 08602_B 08602 Kustermannpark - Antrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 B 07723.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Kommunalreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 21.01.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
6.5.2.2 / 15.01.2026
Kustermannpark
Antrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07723
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 nach
Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Bauvorhaben, Stadtplanung und
Stadtteilentwicklung folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Verweis auf den angeblich entgegenstehenden Datenschutz ist nicht
nachvollziehbar.
Der Bezirksausschuss tagt auch in nichtöffentlicher Sitzung.
Die entsprechenden Angaben hätten dem Vorsitzenden des Bezirksausschusses, der
insoweit wie alle anderen Mitglieder des BA zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, direkt
mitgeteilt und vom Bezirksausschuss in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden
können.
Nach wie vor ist fraglich, wie eine weitere sinnvolle Nutzung und Entwicklung des
Kustermannparks angesichts des unklaren Geflechts von Rechten einzelner privater
Dritter sichergestellt werden kann.
Aus Sicht des BA ist es zwingend erforderlich, die konkreten Eigentumsverhältnisse und
Rechte aller privaten Beteiligten verbindlich zu klären und transparent gegenüber allen
Beteiligten darzustellen.
Nur so können vollkommen unsinnige, unwirtschaftliche und den Haushalt belastende
Aufwendungen in Zukunft sicher vermieden werden. Nur so kann eine weitere Planung
der Nutzung und Entwicklung der Grünanlage sinnvoll erfolgen.
Der Antrag wird weiter aufrechterhalten.
I.
Seite 2
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. Referat für Stadtplanung und Bauordnung
III. Baureferat
=== 20-26 _ B 08602_B 08602 Kustermannpark AS.pdf ===
Denisstraße 2
80335 München
Telefon: 089 233-722871
Telefax: 089 233-726057
r.kom@muenchen.de
Raum und Ressourcen für München
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An
An den Vorsitzenden des BA
16 - Ramersdorf - Perlach
Herrn Thomas Kauer
Friedenstraße 40
81660 München
29.06.2026
Kustermannpark
Antrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07723
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08602 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 15.01.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat in Ergänzung zum An-
trag vom 07.05.2025, in dessen Beantwortung wir auf den Datenschutz verwiesen haben, um
nochmalige Prüfung und Herausgabe der Eigentümerdaten für den Kustermannpark sowie um
eine Darstellung der gegenseitigen Rechte am Park gebeten. Zur Begründung wird angeführt,
dass die Angaben dem Vorsitzenden des Bezirksausschusses, der insoweit wie alle anderen
Mitglieder des BA zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, direkt mitgeteilt und vom Bezirksaus-
schuss in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden können.
Nach wie vor sei fraglich, wie eine weitere sinnvolle Nutzung und Entwicklung des Kuster-
mannparks angesichts des unklaren Geflechts von Rechten einzelner privater Dritter sicherge-
stellt werden könne.
Aus Sicht des BA sei es zwingend erforderlich, die konkreten Eigentumsverhältnisse und
Rechte aller privaten Beteiligten verbindlich zu klären und transparent gegenüber allen Betei-
ligten darzustellen.
Der Antrag wurde dem KR federführend zur Bearbeitung zugeteilt.
Seite 2 von 2
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Dieser Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung
und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem
Schreiben.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Die Parkfläche steht im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die aus
ca. 260 Miteigentumsanteilen besteht. Diese Eigentümerdaten liegen dem KR nicht vor. Es
bestand bislang nach unserer Einschätzung kein ausreichendes berechtigtes Interesse im
Sinne von § 12 Grundbuchordnung, die zahlreichen Eigentümerdaten beim Grundbuchamt an-
zufragen. Wir wurden auch von den in der Sache zuständigen Referaten (Referat für Stadtpla-
nung und Bauordnung sowie Baureferat) nie aufgefordert, diese Daten zu recherchieren.
Auch aus Ihren Ausführungen lässt sich für uns bislang nicht erschließen, welcher Zweck mit
den Eigentümerdaten verfolgt werden soll. Im Grundbuch sind weder Wohnorte noch sonstige
Kontaktdaten der Eigentümer*innen hinterlegt. Eine Kontaktaufnahme ist damit nicht unmittel-
bar möglich, sondern erfordert weitergehende Recherchen, die ebenfalls datenschutzrechtlich
zu begründen wären. Hinzu kommt, dass es sich um über 250 Eigentümer*innen handelt. Bei
derart vielen Wohneinheiten ist, nach unserer Erfahrung, der einzige tatsächlich zielführende
Weg einer Kontaktaufnahme die Ansprache der zuständigen Hausverwaltung. Diese ist Ihnen,
soweit wir informiert sind, bekannt.
Selbstverständlich steht es Ihnen daneben frei, eigenständig beim Grundbuchamt Ihr berech-
tigtes Interesse zu begründen und Einsicht in die Grundbuchblätter zu nehmen.
Was die dingliche Rechtssituation in Abteilung II des Grundbuchs anbelangt, so lastet aus-
schließlich die bereits in unserer ersten Antwort beschriebene Dienstbarkeit zugunsten der
Stadt an dem WEG-Eigentum. Weitere dingliche Rechte der Stadt existieren nicht.
Das Baureferat führt ergänzend aus, dass zwar im Jahr 1979 ein Nachtrag zur Dienstbarkeit
von 1975 vereinbart wurde, dieser aber nur die Übernahme von Unterhalt und Verkehrssiche-
rungspflicht durch die Stadt nach erfolgtem Grünanlagenausbau festschreibt. Regelungen be-
züglich künftiger Umgestaltungsmaßnahmen wurden nicht getroffen.
Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach vom
15.01.2026 ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats