=== 20-26 _ V 18685_V 18685 BPlan 2186 BE A1-6.pdf ===
Telefon: 0 233-26125
-24881
Telefax: 0 233-24215
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-33 P
PLAN-HAII-33 V
Bebauungsplan Nr. 2186
der Landeshauptstadt München
Kistlerstraße (südlich)
Weinbauernstraße (nördlich)
Martin-Luther-Straße (östlich)
-Satzungsbeschluss-
Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18685
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.02.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass Aufstellung des (sektoralen) Bebauungsplans Nr. 2186
Inhalt - Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
mit Stellungnahme der Verwaltung sowie Beteiligung des
Bezirksausschusses 17 Obergiesing-Fasangarten
- Entwurf des Satzungstextes zum (sektoralen) Bebauungsplan
Nr. 2186 mit Festsetzung des Anteils der Flächen (10 %), für die
die Verpflichtung besteht, sie als geförderten Wohnraum zu
binden.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben, weil es sich um einen
sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs.
2d BauGB handelt. Der Bebauungsplan Nr. 2186 enthält keine
klimarelevanten Festsetzungen, weshalb eine Einbindung des Referates
für Klima- und Umweltschutz nicht erforderlich ist.
Entscheidungs-
vorschlag
1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der
diesbezüglichen Anlage 5 entsprochen werden.
Seite 2 von 2
2. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses 17 Obergiesing-
Fasangarten im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2
BauGB unter der diesbezüglichen Anlage 6 wird zur Kenntnis
genommen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 2186 Kistlerstraße (südlich),
Weinbauernstraße (nördlich), Martin-Luther-Straße (östlich) wird
gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die
nachfolgende Begründung beigegeben.
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, sektoraler Bebauungsplan Nr. 2186,
Kistlerstraße, Weinbauernstraße, Martin-Luther-Straße
Ortsangabe Stadtbezirk 17 – Obergiesing-Fasangarten
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HA II/33 P
PLAN-HA II/33 V
Bebauungsplan Nr. 2186
der Landeshauptstadt München
Kistlerstraße (südlich)
Weinbauernstraße (nördlich)
Martin-Luther-Straße (östlich)
-Satzungsbeschluss-
Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18685
Anlagen:
1. Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenzen
2. Übersichtsplan M=1 : 2.500
3. Luftbild
4. Verkleinerung des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
5. Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1
6. Stellungnahme des Bezirksausschusses – Tabelle 2
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.02.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I. Vortrag der Referentin............................................................................................. 2
A) Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB .............. 2
B) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB…2
C) Beteiligung des Bezirksausschusses............................................................................... 2
II. Antrag der Referentin……………………………………………………………...3
Satzungstext......................................................................................................................... 4
Begründung des Bebauungsplans……………………………………………………...…5
III. Beschluss ............................................................................................................. 18
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I. Vortrag der Referentin
Die Vorlage behandelt den Satzungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan
Nr. 2186 zur Festsetzung des Anteils der Flächen im o. g. Umgriff, für die die Verpflichtung
besteht, sie als geförderten Wohnraum zu binden gem. dem Beschluss Dritte
Programmanpassung „Wohnen in München VII“ Sozialgerechte Bodennutzung in
München (SoBoN) vom 03.12.2025 (VV, 17.12.2025), Vorl.-Nr. Nr. 20-26 / V 18400.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
gemäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da es sich um eine
Angelegenheit der Bauleitplanung handelt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) aufgestellt. Es wurde daher keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und einer Erörterung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB wurde ebenso abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Der Vortrag und der Antrag der Referentin beziehen sich auf die nachstehende Satzung
und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 4 ff.)
A) Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Für den Bebauungsplan Nr. 2186 wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2
S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom 09.05.2025 mit 11.06.2025
durchgeführt.
Aufgrund des eingeschränkten Regelungsgehalts des sektoralen Bebauungsplans
wurde die Beteiligung auf städtische Dienststellen auf das notwendige Maß reduziert.
Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB
Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Amtsblatt der
Landeshauptstadt München Nr. 12 vom 30.04.2025, Seite 215, bekannt gemacht. Der
Entwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 09.05.2025 mit 11.06.2025 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB aus. Die währenddessen eingegangenen Äußerungen und
Einwände aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu
können im Einzelnen aus der Tabelle 1, Anlage 5 entnommen werden.
C) Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten (BA) hat sich
in der Sitzung vom 10.06.2025 mit der Planung befasst und anliegende
Stellungnahme abgegeben (siehe Tabelle 2, Anlage 6). Danach hat der BA dem
Bebauungsplan einstimmig zugestimmt.
Klimaschutzrelevanz
Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben, weil es sich um einen sektoralen
Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs. 2d BauGB handelt. Der
Bebauungsplan Nr. 2186 enthält keine klimarelevanten Festsetzungen, weshalb eine
Einbindung des Referates für Klima- und Umweltschutz nicht erfolgte.
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Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten hat einen
Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Bickelbacher, und der zuständigen
Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Burger, sind Abdrucke der Sitzungsvorlage
zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der
Ausführungen der Anlage 5 entsprochen werden.
2. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses 17 Obergiesing-Fasangarten im
Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unter der diesbezüglichen
Anlage 6 wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 2186 Kistlerstraße (südlich), Weinbauernstraße (nördlich),
Martin-Luther-Straße (östlich) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm
wird die nachfolgende Begründung beigegeben.
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Satzungstext
Bebauungsplan Nr. 2186
der Landeshauptstadt München
Kistlerstraße (südlich)
Weinbauernstraße (nördlich)
Martin-Luther-Straße (östlich)
vom
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs.1 des Baugesetzbuches
(BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und des
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1
Sektoraler Bebauungsplan
(1) Für den Bereich Kistlerstraße (südlich), Weinbauernstraße (nördlich), Martin-Luther-
Straße (östlich) wird ein Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung als Satzung erlassen.
(2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom
, angefertigt vom Kommunalreferat – Geodaten Service München am , und
diesem Satzungstext. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in diesem
Plan dargestellt.
(3) Im Umgriff des Bebauungsplanes dürfen nur Gebäude errichtet werden, bei denen sich
die Eigentümer*innen hinsichtlich eines Anteils von 10 % der Wohnbaugeschossfläche
aller Wohnungen dazu verpflichtet haben, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden
Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet- und
Belegungsbindung, einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter
Weise sicherzustellen. Dabei sind die Wohnungen in der Einkommensorientierten
Förderung umzusetzen.
(4) Die in Abs. 3 benannte Wohnbaugeschossfläche bezieht sich auf das vorhandene, bislang
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bebauungsplanes nicht realisierte Wohnbaurecht
gemäß § 30 Abs. 3 i. V. m. § 34 BauGB.
(5) Die in Abs. 3 benannte Wohnbaugeschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude
in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Des Weiteren sind Aufenthaltsräume in anderen Ge-
schossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und
einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.
(6) Die für das Planungsgebiet geltenden Baulinienpläne Nr. 67 vom 27.02.1896, Nr. 733 vom
05.09.1901 und Nr. 5202 vom 08.07.1960 (übergeleitete Bebauungspläne gemäß
§ 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz) werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt und
gelten unverändert weiter.
§ 2
In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan Nr. 2186 tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
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Begründung des Bebauungsplans
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Anlass der Planung und Verfahren.................................................................................. 5
2. Planerische und rechtliche Ausgangslage ....................................................................... 7
2.1. Lage im Stadtgebiet, Größe, Eigentumsverhältnisse, vorhandene Nutzung................ 7
2.2. Städtebauliche und planungsrechtliche Bestandssituation.......................................... 8
2.3. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung........................................ 10
2.4. Vorhandenes Baurecht / Baurechtsreserven............................................................. 10
2.5. Umweltverträglichkeitsprüfung.................................................................................. 11
3. Planungsziel.................................................................................................................. 11
4. Rechtsgrundlage für die Bezugsgröße „Wohnbaugeschossfläche“................................ 12
5. Erforderlichkeit und Angemessenheit des sektoralen Bebauungsplans ......................... 12
6. Entschädigungsansprüche gegen die Landeshauptstadt München ............................... 15
7. Klimaschutz und Klimaanpassung................................................................................. 16
8. Wesentliche Auswirkungen und Folgen der Planung..................................................... 16
8.1. Geförderter Wohnraum............................................................................................. 16
8.2. Sozialgerechte Bodennutzung .................................................................................. 17
9. Maßnahmen.................................................................................................................. 17
10. Daten zum Bebauungsplan....................................................................................... 17
1. Anlass der Planung und Verfahren
Am 23.06.2021 wurde mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes ein
neuer Bebauungsplantyp, den sogenannten „Bebauungsplan zur
Wohnraumversorgung“ nach § 9 Abs. 2d BauGB...