Bebauungsplan Nr. 2186 der Landeshauptstadt München Kistlerstraße (südlich) Weinbauernstraße (nördlich) Martin…

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Bebauungsplan Nr. 2186 der Landeshauptstadt München Kistlerstraße (südlich) Weinbauernstraße (nördlich) Martin-Luther-Straße (östlich) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten

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=== 20-26 _ V 18685_V 18685 BPlan 2186 BE A1-6.pdf === Telefon: 0 233-26125 -24881 Telefax: 0 233-24215 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-33 P PLAN-HAII-33 V Bebauungsplan Nr. 2186 der Landeshauptstadt München Kistlerstraße (südlich) Weinbauernstraße (nördlich) Martin-Luther-Straße (östlich) -Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18685 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.02.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Aufstellung des (sektoralen) Bebauungsplans Nr. 2186 Inhalt - Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit Stellungnahme der Verwaltung sowie Beteiligung des Bezirksausschusses 17 Obergiesing-Fasangarten - Entwurf des Satzungstextes zum (sektoralen) Bebauungsplan Nr. 2186 mit Festsetzung des Anteils der Flächen (10 %), für die die Verpflichtung besteht, sie als geförderten Wohnraum zu binden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben, weil es sich um einen sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs. 2d BauGB handelt. Der Bebauungsplan Nr. 2186 enthält keine klimarelevanten Festsetzungen, weshalb eine Einbindung des Referates für Klima- und Umweltschutz nicht erforderlich ist. Entscheidungs- vorschlag 1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 5 entsprochen werden. Seite 2 von 2 2. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses 17 Obergiesing- Fasangarten im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unter der diesbezüglichen Anlage 6 wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Bebauungsplan Nr. 2186 Kistlerstraße (südlich), Weinbauernstraße (nördlich), Martin-Luther-Straße (östlich) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. Gesucht werden kann im RIS auch nach RIS-Stadtrat, Beschlüsse, sektoraler Bebauungsplan Nr. 2186, Kistlerstraße, Weinbauernstraße, Martin-Luther-Straße Ortsangabe Stadtbezirk 17 – Obergiesing-Fasangarten Telefon: 0 233-26125 -24881 Telefax: 0 233-24215 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/33 P PLAN-HA II/33 V Bebauungsplan Nr. 2186 der Landeshauptstadt München Kistlerstraße (südlich) Weinbauernstraße (nördlich) Martin-Luther-Straße (östlich) -Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18685 Anlagen: 1. Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenzen 2. Übersichtsplan M=1 : 2.500 3. Luftbild 4. Verkleinerung des Bebauungsplans (ohne Maßstab) 5. Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1 6. Stellungnahme des Bezirksausschusses – Tabelle 2 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.02.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag der Referentin............................................................................................. 2 A) Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB .............. 2 B) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB…2 C) Beteiligung des Bezirksausschusses............................................................................... 2 II. Antrag der Referentin……………………………………………………………...3 Satzungstext......................................................................................................................... 4 Begründung des Bebauungsplans……………………………………………………...…5 III. Beschluss ............................................................................................................. 18 Seite 2 von 19 I. Vortrag der Referentin Die Vorlage behandelt den Satzungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Nr. 2186 zur Festsetzung des Anteils der Flächen im o. g. Umgriff, für die die Verpflichtung besteht, sie als geförderten Wohnraum zu binden gem. dem Beschluss Dritte Programmanpassung „Wohnen in München VII“ Sozialgerechte Bodennutzung in München (SoBoN) vom 03.12.2025 (VV, 17.12.2025), Vorl.-Nr. Nr. 20-26 / V 18400. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da es sich um eine Angelegenheit der Bauleitplanung handelt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Es wurde daher keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und einer Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde ebenso abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB). Der Vortrag und der Antrag der Referentin beziehen sich auf die nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 4 ff.) A) Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Für den Bebauungsplan Nr. 2186 wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom 09.05.2025 mit 11.06.2025 durchgeführt. Aufgrund des eingeschränkten Regelungsgehalts des sektoralen Bebauungsplans wurde die Beteiligung auf städtische Dienststellen auf das notwendige Maß reduziert. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein. B) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 12 vom 30.04.2025, Seite 215, bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 09.05.2025 mit 11.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Die währenddessen eingegangenen Äußerungen und Einwände aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle 1, Anlage 5 entnommen werden. C) Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten (BA) hat sich in der Sitzung vom 10.06.2025 mit der Planung befasst und anliegende Stellungnahme abgegeben (siehe Tabelle 2, Anlage 6). Danach hat der BA dem Bebauungsplan einstimmig zugestimmt. Klimaschutzrelevanz Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben, weil es sich um einen sektoralen Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs. 2d BauGB handelt. Der Bebauungsplan Nr. 2186 enthält keine klimarelevanten Festsetzungen, weshalb eine Einbindung des Referates für Klima- und Umweltschutz nicht erfolgte. Seite 3 von 19 Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Bickelbacher, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Burger, sind Abdrucke der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen der Anlage 5 entsprochen werden. 2. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses 17 Obergiesing-Fasangarten im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unter der diesbezüglichen Anlage 6 wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Bebauungsplan Nr. 2186 Kistlerstraße (südlich), Weinbauernstraße (nördlich), Martin-Luther-Straße (östlich) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. Seite 4 von 19 Satzungstext Bebauungsplan Nr. 2186 der Landeshauptstadt München Kistlerstraße (südlich) Weinbauernstraße (nördlich) Martin-Luther-Straße (östlich) vom Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: § 1 Sektoraler Bebauungsplan (1) Für den Bereich Kistlerstraße (südlich), Weinbauernstraße (nördlich), Martin-Luther- Straße (östlich) wird ein Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom , angefertigt vom Kommunalreferat – Geodaten Service München am , und diesem Satzungstext. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in diesem Plan dargestellt. (3) Im Umgriff des Bebauungsplanes dürfen nur Gebäude errichtet werden, bei denen sich die Eigentümer*innen hinsichtlich eines Anteils von 10 % der Wohnbaugeschossfläche aller Wohnungen dazu verpflichtet haben, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet- und Belegungsbindung, einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter Weise sicherzustellen. Dabei sind die Wohnungen in der Einkommensorientierten Förderung umzusetzen. (4) Die in Abs. 3 benannte Wohnbaugeschossfläche bezieht sich auf das vorhandene, bislang zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bebauungsplanes nicht realisierte Wohnbaurecht gemäß § 30 Abs. 3 i. V. m. § 34 BauGB. (5) Die in Abs. 3 benannte Wohnbaugeschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Des Weiteren sind Aufenthaltsräume in anderen Ge- schossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen. (6) Die für das Planungsgebiet geltenden Baulinienpläne Nr. 67 vom 27.02.1896, Nr. 733 vom 05.09.1901 und Nr. 5202 vom 08.07.1960 (übergeleitete Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz) werden durch diesen Bebauungsplan nicht berührt und gelten unverändert weiter. § 2 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan Nr. 2186 tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Seite 5 von 19 Begründung des Bebauungsplans Inhaltsverzeichnis Seite 1. Anlass der Planung und Verfahren.................................................................................. 5 2. Planerische und rechtliche Ausgangslage ....................................................................... 7 2.1. Lage im Stadtgebiet, Größe, Eigentumsverhältnisse, vorhandene Nutzung................ 7 2.2. Städtebauliche und planungsrechtliche Bestandssituation.......................................... 8 2.3. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung........................................ 10 2.4. Vorhandenes Baurecht / Baurechtsreserven............................................................. 10 2.5. Umweltverträglichkeitsprüfung.................................................................................. 11 3. Planungsziel.................................................................................................................. 11 4. Rechtsgrundlage für die Bezugsgröße „Wohnbaugeschossfläche“................................ 12 5. Erforderlichkeit und Angemessenheit des sektoralen Bebauungsplans ......................... 12 6. Entschädigungsansprüche gegen die Landeshauptstadt München ............................... 15 7. Klimaschutz und Klimaanpassung................................................................................. 16 8. Wesentliche Auswirkungen und Folgen der Planung..................................................... 16 8.1. Geförderter Wohnraum............................................................................................. 16 8.2. Sozialgerechte Bodennutzung .................................................................................. 17 9. Maßnahmen.................................................................................................................. 17 10. Daten zum Bebauungsplan....................................................................................... 17 1. Anlass der Planung und Verfahren Am 23.06.2021 wurde mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes ein neuer Bebauungsplantyp, den sogenannten „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“ nach § 9 Abs. 2d BauGB...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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