=== 20-26 _ B 08687_B_08687 Kinder- und Jugendversammlung.pdf ===
Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Obergiesing - Fasangarten
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Direktorium
Vorsitzende
Carmen Dullinger-Oßwald
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: 233 – 6 14 82
Telefax: 233 – 6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 11.02.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
6.2.5.1 / 02-26
Antrag; Vorbereitung und Durchführung einer Kinder- und Jugendversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 17 Obergiesing – Fasangarten hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 fol-
genden Antrag einstimmig beschlossen;
Der BA möchte im laufenden Jahr eine Kinder- und Jugendversammlung durchführen und be-
antragt dazu die fachliche Unterstützung des Kinder- und Jugendrathauses der Stadt München
bei der Vorbereitung und Umsetzung der Veranstaltung.
Begründung:
Kinder und Jugendliche haben es nicht leicht, sich in der Gesellschaft Gehör zu verschaffen.
Mit der Einrichtung einer Versammlung schaffen wir ein niedrigschwelliges Angebot, bei dem
Kinder und Jugendliche ihre Sicht auf das Viertel sowie ihre Veränderungs- und Verbesse-
rungsvorschläge einbringen können. Dadurch werden sie mit demokratischen Verfahren ver-
traut gemacht und als wichtiger Teil unseres Bezirks ernst genommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Carmen Dullinger – Oßwald
Vorsitzende des BA 17
Obergiesing – Fasangarten
=== 20-26 _ B 08687_Antwortschreiben_BA-Antrag 20-26 B 08687.pdf ===
S-Bahn: Alle Linien
U-Bahn: Linien U3/U6
Haltestelle Marienplatz
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Theatinerstraße
Internet:
http://www.muenchen.de
[
LHM-offen
]
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Landeshauptstadt München, Direktorium
Marienplatz 8, 80331 München
Leitung des Direktoriums
D-L
Marienplatz 8
80331 München
Telefon: 089 233-92438
Dienstgebäude:
Marienplatz 8
Zimmer: 264
Sachbearbeitung:
Silvia Dichtl
silvia.dichtl@muenchen.de
Frau
Carmen Dullinger-Oßwald
Bezirksausschuss 17 Obergiesing -
Fasangarten
Friedenstraße 40
81671 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
02.03.2026
Vorbereitung und Durchführung einer Kinder- und Jugendversammlung
Sehr geehrte Frau Dullinger-Oßwald,
in Ihrem Antrag vom 10.02.2026 haben Sie folgenden Sachverhalt dargelegt:
„Der BA möchte im laufenden Jahr eine Kinder- und Jugendversammlung durchführen und
beantragt dazu die fachliche Unterstützung des Kinder- und Jugendrathauses der Stadt
München bei der Vorbereitung und Umsetzung der Veranstaltung.
Kinder und Jugendliche haben es nicht leicht, sich in der Gesellschaft Gehör zu verschaffen.
Mit der Einrichtung einer Versammlung schaffen wir ein niedrigschwelliges Angebot, bei dem
Kinder und Jugendliche ihre Sicht auf das Viertel sowie ihre Veränderungs- und
Verbesserungsvorschläge einbringen können. Dadurch werden sie mit demokratischen
Verfahren vertraut gemacht und als wichtiger Teil unseres Bezirks ernst genommen.“
Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Um auch jungen Menschen die aktive Mitwirkung an der Gestaltung ihres Wohnumfeldes zu
ermöglichen, erprobte das Kinder- und Jugendrathaus (beide Säulen) im Rahmen von
Pilotprojekten das Format „Kinder- und Jugendversammlungen“. Im Zeitraum von April 2024
bis Dezember 2025 wurden insgesamt fünf Jugendversammlungen in den
Bezirksausschüssen 08 Schwanthalerhöhe, 11 Milbertshofen-Am-Hart, 14 Berg am Laim, 20
Hadern, 25 Laim sowie zwei Kinderversammlungen in den Bezirksausschüssen 06 Sendling
und 15 Trudering-Riem in Kooperation mit den zuständigen Bezirksausschüssen und anderen
regionalen Partner*innen durchgeführt. Mit dem Beschluss des Stadtrats zur „Verabschiedung
des Rahmenkonzeptes ‚Kommunale Kinder- und Jugendpartizipation in München‘“ vom
26.11.2025 wurde die Durchführung von Kinder- und Jugendversammlungen als
Kooperationsprojekt der örtlichen Bezirksausschüsse, des Kinder- und Jugendrathauses und
regionaler Partner*innen der Münchner Partizipationslandschaft fest verankert.
Um eine gelingende Durchführung des Formates zu gewährleisten, sind sowohl personelle als
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auch finanzielle Ressourcen erforderlich. Deren Einsatz erfolgt unter anderem für:
• die Durchführung einer Informationsveranstaltung für den entsprechenden
Bezirksausschuss, Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
• die Koordinierung der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendrathaus,
Bezirksausschuss und dem Veranstaltungsort (freier Träger der Kinder- und
Jugendarbeit),
• die Recherche und Kontaktaufnahme mit Multiplikator*innen im jeweiligen Stadtbezirk,
• die Gestaltung und den Druck von Werbematerialien (Plakate, Flyer und Sharepics),
• das Aufsuchen von Schulen und Kinder- und Jugendzentren zur Bewerbung der
Veranstaltung,
• die Konzeption, Durchführung und Nachbereitung des Workshopformates.
Um die erarbeiteten und beschlossenen Anregungen der jungen Menschen erfolgreich
umzusetzen, ist überdies eine enge Zusammenarbeit mit den umsetzenden Referaten
notwendig. Diese umfasst die Vermittlung zwischen Antragsteller*in und den umsetzenden
Fachreferaten, die Unterstützung beim Eruieren von Alternativlösungen – z.B. durch
Ortsbegehungen – sowie die Begleitung der Umsetzung. Die aktuellen Personal- und
Sachmittel des Kinder- und Jugendrathauses berücksichtigend, ist die Durchführung von
insgesamt vier Kinder- und Jugendversammlungen pro Kalenderjahr möglich. Eine Ausnahme
bilden Jahre, in denen eine Kommunalwahl stattfindet – hier ist die Durchführung von
insgesamt drei Kinder- und Jugendversammlungen realisierbar.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der gemeinsamen Durchführung einer Kinder- oder
Jugendversammlung im Bezirksausschuss 17 Obergiesing - Fasangarten und freuen uns
insgesamt über das rege Interesse der Bezirksausschüsse an der Durchführung von Kinder–
und Jugendversammlungen.
Um den Wünschen der Bezirksausschüsse gerecht zu werden, erfasst das Kinder- und
Jugendrathaus sämtliche eingegangen BA-Anträge zu Kinder- und Jugendversammlungen
und bearbeitet sie chronologisch. Über den aktuellen Status der Bearbeitung sowie die
Erfahrungen aus den einzelnen Kinder- und Jugendversammlungen berichtet das Kinder- und
Jugendrathaus regelmäßig in der AG der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten der
Bezirksausschüsse, die durch die Fachstelle Familie und Kinder des Stadtjugendamts
(Sozialreferat) regelmäßig ausgerichtet wird.
Gerne kommt das Kinder- und Jugendrathaus daher auf Sie zu, sobald die Durchführung in
Ihrem Bezirksausschuss angeboten werden kann. Unter Berücksichtigung der bereits
eingegangenen Anträge wird die Durchführung einer Kinder- oder Jugendversammlung im
Bezirksausschuss 17 leider voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2027 möglich sein. Falls
einer der anderen antragstellenden Bezirksausschüsse seine Anfrage zurückzieht/ zeitlich
verschiebt und die Durchführung der Kinder- und Jugendversammlung im BA 17 früher
stattfinden kann, kommt das Kinder- und Jugendrathaus umgehend auf Sie zu.
Ich hoffe, dass die gefundene Lösung dennoch Ihrem Anliegen so weit wie möglich entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dichtl