(E) Bessere Bedingungen für Autofahrer*innen und Radfahrer*innen an der Brücke am Mittleren Ring zwischen Schw…

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(E) Bessere Bedingungen für Autofahrer*innen und Radfahrer*innen an der Brücke am Mittleren Ring zwischen Schwanseestraße und Pfälzer-Wald-Straße in beide Richtungen Empfehlung Nr. 20-26/ E 03060 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17-Obergiesing -Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19648

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  • 20-26 _ V 19648_V 19648 Bessere Bedingungen Bruecke am Mittleren Ring BE.pdf
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  • B 17_VG 21.04.2026 oeff. 6.3.2. 2..pdf
  • 20-26 _ E 03060_E 03060 Bessere Bedingungen.pdf
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=== 20-26 _ V 19648_V 19648 Bessere Bedingungen Bruecke am Mittleren Ring BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 01525-79 480 37 Mobilitätsreferat Radverkehr MOR-GB2.24 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Bessere Bedingungen für Autofahrer*innen und Radfahrer*innen an der Brücke am Mittleren Ring zwischen Schwanseestraße und Pfälzer-Wald-Straße in beide Richtungen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing - Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19648 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing - Fasangarten vom 21.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing - Fasangarten hat am 23.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 beschlossen. Es werden kurzfristige Verbesserungen für die Situation an der Chiemgaustraße, beidseitig auf Höhe der Eisenbahnunterführung beantragt. An dieser Stelle fährt der Radverkehr im Mischverkehr. So werden als Beispiele gefordert: frühzeitige Information über die Fahrbahnverengung, ein Spurentfall zugunsten einer Radverkehrsanlage, durchgängige rote Bodenmarkierung, deutlichere Markierung/Abgrenzung des Radwegendes oder eine frühzeitige Geschwindigkeitsreduzierung. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Ausgangslage Auf der Chiemgaustraße, im Abschnitt zwischen Schwanseestraße und Aschauerstraße (Südseite) sowie im Abschnitt zwischen Pfälzer-Wald-Straße und Giesinger Bahnhofstraße (Nordseite) ist die von der Fahrbahn getrennte Radverkehrsanlage unterbrochen. Der Radverkehr in die Fahrtrichtungen Ost und West wird für ca. 200 m auf der B2R (Mittlerer Ring) im Mischverkehr weitergeführt. Aktuelle Verkehrszahlen belegen eine sehr hohe Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge (Kfz). Dem Fahrverkehr stehen pro Fahrtrichtung zwei Fahrspuren zur Verfügung. Die Chiemgaustraße ist in diesem Bereich durch äußerst beengte Platzverhältnisse gekennzeichnet, die insbesondere im Unterführungsbereich des Brückenbauwerks nur durch bauliche Veränderungen im Rahmen einer Sanierung behoben werden können. Die mittel- bis langfristige Realisierung einer baulichen Lösung obliegt der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Daran anknüpfend strebt das Mobilitätsreferat die beidseitige Schaffung einer geeigneten Radverkehrsanlage an. Südseite Östlich der Schwanseestraße endet der bauliche Radweg an der Chiemgaustraße. Der Radverkehr wird mittels einer rot markierten Tasche auf die Fahrbahn zur Weiterfahrt im Mischverkehr geleitet. Der bauliche Radweg wird ca. 100 m westlich der Aschauer Straße weitergeführt. Der Kfz-Verkehr wird durch eine einschlägige Beschilderung am Knoten Schwanseestraße und wiederholend im direkten Vorfeld des Radwegendes frühzeitig auf die Situation von Radverkehr auf der Fahrbahn aufmerksam gemacht. Die Positionierung des Verkehrszeichens am Radwegende wurde in einem kürzlich stattgefundenen Ortstermin als nicht optimal beurteilt, weshalb eine Anpassung zur verbesserten Wahrnehmung in Auftrag gegeben wurde. Im Zuge der Fahrbahnsanierung im Jahr 2022 hat das Mobilitätsreferat aus Verkehrssicherheitsgründen Maßnahmen ergriffen, wie die Anpassung und Roteinfärbung des Radwegendes sowie die Markierung einer Piktogrammkette „Fahrrad“ im Abschnitt der sogenannten „Radweglücke“. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde aus Gründen der Sicherheit des auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehrs im Jahr 2024 ca. 10 m westlich des baulichen Radwegendes auf 30 km/h für den maßgeblichen Streckenabschnitt beschränkt. Da jedoch weiterhin Konflikte mit Unfallfolge, einhergehend mit einer vermehrten Beschwerdelage bestanden, wurden weitere Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrenlage erarbeitet und konnten bereits in Teilen umgesetzt werden. So wurden im November 2025 die Piktogramme „Fahrrad“ erweitert bzw. durch größere ersetzt werden. Auch wurde neben der bereits genannten Beschilderung, ein Piktogramm des Verkehrszeichens 138 StVO (Radverkehr) westlich des Radwegendes auf die Fahrbahn markiert. Damit soll zusätzlich die Aufmerksamkeit hinsichtlich des auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehrs erhöht und eine Sensibilisierung des Kfz-Verkehrs erzielt werden. Des Weiteren ist geplant, das Radwegende zu verlängern. Hierfür ist es notwendig, die Mittellinie zwischen den Fahrspuren zu versetzen. Da diese Maßnahme mit dem Einsatz eines Spezialgerätes verbunden ist, konnte sie durch das Baureferat als Straßenbaulastträger 2025 noch nicht umgesetzt werden. Eine durchgängige Roteinfärbung auf der rechten Fahrbahn würde den Anschein erwecken, es handelte sich um die Einrichtung einer eigenen Radverkehrsanlage. Die Schaffung wäre aktuell aufgrund der beengten Platzverhältnisse jedoch nur durch einen Fahrspurentfall möglich, was auf dem Mittleren Ring als Hauptverkehrsachse der Stadt nicht verhältnismäßig wäre. Dem Vorschlag einer durchgängigen Rotmarkierung bzw. der Einrichtung einer Radverkehrsanlage kann daher nicht entsprochen werden. Mit Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist es dem Radverkehr möglich, auf der Fahrbahn im Mischverkehr in etwa angleichendem Tempo voranzukommen. Der Kfz- Verkehr hingegen erhält eine längere Reaktionszeit, um auf den auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehr aufmerksam zu werden. Weitere Maßnahmen wurden wie beschrieben umgesetzt bzw. werden ergriffen, um die Radverkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine den Kfz-Verkehr zusätzlich einschränkende Maßnahme in Form eines Fahrspurentfalls wäre aus Sicht des Mobilitätsreferates, insbesondere hinsichtlich der Bedeutung der B2R, wie erwähnt nicht verhältnismäßig. Nordseite Auf Höhe der Pfälzer-Wald-Straße endet der benutzungspflichtige bauliche Radweg im signalisierten Kreuzungsbereich. Aktuell erfolgt keine vorgezeichnete Ausleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Im Bestand liegt aus Sicht des Mobilitätsreferates eine hinreichende Beschilderung für den Kfz-Verkehr vor. Mittels des Verkehrszeichens „Radverkehr“ werden Kfz-Fahrende ca. 30 m vor dem Radwegende auf den auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehr hingewiesen. Es ist geplant, eine Piktogrammkette „Fahrrad“ auf dem Abschnitt der Radweglücke auf die Fahrbahn aufzubringen. Diese Visualisierung kann zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr durch Sensibilisierung Kfz-Fahrender beitragen. Wie in der Gegenrichtung, so ist auch auf der Nordseite der Chiemgaustraße ein Radweglückenschluss aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse nicht für alle Verkehrsteilnehmenden verträglich möglich. Auch auf der nördlichen Chiemgaustraße kann keine eigene Radverkehrsanlage eingerichtet werden. Eine Umsetzung wäre aufgrund der schmalen Platzverhältnisse wiederum nur durch einen Fahrspurentfall zu ermöglichen, von dem aus gleichlautender Begründung wie in der Gegenrichtung abzusehen ist. Das Mobilitätsreferat hat deshalb weitere geeignete Maßnahmen geprüft, um potenzielle Gefährdungen durch das unvermittelte Radwegende zu entschärfen. So soll eine auf den maßgeblichen Abschnitt beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch für die Nordseite angeordnet werden. Ein alternatives Angebot zur Fahrbahn stellt die Freigabe der Gehbahn für den Radverkehr dar, das ebenfalls umgesetzt werden soll. Um mögliche Konflikte im Seitenraum zu vermeiden, werden Sinnbilder zur Verdeutlichung der gemeinsamen, nicht benutzungspflichtigen Verkehrsführung Fuß-/Radverkehr aufgebracht. Infolge der Engstelle in der Eisenbahnunterführung, in der Radverkehr ausgeschlossen wird, ist eine durchgängige Radverkehrsverbindung jedoch weiterhin nur auf der Fahrbahn im Mischverkehr möglich. Im Bereich der Unterführung wird aufgrund der zusätzlichen Verengung des Gehwegs kein Radverkehr zugelassen und ein Schild „Radfahrer absteigen“ angebracht. Durch die Geschwindigkeitsreduktion wird eine erhöhte Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn erzielt. Im Vergleich zu einem möglichen Fahrspurentfall ist die Leichtigkeit des Verkehrs auf der Fahrbahn durch die Geschwindigkeitsbeschränkung nur gering eingeschränkt und insofern ein milderes Mittel. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll eine verträgliche und verkehrssichere Radverkehrsführung auf der Fahrbahn im Mischverkehr ermöglichen. Der Bezirksausschuss wurde zu den beabsichtigten Maßnahmen bereits angehört und hat zugestimmt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing - Fasangarten vom 23.10.2025 kann in Teilen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat setzt verschiedene Maßnahmen an der Chiemgaustraße um, damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessert und dem Ziel der „Vision Zero“ Rechnung getragen wird. Der Bezirksausschuss wurde dazu bereits angehört und hat zugestimmt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing - Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing - Fasangarten der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Carmen Dullinger-Oßwald Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing - Fasangarten kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing - Fasangarten kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing - Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19648_V 19648 Bessere Bedingungen Bruecke am Mittleren Ring A.pdf === Betreff - Antrag Bessere Bedingungen für Autofahrerinnen und Radfahrerinnen an der Brücke am Mittleren Ring zw. Schwanseestr. und Pfalzer-Wald-Str. in beide Richtungen Antrag zum Themengebiet Verkehr Ich beantrage eine kurzfristige Losung, die die Situation fur Autofahrerinnen und Radfahrerinnen verbessert an der Stelle, wo Radfahrerinnen auf den Mittleren Ring geleitet werden, für beide Richtungen. Z.B. die (frühzeitige) Information für Autofahrerinnen, dass sich ihre Fahrbahn verengt (!) bzw. ihre Spur ein Radweg wird für eine kurze Strecke; durchgängige rote Bodenmarkierung; deutlichere Markierung/Abgrenzung, dass Radfahrerinnen sicherer auf die Spur kommen; Geschwindigkeitsreduzierung früher ansetzen oder weiter vorne peu a peu reduzieren. Die kurzfristige Lösung soll dann von einer langfristigen Lösung ähnlich wie in der Balanstr. oder Werinherstr. abgelöst werden. Raum für Vermerke des Direktoriums [] ohne Gegenstimme angenommen M mit Mehrheit angenommen [] ohne...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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