(E) Bessere Bedingungen für Autofahrer*innen und Radfahrer*innen an der Brücke am Mittleren Ring zwischen Schw…
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(E) Bessere Bedingungen für Autofahrer*innen und Radfahrer*innen an der Brücke am Mittleren Ring zwischen Schwanseestraße und Pfälzer-Wald-Straße in beide Richtungen Empfehlung Nr. 20-26/ E 03060 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17-Obergiesing -Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19648
=== 20-26 _ V 19648_V 19648 Bessere Bedingungen Bruecke am Mittleren Ring BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Telefon: 01525-79 480 37 Mobilitätsreferat
Radverkehr
MOR-GB2.24
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Bessere Bedingungen für Autofahrer*innen und Radfahrer*innen an der Brücke am
Mittleren Ring zwischen Schwanseestraße und Pfälzer-Wald-Straße in beide Richtungen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing -
Fasangarten am 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19648
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060
Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing - Fasangarten
vom 21.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing - Fasangarten hat am 23.10.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 beschlossen. Es werden kurzfristige Verbesserungen für
die Situation an der Chiemgaustraße, beidseitig auf Höhe der Eisenbahnunterführung
beantragt. An dieser Stelle fährt der Radverkehr im Mischverkehr. So werden als Beispiele
gefordert: frühzeitige Information über die Fahrbahnverengung, ein Spurentfall zugunsten einer
Radverkehrsanlage, durchgängige rote Bodenmarkierung, deutlichere Markierung/Abgrenzung
des Radwegendes oder eine frühzeitige Geschwindigkeitsreduzierung.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Ausgangslage
Auf der Chiemgaustraße, im Abschnitt zwischen Schwanseestraße und Aschauerstraße
(Südseite) sowie im Abschnitt zwischen Pfälzer-Wald-Straße und Giesinger Bahnhofstraße
(Nordseite) ist die von der Fahrbahn getrennte Radverkehrsanlage unterbrochen.
Der Radverkehr in die Fahrtrichtungen Ost und West wird für ca. 200 m auf der B2R (Mittlerer
Ring) im Mischverkehr weitergeführt. Aktuelle Verkehrszahlen belegen eine sehr hohe
Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge (Kfz). Dem Fahrverkehr stehen pro Fahrtrichtung
zwei Fahrspuren zur Verfügung.
Die Chiemgaustraße ist in diesem Bereich durch äußerst beengte Platzverhältnisse
gekennzeichnet, die insbesondere im Unterführungsbereich des Brückenbauwerks nur durch
bauliche Veränderungen im Rahmen einer Sanierung behoben werden können. Die mittel- bis
langfristige Realisierung einer baulichen Lösung obliegt der Zuständigkeit der Deutschen Bahn
AG. Daran anknüpfend strebt das Mobilitätsreferat die beidseitige Schaffung einer geeigneten
Radverkehrsanlage an.
Südseite
Östlich der Schwanseestraße endet der bauliche Radweg an der Chiemgaustraße. Der
Radverkehr wird mittels einer rot markierten Tasche auf die Fahrbahn zur Weiterfahrt im
Mischverkehr geleitet. Der bauliche Radweg wird ca. 100 m westlich der Aschauer Straße
weitergeführt.
Der Kfz-Verkehr wird durch eine einschlägige Beschilderung am Knoten Schwanseestraße
und wiederholend im direkten Vorfeld des Radwegendes frühzeitig auf die Situation von
Radverkehr auf der Fahrbahn aufmerksam gemacht. Die Positionierung des Verkehrszeichens
am Radwegende wurde in einem kürzlich stattgefundenen Ortstermin als nicht optimal
beurteilt, weshalb eine Anpassung zur verbesserten Wahrnehmung in Auftrag gegeben wurde.
Im Zuge der Fahrbahnsanierung im Jahr 2022 hat das Mobilitätsreferat aus
Verkehrssicherheitsgründen Maßnahmen ergriffen, wie die Anpassung und Roteinfärbung des
Radwegendes sowie die Markierung einer Piktogrammkette „Fahrrad“ im Abschnitt der
sogenannten „Radweglücke“.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde aus Gründen der Sicherheit des auf die Fahrbahn
wechselnden Radverkehrs im Jahr 2024 ca. 10 m westlich des baulichen Radwegendes auf 30
km/h für den maßgeblichen Streckenabschnitt beschränkt.
Da jedoch weiterhin Konflikte mit Unfallfolge, einhergehend mit einer vermehrten
Beschwerdelage bestanden, wurden weitere Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrenlage
erarbeitet und konnten bereits in Teilen umgesetzt werden.
So wurden im November 2025 die Piktogramme „Fahrrad“ erweitert bzw. durch größere
ersetzt werden. Auch wurde neben der bereits genannten Beschilderung, ein Piktogramm des
Verkehrszeichens 138 StVO (Radverkehr) westlich des Radwegendes auf die Fahrbahn
markiert. Damit soll zusätzlich die Aufmerksamkeit hinsichtlich des auf die Fahrbahn
wechselnden Radverkehrs erhöht und eine Sensibilisierung des Kfz-Verkehrs erzielt werden.
Des Weiteren ist geplant, das Radwegende zu verlängern. Hierfür ist es notwendig, die
Mittellinie zwischen den Fahrspuren zu versetzen. Da diese Maßnahme mit dem Einsatz eines
Spezialgerätes verbunden ist, konnte sie durch das Baureferat als Straßenbaulastträger 2025
noch nicht umgesetzt werden.
Eine durchgängige Roteinfärbung auf der rechten Fahrbahn würde den Anschein erwecken, es
handelte sich um die Einrichtung einer eigenen Radverkehrsanlage. Die Schaffung wäre
aktuell aufgrund der beengten Platzverhältnisse jedoch nur durch einen Fahrspurentfall
möglich, was auf dem Mittleren Ring als Hauptverkehrsachse der Stadt nicht verhältnismäßig
wäre. Dem Vorschlag einer durchgängigen Rotmarkierung bzw. der Einrichtung einer
Radverkehrsanlage kann daher nicht entsprochen werden.
Mit Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist es dem Radverkehr möglich, auf
der Fahrbahn im Mischverkehr in etwa angleichendem Tempo voranzukommen. Der Kfz-
Verkehr hingegen erhält eine längere Reaktionszeit, um auf den auf die Fahrbahn
wechselnden Radverkehr aufmerksam zu werden.
Weitere Maßnahmen wurden wie beschrieben umgesetzt bzw. werden ergriffen, um die
Radverkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine den Kfz-Verkehr zusätzlich einschränkende
Maßnahme in Form eines Fahrspurentfalls wäre aus Sicht des Mobilitätsreferates,
insbesondere hinsichtlich der Bedeutung der B2R, wie erwähnt nicht verhältnismäßig.
Nordseite
Auf Höhe der Pfälzer-Wald-Straße endet der benutzungspflichtige bauliche Radweg im
signalisierten Kreuzungsbereich. Aktuell erfolgt keine vorgezeichnete Ausleitung des
Radverkehrs auf die Fahrbahn.
Im Bestand liegt aus Sicht des Mobilitätsreferates eine hinreichende Beschilderung für den
Kfz-Verkehr vor. Mittels des Verkehrszeichens „Radverkehr“ werden Kfz-Fahrende ca. 30 m
vor dem Radwegende auf den auf die Fahrbahn wechselnden Radverkehr hingewiesen.
Es ist geplant, eine Piktogrammkette „Fahrrad“ auf dem Abschnitt der Radweglücke auf die
Fahrbahn aufzubringen. Diese Visualisierung kann zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
im Straßenverkehr durch Sensibilisierung Kfz-Fahrender beitragen.
Wie in der Gegenrichtung, so ist auch auf der Nordseite der Chiemgaustraße ein
Radweglückenschluss aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse nicht für alle
Verkehrsteilnehmenden verträglich möglich. Auch auf der nördlichen Chiemgaustraße kann
keine eigene Radverkehrsanlage eingerichtet werden. Eine Umsetzung wäre aufgrund der
schmalen Platzverhältnisse wiederum nur durch einen Fahrspurentfall zu ermöglichen, von
dem aus gleichlautender Begründung wie in der Gegenrichtung abzusehen ist.
Das Mobilitätsreferat hat deshalb weitere geeignete Maßnahmen geprüft, um potenzielle
Gefährdungen durch das unvermittelte Radwegende zu entschärfen. So soll eine auf den
maßgeblichen Abschnitt beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch für die
Nordseite angeordnet werden.
Ein alternatives Angebot zur Fahrbahn stellt die Freigabe der Gehbahn für den Radverkehr
dar, das ebenfalls umgesetzt werden soll. Um mögliche Konflikte im Seitenraum zu vermeiden,
werden Sinnbilder zur Verdeutlichung der gemeinsamen, nicht benutzungspflichtigen
Verkehrsführung Fuß-/Radverkehr aufgebracht.
Infolge der Engstelle in der Eisenbahnunterführung, in der Radverkehr ausgeschlossen wird,
ist eine durchgängige Radverkehrsverbindung jedoch weiterhin nur auf der Fahrbahn im
Mischverkehr möglich. Im Bereich der Unterführung wird aufgrund der zusätzlichen Verengung
des Gehwegs kein Radverkehr zugelassen und ein Schild „Radfahrer absteigen“ angebracht.
Durch die Geschwindigkeitsreduktion wird eine erhöhte Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn
erzielt. Im Vergleich zu einem möglichen Fahrspurentfall ist die Leichtigkeit des Verkehrs auf
der Fahrbahn durch die Geschwindigkeitsbeschränkung nur gering eingeschränkt und insofern
ein milderes Mittel.
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll eine verträgliche und
verkehrssichere Radverkehrsführung auf der Fahrbahn im Mischverkehr ermöglichen.
Der Bezirksausschuss wurde zu den beabsichtigten Maßnahmen bereits angehört und hat
zugestimmt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing - Fasangarten vom 23.10.2025 kann in Teilen entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Mobilitätsreferat setzt verschiedene Maßnahmen an der Chiemgaustraße um,
damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessert und dem Ziel der „Vision
Zero“ Rechnung getragen wird. Der Bezirksausschuss wurde dazu bereits angehört
und hat zugestimmt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03060 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing - Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing - Fasangarten der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Carmen Dullinger-Oßwald Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing - Fasangarten kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing - Fasangarten kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing - Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.24
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19648_V 19648 Bessere Bedingungen Bruecke am Mittleren Ring A.pdf ===
Betreff - Antrag
Bessere Bedingungen für Autofahrerinnen und Radfahrerinnen an der Brücke am
Mittleren Ring zw. Schwanseestr. und Pfalzer-Wald-Str. in beide Richtungen
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Ich beantrage eine kurzfristige Losung, die die Situation fur Autofahrerinnen
und Radfahrerinnen verbessert an der Stelle, wo Radfahrerinnen auf den
Mittleren Ring geleitet werden, für beide Richtungen.
Z.B. die (frühzeitige) Information für Autofahrerinnen, dass sich ihre Fahrbahn
verengt (!) bzw. ihre Spur ein Radweg wird für eine kurze Strecke;
durchgängige rote Bodenmarkierung; deutlichere Markierung/Abgrenzung,
dass Radfahrerinnen sicherer auf die Spur kommen;
Geschwindigkeitsreduzierung früher ansetzen oder weiter vorne peu a peu
reduzieren.
Die kurzfristige Lösung soll dann von einer langfristigen Lösung ähnlich wie in
der Balanstr. oder Werinherstr. abgelöst werden.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[] ohne Gegenstimme angenommen M mit Mehrheit angenommen
[] ohne...