Maßnahmen gegen anhaltende nächtliche Störungen und Beeinträchtigung im Umfeld des Geschäfts "Mina Shop"

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  • 20-26 _ B 08259_B_08259_Antrag_Naechtliche Ruhestoerung_Mina_Shop_Eintrachstr.pdf
  • 20-26 _ B 08259_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf
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=== 20-26 _ B 08259_B_08259_Antrag_Naechtliche Ruhestoerung_Mina_Shop_Eintrachstr.pdf === Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Obergiesing - Fasangarten Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Vorsitzende Carmen Dullinger-Oßwald Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: 233 – 6 14 82 Telefax: 233 – 6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 20.10.2025 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 6.6.5.1 / 10-24 Antrag: Maßnahmen gegen anhaltende nächtliche Störungen und Beeinträchtigungen im Um- feld des Geschäfts „Mina Shop“, Eintrachtstr. 6A Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 17 Obergiesing – Fasangarten hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 fol- genden einstimmigen Antrag beschlossen; Der Bezirksausschuss fordert das Kreisverwaltungsreferat (Bezirksinspektion Süd, Gewerbe- abteilung), das Referat für Klima- und Umweltschutz (Untere Immissionsschutzbehörde), das Mobilitätsreferat sowie die Polizeiinspektion 21 (Au) nachdrücklich auf, alle zur Verfügung ste- henden Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um die anhaltenden massiven nächtlichen Störungen und Beeinträchtigungen der Wohnruhe, der Verkehrssicherheit und des öffentlichen Raums im Umfeld des Geschäfts „Mina Shop“ (Eintrachtstraße 6A) zu unterbinden. Insbesondere sollen folgende Punkte geprüft und – soweit rechtlich möglich – umgesetzt wer- den: 1. Einschränkung der Öffnungszeiten des genannten Betriebs auf spätestens 22:00 Uhr ge- mäß § 15 Gaststättengesetz, aufgrund der regelmäßig wiederkehrenden erheblichen Störun- gen der öffentlichen Ordnung, Nachtruhe und Sicherheit im Umfeld des Ladens. 2. Gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Prüfung durch die zuständigen Fachstellen des KVR und des RKU, insbesondere unter Anwendung der TA Lärm sowie ggf. auf Grund- lage des § 117 OWiG. 3. Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, insbeson- dere: Halteverbot oder eingeschränktes Halteverbot in den Abend- und Nachtstunden, verstärkte Kontrollen gegen das Parken in zweiter Reihe, Maßnahmen gegen Fahrzeuge mit laufendem Motor (u. a. aus Umweltgründen). 4. Prüfung temporärer Maßnahmen, wie z. B. Alkoholverkaufsverbot nach 22:00 Uhr oder temporäre Nutzungseinschränkungen im öffentlichen Raum, z. B. durch Allgemeinverfügung. 5. Sicherstellung einer regelmäßigen sozialen und ordnungspolitischen Präsenz im Um- feld des Betriebs – ggf. auch unter Einbeziehung der Straßensozialarbeit. Begründung: Seit der Eröffnung des Betriebs im Januar 2025 häufen sich massive Beschwerden aus der Anwohnerschaft über nächtliche Ruhestörungen, Verkehrsgefährdung und Störungen der öf- fentlichen Ordnung. Trotz mehrfacher Meldungen an Polizei und KVR hat sich die Situation nicht verbessert, sondern deutlich verschärft. Die Beschwerden sind dokumentiert und detail- liert belegt. Die geschilderten Zustände stellen eine unzumutbare Belastung für die Nachbar- schaft dar, die entschlossenes ordnungspolitisches Handeln erfordern. Mit freundlichen Grüßen gez. Carmen Dullinger – Oßwald Vorsitzende des BA 17 Obergiesing – Fasangarten === 20-26 _ B 08259_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Implerstraße Bus: Linie 132 Haltestelle Implerstraße Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz Bezirksinspektion Süd KVR-III/132 Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089 233-39851 Telefax: 089 233-39810 Dienstgebäude: Implerstraße 11 Zimmer: Sachbearbeitung: bi-sued.kvr@muenchen.de An den Bezirksausschuss 17 Obergiesing-Fasangarten Frau Dullinger-Oßwald BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen KVR-III/132-BA Antrag Eintrachtstr. 6-Mina II Datum 07.01.2026 BA-Antrags-Nr.: 20-26/ B 08259 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 17 (Obergiesing-Fasangarten) vom 14.10.2025 Sehr geehrte Frau Dullinger-Oßwald, sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zurück auf den o. g. Antrag des Bezirksausschusses 17 vom 14.10.2025. Der Bezirksausschuss 17 (Obergiesing-Fasangarten) stellte beim Kreisverwaltungsreferat – Bezirksinspektion Süd – den Antrag, Maßnahmen gegen anhaltende, nächtliche Störungen im Umfeld des Geschäfts „Mina Shop II“ in der Eintrachtstr. 6 in 81541 München zu prüfen und zu ergreifen, um die Beeinträchtigungen der Wohnruhe, der Verkehrssicherheit und des öffentlichen Raums zu unterbinden. Der Bezirksausschuss 17 formulierte dabei fünf zu überprüfende Punkte, welche in Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen (PI21, RKU, Mobilitätsreferat und Gewerbeamt) wie folgt beantwortet werden können: 1. Einschränkung der Öffnungszeiten auf spätestens 22:00 Uhr: Das Geschäft "Mina Shop II" in der Eintrachtstr. 6a, 81541 München, ist seit 15.10.2023 gewerberechtlich als erlaubnisfreie Gaststätte angemeldet und wird, wie in Kontrollen durch das Kreisverwaltungsreferat – Bezirksinspektion Süd – auch festgestellt wurde, als solche betrieben. Als Gaststätte gilt für den Shop die allgemeine Sperrzeit nach § 7 Abs. 1 der Bayerischen Gaststättenverordnung (BayGastV) zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr. Außerdem ist § 7 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG) anwendbar, sodass auch nach Ladenschluss folgende Dinge verkauft werden dürfen: Seite 2 von 3 - alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle - Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren zur Mitnahme. Sollten bei Kontrollen Verstöße festgestellt werden (z.B. der Verkauf von Spirituosen oder Wein), besteht die Möglichkeit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Für die Anordnung einer Sperrzeitverlängerung fehlen im vorliegenden Fall jedoch die rechtlichen Möglichkeiten. 2. Gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Prüfung: Es wird davon ausgegangen, dass die beschwerderelevanten Störungen durch verhaltensbezogenen Lärm und nicht durch Anlagenlärm verursacht werden. Nur letzterer würde eine Zuständigkeit des Referates für Klima und Umweltschutz – Geschäftsbereich Umweltschutz - auslösen. Ein Verkehrslärm im eigentlichen Sinne liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Polizeiinspektion (Au-Haidhausen). 3. Stellungnahme der zuständigen Polizeiinspektion zu verkehrsrechtliche Maßnahmen: Im Zusammenhang mit der erlaubnisfreien Gaststätte „Mina Shop II“ in der Eintrachtstraße 6a, München möchten wir Sie über die aktuellen polizeilichen Maßnahmen informieren. Um den wiederholt festgestellten Parkverstößen vor der Gaststätte sowie den damit verbundenen Lärmbelästigungen entgegenzuwirken, wurde von der Polizei der Auftrag erteilt, die Örtlichkeit regelmäßig und insbesondere in der Zeit von 20:00 bis 24:00 Uhr verstärkt zu bestreifen. Darüber hinaus wurde die Bestreifung auch außerhalb dieser Zeiten ausgeweitet, um eine möglichst kontinuierliche Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Eine durchgängige Präsenz der Polizei ist jedoch aufgrund anderer vorrangig zu bearbeitender Aufgaben und Einsätze nicht möglich. Die eingesetzten Streifenkräfte achten konsequent auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, ahnden Verstöße und unterbinden Lärmbelästigungen, die im direkten Zusammenhang mit der Gaststätte stehen. Bei Bedarf werden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet, um eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erreichen. Die Auswertung der Einsätze seit Eröffnung der Gaststätte zeigt, dass es etwa zehn Einsätze wegen Ruhestörung gab, die vorrangig in den Sommermonaten erfolgten und in Zusammenhang mit der Gaststätte stehen sollen. Konkrete Feststellungen konnten nur selten getroffen werden. Zudem war eine eindeutige Zuordnung erschwert, da sich zwei weitere Gaststätten in unmittelbarer Nähe befinden. Die Polizei ist daher auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um gezielt tätig werden zu können. Im Zeitraum vom 14.10.2025 bis 14.11.2025 wurden circa 20 Parkverstöße festgestellt und entsprechend geahndet. Sämtliche festgestellte Verstöße stehen im Zusammenhang mit der der Gaststätte „Mina Shop“. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen zur Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner beitragen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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