Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Öffnung der in Richtung Süden einbahngeregelten Aignerstraße zwischen Gietlstraße und Ichostraße für den gegenläufigen Radverkehr; Schreiben des KVR

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Öffnung der in Richtung Süden einbahngeregelten Aignerstraße zwischen Gietlstraße und Ichostraße für den gegenläufigen Radverkehr; Schreiben des KVR vom 16.03.2010 (siehe TOP 5.3.3.3 vom 14.10.2008)

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

08.02.2011 um 19:30 Uhr

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