=== 20-26 _ V 18808_V 18808 Ella-Lingens-Platz BE.pdf ===
Ella-Lingens-Platz – statt Hitzeinsel gesunder, lebendiger,
würdevoller Ort
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-
Fasangarten am 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18808
Anlage
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 Obergiesing –
Fasangarten vom 10.02.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten hat am
23.10.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach am Ella-Lingens-Platz
kurzfristig zusätzlicher (grüner) Schatten, ein farbiger reflektierender Boden,
Trinkwasser, zusätzliches Grün und bessere, vielfältige Sitzmöglichkeiten für alle
Gruppen geschaffen werden soll. Mittel- bis langfristig soll ein künstlerisch gestalteter
Brunnen in Andenken an Ella Lingens umgesetzt werden. Denkbar sind zur Finanzierung
neben öffentlichen Mitteln auch Gelder von Sponsoren und Partnern der Stadt.
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO
des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1
GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat
bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom
Bezirksausschuss behandelt werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur
empfehlenden Charakter.
Die Planung und Realisierung des Ella-Lingens-Platzes wurde durch den
Erschließungsträger GECON Immobilien GmbH & Co. KG im Rahmen der Entwicklung
des ehemaligen AGFA-Geländes durchgeführt. Die Gestaltung der im Jahr 2015
fertiggestellten Platzfläche wurde mit dem örtlichen Bezirksausschuss abgestimmt. Die
Wünsche und Einwände des Bezirksausschusses wurden in der Planung berücksichtigt
und umgesetzt. Die bestehende Gestaltung des Ella-Lingens-Platzes mit ihren
Telefon: 233 - 60300
Telefax: 233 - 60305
Baureferat
Gartenbau
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klimatischen Defiziten ist dem expliziten Wunsch nach einer Nutzbarkeit durch einen
Wochenmarkt und andere Veranstaltungen geschuldet. Hierfür wurde ein
Stromanschluss für Veranstaltungen auf dem Platz installiert.
Die Vorschläge zur Verbesserung des Mikroklimas und der Aufenthaltsqualität auf dem
Platz, insbesondere im Kontext des Klimawandels, wurden vom Baureferat geprüft. Eine
mögliche Entsiegelung der bestehenden Betonbaumscheiben sowie des seitlich
verlaufenden Streifens aus wassergebundener Wegedecke zugunsten von
Blumenwiesen mit hochwachsenden Gräsern und Wildblumen könnte den Grünaspekt
und das Mikroklima an diesem Platz erheblich fördern. Zudem könnten weitere
Sitzgelegenheiten im Schatten geschaffen werden.
Für eine Neugestaltung mit einem künstlerisch gestalteten Brunnen und einem
Trinkwasserbrunnen wären weit über 1 Million Euro erforderlich. Selbst für den Bau und
den Betrieb eines Trinkwasserbrunnens wären Tausende von Euro jährlich nötig.
Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltssituation und der notwendigen
Einsparmaßnahmen stehen dem Baureferat jedoch derzeit keine Mittel für neue
Umgestaltungsmaßnahmen oder den Bau eines Trinkwasserbrunnens zur Verfügung.
Das Baureferat wird die Maßnahme jedoch für eine Umsetzung zu einem späteren
Zeitpunkt vormerken, sobald wieder Finanzmittel bereitgestellt werden können. Die
Neupflanzung der beiden abgängigen Bäume wird das Baureferat aus dem laufenden
Unterhaltsbudget im Jahr 2026 umsetzen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17
Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 kann nur nach Maßgabe des Vortrags
entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirätin
der Hauptabteilung Gartenbau, Frau Stadträtin Pilz-Strasser, wurde je ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis
genommen.
Der Empfehlung, den Ella-Lingens-Platz umzugestalten, kann nur nach Maßgabe der
Ausführungen im Vortrag entsprochen werden. Bis eine Finanzierung möglich ist,
wird die Maßnahme vorgemerkt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17
Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5
Gemeindeordnung behandelt.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 17 der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Die Referentin
Carmen Dullinger-Oßwald Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
IV.Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 17
An das Direktorium - D-II-BA - BA-Geschäftsstelle Ost
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Mobilitätsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Referat für Klima- und Umweltschutz
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An die Stadtwerke München GmbH
An das Baureferat G32, GS, T, V
An das Baureferat RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat – Gartenbau
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann / soll nicht
vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am ...................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 20-26 _ V 18808_V 18808 Ella-Lingens-Platz BE NF.pdf ===
Ella-Lingens-Platz – statt Hitzeinsel gesunder, lebendiger,
würdevoller Ort
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-
Fasangarten am 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18808 Neufassung!
Anlagen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 (Anlage 1)
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18808 (Anlage 2)
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 Obergiesing –
Fasangarten vom 16.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten hat am
23.10.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach am Ella-Lingens-Platz
kurzfristig zusätzlicher (grüner) Schatten, ein farbiger reflektierender Boden,
Trinkwasser, zusätzliches Grün und bessere vielfältige Sitzmöglichkeiten für alle
Gruppen geschaffen werden sollen. Mittel- bis langfristig soll ein künstlerisch gestalteter
Brunnen in Andenken an Ella Lingens umgesetzt werden.
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO
des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1
GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat
bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom
Bezirksausschuss behandelt werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur
empfehlenden Charakter.
Die Empfehlung der Bürgerversammlung wurde mit Beschluss des Bezirksausschusses
17 Obergiesing-Fasangarten vom 13.01.2026 behandelt. Der Bezirksausschuss 17
Obergiesing-Fasangarten hat dem Antrag der Referentin einstimmig zugestimmt, unter
der folgenden Maßgabe / sonstige Hinweise:
Telefon: 233 - 60300
Telefax: 233 - 60305
Baureferat
Gartenbau
Seite 2
„Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Bepflanzung 2026 umgesetzt werden soll.
Weiterhin hält der BA an der Forderung des Trinkbrunnens fest und fordert, diesen mit
Blick auf den Hitzeplatz zeitnah zur realisieren.“
Hierzu kann das Baureferat Folgendes ausführen:
Die vorgeschlagene Entsiegelung der Betonbaumscheiben, Bepflanzung und
Ausstattung mit Sitzgelegenheiten etc. bedarf eines Planungs- und Ausschreibungs-
vorlaufs, der eine Umsetzung im Jahr 2026 ausschließt. Für die Umsetzung der
Maßnahmen wäre ein sechsstelliger Betrag notwendig, der im Teilhaushalt des
Baureferates derzeit nicht zur Verfügung steht. Da reine Nachpflanzungen von Bäumen
konsumtiv zu finanzieren sind, können die beiden abgängigen Bäume aus dem
laufenden Unterhaltsbudget im Jahr 2026 finanziert und gepflanzt werden.
Die Errichtungskosten eines Trinkwasserbrunnens liegen zwischen 60.000 und
100.000 Euro, je nach Erschließungsaufwand des Standortes. In den genannten Kosten
sind neben den Kosten für den Trinkwasserbrunnen auch die erforderlichen technischen
Ausstattungen enthalten, zu denen unter anderem ein unterirdischer Technikraum, ein
Sickerschacht und ein Wasseranschluss zählen. Für den Unterhalt und Betrieb sind
jährlich rd. 10.000 Euro zu finanzieren.
Die erforderlichen Mittel für die Realisierung und den Unterhalt sind im Teilhaushalt des
Baureferates derzeit nicht vorhanden. Die Errichtung und der Betrieb eines
Trinkbrunnens können daher nicht finanziert werden.
Das Baureferat wird die Maßnahme jedoch für eine Umsetzung zu einem späteren
Zeitpunkt vormerken, sobald wieder Finanzmittel bereitgestellt werden können.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17
Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 kann nur nach Maßgabe des Vortrags
entsprochen werden.
Der Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, wurde ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet.
Seite 3
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis
genommen.
Der Empfehlung, den Ella-Lingens-Platz umzugestalten, kann nur nach Maßgabe der
Ausführungen im Vortrag entsprochen werden. Bis eine Finanzierung möglich ist,
wird die Maßnahme vorgemerkt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17
Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 17 der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Die Referentin
Margit Ertlmaier Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 4
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 17
An das Direktorium - D-II-BA - BA-Geschäftsstelle Ost
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Mobilitätsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Referat für Klima- und Umweltschutz
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An die Stadtwerke München GmbH
An das Baureferat – G32, GST, V
An das Baureferat RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat – Gartenbau
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 5
V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann / soll nicht
vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt).
De...