(E) Ella-Lingens-Platz – statt Hitzeinsel gesunder, lebendiger, würdevoller Ort

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=== 20-26 _ V 18808_V 18808 Ella-Lingens-Platz BE.pdf === Ella-Lingens-Platz – statt Hitzeinsel gesunder, lebendiger, würdevoller Ort Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing- Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18808 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 Obergiesing – Fasangarten vom 10.02.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach am Ella-Lingens-Platz kurzfristig zusätzlicher (grüner) Schatten, ein farbiger reflektierender Boden, Trinkwasser, zusätzliches Grün und bessere, vielfältige Sitzmöglichkeiten für alle Gruppen geschaffen werden soll. Mittel- bis langfristig soll ein künstlerisch gestalteter Brunnen in Andenken an Ella Lingens umgesetzt werden. Denkbar sind zur Finanzierung neben öffentlichen Mitteln auch Gelder von Sponsoren und Partnern der Stadt. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Die Planung und Realisierung des Ella-Lingens-Platzes wurde durch den Erschließungsträger GECON Immobilien GmbH & Co. KG im Rahmen der Entwicklung des ehemaligen AGFA-Geländes durchgeführt. Die Gestaltung der im Jahr 2015 fertiggestellten Platzfläche wurde mit dem örtlichen Bezirksausschuss abgestimmt. Die Wünsche und Einwände des Bezirksausschusses wurden in der Planung berücksichtigt und umgesetzt. Die bestehende Gestaltung des Ella-Lingens-Platzes mit ihren Telefon: 233 - 60300 Telefax: 233 - 60305 Baureferat Gartenbau Seite 2 klimatischen Defiziten ist dem expliziten Wunsch nach einer Nutzbarkeit durch einen Wochenmarkt und andere Veranstaltungen geschuldet. Hierfür wurde ein Stromanschluss für Veranstaltungen auf dem Platz installiert. Die Vorschläge zur Verbesserung des Mikroklimas und der Aufenthaltsqualität auf dem Platz, insbesondere im Kontext des Klimawandels, wurden vom Baureferat geprüft. Eine mögliche Entsiegelung der bestehenden Betonbaumscheiben sowie des seitlich verlaufenden Streifens aus wassergebundener Wegedecke zugunsten von Blumenwiesen mit hochwachsenden Gräsern und Wildblumen könnte den Grünaspekt und das Mikroklima an diesem Platz erheblich fördern. Zudem könnten weitere Sitzgelegenheiten im Schatten geschaffen werden. Für eine Neugestaltung mit einem künstlerisch gestalteten Brunnen und einem Trinkwasserbrunnen wären weit über 1 Million Euro erforderlich. Selbst für den Bau und den Betrieb eines Trinkwasserbrunnens wären Tausende von Euro jährlich nötig. Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltssituation und der notwendigen Einsparmaßnahmen stehen dem Baureferat jedoch derzeit keine Mittel für neue Umgestaltungsmaßnahmen oder den Bau eines Trinkwasserbrunnens zur Verfügung. Das Baureferat wird die Maßnahme jedoch für eine Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt vormerken, sobald wieder Finanzmittel bereitgestellt werden können. Die Neupflanzung der beiden abgängigen Bäume wird das Baureferat aus dem laufenden Unterhaltsbudget im Jahr 2026 umsetzen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 kann nur nach Maßgabe des Vortrags entsprochen werden. Dem Korreferenten des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Gartenbau, Frau Stadträtin Pilz-Strasser, wurde je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung, den Ella-Lingens-Platz umzugestalten, kann nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag entsprochen werden. Bis eine Finanzierung möglich ist, wird die Maßnahme vorgemerkt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. Seite 3 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 17 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Carmen Dullinger-Oßwald Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV.Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 17 An das Direktorium - D-II-BA - BA-Geschäftsstelle Ost An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Mobilitätsreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Referat für Klima- und Umweltschutz An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An die Stadtwerke München GmbH An das Baureferat G32, GS, T, V An das Baureferat RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat – Gartenbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 18808_V 18808 Ella-Lingens-Platz BE NF.pdf === Ella-Lingens-Platz – statt Hitzeinsel gesunder, lebendiger, würdevoller Ort Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing- Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18808 Neufassung! Anlagen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 (Anlage 1) Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18808 (Anlage 2) Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 Obergiesing – Fasangarten vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach am Ella-Lingens-Platz kurzfristig zusätzlicher (grüner) Schatten, ein farbiger reflektierender Boden, Trinkwasser, zusätzliches Grün und bessere vielfältige Sitzmöglichkeiten für alle Gruppen geschaffen werden sollen. Mittel- bis langfristig soll ein künstlerisch gestalteter Brunnen in Andenken an Ella Lingens umgesetzt werden. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Die Empfehlung der Bürgerversammlung wurde mit Beschluss des Bezirksausschusses 17 Obergiesing-Fasangarten vom 13.01.2026 behandelt. Der Bezirksausschuss 17 Obergiesing-Fasangarten hat dem Antrag der Referentin einstimmig zugestimmt, unter der folgenden Maßgabe / sonstige Hinweise: Telefon: 233 - 60300 Telefax: 233 - 60305 Baureferat Gartenbau Seite 2 „Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Bepflanzung 2026 umgesetzt werden soll. Weiterhin hält der BA an der Forderung des Trinkbrunnens fest und fordert, diesen mit Blick auf den Hitzeplatz zeitnah zur realisieren.“ Hierzu kann das Baureferat Folgendes ausführen: Die vorgeschlagene Entsiegelung der Betonbaumscheiben, Bepflanzung und Ausstattung mit Sitzgelegenheiten etc. bedarf eines Planungs- und Ausschreibungs- vorlaufs, der eine Umsetzung im Jahr 2026 ausschließt. Für die Umsetzung der Maßnahmen wäre ein sechsstelliger Betrag notwendig, der im Teilhaushalt des Baureferates derzeit nicht zur Verfügung steht. Da reine Nachpflanzungen von Bäumen konsumtiv zu finanzieren sind, können die beiden abgängigen Bäume aus dem laufenden Unterhaltsbudget im Jahr 2026 finanziert und gepflanzt werden. Die Errichtungskosten eines Trinkwasserbrunnens liegen zwischen 60.000 und 100.000 Euro, je nach Erschließungsaufwand des Standortes. In den genannten Kosten sind neben den Kosten für den Trinkwasserbrunnen auch die erforderlichen technischen Ausstattungen enthalten, zu denen unter anderem ein unterirdischer Technikraum, ein Sickerschacht und ein Wasseranschluss zählen. Für den Unterhalt und Betrieb sind jährlich rd. 10.000 Euro zu finanzieren. Die erforderlichen Mittel für die Realisierung und den Unterhalt sind im Teilhaushalt des Baureferates derzeit nicht vorhanden. Die Errichtung und der Betrieb eines Trinkbrunnens können daher nicht finanziert werden. Das Baureferat wird die Maßnahme jedoch für eine Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt vormerken, sobald wieder Finanzmittel bereitgestellt werden können. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 kann nur nach Maßgabe des Vortrags entsprochen werden. Der Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. Seite 3 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung, den Ella-Lingens-Platz umzugestalten, kann nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag entsprochen werden. Bis eine Finanzierung möglich ist, wird die Maßnahme vorgemerkt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03074 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 17 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Margit Ertlmaier Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 4 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 17 An das Direktorium - D-II-BA - BA-Geschäftsstelle Ost An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Mobilitätsreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Referat für Klima- und Umweltschutz An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An die Stadtwerke München GmbH An das Baureferat – G32, GST, V An das Baureferat RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat – Gartenbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 5 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 17 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). De...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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