(E) Zebrastreifen für den Schulweg der Kinder im südwestlichen Teil der Amerikanischen Siedlung

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  • 26-32 _ V 00519_V 00519 Zebrastreifen Amerikanischen Siedlung BE.pdf
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  • B 17_VG 16.06.2026 oeff. 6.3.2. 1..pdf
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=== 26-32 _ V 00519_V 00519 Zebrastreifen Amerikanischen Siedlung BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39737 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zebrastreifen für den Schulweg der Kinder im südwestlichen Teil der Amerikanischen Siedlung Empfehlung Nr. 20-26 / E 03067 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing- Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00519 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03067 Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03067 beschlossen. Darin wird gefordert, dass Zebrastreifen für den Schulweg der Kinder im südwestlichen Teil der Amerikanischen Siedlung eingerichtet werden. Konkret handelt es sich um die Örtlichkeiten Cincinnatistraße und Minnewitstraße. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die betreffenden Örtlichkeiten befinden sich innerhalb einer gekennzeichneten Tempo-30- Zone. Die Minnewitstraße ist hierbei der Cincinnatistraße untergeordnet. Es verkehren über die Minnewitstraße zwei Buslinien der MVG. Zu den Fahrzeiten der Buslinien kommt es daher zu erhöhtem Fußgängeraufkommen. Das Verkehrsaufkommen ist außerhalb der Hauptverkehrszeiten als gering zu bezeichnen. Explizite Querungshilfen im Umfeld der thematisierten Örtlichkeiten sind nicht vorhanden. Die Sichtbeziehungen zwischen dem Fuß- und Fahrverkehr im Einmündungsbereich können als gut bezeichnet werden. Es ist eine umfangreiche Haltverbotsbeschilderung vor Ort. Bei den Ortsbesichtigungen am 02.12.2025 und am 11.12.2025 parkten keine Fahrzeuge so, dass diese die Sichtbeziehungen einschränkten. Alle beobachteten Querungen erfolgten, ggf. nach einer kurzen Wartezeit, gefahrlos. Eine erneute Auswertung der Unfallstatistik ergab ein weiterhin völlig unauffälliges Verkehrsgeschehen. Dies wird auch von der Polizei München bestätigt. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) ist nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wesentliche Beurteilungskriterien sind dabei die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen. So kommt nach den Richtlinien die Anlage eines Fußgängerüberweges unter anderem dann in Frage, wenn die Fahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs auf dem in einem Zuge zu querenden Straßenteil mindestens 200 Kraftfahrzeuge pro Stunde, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 750 Kfz/h und die Fußgängerbelastung mindestens 50 Fußgänger pro Stunde beträgt. Nach den Richtlinien sind in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege in aller Regel entbehrlich, es sei denn, besondere Umstände (z. B. Unfallsituation, außergewöhnliche Gefahrenpotenziale) würden im Einzelfall eine Querungshilfe erfordern. Bei unseren Ortsbesichtigungen wurden im Rahmen der Prüfung auch Verkehrszählungen durchgeführt. Die für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Minnewitstraße erforderlichen Verkehrszahlen wurden erreicht. So querten in der Zeit zwischen 7:00 und 8:00 Uhr insgesamt 68 zu Fuß Gehende die Minnewitstraße. Im gleichen Zeitraum passierten 212 Kraftfahrzeuge die Örtlichkeit. Gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 10 StVO i.V.m. R-FGÜ 2001 liegen die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg vor. Aufgrund der Nähe zur MVG-Haltestelle im Süden der Querungsstelle und der erforderlichen Kurvenradien für den Busverkehr, sind bauliche Anpassungen unumgänglich. Die endgültige Entscheidung über die Machbarkeit liegt daher beim Baureferat. Dieses wurde bereits vorab um eine Stellungnahme gebeten. Am 12.03.2026 teilte das Baureferat mit, dass der Prüfauftrag zwar eingegangen sei, jedoch aufgrund des hohen Arbeitsanfalls bisher noch nicht ausgeführt werden konnte. In diesem Zusammenhang wird auch auf die allgemein bekannte aktuelle Haushaltslage der Landeshauptstadt München hingewiesen. Als alternative Maßnahme zur Verbesserung der Schulwegsicherheit könnten wir uns den Einsatz von ehrenamtlichen Schulweghelfenden vorstellen. Hierzu können wir einen Verkehrshelferübergang einrichten. An diesen werden deutlich geringere bauliche Anforderungen gestellt und wäre daher deutlich schneller umsetzbar. Für die Einrichtung eines Verkehrshelferüberganges ist es aber unabdingbar, dass entsprechende Schulweghelfende gefunden werden. Freiwillige können sich gerne unter der Mailaddresse schulwegdienste.mor@muenchen.de bewerben. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03067 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten vom 23.10.2025 kann aktuell nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Cincinnatistraße ist derzeit aufgrund der einschlägigen Vorgaben nicht möglich. Für die Einrichtung eines Fußgängerüber- weges in der Minnewitstraße sind zusätzliche Prüfungen erforderlich. Erst nach positiver Rückmeldung zur Machbarkeit seitens des Baureferates, kann der Fußgängerüberweg in der Minnewitstraße angeordnet werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03067 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00519_V 00519 Zebrastreifen Amerikanischen Siedlung A.pdf === Betreff - Antrag Zebrastreifen für den Schulweg der Kinder im südwestlichen Teil der Amerikanischen Siedlung Antrag zum Themengebiet Verkehr In der Früh sind die Minnewittstraße und die Cincinnatistraße als einzige Wege aus der amerikanischen Siedlung verhältnismäßig stark befahren. An Tempo 30 halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer. Teilweise werden Einfahrten zugeparkt und Fahrzeuge stehen in 2. Reihe. Kinder, die zwischen Minnewittstraße und Cincinnatistraße wohnen, müssen morgens eine dieser Straßen überqueren. Für Kinder im Grundschulalter ist dies bei der aktuellen Verkehrssituation in der Früh ohne Begleitung nicht ungefährlich, zumal die Straßen leicht gebogen und schwer einzusehen sind. Gleichzeitig liegen sich an keiner Stelle Einfahrten gegenüber und die Kinder müssen daher schräg oder im Kreuzungsbereich queren. Eine einfache Lösung wäre ein Zebrastreifen über die Minnewittstraße ungefähr auf Höhe der Gebäude Cincinnatistraße 58 und Minnewitstraße 1 hinter der Bus Station. Auch die Leitung der Lincolnschule unterstützt diesen Antrag. Ich stimme dem Antrag zu einem Zebrastreifen zur Schulwegsicherheit zu. Raum für Vermerke des Direktoriums ohne Gegenstimme angenommen mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [J mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 17_VG 16.06.2026 oeff. 6.3.2. 1..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 23 3 76 14 82 Telefax: Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Zebrastreifen für den Schulweg der Kinder im südwestlichen Teil der Amerikanischen Siedlung Zebrastreifen für den Schulweg der Kinder im südwestlichen Teil der Amerikanischen Siedlung BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03067 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing vom 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00519 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Zustimmung verbunden mit der Aufforderung an das Baureferat, die Prüfung der Machbarkeit zeitnah abzuschließen und den BA und den Bürger über das Ergebnis zu informieren. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03067_E 03067 Zebrastreifen Schulweg.pdf === Betreff - Antrag Zebrastreifen für den Schulweg der Kinder im südwestlichen Teil der Amerikanischen Siedlung Antrag zum Themengebiet Verkehr In der Früh sind die Minnewittstraße und die Cincinnatistraße als einzige Wege aus der amerikanischen Siedlung verhältnismäßig stark befahren. An Tempo 30 halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmer. Teilweise werden Einfahrten zugeparkt und Fahrzeuge stehen in 2. Reihe. Kinder, die zwischen Minnewittstraße und Cincinnatistraße wohnen, müssen morgens eine dieser Straßen überqueren. Für Kinder im Grundschulalter ist dies bei der aktuellen Verkehrssituation in der Früh ohne Begleitung nicht ungefährlich, zumal die Straßen leicht gebogen und schwer einzusehen sind. Gleichzeitig liegen sich an keiner Stelle Einfahrten gegenüber und die Kinder müssen daher schräg oder im Kreuzungsbereich queren. Eine einfache Lösung wäre ein Zebrastreifen über die Minnewittstraße ungefähr auf Höhe der Gebäude Cincinnatistraße 58 und Minnewitstraße 1 hinter der Bus Station. Auch die Leitung der Lincolnschule unterstützt diesen Antrag. Ich stimme dem Antrag zu einem Zebrastreifen zur Schulwegsicherheit zu. Raum für Vermerke des Direktoriums ohne Gegenstimme angenommen mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [J mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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