=== 26-32 _ V 00685_V 00685 Einbahnregelung in der Herzogstandstrasse und Raintaler Strasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-39696 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie
verkehrsberuhigter Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00685
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075
Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing–Fasangarten
vom 16.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 beschlossen. Sie beinhaltet die Schaffung von Einbahn-
regelungen für die Raintalerstraße und die Herzogstandstraße (jeweils zwischen Werinher-
straße und Deisenhofener Straße) sowie Ausweisung der Nebenfahrbahn der Werinherstraße
als verkehrsberuhigter Bereich.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Raintalerstraße, Herzogstandstraße und die Nebenfahrbahn der Werinherstraße befinden sich
allesamt bereits in verkehrsberuhigten Tempo 30-Zonen.
Schaffung von Einbahnregelungen für die Raintaler Straße und Herzogstandstraße (jeweils
zwischen Werinher- und Deisenhofener Straße)
Das Mobilitätsreferat darf im IST-Zustand Beschränkungen für den fließenden Verkehr nur
anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Diese kann z.B. in einer gefahren-
trächtigen Streckenführung, Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet
sein. Dies ist in der Raintalerstraße sowie in der Herzogstandstraße nachweislich jedoch nicht
der Fall.
Auch das Polizeipräsidium München hat mit Stellungnahme aus dem letzten Jahr Einbahn-
regelungen für die genannten Örtlichkeiten abgelehnt und äußerte sich diesbezüglich im
Wortlaut wie folgt:
"Die angefragten Straßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone und sind nach
unseren Beobachtungen besonders zu den Berufsverkehrszeiten erhöht frequentiert.
Gerade zu Stoßzeiten, wenn auf den Hauptverkehrsrouten der Verkehr ins Stocken
gerät oder bei baustellenbedingten Einschränkungen, herrscht Ausweichverkehr durch
die Wohngebiete.
Aus unserer Sicht ist es allerdings nicht zielführend, in einzelnen Straßen
Einbahnregelungen zu treffen, zumal dies zu Ausweichverkehr in anderen Straßen im
Wohngebiet führen würde. Zudem ist zu beobachten, dass das
Geschwindigkeitsniveau in einbahngeregelten Straßen eher steigt, da der
Gegenverkehr entfällt.
Aktuell finden Modellprojekte am Giesinger Berg und der Martin-Luther-Straße
hinsichtlich der Neuaufteilung der Verkehrsfläche zugunsten des Radverkehrs statt.
Des Weiteren wurden wir vom Baureferat der Landeshauptstadt München im Rahmen
des Spartenverfahrens zum Projekt ‘Ichostraße‘ sowie ‘Silberhornstraße‘ angehört,
welche auch die Umgestaltung des Tegernseer Platzes sowie der Umgebung in
Obergiesing beinhaltet.
Im Hinblick auf diese Großprojekte zur Neuverteilung der Verkehrsströme in
Obergiesing halten wir eine damit nicht abgestimmte Ausweisung einzelner
Straßenzüge als Einbahnstraße nicht für zielführend und lehnen diese zum jetzigen
Zeitpunkt ab.“
Ausweisung der Nebenfahrbahn der Werinherstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Die Umgestaltung der Nebenfahrbahn hin zu einem verkehrsberuhigten Bereich (VB) hätte
den Nachteil, dass dies den örtlichen Parkraummanagementregularien entgegenstehen würde,
denn: Gemäß den Richtlinien ist bei einem VB eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen für
Anwohnende anzubieten, dies wäre hier nicht erfüllt. Baulich wäre zwar ein Charakter eines
VB mit niveaugleichem Ausbau der Fläche mit einer Breite von ca. 8,50 Meter denkbar, jedoch
liegt der Straßenzug – bzw. die betreffende Nebenfahrbahn – nicht in einem klassischen
Wohngebiet. Parksuchverkehre und die parallel verlaufende Hauptverkehrsstraße mit Tempo
50 sprechen durch den fehlenden überwiegenden Aufenthaltscharakter gegen einen VB an
dieser Stelle. Für Anwohnende und Familien werden die Innenhöfe der angrenzenden
Wohnbebauung (IV-geschossig) als Aufenthaltsfläche aus fachlicher Sicht als attraktiver
bewertet.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing-Fasangarten vom 23.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht
entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Für die Schaffung von Einbahnregelungen in der Raintalerstraße und der Herzogstand-
straße im IST-Zustand – jeweils zwischen Werinherstraße und Deisenhofener Straße –
fehlt es derzeit insbesondere am Vorliegen der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen.
Der Ausweisung der Nebenfahrbahn der Werinherstraße als verkehrsberuhigter
Bereich wäre zwingend mit einem Umbau der Straße verbunden, was wiederum zur
Folge hätte, dass die überwiegende Zahl der ausgewiesenen Lizenzparkplätze entfiele.
Da die Innenhöfe der angrenzenden Wohnbebauung aus fachlicher Sicht als
geeignetere Aufenthaltsfläche für Anwohnende angesehen werden, stehen die
behördlichen Überlegungen für einen kostspieligen Umbau zurück.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 17 – Obergiesing-Fasangarten
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
Am
=== 26-32 _ V 00685_V 00685 Einbahnregelung in der Herzogstandstrasse und Raintaler Strasse A.pdf ===
Betreff - Antrag
Einbahnregelung in Herzogstandstraße und Raintalerstraße sowie verkehrsberuhigter
Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Die Kreuzungsbereiche an der Werinherstr. sind unübersichtlich. Aus mehreren
Richtungen kommen Fahrzeuge. Sichtverhältnisse sind eingeschränkt. Folglich
kommt es häufig zu Missverständnissen zwischen abbiegenden Fahrzeugen.
Zudem wird oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, v. a. beim Einbiegen
in die Herzogstand- und Raintalerstr., was für Fußgänger:innen und
Radfahrende gefährlich ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen
Herzogstandstr. und Raintalerstr. im Abschnitt zwischen Deisenhofenerstr.
und Werinherstr. als Einbahnstraßen ausgewiesen werden. Die beidseitig
befahrbare dritte Spur der Werinherstr. soll zu einem verkehrsberuhigten
Bereich umgewidmet werden. Werinherstr. & Deisenhofenerstr. sind hier
bereits Einbahnstraßen. Dies schafft ein verständliches Verkehrskonzept &
klare Verkehrsführung. Der freiwerdende Straßenraum in der Herzogstandstr,
wird für Anwohnerparken und Begrünung genutzt. So entsteht eine hohe
Aufenthaltsqualität in einem reinen Wohngebiet.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[] ohne Gegenstimme angenommen x mit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 17_VG 16.06.2026 oeff. 6.3.2. 4..pdf ===
Datum: 22.06.2026
Telefon: 089 - 23 3 76 14 82
Telefax:
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie verkehrsberuhigter
Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße
Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie verkehrsberuhigter
Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing vom 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00685
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 17 - Obergiesing-Fasangarten
vom 16. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03075_E 03075 Einbahnregelung.pdf ===
Betreff - Antrag
Einbahnregelung in Herzogstandstraße und Raintalerstraße sowie verkehrsberuhigter
Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Die Kreuzungsbereiche an der Werinherstr. sind unübersichtlich. Aus mehreren
Richtungen kommen Fahrzeuge. Sichtverhältnisse sind eingeschränkt. Folglich
kommt es häufig zu Missverständnissen zwischen abbiegenden Fahrzeugen.
Zudem wird oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, v. a. beim Einbiegen
in die Herzogstand- und Raintalerstr., was für Fußgänger:innen und
Radfahrende gefährlich ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen
Herzogstandstr. und Raintalerstr. im Abschnitt zwischen Deisenhofenerstr.
und Werinherstr. als Einbahnstraßen ausgewiesen werden. Die beidseitig
befahrbare dritte Spur der Werinherstr. soll zu einem verkehrsberuhigten
Bereich umgewidmet werden. Werinherstr. & Deisenhofenerstr. sind hier
bereits Einbahnstraßen. Dies schafft ein verständliches Verkehrskonzept &
klare Verkehrsführung. Der freiwerdende Straßenraum in der Herzogstandstr,
wird für Anwohnerparken und Begrünung genutzt. So entsteht eine hohe
Aufenthaltsqualität in einem reinen Wohngebiet.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[] ohne Gegenstimme angenommen x mit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt