(E) Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie verkehrsberuhigter Bereich auf der dri…

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(E) Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie verkehrsberuhigter Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße

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  • 26-32 _ V 00685_V 00685 Einbahnregelung in der Herzogstandstrasse und Raintaler Strasse BE.pdf
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  • B 17_VG 16.06.2026 oeff. 6.3.2. 4..pdf
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=== 26-32 _ V 00685_V 00685 Einbahnregelung in der Herzogstandstrasse und Raintaler Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39696 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie verkehrsberuhigter Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00685 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing–Fasangarten vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 beschlossen. Sie beinhaltet die Schaffung von Einbahn- regelungen für die Raintalerstraße und die Herzogstandstraße (jeweils zwischen Werinher- straße und Deisenhofener Straße) sowie Ausweisung der Nebenfahrbahn der Werinherstraße als verkehrsberuhigter Bereich. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Raintalerstraße, Herzogstandstraße und die Nebenfahrbahn der Werinherstraße befinden sich allesamt bereits in verkehrsberuhigten Tempo 30-Zonen. Schaffung von Einbahnregelungen für die Raintaler Straße und Herzogstandstraße (jeweils zwischen Werinher- und Deisenhofener Straße) Das Mobilitätsreferat darf im IST-Zustand Beschränkungen für den fließenden Verkehr nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Diese kann z.B. in einer gefahren- trächtigen Streckenführung, Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Dies ist in der Raintalerstraße sowie in der Herzogstandstraße nachweislich jedoch nicht der Fall. Auch das Polizeipräsidium München hat mit Stellungnahme aus dem letzten Jahr Einbahn- regelungen für die genannten Örtlichkeiten abgelehnt und äußerte sich diesbezüglich im Wortlaut wie folgt: "Die angefragten Straßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone und sind nach unseren Beobachtungen besonders zu den Berufsverkehrszeiten erhöht frequentiert. Gerade zu Stoßzeiten, wenn auf den Hauptverkehrsrouten der Verkehr ins Stocken gerät oder bei baustellenbedingten Einschränkungen, herrscht Ausweichverkehr durch die Wohngebiete. Aus unserer Sicht ist es allerdings nicht zielführend, in einzelnen Straßen Einbahnregelungen zu treffen, zumal dies zu Ausweichverkehr in anderen Straßen im Wohngebiet führen würde. Zudem ist zu beobachten, dass das Geschwindigkeitsniveau in einbahngeregelten Straßen eher steigt, da der Gegenverkehr entfällt. Aktuell finden Modellprojekte am Giesinger Berg und der Martin-Luther-Straße hinsichtlich der Neuaufteilung der Verkehrsfläche zugunsten des Radverkehrs statt. Des Weiteren wurden wir vom Baureferat der Landeshauptstadt München im Rahmen des Spartenverfahrens zum Projekt ‘Ichostraße‘ sowie ‘Silberhornstraße‘ angehört, welche auch die Umgestaltung des Tegernseer Platzes sowie der Umgebung in Obergiesing beinhaltet. Im Hinblick auf diese Großprojekte zur Neuverteilung der Verkehrsströme in Obergiesing halten wir eine damit nicht abgestimmte Ausweisung einzelner Straßenzüge als Einbahnstraße nicht für zielführend und lehnen diese zum jetzigen Zeitpunkt ab.“ Ausweisung der Nebenfahrbahn der Werinherstraße als verkehrsberuhigter Bereich Die Umgestaltung der Nebenfahrbahn hin zu einem verkehrsberuhigten Bereich (VB) hätte den Nachteil, dass dies den örtlichen Parkraummanagementregularien entgegenstehen würde, denn: Gemäß den Richtlinien ist bei einem VB eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen für Anwohnende anzubieten, dies wäre hier nicht erfüllt. Baulich wäre zwar ein Charakter eines VB mit niveaugleichem Ausbau der Fläche mit einer Breite von ca. 8,50 Meter denkbar, jedoch liegt der Straßenzug – bzw. die betreffende Nebenfahrbahn – nicht in einem klassischen Wohngebiet. Parksuchverkehre und die parallel verlaufende Hauptverkehrsstraße mit Tempo 50 sprechen durch den fehlenden überwiegenden Aufenthaltscharakter gegen einen VB an dieser Stelle. Für Anwohnende und Familien werden die Innenhöfe der angrenzenden Wohnbebauung (IV-geschossig) als Aufenthaltsfläche aus fachlicher Sicht als attraktiver bewertet. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten vom 23.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Für die Schaffung von Einbahnregelungen in der Raintalerstraße und der Herzogstand- straße im IST-Zustand – jeweils zwischen Werinherstraße und Deisenhofener Straße – fehlt es derzeit insbesondere am Vorliegen der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen. Der Ausweisung der Nebenfahrbahn der Werinherstraße als verkehrsberuhigter Bereich wäre zwingend mit einem Umbau der Straße verbunden, was wiederum zur Folge hätte, dass die überwiegende Zahl der ausgewiesenen Lizenzparkplätze entfiele. Da die Innenhöfe der angrenzenden Wohnbebauung aus fachlicher Sicht als geeignetere Aufenthaltsfläche für Anwohnende angesehen werden, stehen die behördlichen Überlegungen für einen kostspieligen Umbau zurück. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 17 – Obergiesing-Fasangarten An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung Am === 26-32 _ V 00685_V 00685 Einbahnregelung in der Herzogstandstrasse und Raintaler Strasse A.pdf === Betreff - Antrag Einbahnregelung in Herzogstandstraße und Raintalerstraße sowie verkehrsberuhigter Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Die Kreuzungsbereiche an der Werinherstr. sind unübersichtlich. Aus mehreren Richtungen kommen Fahrzeuge. Sichtverhältnisse sind eingeschränkt. Folglich kommt es häufig zu Missverständnissen zwischen abbiegenden Fahrzeugen. Zudem wird oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, v. a. beim Einbiegen in die Herzogstand- und Raintalerstr., was für Fußgänger:innen und Radfahrende gefährlich ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen Herzogstandstr. und Raintalerstr. im Abschnitt zwischen Deisenhofenerstr. und Werinherstr. als Einbahnstraßen ausgewiesen werden. Die beidseitig befahrbare dritte Spur der Werinherstr. soll zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet werden. Werinherstr. & Deisenhofenerstr. sind hier bereits Einbahnstraßen. Dies schafft ein verständliches Verkehrskonzept & klare Verkehrsführung. Der freiwerdende Straßenraum in der Herzogstandstr, wird für Anwohnerparken und Begrünung genutzt. So entsteht eine hohe Aufenthaltsqualität in einem reinen Wohngebiet. Raum für Vermerke des Direktoriums [] ohne Gegenstimme angenommen x mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 17_VG 16.06.2026 oeff. 6.3.2. 4..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 23 3 76 14 82 Telefax: E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie verkehrsberuhigter Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße Einbahnregelung in der Herzogstandstraße und Raintaler Straße sowie verkehrsberuhigter Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03075 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing vom 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00685 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03075_E 03075 Einbahnregelung.pdf === Betreff - Antrag Einbahnregelung in Herzogstandstraße und Raintalerstraße sowie verkehrsberuhigter Bereich auf der dritten Spur der Werinherstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Die Kreuzungsbereiche an der Werinherstr. sind unübersichtlich. Aus mehreren Richtungen kommen Fahrzeuge. Sichtverhältnisse sind eingeschränkt. Folglich kommt es häufig zu Missverständnissen zwischen abbiegenden Fahrzeugen. Zudem wird oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, v. a. beim Einbiegen in die Herzogstand- und Raintalerstr., was für Fußgänger:innen und Radfahrende gefährlich ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen Herzogstandstr. und Raintalerstr. im Abschnitt zwischen Deisenhofenerstr. und Werinherstr. als Einbahnstraßen ausgewiesen werden. Die beidseitig befahrbare dritte Spur der Werinherstr. soll zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet werden. Werinherstr. & Deisenhofenerstr. sind hier bereits Einbahnstraßen. Dies schafft ein verständliches Verkehrskonzept & klare Verkehrsführung. Der freiwerdende Straßenraum in der Herzogstandstr, wird für Anwohnerparken und Begrünung genutzt. So entsteht eine hohe Aufenthaltsqualität in einem reinen Wohngebiet. Raum für Vermerke des Direktoriums [] ohne Gegenstimme angenommen x mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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