Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs.1 b Nr 2 i.V.m. §46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): h…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs.1 b Nr 2 i.V.m. §46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): hier: Sonderparkplatz für Menschen mit Schwerbehinderungen im Bereich Eschenbachstraße Ostseite, nördlich der Anliegerfahrbahn zu den Hausnummern 1-9/11-21 und ca. 20m südlich Hohenschwangauplatz

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

14.07.2026 um 19:30 Uhr

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