(E) Freiwillige Abstellflächen für E-Roller

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  • 26-32 _ V 00647_V 00647 Freiwillige Abstellflaechen E-Roller BE.pdf
  • 26-32 _ V 00647_V 00647 Freiwillige Abstellflaechen E-Roller A.pdf
  • B 17_VG 14.07.2026 oeff. 6.3.2. 2..pdf
  • 20-26 _ E 03077_E 03077 E-Roller .pdf
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=== 26-32 _ V 00647_V 00647 Freiwillige Abstellflaechen E-Roller BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-791113 Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Freiwillige Abstellflächen für E-Roller Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing- Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00647 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten vom 14.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 beschlossen. In der Bürgerversammlung wurde gefordert, dass in Obergiesing Abstellflächen für E-Tretroller eingerichtet werden sollen, da diese zunehmend rücksichtslos auf Gehwegen, vor Treppen und an Übergängen abgestellt werden. Dies stelle insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen und Sehbehinderungen ein erhebliches Risiko dar. Zudem wurde vorgeschlagen, dass das Abstellen außerhalb dieser Flächen weiterhin kostenpflichtig bleibt, um eine entsprechende Lenkungswirkung zu erzielen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Wir bedauern, dass E-Tretroller auf dem Gehweg abgestellt wurden und dadurch möglicherweise eine Behinderung entstanden ist. Barrierefreiheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, haben für uns oberste Priorität. Der Stadtrat hat im November 2023 mehrheitlich dem Beschluss „Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München“ zugestimmt. Hieraus ergibt sich ein stadtweiter Ausbau von 675 geteilten Abstellflächen für Mikromobilität. Ziel ist es, ein attraktives und geordnetes Angebot von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen (E- Tretroller, Fahrräder/Pedelecs, E-Motorroller, E-Lastenräder) im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen und gleichzeitig die Abstellsituation der Mikromobilität und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen, deutlich zu verbessern. Jedoch wird sich allein durch die Einrichtung von Abstellflächen die Situation nicht ausreichend verbessern. Daher setzt das Mobilitätsreferat auf eine zusätzliche digitale Steuerung durch Geofencing, mit einer digital in der App hinterlegten Abstellverbotszone von 100 m um jede Fläche. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem Geofencing (Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass die Mikromobilitätsfahrzeuge in einem vordefinierten Radius (derzeit 100 m) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können. Eine Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen Abstellverbotszone dann nicht möglich. Eine Ausweisung der jeweiligen Abstellflächen und zugehörigen Abstellverbotszonen wird den Nutzer*innen beim Ausleihvorgang angezeigt. Die Standorte für geteilte Abstellflächen für Mikromobilität im Stadtbezirk 17 – Obergiesing- Fasangarten befinden sich derzeit in der Planung. Die konkreten Standortvorschläge wurden bereits mit diesem Bezirksausschuss abgestimmt und sollen im Laufe des Jahres 2026 errichtet werden. Grundsätzlich dürfen jedoch E-Tretroller, wie Fahrräder auch, auf der Gehbahn abgestellt werden, wenn es sich um öffentlichen Grund handelt. Lediglich ein behinderndes Abstellen ist unzulässig. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine E-Mail mit Foto des E-Tretrollers und des Kennzeichens an ekf.mor@muenchen.de zu senden. Das Mobilitätsreferat wird dann Kontakt mit der entsprechenden Anbieterfirma aufnehmen und die unverzügliche Prüfung der Situation vor Ort verlangen. Die Anbieterfirmen arbeiten sehr gut mit dem Mobilitätsreferat zusammen und sind gewillt, dass ihre Fahrzeuge keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Es ist ebenfalls möglich, sich direkt an die Anbieterfirmen zu wenden, unter den auf dieser Webseite angegebenen Kontaktdaten https://muenchenunterwegs.de/angebote/elektrotretroller-sharing. Dort stehen auch auch weitere Informationen zum Thema Shared Mobility und der Mobilitätsstrategie der Landeshauptstadt München zur Verfügung. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten vom 23.10.2025 kann teilweise entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Standorte für geteilte Abstellflächen für Mikromobilität im Stadtbezirk 17 – Obergiesing- Fasangarten befinden sich derzeit in der Planung, wurden bereits mit dem zuständigen Bezirksausschuss abgestimmt und sollen im Laufe des Jahres 2026 errichtet werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Margit Ertlmaier Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00647_V 00647 Freiwillige Abstellflaechen E-Roller A.pdf === Freiwillige Abstellflachen fiir E-Roller in Obergiesing nehmen die mitten im Weg abgestellten E-Roller unglaublich zu. Sie werden nicht nur mitten am Bürgersteig stehen gelassen, sondern auch vor Treppen oder Straßenübergänge. Dies ist für viele ein Problem auch mit Kinderwägen oder Rollstühlen, aber vor allem für sehbehinderte Menschen. Für uns ist das wirklich ein hohes Verletzungsrisiko. Daher bitte ich die Bürgerversammlung darum, dass auch in Obergiesing freiwillige Abstellflächen für E-Roller zur Verfügung gestellt werden. Dies gibt es schon in einigen Stadtteilen, aber nicht in Obergiesing. Sinnvoll ist das nur, wenn die E-Roller weiter bezahlt werden müssen, wenn sie nicht da stehen, ansonsten hat dies keinen pädagogischen Wert. Dieses Modell gibt es in der Innenstadt. Mir würden einige Möglichkeiten der Abstellflächen zur Prüfung einfallen, dies würde aber den Rahmen dieses Antrags sprengen, daher können sich die zuständigen Stellen gern mit mir in Verbindung setzen. Anlage === B 17_VG 14.07.2026 oeff. 6.3.2. 2..pdf === Datum: 15.07.2026 Telefon: 089 - 23 3 76 14 82 Telefax: Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Freiwillige Abstellflächen für E-Roller Freiwillige Abstellflächen für E-Roller BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing vom 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00647 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten vom 14. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Zustimmung, verbunden mit dem Dank an die Verwaltung für die ausführliche Erläuterung. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03077_E 03077 E-Roller .pdf === Freiwillige Abstellflachen fiir E-Roller in Obergiesing nehmen die mitten im Weg abgestellten E-Roller unglaublich zu. Sie werden nicht nur mitten am Bürgersteig stehen gelassen, sondern auch vor Treppen oder Straßenübergänge. Dies ist für viele ein Problem auch mit Kinderwägen oder Rollstühlen, aber vor allem für sehbehinderte Menschen. Für uns ist das wirklich ein hohes Verletzungsrisiko. Daher bitte ich die Bürgerversammlung darum, dass auch in Obergiesing freiwillige Abstellflächen für E-Roller zur Verfügung gestellt werden. Dies gibt es schon in einigen Stadtteilen, aber nicht in Obergiesing. Sinnvoll ist das nur, wenn die E-Roller weiter bezahlt werden müssen, wenn sie nicht da stehen, ansonsten hat dies keinen pädagogischen Wert. Dieses Modell gibt es in der Innenstadt. Mir würden einige Möglichkeiten der Abstellflächen zur Prüfung einfallen, dies würde aber den Rahmen dieses Antrags sprengen, daher können sich die zuständigen Stellen gern mit mir in Verbindung setzen.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

14.07.2026 um 19:30 Uhr

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