=== 26-32 _ V 00647_V 00647 Freiwillige Abstellflaechen E-Roller BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Telefon: 0 233-791113 Mobilitätsreferat
Strategie
MOR-GB1
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Freiwillige Abstellflächen für E-Roller
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-
Fasangarten am 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00647
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077
Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten
vom 14.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 beschlossen.
In der Bürgerversammlung wurde gefordert, dass in Obergiesing Abstellflächen für E-Tretroller
eingerichtet werden sollen, da diese zunehmend rücksichtslos auf Gehwegen, vor Treppen
und an Übergängen abgestellt werden. Dies stelle insbesondere für Menschen mit
Kinderwagen, Rollstühlen und Sehbehinderungen ein erhebliches Risiko dar. Zudem wurde
vorgeschlagen, dass das Abstellen außerhalb dieser Flächen weiterhin kostenpflichtig bleibt,
um eine entsprechende Lenkungswirkung zu erzielen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Wir bedauern, dass E-Tretroller auf dem Gehweg abgestellt wurden und dadurch
möglicherweise eine Behinderung entstanden ist. Barrierefreiheit und die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, haben
für uns oberste Priorität.
Der Stadtrat hat im November 2023 mehrheitlich dem Beschluss „Zukunft geteilter
Mikromobilitätsangebote in München“ zugestimmt. Hieraus ergibt sich ein stadtweiter Ausbau
von 675 geteilten Abstellflächen für Mikromobilität.
Ziel ist es, ein attraktives und geordnetes Angebot von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen (E-
Tretroller, Fahrräder/Pedelecs, E-Motorroller, E-Lastenräder) im gesamten Stadtgebiet
sicherzustellen und gleichzeitig die Abstellsituation der Mikromobilität und damit die
Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für Menschen mit Geh- und
Sehbehinderungen, deutlich zu verbessern.
Jedoch wird sich allein durch die Einrichtung von Abstellflächen die Situation nicht ausreichend
verbessern. Daher setzt das Mobilitätsreferat auf eine zusätzliche digitale Steuerung durch
Geofencing, mit einer digital in der App hinterlegten Abstellverbotszone von 100 m um jede
Fläche. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem Geofencing
(Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass die Mikromobilitätsfahrzeuge in einem
vordefinierten Radius (derzeit 100 m) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt
werden können. Eine Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen
Abstellverbotszone dann nicht möglich. Eine Ausweisung der jeweiligen Abstellflächen und
zugehörigen Abstellverbotszonen wird den Nutzer*innen beim Ausleihvorgang angezeigt.
Die Standorte für geteilte Abstellflächen für Mikromobilität im Stadtbezirk 17 – Obergiesing-
Fasangarten befinden sich derzeit in der Planung. Die konkreten Standortvorschläge wurden
bereits mit diesem Bezirksausschuss abgestimmt und sollen im Laufe des Jahres 2026
errichtet werden.
Grundsätzlich dürfen jedoch E-Tretroller, wie Fahrräder auch, auf der Gehbahn abgestellt
werden, wenn es sich um öffentlichen Grund handelt. Lediglich ein behinderndes Abstellen ist
unzulässig. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine E-Mail mit Foto des E-Tretrollers und
des Kennzeichens an ekf.mor@muenchen.de zu senden. Das Mobilitätsreferat wird dann
Kontakt mit der entsprechenden Anbieterfirma aufnehmen und die unverzügliche Prüfung der
Situation vor Ort verlangen. Die Anbieterfirmen arbeiten sehr gut mit dem Mobilitätsreferat
zusammen und sind gewillt, dass ihre Fahrzeuge keine Behinderung für andere
Verkehrsteilnehmende darstellen. Es ist ebenfalls möglich, sich direkt an die Anbieterfirmen zu
wenden, unter den auf dieser Webseite angegebenen Kontaktdaten
https://muenchenunterwegs.de/angebote/elektrotretroller-sharing. Dort stehen auch auch
weitere Informationen zum Thema Shared Mobility und der Mobilitätsstrategie der
Landeshauptstadt München zur Verfügung.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing-Fasangarten vom 23.10.2025 kann teilweise entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Standorte für geteilte Abstellflächen für Mikromobilität im Stadtbezirk 17 – Obergiesing-
Fasangarten befinden sich derzeit in der Planung, wurden bereits mit dem zuständigen
Bezirksausschuss abgestimmt und sollen im Laufe des Jahres 2026 errichtet werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Margit Ertlmaier Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB1
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00647_V 00647 Freiwillige Abstellflaechen E-Roller A.pdf ===
Freiwillige Abstellflachen fiir E-Roller
in Obergiesing nehmen die mitten im Weg abgestellten E-Roller unglaublich zu. Sie werden nicht nur
mitten am Bürgersteig stehen gelassen, sondern auch vor Treppen oder Straßenübergänge.
Dies ist für viele ein Problem auch mit Kinderwägen oder Rollstühlen, aber vor allem für
sehbehinderte Menschen. Für uns ist das wirklich ein hohes Verletzungsrisiko.
Daher bitte ich die Bürgerversammlung darum, dass auch in Obergiesing freiwillige Abstellflächen für
E-Roller zur Verfügung gestellt werden. Dies gibt es schon in einigen Stadtteilen, aber nicht in
Obergiesing.
Sinnvoll ist das nur, wenn die E-Roller weiter bezahlt werden müssen, wenn sie nicht da stehen,
ansonsten hat dies keinen pädagogischen Wert. Dieses Modell gibt es in der Innenstadt.
Mir würden einige Möglichkeiten der Abstellflächen zur Prüfung einfallen, dies würde aber den
Rahmen dieses Antrags sprengen, daher können sich die zuständigen Stellen gern mit mir in
Verbindung setzen.
Anlage
=== B 17_VG 14.07.2026 oeff. 6.3.2. 2..pdf ===
Datum: 15.07.2026
Telefon: 089 - 23 3 76 14 82
Telefax:
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Freiwillige Abstellflächen für E-Roller
Freiwillige Abstellflächen für E-Roller
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03077 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing vom 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00647
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 17 - Obergiesing-Fasangarten
vom 14. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Zustimmung, verbunden mit dem Dank an die Verwaltung für die ausführliche Erläuterung.
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03077_E 03077 E-Roller .pdf ===
Freiwillige Abstellflachen fiir E-Roller
in Obergiesing nehmen die mitten im Weg abgestellten E-Roller unglaublich zu. Sie werden nicht nur
mitten am Bürgersteig stehen gelassen, sondern auch vor Treppen oder Straßenübergänge.
Dies ist für viele ein Problem auch mit Kinderwägen oder Rollstühlen, aber vor allem für
sehbehinderte Menschen. Für uns ist das wirklich ein hohes Verletzungsrisiko.
Daher bitte ich die Bürgerversammlung darum, dass auch in Obergiesing freiwillige Abstellflächen für
E-Roller zur Verfügung gestellt werden. Dies gibt es schon in einigen Stadtteilen, aber nicht in
Obergiesing.
Sinnvoll ist das nur, wenn die E-Roller weiter bezahlt werden müssen, wenn sie nicht da stehen,
ansonsten hat dies keinen pädagogischen Wert. Dieses Modell gibt es in der Innenstadt.
Mir würden einige Möglichkeiten der Abstellflächen zur Prüfung einfallen, dies würde aber den
Rahmen dieses Antrags sprengen, daher können sich die zuständigen Stellen gern mit mir in
Verbindung setzen.