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(E) Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden an der Hochleite Neufassung der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299 Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 11299

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=== 26-32 _ V 00739_V 00739 Massnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Hochleite BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39979 Mobilitätsreferat Radverkehr MOR-GB2.24 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden an der Hochleite – Neufassung der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299 Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing- Harlaching am 06.07.2023 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00739 Anlagen: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299 Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching hat am 06.07.2023 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 beschlossen. Darin wird gefordert, Maßnahmen für die geöffnete Einbahnstraße Hochleite zu treffen, um die Geschwindigkeit der Radfahrenden zu reduzieren. Insbesondere ging es aber um die Missachtung der Rechts-vor-Links-Regelung der Radfahrenden an der Kreuzung Hochleite/Josef-Humar-Straße, an welcher die Radfahrenden entgegen der Einbahnstraße ohne Beachtung von rechts vor links auf der Hochleite durchfahren. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen kann wie folgt Stellung genommen werden: Nach § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Trotzdem ist an besagter Kreuzung bereits ein Zeichen 205 StVO („Vorfahrt gewähren“) für den von Süden entgegen der Einbahnrichtung kommenden Radverkehr vorhanden, um die Rechts-vor- links-Regelung an dieser Stelle noch zu verdeutlichen. Das Mobilitätsreferat sah daher keine Notwendigkeit/keinen Anlass für eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung. Der Bezirksausschuss hat die Bürgerversammlungsempfehlung in seiner Sitzung vom 19.12.2023 abgelehnt. Abweichend vom Antrag des Referenten forderte der Bezirksausschuss 18, eine Bodenmarkierung (Haifischzähne) an der Ecke Hochleite/Josef-Humar-Straße anzubringen. Aufgrund der Forderung des Bezirksausschusses hat sich der im Mobilitätsreferat zuständige Fachbereich nochmals mit der Hochleite befasst. Es wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt und der Fachbereich hat sich als alternative Lösung für eine Vorfahrtsänderung an der Kreuzung Hochleite/Josef-Humar-Straße entschieden, sodass der von Süden kommende Radverkehr auf der Hochleite vorfahrtsberechtigt wäre und dadurch die Missachtung von rechts vor links ebenfalls hinfällig wäre. Da das Radverkehrsaufkommen auf der Hochleite deutlich höher als auf der Josef-Humar-Straße ist, erschien dies eine gute Alternativlösung. Der Bezirksausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.02.2026 mit der vorgeschlagenen Vorfahrtsänderung befasst und dieser Maßnahme zugestimmt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergie- sing-Harlaching am 06.07.2023 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird – aufgrund der häufigen Missachtung der Rechts-vor-links-Regelung – die Vorfahrt an der Kreuzung Hochleite/Josef-Humar- Straße geändert und der Radverkehr auf der Hochleite an dieser Kreuzung bevorrechtigt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching am 06.07.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Frau Dr. Schuster-Brandis Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00739_V 00739 Massnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Hochleite A1.pdf === Anlage 1 === 26-32 _ V 00739_V 00739 Massnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Hochleite A2.pdf === Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden an der Hochleite Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching am 06.07.2023 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299 Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 19.12.2023 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching hat am 06.07.2023 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 beschlossen. Darin wird ge- fordert, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Radfahrende an der Hochleite zu treffen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen kann wie folgt Stellung genommen werden: Es ist bereits ein Vorfahrt-gewähren-Verkehrsschild (Zeichen 205 StVO) an der Ecke Hochleite/Josef-Humar-Straße für den von Süden entgegen der Einbahnrichtung kommenden Radverkehr vorhanden, um die Rechts-vor-Links Regelung an dieser Stelle noch zu verdeutlichen. Die Unfalldatenauswertung der letzten drei Jahre ergab, dass insbesondere die Kreuzung Hochleite/Josef-Humar-Straße in Bezug auf Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung erfreulicherweise unauffällig ist. Es sind weder uns noch der Polizei Unfälle an dieser Mobilitätsreferat Verkehrs- und Bezirks- management MOR-GB2.24 Telefon: 0 233-39979 Telefax: 0 233-989-39979 Anlage 2 Seite 2 Örtlichkeit im Zusammenhang mit der Missachtung der Rechts-vor-Links Regelung bekannt. Bremsschwellen – oder auch Bodenschwellen genannt – bringen Gefährdungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige Straßenbaulastträgerin gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren sprechen. Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*in- nen zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrer*innen. Für Rettungsfahr- zeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen ein Hindernis, das Rettungseinsätze verlangsamen und/oder die In- sassen/Patienten von Rettungsfahrzeugen potentiell gefährden kann. Außerdem sind sie im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwel- len durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht. In München wurden deshalb bedarfsweise sogenannte Aufpflasterungen verwendet. Diese wurden baulich aus Asphalt oder Pflastermaterial hergestellt. Die Aufpflasterungen besitzen beidseits eine Anrampung und eine gewisse Überfahrtslänge, wodurch die Er- schütterungen für die Verkehrsteilnehmer*innen deutlich reduziert werden. Für die allge- meinen Verkehrsteilnehmer*innen sind sie leichter und erschütterungsärmer zu befahren als die herkömmlichen Plastikschwellen, die zumeist mit rund 5 cm Höhe und kurzer Über- fahrtslänge quer zur Fahrbahn auf den Asphalt aufgedübelt werden. Jedoch stellen auch die Aufpflasterungen eine Beeinträchtigung der Rettungsdienste dar. Aus diesem Grund sowie wegen der hohen Bau- und Unterhaltskosten hat der Stadtrat entschieden, keine neuen Aufpflasterungen zu bauen. Bereits vorhandene Aufpflasterungen werden im Rahmen von Fahrbahnsanierungen zurückgebaut – insofern der örtliche Bezirksausschusses dem Rückbau zugestimmt hat. Grundsätzlich kann auf die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung hingewiesen werden, nach der sich jeder, der am Verkehr teilnimmt, so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 Abs. 2 StVO). Dazu zählt auch die Einhaltung der Verkehrsregeln aller Verkehrsteilnehmer*innen, zu denen auch die Einhaltung der Vorfahrtsregeln nach § 8 StVO gehören. Dies ist oft nicht jedem Verkehrsteilnehmer bewusst, daher adressiert das Mobilitätsreferat mit der Verkehrssicherheitskampagne „MerciDir“ seit Oktober 2022 gezielt die Verkehrsteilnehmer*innen und appelliert für mehr Rücksicht, ein gegenseitiges Verständnis (auch zwischen Rad- und motorisiertem Individualverkehr) und eine neue Verkehrskultur in München. Wir bedauern daher, für den einbahngeregelten Abschnitt der Hochleite derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für den Radverkehr treffen zu können. Seite 3 Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Un- tergiesing-Harlaching am 06.07.2023 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführun- gen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferats, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksma- nagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet wor- den. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung des Radverkehrs an der Hochleite können mangels gegebener rechtlicher Voraussetzungen nicht durchgeführt werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching am 06.07.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemein- deordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Herr Sebastian Weisenburger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 IV. WV Mobilitätsreferat - GL-5 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle An MOR-GB2.13 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium - HA II/ BA Der Beschluss des BA 18 -...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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