(E) Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden an der Hochleite Neufassung der Sitzungsvorlage…
Volltext
(E) Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden an der Hochleite Neufassung der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299 Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 11299
=== 26-32 _ V 00739_V 00739 Massnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Hochleite BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-39979 Mobilitätsreferat
Radverkehr
MOR-GB2.24
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden an der Hochleite –
Neufassung der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-
Harlaching am 06.07.2023
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00739
Anlagen:
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299
Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom
16.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching hat am 06.07.2023
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 beschlossen.
Darin wird gefordert, Maßnahmen für die geöffnete Einbahnstraße Hochleite zu treffen, um die
Geschwindigkeit der Radfahrenden zu reduzieren. Insbesondere ging es aber um die
Missachtung der Rechts-vor-Links-Regelung der Radfahrenden an der Kreuzung
Hochleite/Josef-Humar-Straße, an welcher die Radfahrenden entgegen der Einbahnstraße
ohne Beachtung von rechts vor links auf der Hochleite durchfahren.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen kann wie folgt Stellung genommen werden:
Nach § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Trotzdem
ist an besagter Kreuzung bereits ein Zeichen 205 StVO („Vorfahrt gewähren“) für den von
Süden entgegen der Einbahnrichtung kommenden Radverkehr vorhanden, um die Rechts-vor-
links-Regelung an dieser Stelle noch zu verdeutlichen. Das Mobilitätsreferat sah daher keine
Notwendigkeit/keinen Anlass für eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung.
Der Bezirksausschuss hat die Bürgerversammlungsempfehlung in seiner Sitzung vom
19.12.2023 abgelehnt. Abweichend vom Antrag des Referenten forderte der Bezirksausschuss
18, eine Bodenmarkierung (Haifischzähne) an der Ecke Hochleite/Josef-Humar-Straße
anzubringen.
Aufgrund der Forderung des Bezirksausschusses hat sich der im Mobilitätsreferat zuständige
Fachbereich nochmals mit der Hochleite befasst. Es wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt
und der Fachbereich hat sich als alternative Lösung für eine Vorfahrtsänderung an der
Kreuzung Hochleite/Josef-Humar-Straße entschieden, sodass der von Süden kommende
Radverkehr auf der Hochleite vorfahrtsberechtigt wäre und dadurch die Missachtung von
rechts vor links ebenfalls hinfällig wäre. Da das Radverkehrsaufkommen auf der Hochleite
deutlich höher als auf der Josef-Humar-Straße ist, erschien dies eine gute Alternativlösung.
Der Bezirksausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.02.2026 mit der vorgeschlagenen
Vorfahrtsänderung befasst und dieser Maßnahme zugestimmt.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergie-
sing-Harlaching am 06.07.2023 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird – aufgrund der häufigen Missachtung der
Rechts-vor-links-Regelung – die Vorfahrt an der Kreuzung Hochleite/Josef-Humar-
Straße geändert und der Radverkehr auf der Hochleite an dieser Kreuzung
bevorrechtigt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes
Untergiesing-Harlaching am 06.07.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Frau Dr. Schuster-Brandis Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 18 - Untergiesing-Harlaching ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.24
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00739_V 00739 Massnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Hochleite A1.pdf ===
Anlage 1
=== 26-32 _ V 00739_V 00739 Massnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Hochleite A2.pdf ===
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden an der Hochleite
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching
am 06.07.2023
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11299
Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom
19.12.2023
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching hat am
06.07.2023 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 beschlossen. Darin wird ge-
fordert, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Radfahrende an der Hochleite
zu treffen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk
beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung
vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes
auszuführen ist:
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen kann wie folgt Stellung genommen werden:
Es ist bereits ein Vorfahrt-gewähren-Verkehrsschild (Zeichen 205 StVO) an der Ecke
Hochleite/Josef-Humar-Straße für den von Süden entgegen der Einbahnrichtung
kommenden Radverkehr vorhanden, um die Rechts-vor-Links Regelung an dieser Stelle
noch zu verdeutlichen.
Die Unfalldatenauswertung der letzten drei Jahre ergab, dass insbesondere die Kreuzung
Hochleite/Josef-Humar-Straße in Bezug auf Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung
erfreulicherweise unauffällig ist. Es sind weder uns noch der Polizei Unfälle an dieser
Mobilitätsreferat
Verkehrs- und Bezirks-
management
MOR-GB2.24
Telefon: 0 233-39979
Telefax: 0 233-989-39979
Anlage 2
Seite 2
Örtlichkeit im Zusammenhang mit der Missachtung der Rechts-vor-Links Regelung
bekannt.
Bremsschwellen – oder auch Bodenschwellen genannt – bringen Gefährdungspotenziale
und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige
Straßenbaulastträgerin gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren
sprechen. Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*in-
nen zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese
eine massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrer*innen. Für Rettungsfahr-
zeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte
Kunststoffschwellen ein Hindernis, das Rettungseinsätze verlangsamen und/oder die In-
sassen/Patienten von Rettungsfahrzeugen potentiell gefährden kann. Außerdem sind sie
im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwel-
len durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können
und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht.
In München wurden deshalb bedarfsweise sogenannte Aufpflasterungen verwendet.
Diese wurden baulich aus Asphalt oder Pflastermaterial hergestellt. Die Aufpflasterungen
besitzen beidseits eine Anrampung und eine gewisse Überfahrtslänge, wodurch die Er-
schütterungen für die Verkehrsteilnehmer*innen deutlich reduziert werden. Für die allge-
meinen Verkehrsteilnehmer*innen sind sie leichter und erschütterungsärmer zu befahren
als die herkömmlichen Plastikschwellen, die zumeist mit rund 5 cm Höhe und kurzer Über-
fahrtslänge quer zur Fahrbahn auf den Asphalt aufgedübelt werden.
Jedoch stellen auch die Aufpflasterungen eine Beeinträchtigung der Rettungsdienste dar.
Aus diesem Grund sowie wegen der hohen Bau- und Unterhaltskosten hat der Stadtrat
entschieden, keine neuen Aufpflasterungen zu bauen. Bereits vorhandene
Aufpflasterungen werden im Rahmen von Fahrbahnsanierungen zurückgebaut – insofern
der örtliche Bezirksausschusses dem Rückbau zugestimmt hat.
Grundsätzlich kann auf die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung hingewiesen
werden, nach der sich jeder, der am Verkehr teilnimmt, so zu verhalten hat, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird (§ 1 Abs. 2 StVO). Dazu zählt auch die Einhaltung der
Verkehrsregeln aller Verkehrsteilnehmer*innen, zu denen auch die Einhaltung der
Vorfahrtsregeln nach § 8 StVO gehören. Dies ist oft nicht jedem Verkehrsteilnehmer
bewusst, daher adressiert das Mobilitätsreferat mit der Verkehrssicherheitskampagne
„MerciDir“ seit Oktober 2022 gezielt die Verkehrsteilnehmer*innen und appelliert für mehr
Rücksicht, ein gegenseitiges Verständnis (auch zwischen Rad- und motorisiertem
Individualverkehr) und eine neue Verkehrskultur in München.
Wir bedauern daher, für den einbahngeregelten Abschnitt der Hochleite derzeit keine
weiteren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für den Radverkehr treffen zu
können.
Seite 3
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Un-
tergiesing-Harlaching am 06.07.2023 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführun-
gen nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferats, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksma-
nagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet wor-
den.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22
GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung des Radverkehrs an der Hochleite
können mangels gegebener rechtlicher Voraussetzungen nicht durchgeführt werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01409 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes
Untergiesing-Harlaching am 06.07.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemein-
deordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der
Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Herr Sebastian Weisenburger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 4
IV. WV Mobilitätsreferat - GL-5
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An MOR-GB2.13
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium - HA II/ BA
Der Beschluss des BA 18 -...