(E) Einführung einer Tempo 30-Zone beim Schyrenbad (ab Humboldtstraße bis Mittlerer Ring)

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  • 26-32 _ V 00490_V 00490 Tempo 30-Zone beim Schyrenbad BE.pdf
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  • B 18_VG 16.06.2026 oeff. 3.2.1 2..pdf
  • 20-26 _ E 02860_E 02860 Tempo-30-Zone Schyrenbad.pdf
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=== 26-32 _ V 00490_V 00490 Tempo 30-Zone beim Schyrenbad BE.pdf === Telefon: 233-39822 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Einführung einer Tempo 30-Zone beim Schyrenbad (ab Humboldtstraße bis Mittlerer Ring) Empfehlung Nr. 20-26 / E 02860 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing- Harlaching vom 03.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00490 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02860 Beschluss des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes - Untergiesing-Harlaching hat am 03.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02860 beschlossen. Sie zielt zumindest nach dem Wortlaut darauf ab, eine „Tempo 30-Zone beim Schyrenbad ab Humboldtstraße bis Mittleren Ring einzurichten“. Gemeint sein dürfte und geprüft wurde, ob in der Schyrenstraße zwischen Höhe Wittelsbacherbrücke/ Humboldstraße und Claude-Lorrain-Straße die straßen- verkehrsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, dort Tempo 30 einzuführen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In der ca. 130 Meter langen, einbahngeregelten Schyrenstraße zwischen Humboldtstraße und Claude-Lorrain-Straße gilt derzeit die gesetzlich festgelegte innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind dort in Wirklichkeit aber niedriger: die Verkehrsteilnehmer*innen passen ihre Geschwindigkeit nämlich regelmäßig von sich aus, wie in § 1 StVO gefordert, den örtlichen Verhältnissen an. Die Novellierung der StVO vom Oktober 2024, nach der u.a. Geschwindigkeitsreduzierungen im Rahmen von Verstetigungen bei Vorhandensein sog. ‘einfacher Gefahrenlagen‘ möglich sind, kann jedoch für die Anordnungen von Tempo 30 im besagten Abschnitt der Schyrenstraße u.a. mit der Begründung herangezogen werden, dass es sich vor Ort um eine Seite 2 von 3 leicht abschüssige Fahrbahn handelt und sich auf der nördlichen Straßenseite Schrägparkplätze befinden, die insb. beim (rückwärts) Ausparken ein latent erhöhtes Risiko für auf der Fahrbahn verkehrende Radfahrende darstellt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02860 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching vom 03.07.2025 kann unter Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: In der Schyrenstraße zwischen Höhe Wittelsbacherbrücke/ Humboldstraße und Claude-Lorrain-Straße liegen die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen vor, dort Tempo 30 einzuführen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme ist der Forderung der Bürgerversammlung nach „Tempo 30 beim Schyrenbad ab Humboldtstraße bis Mittleren Ring einzurichten“ Rechnung getragen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02860 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching am 03.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 GO behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 3 von 3 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 18 An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Süd An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 18 – kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 18 kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 18 ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Mit Vorgang zurück zum Mobilitätsreferat - GB2.211 zur weiteren Veranlassung. Am Mobilitätsreferat MOR-GL5 === 26-32 _ V 00490_V 00490 Tempo 30-Zone beim Schyrenbad A.pdf === Anlage === B 18_VG 16.06.2026 oeff. 3.2.1 2..pdf === Datum: 24.06.2026 Telefon: +49 89 233 733889 Telefax: +49 89 233 12 733889 Email: BA18@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Einführung einer Tempo 30-Zone beim Schyrenbad (ab Humboldtstraße bis Mittlerer Ring) Einführung einer Tempo-30-Zone beim Schyrenbad (ab Humboldtstraße bis Mittlerer Ring) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02860 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing vom 03.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00490 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 18 - Untergiesing-Harlaching vom 16. Juni 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☒ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: --- === 20-26 _ E 02860_E 02860 Tempo-30-Zone Schyrenbad.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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