Leerstehende Parkplätze im privaten Raum in Untergiesing zur Verminderung des Parkdrucks nutzbar machen

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=== 26-32 _ B 00002_B 00002 Leerstehende Parkplätze Untergiesing.pdf === Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN München, 22. März 2026 im Bezirksausschuss 18, Untergiesing-Harlaching Fraktionssprecher*innen: Dietlind Alber & Norbert Weigler | E-Mail: 18-kontakt@ba.gruene-muenchen.de Antrag für die Sitzung des Bezirksausschusses 18 am 21. April.2026 Leerstehende Parkplätze im privaten Raum in Untergiesing zur Verminderung des Parkdrucks nutzbar machen Die Lokalbaukommission identifiziert zweckentfremdete Tiefgaragenplätze im Viertel und stellt dem Mobilitätsreferat die Adressen größerer Tiefgaragen im Viertel zur Verfügung, damit eine Vermietung leerstehender Plätze an Anwohnende vermittelt werden kann. Der Stadtrat hat in der Mobilitätsstrategie 2035, Teilstrategie „Management des öffentlichen Raums“ (V 11904) beschlossen, dass das Mobilitätsreferat Überlegungen entwickeln möge, wie bei beschränktem Angebot im öffentlichen Raum Anwohner*innen einen Stellplatz auf privaten Flächen, in Garagen oder Tiefgaragen der öffentlichen Hand finden können. Das Quartier in Untergiesing zwischen Mittlerem Ring und DB-Südring könnte hier als Pilotprojekt dienen. Begründung Der Parkraum in Untergiesing, insbesondere zwischen DB-Südring und dem Mittleren Ring, ist sehr begrenzt. Aktuell sind mehrere Bauvorhaben bekannt, die in Hinterhöfen liegende Garagenhöfe durch Wohnungen ersetzen wollen. Die hierdurch wegfallenden Parkplätze werden nur begrenzt im Straßenraum Platz finden. Daher soll die Lokalbaukommission dem Mobilitätsreferat die Adressen alle ihr bekannten größeren, z.T. fehlgenutzten und leer stehenden Tiefgaragenplätze in Untergiesing zur Verfügung stellen. Das Mobilitätsreferat soll dadurch in die Lage versetzt werden, leerstehende Stellplätze an Anwohnende im Viertel vermieten zu können. Eine Zweckentfremdung, beispielsweise als Lagerfläche, soll von der LBK untersagt werden. Leer stehende Garagenplätze, beispielsweise unter dem ehem. Osramgelände, sollen möglichst an Anwohnende vermietet werden. === 26-32 _ B 00002_BA 00002 AS.pdf === U-Bahn U1 / U2 / U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn U1 / U2 / U3 / U6 / U7 / U8 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn: Linien 16 / 17 / 18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linien 52 / 62 Haltestelle Blumenstraße Beratungszeiten im Servicezentrum: Blumenstr. 19, Erdgeschoss Die aktuellen Sprechzeiten für eine telefonische oder persönliche Beratung finden Sie im Internet. Internet: www.muenchen.de/lbk Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung München: Siehe www.muenchen.de/ekomm Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München BA-Geschäftsstelle Süd Stadtbezirk 18 Herrn Sebastian Weisenburger Meindlstr. 14 81373 München Lokalbaukommission Baumschutz Untere Denkmalschutzbehörde PLAN HAIV-33V Telefon: (089) 233 - Telefax: (089) 233 - 12725831 plan.ha4-33@muenchen.de Dienstgebäude: Blumenstr. 19 Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum 18.05.2026 Leerstehende Parkplätze im privaten Raum in Untergiesing zur Verminderung des Parkdrucks nutzbar machen BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00002 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 21.04.2026 Sehr geehrter Herr Weisenburger, sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Antrag in der o. g. Sache, behandelt in den Sitzungen des Bezirksausschusses am 18. und 21.04.2026, beantragen Sie zusammengefasst Folgendes: Die Lokalbaukommission soll zweckentfremdete Tiefgaragenstellplätze im Viertel erfassen und dem Mobilitätsreferat die Standorte größerer Tiefgaragen mitteilen. Ziel ist es, leerstehende Stellplätze an Anwohnerinnen und Anwohner zu vermitteln. Grundlage hierfür ist die Mobilitätsstrategie 2035 der Landeshauptstadt München, insbesondere die Teilstrategie „Management des öffentlichen Raums“ (V 11904). Das Quartier Untergiesing zwischen Mittlerem Ring und DB-Südring soll dabei als mögliches Pilotprojekt dienen. Hierzu nimmt die Lokalbaukommission wie folgt Stellung: Die Lokalbaukommission als Untere Bauaufsichtsbehörde verfügt über keine Daten darüber, welche Stellplätze leer stehen. Zudem stehen ihr zur Ermittlung eines solchen Sachverhalts keine geeigneten oder effektiven Instrumente zur Verfügung. Seite 2 von 2 Im Übrigen wäre ein derartiges Vorgehen im Hinblick auf die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG sowie datenschutzrechtliche Belange rechtlich bedenklich. Sofern die Lokalbaukommission als Untere Bauaufsichtsbehörde eine zweckwidrige Nutzung bzw. Zweckentfremdung von Stellplätzen feststellt, wird hiergegen ohnehin regelmäßig eingeschritten. Dem Antrag Nr. 26-32 / B 00002 kann nicht entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen .

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 18 - Untergiesing-Harlaching

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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