=== 20-26 _ B 08503_B 08503 Unterflur-Glascontainer Gerhardstrasse.pdf ===
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN München, 30. November 2025
im Bezirksausschuss 18, Untergiesing-Harlaching
Fraktionssprecher*innen: Dietlind Alber & Norbert Weigler | E-Mail: 18-kontakt@ba.gruene-muenchen.de
Antrag für die Sitzung des Bezirksausschusses 18 am 16. Dezember 2025:
Unterflur-Glascontainer in der Gerhardstraße
Der Bezirksausschuss 18 bittet darum, Unterflur-Container für Altglas in
Gebäudebestandsbereichen zu realisieren. Die Glascontainer in der Gerhardstraße waren
bereits mehrfach wegen Lärmbelästigungen Thema im Bezirksausschuss. Wir erhoffen uns eine
Verbesserung der Situation vor Ort durch Unterflur-Glascontainer. Zudem können diese
Glascontainer von Mobiltätseingeschränkten besser erreicht werden.
Begründung:
Die Container in der Gerhardstraße führen seit einiger Zeit zu Beschwerden über
Lärmbelästigungen außerhalb der Einwurfzeiten. Es kam bereits zu Auseinandersetzungen
zwischen Nutzern und Anwohnern mit unschönen und bedrohlichen Situationen. Es steht dort
ausreichend Fläche für Container zur Verfügung. Zusätzlich sind Unterflur-Container für
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besser zu erreichen. Für Unterflur-Glascontainer wäre
zu prüfen, ob im Erdreich Leitungen verlaufen, ggf. müsste ein alternativer Standort
vorgeschlagen werden.
Auch wenn die Kosten für Unterflur-Glascontainer höher sind als bei klassischen Glascontainern,
versprechen wir uns eine deutliche und dauerhafte Lärmreduktion, somit eine Reduzierung der
sozialen Konflikte und eine Verbesserung für Mobilitätseingeschränkte.
Bislang werden Wertstoff-Container überwiegend oberirdisch aufgestellt. Nur bei
Neubauprojekten werden teilweise Unterflur-Container installiert. Für Bestandsbereiche gibt es
diese Möglichkeit bislang leider gar nicht. Mit Unterflur-Containern im Bestand in der
Gerhardstraße können Erfahrungen gesammelt werden, um diese Aufstellmöglichkeit in der
Landeshauptstadt München als weitere Variante zur Platzierung von Glascontainern im
Gebäudebestandbereich zur Verfügung stellen zu können.
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Raum und Ressourcen für München
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An die Vorsitzende des BA
18 - Untergiesing - Harlaching
Frau Dr. Anais Schuster-Brandis
Marienplatz 8
80331 München
30.04.2026
Unterflur-Glascontainer in der Gerhardstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08503 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing
- Harlaching vom 16.12.2025
Sehr geehrte Frau Dr. Schuster-Brandis,
der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing - Harlaching fordert mit dem oben
genannten Antrag die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat, Abfallwirtschafts-
betrieb München (AWM) auf, „Unterflur-Container für Altglas in Gebäudebestandsbereichen zu
realisieren. Die Glascontainer in der Gerhardstraße waren bereits mehrfach wegen Lärm-
belästigung Thema im Bezirksausschuss“. Der Bezirksausschuss erhoffe sich „eine
Verbesserung der Situation vor Ort durch Unterflur-Glascontainer. Zudem können diese
Glascontainer von Mobilitätseingeschränkten besser erreicht werden“.
Der Antrag wird damit begründet, dass die Container in der Gerhardstraße seit einiger Zeit zu
Beschwerden über Lärmbelästigungen außerhalb der Einwurfzeiten führen würden. Es wäre
bereits zu Auseinandersetzungen zwischen Nutzer*innen und Anwohner*innen mit unschönen
und bedrohlichen Situationen gekommen. Es stünde dort ausreichend Fläche für Container zur
Verfügung. Zusätzlich seien Unterflurcontainer für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
besser zu erreichen. Für Unterflurglascontainer wäre zu prüfen, ob im Erdreich Leitungen
verlaufen, ggf. müsse ein alternativer Standort vorgeschlagen werden.
Auch wenn die Kosten für Unterflurglascontainer höher seien als bei klassischen
Glascontainern, verspräche sich der Bezirksausschuss eine deutliche und dauerhafte
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Lärmreduktion, somit eine Reduzierung der sozialen Konflikte und eine Verbesserung für
Mobilitätseingeschränkte.
Bislang würden Wertstoff-Container überwiegend oberirdisch aufgestellt. Nur bei
Neubauprojekten würden teilweise Unterflurcontainer installiert. Für Bestandsbereiche gäbe es
diese Möglichkeit bislang leider gar nicht. Mit Unterflurcontainern im Bestand in der
Gerhardstraße könnten Erfahrungen gesammelt werden, um diese Aufstellmöglichkeit in der
LHM als weitere Variante zur Platzierung von Glascontainern im
Gebäudebestandbereich zur Verfügung stellen zu können.
Dieser Antrag betrifft ein laufendes Geschäft nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung
in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes, weil die Bearbeitung aller
Fragestellungen in Zusammenhang mit den Wertstoffinseln zu den laufenden Geschäften des
AWM gehört. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben.
Bedauerlicherweise kann die standardmäßige Einrichtung von Unterflurcontainern für die
Wertstoffsammlung in der Bestandsbebauung aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten
nicht erfolgen.
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das
Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung
von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
trägers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland
(DSD) übertragen. Zwischenzeitlich sind zehn DSD etabliert, die ihrerseits für die operative
Durchführung der Einsammlung der Verpackungen Subunternehmen beauftragen. In München
sind für die Sammlung, die alleinige Standortauswahl sowie den ordnungsgemäßen Betrieb
und Zustand der Wertstoffinseln entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Subunter-
nehmen der DSD, die Firmen REMONDIS GmbH & Co. KG und Wittmann
Entsorgungswirtschaft GmbH zuständig.
Finanzierung einer Unterflurcontaineranlage
Die DSD sind nicht bereit, die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von
Unterflurcontaineranlagen, weder für die Glas- noch für die Leichtverpackungssammlung, zu
übernehmen. Begründet wird dies damit, dass es nicht Aufgabe der DSD sei, Aufwendungen
zur Verbesserung des Stadtbildes zu finanzieren.
Nach den dem AWM vorliegenden Informationen wurde in keiner anderen Stadt oder
Gemeinde eine Beteiligung an den Kosten von Unterflurcontainern durch die DSD
ausverhandelt. Für die Finanzierung von Unterflurcontaineranlagen und die damit
verbundenen Folgekosten, wie z. B. Reparaturen, stehen dem AWM bedauerlicherweise aus
rechtlichen Gründen keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
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Gebührengelder dürfen vom AWM nicht für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung eines
anderen – in dem Fall der Wertstoffsammelstellen der DSD – verwendet werden.
Gebührenrechtlich wären nur die Kosten ansatzfähig, die für die von der öffentlichen
Einrichtung (AWM) erbrachte Leistung entstehen. Die Aufgabe der Erfassung, Sortierung und
Verwertung von Verpackungen aus Glas oder Kunststoff ist jedoch nach dem
Verpackungsgesetz den DSD zugewiesen und nicht dem AWM. Der AWM hat verschiedene
Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Im städtischen Haushalt sind dafür derzeit keine Mittel
hinterlegt.
Die Finanzierung könnte möglicherweise aus dem Stadtbezirksbudget erfolgen. Dies ergibt
sich aus der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04226 des Verwaltungs- und Personalausschusses
vom 22.09.2021. Demnach kann der Bezirksausschuss mit dem Ziel der Förderung des
Gemeinschaftslebens im Stadtbezirk insbesondere über die Bestellung von städtischen
Leistungen entscheiden. Ebenso wären die Folgekosten hierzu aus dem Stadtbezirksbudget
zu finanzieren, sofern es keine andere Möglichkeit zur Finanzierung dieser gibt. Hierunter fällt
insbesondere die jährlich durchzuführende Funktionsprüfung (UVV-Prüfung) inkl. Wartung,
Reparatur und Reinigung. Sollte aus diesem Budget die Errichtung von Unterflurcontainern
gewünscht werden, wird um Mitteilung gebeten, um das weitere Verfahren einleiten zu
können.
Kosten
Da sich die tatsächlich anfallenden Kosten nicht konkret vorab ermitteln lassen, erfolgt hiermit
eine Aufstellung einer zuletzt realisierten Unterflurcontaineranlage im Neubaugebiet Stadtteil
Freiham:
Die investiven Kosten beliefen sich auf rund 85.000,- Euro brutto für die Unterflurcontainer-
anlage selbst, die Planungsleistung sowie den Einbau. Hierbei wurden vier Behälter zur
Wertstoffsammlung realisiert. Da ab 2027 die Sammlung von Leichtverpackungen nicht mehr
über das Bringsystem erfolgt und auf ein Holsystem umgestellt wird, wären an einer neu
einzurichtenden Unterflurcontaineranlage nur drei Behälter für Glas einzuplanen. Die Kosten
für einen Behälter belaufen sich aktuell auf 7.800,- Euro brutto.
Die jährlichen Folgekosten für die durchzuführende Funktionsprüfung (UVV-Prüfung) inkl.
Wartung und Reinigung der Entwässerungsrinne belaufen sich auf schätzungsweise 2.000,-
Euro für drei Unterflurcontainer. Bei Beschädigungen (z. B. durch Vandalismus) fallen je nach
Aufwand weitere Reparaturkosten an. Erfahrungsgemäß ist nach acht bis zehn Jahren eine
Ersatzbeschaffung der Unterflurcontainer notwendig. Die Entwicklung der Kosten kann aus
heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden.
Realisierung einer Unterflurcontaineranlage
Ob ein Einbau an dem aktuellen Standplatz in der Gerhardstraße möglich wäre, müsste vorab
in einem aufwändigen Verfahren geprüft werden. Da es sich hierbei um Bestandsbebauung
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handelt, müsste zunächst die Beschaffenheit des Untergrundes geprüft werden, inwiefern zum
Beispiel Sparten verlegt sind. Ist die Verlegung von Sparten notwendig, führt dies zu erhöhten
Kosten, welche vorab nicht beziffert werden können.
Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing - Harlaching, vom
16.12.2025 ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats