Hinweis / Ergänzung vom 02.04.2026 zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung

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Hinweis / Ergänzung vom 02.04.2026 zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026: Keine börsennotierten Energieverträge Keine börsengekoppelten Energieverträge

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  • 20-26 _ V 19216_V 19216_keine boersennotierten Energievertaege_EAe.pdf
  • 20-26 _ V 19216_V 19216 keine boersennot Energievertraege BE A1-2.pdf
  • 20-26 _ E 02935_E 02935 Keine boersennotierten Energievertraege_oeff.pdf
  • 20-26 _ E 03174_E 03174 Keine börsengekoppelten Energieverträge.pdf
  • 20-26 _ A 06526_AeA 19216 Die Gruenen Rosa Liste Volt und SPD Fraktion.pdf
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=== 20-26 _ V 19216_V 19216_keine boersennotierten Energievertaege_EAe.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-23743 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Beteiligungsmanagement PLAN-HAIII-03 [ LHM-intern ] Keine börsennotierten Energieverträge Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 Keine börsengekoppelten Energieverträge Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 Hinweis / Ergänzung vom 02.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19216 Hinweis / Ergänzung zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Ergänzung zum Vortrag der Referentin: Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 11.03.2026 die Beschlussfassung in die heutige Sitzung vertagt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde von Fr. Stadträtin Wolf gebeten, für die heutige Ausschusssitzung in einem Hinweisblatt die Mieterperspektive mit Informationen zum Anstieg der Ratenzahlungen der Mietenden zu ergänzen. Hierzu führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Benehmen mit der Münchner Wohnen Folgendes aus: Gute Preise bei Erdgas- und Fernwärmelieferverträge sind ein Anliegen, das Mieter*innen und die Münchner Wohnen gleichermaßen teilen. Dieses Anliegen der Mieter*innen hat die Münchner Wohnen im Rahmen des Abschlusses der vorgenannten Verträge berücksichtigt. Dieses Ziel vertritt auch die Stadtgesellschaft, wie die Bürgerversammlungsempfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 (Nr. 20-26 / E 02935) und des Stadtbezirkes 24 – Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 (Nr. 20-26 / E 03174) verdeutlichen. Ein Vermieter muss bei allen umlagefähigen Kosten sparsam, vernünftig und wirtschaftlich handeln. Seite 2 von 3 [ LHM-intern ] Für den Bereich der Fernwärmepreise ist, wie auch die SWM im Vortrag zur Sitzungsvorlage festhalten, die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) bindend und damit der vertragliche Gestaltungsspielraum sehr eng. Die Münchner Wohnen kommt dem Ziel der Sparsamkeit, Vernunft und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Preise und damit dem Anliegen ihrer Mietenden nach, indem sie börsengekoppelte Erdgasenergieverträge abschließt, denn eine zeitnahe und regelmäßige Orientierung der Preise an der Entwicklung der Markt- bzw. Großhandelspreise über Börsenindizes ist nicht spekulativ, sondern transparent nachvollziehbar und sichert für die Mieter*innen einen fairen marktüblichen Preis, der nach oben aber auch nach unten schwanken kann. Neben der preislichen Gestaltung spielt die Reduktion des Verbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Hierzu tragen die Mieter*innen durch Maßnahmen wie effizientes Heizen und Lüften, worüber sie durch die Münchner Wohnen mit Informationskampagnen informiert werden, bei. Ebenso übernimmt die Vermieterin durch Investitionen in Sanierungen und moderne Technik Verantwortung hierfür. Der generelle und flächendeckende Anstieg von Nebenkostenvorauszahlungen unter Mieter*innen in Deutschland ist Ausdruck einer strukturellen Belastung durch stark gestiegene Energiepreise – insbesondere bei Gas und Fernwärme. Diese Entwicklung ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Ergebnis mehrerer ineinandergreifender wirtschaftlicher, politischer und sozialer Faktoren der vergangenen Jahre. Seit der Energiekrise 2022 haben sich die Preise für Heizenergie nachhaltig bis zum Anfang des 2. Quartals 2026 auf einem höheren Niveau stabilisiert. Im Vergleich zum Vorkriegsniveau (vor Anfang 2022) sind die Preise für Fernwärme entsprechend dem Wärmepreisindex des statistischen Bundesamtes (destatis) beispielsweise im Jahr 2022 um 30,7 % und im darauffolgenden Jahr nochmals um 31,7 % gestiegen. Auch für Erdgas kam es zu extremen Preissteigerungen, die sich nach dem Rekordhoch im Jahr 2022 teilweise wieder stabilisiert hatten. Auch wenn sich die Dynamik zuletzt etwas abgeschwächt hat, bleiben die Kosten höher als vor der Krise. Prognosen lassen nun weitere Steigerungen befürchten insbesondere auch aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage im Zusammenhang mit dem Krieg im Iran und den Auswirkungen auf die gesamte Golfregion. Steigende Preise führen zwangsläufig zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für Mieter*innen. Viele Haushalte hatten insbesondere nach und in der Energiekrise Schwierigkeiten, Energiezahlungen zu leisten. Mietervereine berichten von einem stark gestiegenen Beratungsbedarf aufgrund hoher Nachforderungen. Viele Mieter*innen können Nachzahlungen nicht mehr auf einmal begleichen und stemmen. Nebenkostenvorauszahlungen werden zur zentralen Bewältigungsstrategie, um Zahlungsrückstände zu vermeiden und Belastungen möglichst gleichmäßig auf längere Zeiträume zu verteilen. Die Münchner Wohnen bemüht sich aktuell um eine Abfederung von außergewöhnlichen Preiseffekten am Markt z. B. aufgrund des Irankrieges, die ggf. zu Nachzahlungen führen könnten, sofern sie nicht von etwaigen Nebenkostenvorauszahlungen gedeckt werden können. Hierzu steht sie im Dialog mit den SWM und wird mögliche Gestaltungsvarianten dabei mit in den Blick nehmen. Sollten sich dabei weniger risikoreiche Gestaltungsmöglichkeiten finden, wird die Münchner Wohnen zugunsten der Mieterschaft Seite 3 von 3 [ LHM-intern ] Vertragsanpassungen herbeiführen. Nichtsdestotrotz ist dieser äußere Einfluss ein weltweites und marktübliches Problem. Soweit Mieter*innen durch Nachzahlungen erheblich belastet werden, hilft die Münchner Wohnen mit der Beratung zu und dem Abschluss von sozialverträglichen Ratenzahlungsvereinbarungen. Gute Preise sind somit ein gemeinsames Anliegen für alle Mietende, die Stadtgesellschaft sowie die Münchner Wohnen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin nicht. === 20-26 _ V 19216_V 19216 keine boersennot Energievertraege BE A1-2.pdf === Telefon: 0 233-26169 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Beteiligungsmanagement PLAN-HAIII-03 Keine börsennotierten Energieverträge Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 Keine börsengekoppelten Energieverträge Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19216 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing- Freimann vom 16.07.2025 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl vom 19.11.2025 Inhalt Darstellung des Sachverhaltes, warum durch die Nutzung bör- sennotierter Indizes einerseits spekulative Risiken ausgeschlos- sen werden sollen und andererseits rechtliche Vorgaben zu erfül- len sind. Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungs- vorschlag Den Bürgerversammlungsempfehlungen, wonach die Münchner Wohnen und die Stadtwerke München beim Fernwärmepreis und bei Verträgen für Gaszentralheizungen keine börsennotierten Indizes mehr nutzen dürfen, kann nicht entsprochen werden. Die Bürgerversammlungsempfehlungen Nrn. 20-26 / E 02935 und 20-26 / E 03174 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Ge- meindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Münchner Wohnen; Energieverträge; börsennotierte Indizes Ortsangabe -/- Telefon: 0 233-26169 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Beteiligungsmanagement PLAN-HAIII-03 Keine börsennotierten Energieverträge Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 Keine börsengekoppelten Energieverträge Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19216 Anlagen: 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935 2. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag Die Bürgerversammlungen der Stadtbezirke 12 - Schwabing-Freimann und 24 - Feld- moching-Hasenbergl haben in ihren jeweiligen Versammlungen die anliegenden Empfeh- lungen Nr. 20-26 / E 02935 und 20-26 / E 03174 beschlossen. Beide Empfehlungen beinhalten jeweils den Antrag, dass der Stadtrat sich bei den städti- schen Unternehmen der Münchner Wohnen und der Stadtwerke München dafür einsetzt, dass beim Fernwärmepreis und bei Verträgen für Gaszentralheizungen der städtischen Wohnungsgesellschaft keine börsennotierten Indizes mehr genutzt werden dürfen. Da es sich um Empfehlungen von Bürgerversammlungen handelt, müssen diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Stadtrat bzw. vom Bezirksausschuss behandelt werden. Da es sich um eine Angelegenheit handelt, die nicht nur auf die beiden Stadtbezirke bezogen ist, wird diese Beschlussvorlage in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung eingebracht. Seite 2 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt zu den vorliegenden Empfehlungen Folgendes aus: Sowohl die Münchner Wohnen als auch die Stadtwerke München erklären in ihren Stel- lungnahmen, dass auf die Koppelung von Energiepreisen an transparente, börsennotierte Indizes im Gas- und Wärmemarkt nicht verzichtet werden kann, zumal einerseits spekula- tive Risiken ausgeschlossen werden sollen und andererseits rechtliche Vorgaben zu erfül- len sind. Die Münchner Wohnen führt aus, dass börsennotierte Indizes auf klar definierten und öf- fentlich einsehbaren Marktdaten basieren Die Münchner Wohnen und damit ihre Mie- ter*innen können die Preisentwicklung jederzeit nachvollziehen und überprüfen, wodurch Vertrauen in die Preisgestaltung entsteht. Die Preise sind entsprechend transparent und nachvollziehbar. Börsenpreisgekoppelte Preisanpassungsklauseln seinen zudem im Energiemarkt üblich und entsprechen damit den in Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen. Im städtischen Kontext zwischen zwei Tochtergesellschaften schaffe eine solche Koppe- lung steuerrechtlich hohe Fremdvergleichbarkeit im Sinne einer Vertragsgestaltung wie sie auch fremde Dritte miteinander treffen würden und zusätzliche Transparenz. Eine börsengekoppelte Preisbildung entspräche damit grundsätzlich dem Wirtschaftlich- keitsgebot auf beiden Seiten, dem beide Tochtergesellschaften schon gemeinderechtlich verpflichtet sind und die Münchner Wohnen zusätzlich auch mietrechtlich. Da die Preisbildung nicht durch individuelle Verhandlungen, sondern durch neutrale Marktindizes erfolgt, reduziere sich das Konfliktpotential zwischen den Vertragsparteien. Preisänderungen sind sachlich und objektiv begründbar. Einheitliche Bezugspunkte för- derten zudem einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern. Verbrauche- rinnen und Verbraucher können Tarife besser vergleichen und Versorgerunternehmen sind angehalten, effizient zu wirtschaften. Die Risikoverteilung erfolge fair und markt- orientiert. Die Münchner Wohnen führt weiterhin aus, dass sie unabhängig von den oben genannten Ausführungen im Rahmen eines effizienten Energiemanagements dennoch laufend dabei sei, in jeder Hinsicht die wirtschaftlichsten Konditionen für ihre Mieter*innen am Markt zu beschaffen, sodass auch die Vereinbarungen von Fernwärme- und Gaspreisen einer Kon- trolle und Anpassung im Rahmen des vertragsrechtlich Möglichen unter unbedingter Wah- rung des Wirtschaftlichkeitsgebots unterliegen. Eine andere Vertragsgestaltung wäre laut Stellungnahme der Münchner Wohnen bei Ge- genüberstellung von Vertragsalternativen nicht vorteilhafter gewesen. Die börsengekop- pelte Preisgestaltung spiegele 1:1 die Marktverhältnisse wider und beinhalte einen fairen Preis. Alle anderen...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

18.05.2026 um 19:30 Uhr

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