Beschluss der Vollversammlung vom 04.02.2026: Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den S…

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Beschluss der Vollversammlung vom 04.02.2026: Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“

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  • 20-26 _ V 18528_V 18528 LB Weiherkette und Kalkflachmoorreste in Moosschwaige DB.pdf
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=== 20-26 _ V 18528_V 18528 LB Weiherkette und Kalkflachmoorreste in Moosschwaige DB.pdf === Telefon: 0 233-25867 Referat für Klima- und Umweltschutz Sachgebiet Untere Naturschutz- behörde, Verwaltung RKU-III-3 Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18528 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 04.02.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag und Antrag der Referentin Wie in der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.01.2026. Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. II. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Christine Kugler Berufsmäßige Stadträtin Seite 2 III. Abdruck von I. mit II. über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Direktorium - Rechtsabteilung (3-fach) an das Revisionsamt an das Referat für Klima- und Umweltschutz, Beschlusswesen (RKU-GL4) z. K. IV. Wv. Referat für Klima- und Umweltschutz RKU-III-3 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail) z. K. Am === 20-26 _ V 18528_V 18528 LB Weiherkette und Kalkflachmoorreste in Moosschwaige BE.pdf === Telefon: 0 233-25867 Referat für Klima- und Umweltschutz Sachgebiet Untere Naturschutz- behörde, Verwaltung RKU-III-3 Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18528 Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.01.2026 (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 02.02.2022 zur Sitzungsvorlage „Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München – Perspektiven“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04468). Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 02.10.2024 „Naturschutz in München – Schutzgebiete Perspektiven II - Aus- weisung zusätzlicher naturschutzrechtlicher Schutzgebiete und Schutzgegenstände (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14281). Inhalt Ausweisung des Geschützten Landschaftsbestandteils „Weiher- kette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aubinger Lohe und Moos- schwaige mit Erweiterung“. Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: mittelbar positiv Mit dem Erlass der Verordnung über den geschützten Land- schaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ erhalten die wertvollen Niedermoorflächen, die in der Vergangenheit Treibhausgase gespeichert haben, einen stär- keren Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung. Ein Austreten klimaschädlicher Gase kann dadurch verhindert werden. Entscheidungsvor- schlag Der Stadtrat stimmt der Würdigung der im Öffentlichkeitsverfah- ren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu. Die Verordnung der Landeshauptstadt München über den ge- schützten Landschaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflach- moorreste in der Moosschwaige“ mit Karte wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Landschaftsbestandteil, Weiherkette, Kalkflachmoorreste, Moos- schwaige Ortsangabe Stadtbezirk 22 Aubing, Lochhausen, Langwied Telefon: 0 233-25867 Referat für Klima- und Umweltschutz Sachgebiet Untere Naturschutz- behörde, Verwaltung RKU-III-3 Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18528 2 Anlagen Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.01.2026 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3 1. Ausgangslage .......................................................................................................... 3 2. Gebietsbeschreibung ............................................................................................... 3 3. Schutzstatus und Zielsetzung der Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil............................................................................................. 4 3.1 Schutzwürdigkeit...................................................................................................... 4 3.2 Schutzbedürftigkeit................................................................................................... 7 3.3 Erforderliche Schutzkategorie .................................................................................. 8 4. Verfahren ................................................................................................................. 9 4.1 Grundsätzliches ....................................................................................................... 9 4.2 Förmliches Beteiligungsverfahren ............................................................................ 9 5. Würdigung der Einwendungen und Anregungen .................................................... 10 5.1 Externe Fachstellen ............................................................................................... 10 5.1.1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege ......................................................... 10 5.1.2 Stadtwerke München – Infrastruktur .................................................................... 10 5.1.3 Eisenbahn Bundesamt......................................................................................... 11 5.1.4 Landesbund für Vogel- und Naturschutz e. V. Kreisgruppe München (LBV) ........ 11 5.1.5 Regierung von Oberbayern.................................................................................. 11 5.2 Stadtinterne Fachstellen......................................................................................... 12 5.3 Beteiligung des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 22...................................... 13 Seite 2 6. Weitere Anpassung der Regelungsinhalte der Verordnung .................................... 13 7. Unerheblichkeit der Änderungen im Sinne von Art. 52 Abs. 5 Satz 2 BayNatSchG 13 8. Beteiligung des Naturschutzbeirates ...................................................................... 14 9. Klimaprüfung.......................................................................................................... 14 10. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten........................................... 14 II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 15 III. Beschluss........................................................................................................................ 15 Seite 3 I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 14 der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im Ausschuss für Klima- und Um- weltschutz. 1. Ausgangslage Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat vom Stadtrat der Landeshauptstadt Mün- chen im Rahmen des Beschlusses vom 02.02.2022 zur Sitzungsvorlage (Nr. 20-26 / V 04468) „Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München – Perspektiven“ unter anderem den Auftrag erhalten, die Weiherkette sowie die Kalkflachmoorreste (Erlbachwiesen) in der Moosschwaige unter besonderen Schutz zu stellen. Mit dem Antrag Nr. 20-26 / A 03153 „Naturschutz in München – Auch kleine Flächen kon- sequent unter Schutz stellen“ vom 12.10.2022 haben die Fraktionen von Die Grünen - Rosa Liste und SPD / Volt insbesondere den konsequenten Schutz u. a. dieser Fläche ge- fordert. Im Rahmen des Beschlusses der Vollversammlung vom 02.10.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14281) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München dieses Anliegen aufge- griffen und die Verwaltung erneut mit der Inschutznahme dieses Bereichs als geschützten Landschaftsbestandteil beauftragt. 2. Gebietsbeschreibung Der geplante geschützte Landschaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ befindet sich ca. 1,5 km westlich von Aubing im 22. Stadtbezirk und ca. 2,5 km nordwestlich des neuen Stadtviertels Freiham (siehe Übersichtskarte, Anlage 2). Die Fläche des geplanten geschützten Landschaftsbestandteils ist ein Teil des Aubinger Mooses, dem südlichsten Ausläufer der ehemals großräumigen Mooslandschaft des Dachauer Mooses, und soll 6,87 ha umfassen. Die erhaltenen Feuchtgebiete im Kern- bereich sind gemäß dem Arten- und Biotopschutzprogramm der Landeshauptstadt Mün- chen (ABSP, Bayerisches Landesamt für Umwelt 2004) von überregionaler bis landeswei- ter Bedeutung. Diese naturschutzfachlich wertvollen Biotope umfassen die Weiherkette im Südteil mit unterschiedlich ausgeprägten Verlandungszonen, feuchten Hochstaudenfluren und Schilfröhricht, den Erlbach mit seinen begleitenden Bruch- und Feuchtwäldern, Klein- seggenriede und Pfeifengraswiesen im Nord-Westen und die größten, in der Landes- hauptstadt München noch verbliebenen, Kalkflachmoorreste. Diese wertvollen Nieder- moorfragmente lassen die ehemalige Nutzung des Gebiets als extensive Weiden und Nie- dermoorstreuwiesen erkennen. Die hohe Wertigkeit der schützenswerten Kernbiotope in der Moosschwaige zeichnet sich durch eine besondere Vegetation und ein für den Groß- raum München sehr besonderes Arteninventar aus. Etliche hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten kommen hier vor. Deutlich über 50 seltene Tierarten und fast 70 sel- tene Pflanzenarten sind aktuell bekannt. Im Jahr 2004 erwarb die Landeshauptstadt München die Fläche des geplanten geschütz- ten Landschaftsbestandteils mit Fördermitteln des Bayerischen Naturschutzfonds. Auf der Grundlage des Gutachtens „Landschaftsplanerisches und naturschutzfachliches Konzept Ökokonto Moosschwaige“ (Referat für Stadtplanung und Bauordnung, 2011) wurde dieses Ökokonto im Jahr 2013 auf der Fläche des geplanten geschützten Landschaftsbestand- teils und den angrenzenden Flächen eingerichtet. Das naturschutzfachliche Konzept bein- haltet das Erfordernis, die Kernbiotope zu sichern und auszubauen. Seite 4 Die Niedermoorreliktflächen der Moosschwaige im Umgriff des geplanten geschützten Landschaftsbestandteils werden vom Baureferat - Hauptabteilung Gartenbau betreut und in dessen Auftrag durch den Landesbund für Vogel- und Naturschutz e.V., Kreisgruppe München (LBV) gepflegt. Der Erlbach und seine Seitengräben werden durch das Baurefe- rat - Hauptabteilung Ingenieurbau im Rahmen der Gewässerunterhaltspflicht unterhalten. geschützter Landschaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz GB III-1 Stand: 18.12.2025 3. Schutzstatus und Zielsetzung der Ausweisung als geschützter Landschaftsbe- standteil 3.1 Schutzwürdigkeit Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 29 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren beson- derer Schutz erforderlich ist • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushalts, • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Die Schutzwürdigkeit eines zur Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil vorge- sehenen Bereichs bestimmt sich also nach diesen in der Ermächtigungsgrundlage des § 29 BNatSchG aufgelisteten Schutzzwecken. In der Rechtsprechung wird hierzu klarge- stellt, dass nicht alle dort genannten Schutzzwecke erfüllt sein müssen, damit sich ein Landschaftsbestandteil als schutzwürdig erweist. Vielmehr reicht es aus, wenn mit...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

18.05.2026 um 19:30 Uhr

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