Beschluss der Vollversammlung vom 04.02.2026: Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den S…
Volltext
Beschluss der Vollversammlung vom 04.02.2026: Vollzug der Naturschutzgesetze; Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“
=== 20-26 _ V 18528_V 18528 LB Weiherkette und Kalkflachmoorreste in Moosschwaige DB.pdf ===
Telefon: 0 233-25867 Referat für Klima-
und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutz-
behörde, Verwaltung
RKU-III-3
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils
„Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18528
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 04.02.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag und Antrag der Referentin
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.01.2026.
Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen.
II. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Christine Kugler
Berufsmäßige Stadträtin
Seite 2
III. Abdruck von I. mit II.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Direktorium - Rechtsabteilung (3-fach)
an das Revisionsamt
an das Referat für Klima- und Umweltschutz, Beschlusswesen (RKU-GL4)
z. K.
IV. Wv. Referat für Klima- und Umweltschutz RKU-III-3
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. Zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail)
z. K.
Am
=== 20-26 _ V 18528_V 18528 LB Weiherkette und Kalkflachmoorreste in Moosschwaige BE.pdf ===
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und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutz-
behörde, Verwaltung
RKU-III-3
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils
„Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18528
Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.01.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 02.02.2022
zur Sitzungsvorlage „Schutzgebiete in der Landeshauptstadt
München – Perspektiven“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04468).
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 02.10.2024
„Naturschutz in München – Schutzgebiete Perspektiven II - Aus-
weisung zusätzlicher naturschutzrechtlicher Schutzgebiete und
Schutzgegenstände (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14281).
Inhalt Ausweisung des Geschützten Landschaftsbestandteils „Weiher-
kette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes „Aubinger Lohe und Moos-
schwaige mit Erweiterung“.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: mittelbar positiv
Mit dem Erlass der Verordnung über den geschützten Land-
schaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der
Moosschwaige“ erhalten die wertvollen Niedermoorflächen, die in
der Vergangenheit Treibhausgase gespeichert haben, einen stär-
keren Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung. Ein Austreten
klimaschädlicher Gase kann dadurch verhindert werden.
Entscheidungsvor-
schlag
Der Stadtrat stimmt der Würdigung der im Öffentlichkeitsverfah-
ren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu.
Die Verordnung der Landeshauptstadt München über den ge-
schützten Landschaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflach-
moorreste in der Moosschwaige“ mit Karte wird gemäß Anlage 1
beschlossen.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Landschaftsbestandteil, Weiherkette, Kalkflachmoorreste, Moos-
schwaige
Ortsangabe Stadtbezirk 22 Aubing, Lochhausen, Langwied
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und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutz-
behörde, Verwaltung
RKU-III-3
Vollzug der Naturschutzgesetze;
Erlass der Verordnung über den Schutz des Landschaftsbestandteils
„Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18528
2 Anlagen
Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.01.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3
1. Ausgangslage .......................................................................................................... 3
2. Gebietsbeschreibung ............................................................................................... 3
3. Schutzstatus und Zielsetzung der Ausweisung als geschützter
Landschaftsbestandteil............................................................................................. 4
3.1 Schutzwürdigkeit...................................................................................................... 4
3.2 Schutzbedürftigkeit................................................................................................... 7
3.3 Erforderliche Schutzkategorie .................................................................................. 8
4. Verfahren ................................................................................................................. 9
4.1 Grundsätzliches ....................................................................................................... 9
4.2 Förmliches Beteiligungsverfahren ............................................................................ 9
5. Würdigung der Einwendungen und Anregungen .................................................... 10
5.1 Externe Fachstellen ............................................................................................... 10
5.1.1 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege ......................................................... 10
5.1.2 Stadtwerke München – Infrastruktur .................................................................... 10
5.1.3 Eisenbahn Bundesamt......................................................................................... 11
5.1.4 Landesbund für Vogel- und Naturschutz e. V. Kreisgruppe München (LBV) ........ 11
5.1.5 Regierung von Oberbayern.................................................................................. 11
5.2 Stadtinterne Fachstellen......................................................................................... 12
5.3 Beteiligung des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 22...................................... 13
Seite 2
6. Weitere Anpassung der Regelungsinhalte der Verordnung .................................... 13
7. Unerheblichkeit der Änderungen im Sinne von Art. 52 Abs. 5 Satz 2 BayNatSchG 13
8. Beteiligung des Naturschutzbeirates ...................................................................... 14
9. Klimaprüfung.......................................................................................................... 14
10. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten........................................... 14
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 15
III. Beschluss........................................................................................................................ 15
Seite 3
I. Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 14
der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im Ausschuss für Klima- und Um-
weltschutz.
1. Ausgangslage
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat vom Stadtrat der Landeshauptstadt Mün-
chen im Rahmen des Beschlusses vom 02.02.2022 zur Sitzungsvorlage (Nr. 20-26 / V
04468) „Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München – Perspektiven“ unter anderem
den Auftrag erhalten, die Weiherkette sowie die Kalkflachmoorreste (Erlbachwiesen) in
der Moosschwaige unter besonderen Schutz zu stellen.
Mit dem Antrag Nr. 20-26 / A 03153 „Naturschutz in München – Auch kleine Flächen kon-
sequent unter Schutz stellen“ vom 12.10.2022 haben die Fraktionen von Die Grünen -
Rosa Liste und SPD / Volt insbesondere den konsequenten Schutz u. a. dieser Fläche ge-
fordert.
Im Rahmen des Beschlusses der Vollversammlung vom 02.10.2024 (Sitzungsvorlage Nr.
20-26 / V 14281) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München dieses Anliegen aufge-
griffen und die Verwaltung erneut mit der Inschutznahme dieses Bereichs als geschützten
Landschaftsbestandteil beauftragt.
2. Gebietsbeschreibung
Der geplante geschützte Landschaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in
der Moosschwaige“ befindet sich ca. 1,5 km westlich von Aubing im 22. Stadtbezirk und
ca. 2,5 km nordwestlich des neuen Stadtviertels Freiham (siehe Übersichtskarte,
Anlage 2). Die Fläche des geplanten geschützten Landschaftsbestandteils ist ein Teil des
Aubinger Mooses, dem südlichsten Ausläufer der ehemals großräumigen Mooslandschaft
des Dachauer Mooses, und soll 6,87 ha umfassen. Die erhaltenen Feuchtgebiete im Kern-
bereich sind gemäß dem Arten- und Biotopschutzprogramm der Landeshauptstadt Mün-
chen (ABSP, Bayerisches Landesamt für Umwelt 2004) von überregionaler bis landeswei-
ter Bedeutung. Diese naturschutzfachlich wertvollen Biotope umfassen die Weiherkette im
Südteil mit unterschiedlich ausgeprägten Verlandungszonen, feuchten Hochstaudenfluren
und Schilfröhricht, den Erlbach mit seinen begleitenden Bruch- und Feuchtwäldern, Klein-
seggenriede und Pfeifengraswiesen im Nord-Westen und die größten, in der Landes-
hauptstadt München noch verbliebenen, Kalkflachmoorreste. Diese wertvollen Nieder-
moorfragmente lassen die ehemalige Nutzung des Gebiets als extensive Weiden und Nie-
dermoorstreuwiesen erkennen. Die hohe Wertigkeit der schützenswerten Kernbiotope in
der Moosschwaige zeichnet sich durch eine besondere Vegetation und ein für den Groß-
raum München sehr besonderes Arteninventar aus. Etliche hochgradig gefährdete Tier-
und Pflanzenarten kommen hier vor. Deutlich über 50 seltene Tierarten und fast 70 sel-
tene Pflanzenarten sind aktuell bekannt.
Im Jahr 2004 erwarb die Landeshauptstadt München die Fläche des geplanten geschütz-
ten Landschaftsbestandteils mit Fördermitteln des Bayerischen Naturschutzfonds. Auf der
Grundlage des Gutachtens „Landschaftsplanerisches und naturschutzfachliches Konzept
Ökokonto Moosschwaige“ (Referat für Stadtplanung und Bauordnung, 2011) wurde dieses
Ökokonto im Jahr 2013 auf der Fläche des geplanten geschützten Landschaftsbestand-
teils und den angrenzenden Flächen eingerichtet. Das naturschutzfachliche Konzept bein-
haltet das Erfordernis, die Kernbiotope zu sichern und auszubauen.
Seite 4
Die Niedermoorreliktflächen der Moosschwaige im Umgriff des geplanten geschützten
Landschaftsbestandteils werden vom Baureferat - Hauptabteilung Gartenbau betreut und
in dessen Auftrag durch den Landesbund für Vogel- und Naturschutz e.V., Kreisgruppe
München (LBV) gepflegt. Der Erlbach und seine Seitengräben werden durch das Baurefe-
rat - Hauptabteilung Ingenieurbau im Rahmen der Gewässerunterhaltspflicht unterhalten.
geschützter Landschaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz GB III-1 Stand: 18.12.2025
3. Schutzstatus und Zielsetzung der Ausweisung als geschützter Landschaftsbe-
standteil
3.1 Schutzwürdigkeit
Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 29 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren beson-
derer Schutz erforderlich ist
• zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktions-
fähigkeit des Naturhaushalts,
• zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
• zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
• wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und
Pflanzenarten.
Die Schutzwürdigkeit eines zur Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil vorge-
sehenen Bereichs bestimmt sich also nach diesen in der Ermächtigungsgrundlage des
§ 29 BNatSchG aufgelisteten Schutzzwecken. In der Rechtsprechung wird hierzu klarge-
stellt, dass nicht alle dort genannten Schutzzwecke erfüllt sein müssen, damit sich ein
Landschaftsbestandteil als schutzwürdig erweist. Vielmehr reicht es aus, wenn mit...