=== 20-26 _ V 19216_V 19216_keine boersennotierten Energievertaege_EAe.pdf ===
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LHM-intern
]
Telefon: 0 233-23743 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Beteiligungsmanagement
PLAN-HAIII-03
[ LHM-intern ]
Keine börsennotierten Energieverträge
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 16.07.2025
Keine börsengekoppelten Energieverträge
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom
19.11.2025
Hinweis /
Ergänzung
vom 02.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19216
Hinweis / Ergänzung zum
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Ergänzung zum Vortrag der Referentin:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 11.03.2026 die
Beschlussfassung in die heutige Sitzung vertagt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde von Fr. Stadträtin Wolf gebeten, für
die heutige Ausschusssitzung in einem Hinweisblatt die Mieterperspektive mit
Informationen zum Anstieg der Ratenzahlungen der Mietenden zu ergänzen.
Hierzu führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Benehmen mit der
Münchner Wohnen Folgendes aus:
Gute Preise bei Erdgas- und Fernwärmelieferverträge sind ein Anliegen, das Mieter*innen
und die Münchner Wohnen gleichermaßen teilen. Dieses Anliegen der Mieter*innen hat
die Münchner Wohnen im Rahmen des Abschlusses der vorgenannten Verträge
berücksichtigt. Dieses Ziel vertritt auch die Stadtgesellschaft, wie die
Bürgerversammlungsempfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 –
Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 (Nr. 20-26 / E 02935) und des Stadtbezirkes 24 –
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 (Nr. 20-26 / E 03174) verdeutlichen. Ein
Vermieter muss bei allen umlagefähigen Kosten sparsam, vernünftig und wirtschaftlich
handeln.
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LHM-intern
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Für den Bereich der Fernwärmepreise ist, wie auch die SWM im Vortrag zur
Sitzungsvorlage festhalten, die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) bindend und damit der vertragliche
Gestaltungsspielraum sehr eng.
Die Münchner Wohnen kommt dem Ziel der Sparsamkeit, Vernunft und Wirtschaftlichkeit
hinsichtlich der Preise und damit dem Anliegen ihrer Mietenden nach, indem sie
börsengekoppelte Erdgasenergieverträge abschließt, denn eine zeitnahe und regelmäßige
Orientierung der Preise an der Entwicklung der Markt- bzw. Großhandelspreise über
Börsenindizes ist nicht spekulativ, sondern transparent nachvollziehbar und sichert für die
Mieter*innen einen fairen marktüblichen Preis, der nach oben aber auch nach unten
schwanken kann.
Neben der preislichen Gestaltung spielt die Reduktion des Verbrauchs durch
Energieeffizienzmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Hierzu tragen die Mieter*innen durch
Maßnahmen wie effizientes Heizen und Lüften, worüber sie durch die Münchner Wohnen
mit Informationskampagnen informiert werden, bei. Ebenso übernimmt die Vermieterin
durch Investitionen in Sanierungen und moderne Technik Verantwortung hierfür.
Der generelle und flächendeckende Anstieg von Nebenkostenvorauszahlungen unter
Mieter*innen in Deutschland ist Ausdruck einer strukturellen Belastung durch stark
gestiegene Energiepreise – insbesondere bei Gas und Fernwärme. Diese Entwicklung ist
nicht isoliert zu betrachten, sondern Ergebnis mehrerer ineinandergreifender
wirtschaftlicher, politischer und sozialer Faktoren der vergangenen Jahre.
Seit der Energiekrise 2022 haben sich die Preise für Heizenergie nachhaltig bis zum
Anfang des 2. Quartals 2026 auf einem höheren Niveau stabilisiert. Im Vergleich zum
Vorkriegsniveau (vor Anfang 2022) sind die Preise für Fernwärme entsprechend dem
Wärmepreisindex des statistischen Bundesamtes (destatis) beispielsweise im Jahr 2022
um 30,7 % und im darauffolgenden Jahr nochmals um 31,7 % gestiegen. Auch für Erdgas
kam es zu extremen Preissteigerungen, die sich nach dem Rekordhoch im Jahr 2022
teilweise wieder stabilisiert hatten.
Auch wenn sich die Dynamik zuletzt etwas abgeschwächt hat, bleiben die Kosten höher
als vor der Krise. Prognosen lassen nun weitere Steigerungen befürchten insbesondere
auch aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage im Zusammenhang mit dem Krieg im
Iran und den Auswirkungen auf die gesamte Golfregion.
Steigende Preise führen zwangsläufig zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für
Mieter*innen. Viele Haushalte hatten insbesondere nach und in der Energiekrise
Schwierigkeiten, Energiezahlungen zu leisten. Mietervereine berichten von einem stark
gestiegenen Beratungsbedarf aufgrund hoher Nachforderungen. Viele Mieter*innen
können Nachzahlungen nicht mehr auf einmal begleichen und stemmen.
Nebenkostenvorauszahlungen werden zur zentralen Bewältigungsstrategie, um
Zahlungsrückstände zu vermeiden und Belastungen möglichst gleichmäßig auf längere
Zeiträume zu verteilen.
Die Münchner Wohnen bemüht sich aktuell um eine Abfederung von außergewöhnlichen
Preiseffekten am Markt z. B. aufgrund des Irankrieges, die ggf. zu Nachzahlungen führen
könnten, sofern sie nicht von etwaigen Nebenkostenvorauszahlungen gedeckt werden
können. Hierzu steht sie im Dialog mit den SWM und wird mögliche Gestaltungsvarianten
dabei mit in den Blick nehmen. Sollten sich dabei weniger risikoreiche
Gestaltungsmöglichkeiten finden, wird die Münchner Wohnen zugunsten der Mieterschaft
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LHM-intern
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Vertragsanpassungen herbeiführen. Nichtsdestotrotz ist dieser äußere Einfluss ein
weltweites und marktübliches Problem. Soweit Mieter*innen durch Nachzahlungen
erheblich belastet werden, hilft die Münchner Wohnen mit der Beratung zu und dem
Abschluss von sozialverträglichen Ratenzahlungsvereinbarungen.
Gute Preise sind somit ein gemeinsames Anliegen für alle Mietende, die Stadtgesellschaft
sowie die Münchner Wohnen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin nicht.
=== 20-26 _ V 19216_V 19216 keine boersennot Energievertraege BE A1-2.pdf ===
Telefon: 0 233-26169 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Beteiligungsmanagement
PLAN-HAIII-03
Keine börsennotierten Energieverträge
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 16.07.2025
Keine börsengekoppelten Energieverträge
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19216
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-
Freimann vom 16.07.2025
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-
Hasenbergl vom 19.11.2025
Inhalt Darstellung des Sachverhaltes, warum durch die Nutzung bör-
sennotierter Indizes einerseits spekulative Risiken ausgeschlos-
sen werden sollen und andererseits rechtliche Vorgaben zu erfül-
len sind.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungs-
vorschlag
Den Bürgerversammlungsempfehlungen, wonach die Münchner
Wohnen und die Stadtwerke München beim Fernwärmepreis und
bei Verträgen für Gaszentralheizungen keine börsennotierten
Indizes mehr nutzen dürfen, kann nicht entsprochen werden.
Die Bürgerversammlungsempfehlungen Nrn. 20-26 / E 02935
und 20-26 / E 03174 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Ge-
meindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Münchner Wohnen; Energieverträge; börsennotierte Indizes
Ortsangabe -/-
Telefon: 0 233-26169 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Beteiligungsmanagement
PLAN-HAIII-03
Keine börsennotierten Energieverträge
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 16.07.2025
Keine börsengekoppelten Energieverträge
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19216
Anlagen:
1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 02935
2. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03174
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 11.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag
Die Bürgerversammlungen der Stadtbezirke 12 - Schwabing-Freimann und 24 - Feld-
moching-Hasenbergl haben in ihren jeweiligen Versammlungen die anliegenden Empfeh-
lungen Nr. 20-26 / E 02935 und 20-26 / E 03174 beschlossen.
Beide Empfehlungen beinhalten jeweils den Antrag, dass der Stadtrat sich bei den städti-
schen Unternehmen der Münchner Wohnen und der Stadtwerke München dafür einsetzt,
dass beim Fernwärmepreis und bei Verträgen für Gaszentralheizungen der städtischen
Wohnungsgesellschaft keine börsennotierten Indizes mehr genutzt werden dürfen.
Da es sich um Empfehlungen von Bürgerversammlungen handelt, müssen diese nach Art.
18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und
gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Stadtrat bzw. vom Bezirksausschuss
behandelt werden. Da es sich um eine Angelegenheit handelt, die nicht nur auf die beiden
Stadtbezirke bezogen ist, wird diese Beschlussvorlage in den Ausschuss für Stadtplanung
und Bauordnung eingebracht.
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Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt zu den vorliegenden Empfehlungen
Folgendes aus:
Sowohl die Münchner Wohnen als auch die Stadtwerke München erklären in ihren Stel-
lungnahmen, dass auf die Koppelung von Energiepreisen an transparente, börsennotierte
Indizes im Gas- und Wärmemarkt nicht verzichtet werden kann, zumal einerseits spekula-
tive Risiken ausgeschlossen werden sollen und andererseits rechtliche Vorgaben zu erfül-
len sind.
Die Münchner Wohnen führt aus, dass börsennotierte Indizes auf klar definierten und öf-
fentlich einsehbaren Marktdaten basieren Die Münchner Wohnen und damit ihre Mie-
ter*innen können die Preisentwicklung jederzeit nachvollziehen und überprüfen, wodurch
Vertrauen in die Preisgestaltung entsteht. Die Preise sind entsprechend transparent und
nachvollziehbar.
Börsenpreisgekoppelte Preisanpassungsklauseln seinen zudem im Energiemarkt üblich
und entsprechen damit den in Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen.
Im städtischen Kontext zwischen zwei Tochtergesellschaften schaffe eine solche Koppe-
lung steuerrechtlich hohe Fremdvergleichbarkeit im Sinne einer Vertragsgestaltung wie sie
auch fremde Dritte miteinander treffen würden und zusätzliche Transparenz.
Eine börsengekoppelte Preisbildung entspräche damit grundsätzlich dem Wirtschaftlich-
keitsgebot auf beiden Seiten, dem beide Tochtergesellschaften schon gemeinderechtlich
verpflichtet sind und die Münchner Wohnen zusätzlich auch mietrechtlich.
Da die Preisbildung nicht durch individuelle Verhandlungen, sondern durch neutrale
Marktindizes erfolgt, reduziere sich das Konfliktpotential zwischen den Vertragsparteien.
Preisänderungen sind sachlich und objektiv begründbar. Einheitliche Bezugspunkte för-
derten zudem einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern. Verbrauche-
rinnen und Verbraucher können Tarife besser vergleichen und Versorgerunternehmen
sind angehalten, effizient zu wirtschaften. Die Risikoverteilung erfolge fair und markt-
orientiert.
Die Münchner Wohnen führt weiterhin aus, dass sie unabhängig von den oben genannten
Ausführungen im Rahmen eines effizienten Energiemanagements dennoch laufend dabei
sei, in jeder Hinsicht die wirtschaftlichsten Konditionen für ihre Mieter*innen am Markt zu
beschaffen, sodass auch die Vereinbarungen von Fernwärme- und Gaspreisen einer Kon-
trolle und Anpassung im Rahmen des vertragsrechtlich Möglichen unter unbedingter Wah-
rung des Wirtschaftlichkeitsgebots unterliegen.
Eine andere Vertragsgestaltung wäre laut Stellungnahme der Münchner Wohnen bei Ge-
genüberstellung von Vertragsalternativen nicht vorteilhafter gewesen. Die börsengekop-
pelte Preisgestaltung spiegele 1:1 die Marktverhältnisse wider und beinhalte einen fairen
Preis. Alle anderen...