- Ausbau der S4 als Tunnel-Lösung

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  • 20-26 _ V 15937_V 15937 S4 Tunnelausbau BE A1-2.pdf
  • 20-26 _ E 00594_antrag6 oeff.pdf
  • 20-26 _ E 00594_antrag6_anlage_geschwaerzt.pdf
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=== 20-26 _ V 15937_V 15937 S4 Tunnelausbau BE A1-2.pdf === Telefon: 0 233-28091 Telefax: 0 233-21559 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bereich Infrastruktur PLAN-HAI-12 Ausbau der S4 als Tunnel-Lösung Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing- Lochhausen-Langwied am 17.05.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15937 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Bürgerversammlungsempfehlung Inhalt In der Empfehlung wird gefordert, den Ausbau der S4 im Westen im Tunnel umzusetzen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: Nein Entscheidungs- vorschlag Die Ausführungen im Vortrag werden zur Kenntnis genommen, wonach die Landeshauptstadt München nicht für die beantragte Planung zustän- dig ist und sich erfolglos bei den zuständigen Stellen für den Ausbau im Tunnel eingesetzt hat. Dafür wird dort keine Möglichkeit der Finanzie- rung gesehen. Deshalb kann der Bürgerversammlungsempfehlung nicht entsprochen werden. Gesucht werden kann im RIS auch nach S4, viergleisiger Ausbau der S4 im Westen, Tunnel Ortsangabe Gleisstrecke München-Pasing – Eichenau auf dem Abschnitt von westlich des S-Bahnhofs Aubing bis östlich des S-Bahnhofs Leienfelsstraße Telefon: 0 233-28091 Telefax: 0 233-21559 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bereich Infrastruktur PLAN-HAI-12 Ausbau der S4 als Tunnel-Lösung Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing- Lochhausen-Langwied am 17.05.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15937 Anlagen: 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing- Lochhausen-Langwied am 17.05.2022 2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.05.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied hat am 17.05.2022 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 (Anlage 1) beschlossen. Mit Zwischennachrichten vom 24.04.2023, 09.01.2024, 30.01.2025 und 17.12.2025 wurde eine Behandlung bis 31.12.2026 in Aussicht gestellt. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Bezirksausschuss-Satzung, da diese Angelegenheit nicht auf den Bezirksausschuss übertra- gen ist. In der Empfehlung wird gefordert, den Ausbau der S4 im Tunnel umzusetzen. Nach Zeichnun- gen (Anlage zum Antrag) umfasst dies den Trassenabschnitt zwischen östlich der Hellenstein- straße bis westlich des Germeringer Weges. In diesem Abschnitt liegen die S-Bahnhöfe Aubing und Leienfelsstraße. Seite 2 von 5 Quelle: Landeshauptstadt München Der Antrag bezieht sich auf den von der DB InfraGO AG (im Folgenden: DB) geplanten 4-glei- sigen Ausbau der S4 auf der Strecke München-Pasing – Eichenau. In diesem Zug werden auch die Bahnhöfe in Eichenau, Puchheim, Aubing und Leienfelsstraße barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der S4 West ist ein wichtiger Bestandteil des vom Freistaat auf den Weg gebrach- ten Programms „Bahnausbau Region München“, das fortlaufend mit der DB abgestimmt wird. Der Ausbau der Schienenstrecke zwischen München-Pasing und Eichenau wurde anfangs als Seite 3 von 5 dreigleisiger Ausbau mit Aufwärtskompatibilität um ein viertes Gleis geplant. Seit August 2021 sieht der Bund im Rahmen seines Projekts Deutschlandtakt einen viergleisigen Streckenaus- bau zwischen München-Pasing und Eichenau im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene vor. Für ein abgestimmtes weiteres Vorgehen laufen derzeit Gespräche zwischen Freistaat und Bund. Das Gleisnutzungskonzept für die vorgesehenen vier Gleise soll möglichst zeitnah und unter Hinzuziehung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften festge- legt werden, da es eine wichtige Planungsgrundlage für die DB darstellt. Die DB befindet sich noch in der Entwurfsplanung. Es ist noch nicht absehbar, wann für das Vorhaben das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden wird. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 wie folgt Stellung: Auf der betroffenen Strecke verkehren neben der S4 auch Regionalzüge, Fernzüge und Güter- züge. Es handelt es sich um Mischverkehr. Für den S-Bahn und Regionalverkehr ist der Frei- staat zuständig. Für den Fern- und Güterverkehr der Bund. Eine Zuständigkeit der Landeshaupt- stadt München ist nicht gegeben. Die Verwaltung hat das Anliegen der Bürgerversammlungsempfehlung an Bund und Freistaat herangetragen, diese sehen allerdings aufgrund der enormen Kosten für einen Tunnelbau in Relation zu seinem Nutzen keine Möglichkeit der Finanzierung. Damit kann aufgrund der feh- lenden Finanzierungsmöglichkeit dem Vorhaben nicht näher getreten werden. Im Fazit ist die Landeshauptstadt München nicht für die beantragte Planung zuständig und hat sich erfolglos bei den zuständigen Stellen für den Ausbau im Tunnel eingesetzt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing- Lochhausen-Langwied vom 17.05.2022 kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Beschluss ist nicht klimaschutzrelevant, weil lediglich festgestellt wird, dass die Landes- hauptstadt München für die beantragte Planung nicht zuständig ist. Das Referat für Klima und Umweltschutz und das Mobilitätsreferat haben der Sitzungsvorlage zugestimmt. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied wurde gemäß § 13 Abs. 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 1.2) Be- zirksausschuss-Satzung angehört und hat der Vorlage zugestimmt. Dem Korreferenten, Stadtrat Paul Bickelbacher, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Stadträtin Heike Kainz, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Die Ausführungen im Vortrag werden zur Kenntnis genommen, wonach die Landes- hauptstadt München nicht für die beantragte Planung zuständig ist und sich erfolglos für den Ausbau im Tunnel eingesetzt hat. Bei den hierfür zuständigen Stellen wird lei- der keine Möglichkeit der Finanzierung gesehen. Deshalb kann der Seite 4 von 5 Bürgerversammlungsempfehlung nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00594 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied vom 17.05.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister/-in Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 5 von 5 IV. Abdruck von I. - III. Über die Verwaltungsabteilung des Direktoriums, Stadtratsprotokolle (SP) an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II – BA (3x) 3. An den Bezirksausschuss 22 Aubing-Lochhausen-Langwied 4. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I/12 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 Anlage 1 Anlage 2 Quelle: Landeshauptstadt München === 20-26 _ E 00594_antrag6 oeff.pdf === === 20-26 _ E 00594_antrag6_anlage_geschwaerzt.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

13.05.2026 um 19:00 Uhr

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