=== 20-26 _ B 08538_B 08538_Zivilschutz.pdf ===
Zivilschutz im 23. Stadtbezirk
Antrag
Anlässlich der spezifischen Situation in Allach-Untermenzing beantragt der BA die Überprüfung
und Sicherstellung des Zivilschutzes im 23. Stadtbezirk.
Begründung
Die sukzessive Erweiterung der Rüstungsstandorte in Allach-Untermenzing und der näheren
Umgebung führt zu einer erheblichen militär-strategischen Aufwertung. Im Falle eines
militärischen Konflikts stellen diese Standorte völkerrechtlich legale strategische Ziele dar.
Die historische Luftaufnahme von 1945 ist für uns alle eine Warnung, wie bedeutend der
Standort war und ist.
Die aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine erinnern an die essenzielle
Bedeutung von Schutzräumen (z. B. tief liegende U-Bahnhöfe). Im 23. Stadtbezirk fehlen
derartige Rückzugsorte für die Zivilbevölkerung nahezu vollständig. Es besteht eine kritische
Lücke in der kommunalen Vorsorge, die angesichts der geänderten Sicherheitslage in Europa
geschlossen werden muss.
Das Bundesamt für Zivilschutz schreibt auf Seite 2 seiner Broschüre „Vorsorge für Krisen und
Katastrophen“: „Selbst ein Krieg scheint nicht mehr so ausgeschlossen zu sein, wie noch vor
einigen Jahren. Wenn etwas passiert, ist es besser, vorbereitet zu sein.“
Die Landeshauptstadt München wird daher gebeten:
I. Einen Bericht zu erstellen
Bedingt durch die geänderte Sicherheitslage wird die LHM gebeten, die vorhandenen
Zivilschutzeinrichtungen im gesamten 23. Stadtbezirk zu erfassen und dem BA darüber zu
berichten.
II. Eine Risikoanalyse durchzuführen und Bedrohungsszenarien zu analysieren
Die LHM wird gebeten, die potenziellen Anschlagsziele, sei es durch Terrorismus, hybride
Angriffe oder Kriegshandlungen, zu identifizieren. Dabei sollen insbesondere die
Rüstungsstandorte, systemrelevante Infrastruktureinrichtungen (z.B. Strom-, Wasser- und
Gasversorgung) und die Basisstationen für das Internet/Telefonnetz berücksichtigt werden.
Auch sind speziell alle Umspannwerke zu erfassen.
III. Eine Ergebnisbewertung vorzunehmen
Es wird darum gebeten, die Ergebnisse und die notwendigen Folgerungen aus I. und II. unter
Zivilschutzaspekten zu bewerten und den BA in geeigneter Weise zu informieren.
IV. Ein Handlungskonzept daraus zu erstellen
Die LHM wird aufgefordert, die unter II. ermittelten Defizite zu beseitigen. Hierzu soll die LHM in
Zusammenarbeit mit zuständigen Bundesstellen ggf. Bunker und neue Schutzräume schaffen
und alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bestehende
bauliche Strukturen (z. B. Tiefgaragen, Unterführungen oder Kellerräume) kurzfristig für den
Zivilschutz ertüchtigt werden können.
Bezirksausschuss 23
Allach-Untermenzing
Initiative Falk Lamkewitz
=== 20-26 _ B 08538_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf ===
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Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Zivilschutz im 23. Stadtbezirk
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08538 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 23 - Allach-
Untermenzing vom 13.01.2026
Sehr geehrter Herr Fuckerieder,
Sehr geehrter
wir kommen zurück auf den Antrag des Bezirksausschusses 23 vom 13.01.2026, mit welchem
Sie die Erstellung eines eigenständigen Zivilschutzkonzeptes für den 23. Stadtbezirk erbaten.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Zu I.
Für den Zivilschutz ist gemäß Grundgesetz der Bund zuständig. Die Planung, Vorhaltung,
Ausstattung und mögliche Reaktivierung von Schutzräumen erfolgen auf Bundesebene.
Derzeit arbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern an einem neuen Schutzraumkonzept
für Deutschland. Künftig wird ein neuer Ansatz verfolgt, der weniger auf große, zentrale
öffentliche Schutzraumanlagen und stärker auf kleinere, schnell erreichbare und vorhandene
bauliche Strukturen setzt.
Eine Zuständigkeit für die Planung, den Bau oder den Betrieb öffentlicher Schutzräume
besteht für die Kommunen nicht. Die Landeshauptstadt ist im Einzelfall für allgemeine
Betriebs- und Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen verantwortlich, wenn sich diese in
kommunalem Eigentum befinden oder öffentlich zugänglich sind. Diese Verantwortung bezieht
sich ausschließlich auf die allgemeine Sicherheit und nicht auf deren Funktion oder
Einsatzfähigkeit als Schutzraum im Sinne des Zivilschutzes.
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
13.04.2026
Hauptabteilung IV Branddirektion
Sachgebiet GL32 Geschäftsbetrieb
KVR-IV-BD GL32
Poccistr. 11
80466 München
Telefon: 089 2353 - 83210
Dienstgebäude:
Poccistr. 11
Zimmer:
Sachbearbeitung:
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80466 München
____________________________________________________________________
An den Vorsitzenden des Bezirksausschuss
23 - Allach-Untermenzing
Herrn Pascal Fuckerieder
BA-Geschäftsstelle BAG-West
Per Mail:
bag-west.dir@muenchen.de
Seite 2
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die genauen Lagedaten der noch vorhandenen 16
öffentlichen Schutzbauten aus Gründen des Geheimschutzes sowie des Schutzes vor
Missbrauch und Vandalismus nicht bekannt gegeben werden.
Zu II. bis IV.
Die Bewertung konkreter Anschlagsziele im Zusammenhang mit Terrorismus, hybriden
Bedrohungen oder militärischen Angriffen liegt in der Zuständigkeit der Sicherheits- und
Nachrichtendienste, insbesondere der Polizei sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz
und des Bundeskriminalamts.
Die Hauptabteilung IV des Kreisverwaltungsreferates, Branddirektion, Unterabteilung
Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement, hat demgegenüber die Aufgabe, Vorsorge für
mögliche Schadenslagen zu treffen und die Funktionsfähigkeit der Daseinsvorsorge in
Krisensituationen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang werden auch kommunale
kritische Infrastrukturen wie Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung betrachtet.
Zu den Aufgaben gehört es, vulnerable Einrichtungen und Bereiche zu identifizieren, deren
Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung oder die
Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge haben könnte. Diese Betrachtungen erfolgen in enger
Abstimmung mit zuständigen Fachstellen und Betreibern.
Ergebnisse und notwendige Maßnahmen aus Konzepten zur Aufrechterhaltung der
Daseinsfürsorge in Krisensituationen werden nach Fertigstellung und nach fachlicher Freigabe
durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in den Stadtrat
eingebracht.
Aus den dargelegten Gründen kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden.
Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26 / B 08538 des Bezirksausschusses 23 -
Allach-Untermenzing vom 13.01.2026 satzungsgemäß erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen