Schreiben vom 13.04.26: Zivilschutz im 23. Stadtbezirk

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ B 08538_B 08538_Zivilschutz.pdf
  • 20-26 _ B 08538_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08538_B 08538_Zivilschutz.pdf === Zivilschutz im 23. Stadtbezirk Antrag Anlässlich der spezifischen Situation in Allach-Untermenzing beantragt der BA die Überprüfung und Sicherstellung des Zivilschutzes im 23. Stadtbezirk. Begründung Die sukzessive Erweiterung der Rüstungsstandorte in Allach-Untermenzing und der näheren Umgebung führt zu einer erheblichen militär-strategischen Aufwertung. Im Falle eines militärischen Konflikts stellen diese Standorte völkerrechtlich legale strategische Ziele dar. Die historische Luftaufnahme von 1945 ist für uns alle eine Warnung, wie bedeutend der Standort war und ist. Die aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine erinnern an die essenzielle Bedeutung von Schutzräumen (z. B. tief liegende U-Bahnhöfe). Im 23. Stadtbezirk fehlen derartige Rückzugsorte für die Zivilbevölkerung nahezu vollständig. Es besteht eine kritische Lücke in der kommunalen Vorsorge, die angesichts der geänderten Sicherheitslage in Europa geschlossen werden muss. Das Bundesamt für Zivilschutz schreibt auf Seite 2 seiner Broschüre „Vorsorge für Krisen und Katastrophen“: „Selbst ein Krieg scheint nicht mehr so ausgeschlossen zu sein, wie noch vor einigen Jahren. Wenn etwas passiert, ist es besser, vorbereitet zu sein.“ Die Landeshauptstadt München wird daher gebeten: I. Einen Bericht zu erstellen Bedingt durch die geänderte Sicherheitslage wird die LHM gebeten, die vorhandenen Zivilschutzeinrichtungen im gesamten 23. Stadtbezirk zu erfassen und dem BA darüber zu berichten. II. Eine Risikoanalyse durchzuführen und Bedrohungsszenarien zu analysieren Die LHM wird gebeten, die potenziellen Anschlagsziele, sei es durch Terrorismus, hybride Angriffe oder Kriegshandlungen, zu identifizieren. Dabei sollen insbesondere die Rüstungsstandorte, systemrelevante Infrastruktureinrichtungen (z.B. Strom-, Wasser- und Gasversorgung) und die Basisstationen für das Internet/Telefonnetz berücksichtigt werden. Auch sind speziell alle Umspannwerke zu erfassen. III. Eine Ergebnisbewertung vorzunehmen Es wird darum gebeten, die Ergebnisse und die notwendigen Folgerungen aus I. und II. unter Zivilschutzaspekten zu bewerten und den BA in geeigneter Weise zu informieren. IV. Ein Handlungskonzept daraus zu erstellen Die LHM wird aufgefordert, die unter II. ermittelten Defizite zu beseitigen. Hierzu soll die LHM in Zusammenarbeit mit zuständigen Bundesstellen ggf. Bunker und neue Schutzräume schaffen und alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bestehende bauliche Strukturen (z. B. Tiefgaragen, Unterführungen oder Kellerräume) kurzfristig für den Zivilschutz ertüchtigt werden können. Bezirksausschuss 23 Allach-Untermenzing Initiative Falk Lamkewitz === 20-26 _ B 08538_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Internet: www.kvr-muenchen.de Zivilschutz im 23. Stadtbezirk BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08538 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 23 - Allach- Untermenzing vom 13.01.2026 Sehr geehrter Herr Fuckerieder, Sehr geehrter wir kommen zurück auf den Antrag des Bezirksausschusses 23 vom 13.01.2026, mit welchem Sie die Erstellung eines eigenständigen Zivilschutzkonzeptes für den 23. Stadtbezirk erbaten. Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zu I. Für den Zivilschutz ist gemäß Grundgesetz der Bund zuständig. Die Planung, Vorhaltung, Ausstattung und mögliche Reaktivierung von Schutzräumen erfolgen auf Bundesebene. Derzeit arbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern an einem neuen Schutzraumkonzept für Deutschland. Künftig wird ein neuer Ansatz verfolgt, der weniger auf große, zentrale öffentliche Schutzraumanlagen und stärker auf kleinere, schnell erreichbare und vorhandene bauliche Strukturen setzt. Eine Zuständigkeit für die Planung, den Bau oder den Betrieb öffentlicher Schutzräume besteht für die Kommunen nicht. Die Landeshauptstadt ist im Einzelfall für allgemeine Betriebs- und Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen verantwortlich, wenn sich diese in kommunalem Eigentum befinden oder öffentlich zugänglich sind. Diese Verantwortung bezieht sich ausschließlich auf die allgemeine Sicherheit und nicht auf deren Funktion oder Einsatzfähigkeit als Schutzraum im Sinne des Zivilschutzes. Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat 13.04.2026 Hauptabteilung IV Branddirektion Sachgebiet GL32 Geschäftsbetrieb KVR-IV-BD GL32 Poccistr. 11 80466 München Telefon: 089 2353 - 83210 Dienstgebäude: Poccistr. 11 Zimmer: Sachbearbeitung: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München ____________________________________________________________________ An den Vorsitzenden des Bezirksausschuss 23 - Allach-Untermenzing Herrn Pascal Fuckerieder BA-Geschäftsstelle BAG-West Per Mail: bag-west.dir@muenchen.de Seite 2 Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die genauen Lagedaten der noch vorhandenen 16 öffentlichen Schutzbauten aus Gründen des Geheimschutzes sowie des Schutzes vor Missbrauch und Vandalismus nicht bekannt gegeben werden. Zu II. bis IV. Die Bewertung konkreter Anschlagsziele im Zusammenhang mit Terrorismus, hybriden Bedrohungen oder militärischen Angriffen liegt in der Zuständigkeit der Sicherheits- und Nachrichtendienste, insbesondere der Polizei sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts. Die Hauptabteilung IV des Kreisverwaltungsreferates, Branddirektion, Unterabteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement, hat demgegenüber die Aufgabe, Vorsorge für mögliche Schadenslagen zu treffen und die Funktionsfähigkeit der Daseinsvorsorge in Krisensituationen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang werden auch kommunale kritische Infrastrukturen wie Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung betrachtet. Zu den Aufgaben gehört es, vulnerable Einrichtungen und Bereiche zu identifizieren, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung oder die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge haben könnte. Diese Betrachtungen erfolgen in enger Abstimmung mit zuständigen Fachstellen und Betreibern. Ergebnisse und notwendige Maßnahmen aus Konzepten zur Aufrechterhaltung der Daseinsfürsorge in Krisensituationen werden nach Fertigstellung und nach fachlicher Freigabe durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in den Stadtrat eingebracht. Aus den dargelegten Gründen kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26 / B 08538 des Bezirksausschusses 23 - Allach-Untermenzing vom 13.01.2026 satzungsgemäß erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 23 - Allach-Untermenzing

Sitzungsdatum

19.05.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar