(E) Parkplätze für den 23. Stadtbezirk, Analyse Parkraumbedarf

Parkplätze

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=== 26-32 _ V 00434_V 00434 Analyse Parkraumbedarf BE.pdf === Telefon: 0 233-723375 Mobilitätsreferat Verkehrsraummanagement MOR-GB1.23 Parkplätze für den 23. Stadtbezirk, Analyse Parkraumbedarf Empfehlung Nr. 20-26 / E 02186 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach- Untermenzing am 16.07.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00434 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02186 Beschluss des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing hat am 16.07.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02186 beschlossen. Es wird beantragt, Parkplätze für den gesamten Bezirk unter Berücksichtigung besonderer Brennpunkte zu berechnen und Parkgelegenheiten zu schaffen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach § 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo ein erheblicher allgemeiner Parkdruck droht oder bereits besteht und die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Die zumutbare fußläufige Entfernung bedeutet dabei, dass es in einer Großstadt wie München durchaus akzeptabel ist, das Auto ein paar Straßen entfernt abstellen zu müssen. Auch bei Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mittels Bewohnerparken lässt sich naturgemäß nicht für jede Bewohnerin und jeden Bewohner die Möglichkeit schaffen, direkt vor der Haustür einen freien Stellplatz zu bekommen. Aus dem Bereich des Oertelplatzes erreichten uns bisher keine vermehrten Beschwerden bezüglich der Parkplatzsituation. Wir nehmen Ihre Anfrage jedoch in unsere Arbeit mit auf und beobachten die Situation vor Ort. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02186 kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Aufgrund der fehlenden rechtlichen Tatbestandsmerkmale können keine weiteren Parkmöglichkeiten geschaffen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02186 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing am 16.07.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 23 – Allach-Untermenzing kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 23 – Allach-Untermenzing kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 23 – Allach-Untermenzing ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GL5 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00434_V 00434 Analyse Parkraumbedarf A.pdf === Betreff Parkplätze für den 23. Bezirk / Analyse Parkraumbedarf Das Gebiet des 23. Bezirks ist auch hinsichtlich der Parkplatzsituation hoffnungslos überlastet. Die gesamte öffentliche Infrastruktur wurde seit Jahrzehnten vernachlässigt. Die Anwohner sind im Regelfall mit dem Auto zu den wenigen nicht in Fußreichweite gelegenen Supermärkten, Ärzten, Bäckern und Metzgern unterwegs. Einzig im faktischen Einkaufs-FLOP Evers gibt es Parkplätze, die überdurchschnittlich teuer sind. Entsprechend beantrage ich eine Berechnung/Hochrechnung der notwendigen Parkplätze im gesamten Bezirk unter Berücksichtigung besonderer Brennpunkte, sowie eine Optimierung und den Ausbau von kostenfreien Parkgelegenheiten. Ferner beantrage ich speziell an den S-Bahnhöfen und an Geschäftszeilen, gerade am Oertelplatz die Schaffung einer temporären Parkgelegenheit für schnelle Besorgungen. Die 3 Haltegelegenheiten zum Ein- und Aussteigen sind regelmäßig belegt und entsprechen nicht den Anforderungen eines Bezirks mit bald 47.000 Einwohnern. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 23_VG 16.06.2026 oeff. 6. 3..pdf === Datum: 18.06.2026 Telefon: 089 - 23 33 72 24 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat (E) Parkplätze für den 23. Stadtbezirk, Analyse Parkraumbedarf BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02186 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach vom 16.07.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00434 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 23 - Allach-Untermenzing vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02186_antrag14_oeff.pdf === Betreff Parkplätze für den 23. Bezirk / Analyse Parkraumbedarf Das Gebiet des 23. Bezirks ist auch hinsichtlich der Parkplatzsituation hoffnungslos überlastet. Die gesamte öffentliche Infrastruktur wurde seit Jahrzehnten vernachlässigt. Die Anwohner sind im Regelfall mit dem Auto zu den wenigen nicht in Fußreichweite gelegenen Supermärkten, Ärzten, Bäckern und Metzgern unterwegs. Einzig im faktischen Einkaufs-FLOP Evers gibt es Parkplätze, die überdurchschnittlich teuer sind. Entsprechend beantrage ich eine Berechnung/Hochrechnung der notwendigen Parkplätze im gesamten Bezirk unter Berücksichtigung besonderer Brennpunkte, sowie eine Optimierung und den Ausbau von kostenfreien Parkgelegenheiten. Ferner beantrage ich speziell an den S-Bahnhöfen und an Geschäftszeilen, gerade am Oertelplatz die Schaffung einer temporären Parkgelegenheit für schnelle Besorgungen. Die 3 Haltegelegenheiten zum Ein- und Aussteigen sind regelmäßig belegt und entsprechen nicht den Anforderungen eines Bezirks mit bald 47.000 Einwohnern. Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 23 - Allach-Untermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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