=== 26-32 _ V 00460_V 00460 Radweg Gymnasium Muenchen-Norf BE.pdf ===
Tel.: 01525 66 51970 Mobilitätsreferat
Bezirk Nord-West
MOR-GB2.12
Sicherer Radweg zum neuen Gymnasium München-Nord
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02943 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 - Allach-
Untermenzing am 22.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00460
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02943
Beschluss des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing
vom 16.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 - Allach-Untermenzing hat am 22.07.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02943 beschlossen. Die Empfehlung führt hierzu u.a. Folgendes
aus:
Die Strecke zum neuen Gymnasium ist sowohl über den Karlsfelder Bhf als auch hinten über
die Felder für Radfahrer sehr eng & teilweise unübersichtlich. Ein gekennzeichneter Radweg
würde die Autofahrer aufmerksam machen bzw. sie dazu bringen Abstand einzuhalten.
Bodenmarkierungen bzw. Verlängerung des Radwegs von der Sieberstr. wäre sehr gut hierfür.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Mit dem neuen Schuljahr 2025-2026 startete der Schulbetrieb im neuen Gymnasium Karlsfeld,
einem Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Karlsfeld und der Landeshauptstadt München.
Circa ein Drittel der neuen Schüler*innen soll aus der Landeshauptstadt kommen, womit auch
ein sicherer und angenehmer Schulweg für diese Kinder und Jugendlichen in den Fokus rückt.
Dies spiegelt sich in dem Antrag auf der Bürgerversammlung wider, wobei gleichlautende
Wünsche auch in der Beteiligung zum Nahmobilitätskonzept Allach-Untermenzing eingebracht
wurden.
Am 24.09.2025 wurde mit Vertreter*innen der Gemeinde Karlsfeld, der Polizeiinspektion
Dachau, des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirks, dem Antragsteller sowie weiteren
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Bürger*innen und Vertreter*innen des Mobilitätsreferats ein Ortstermin in den angesprochenen
Bereichen im Gemeindegebiet von Karlsfeld und im Gebiet der Landeshauptstadt
durchgeführt. Vor Schulbeginn nahmen auch der Schulleiter des Gymnasium Karlsfeld, sowie
zwei Schüler*innen teil. Dabei wurden die Mängel aufgenommen und bereits Lösungsansätze
diskutiert. Die Beschlussvorlage gibt den Diskussionsstand mit einer eingehenden
Stellungnahme der Verwaltung wieder und formuliert im Anschluss Lösungswege.
Folgende Handlungsschwerpunkte im Gebiet der Landeshauptstadt München wurden aus
Sicht der Antragsteller identifiziert:
Eversbuschstraße zwischen Stadtgrenze und Zufahrt P&R-Anlage
Problemlage:
Die Führung des Fußgängerverkehrs auf beiden Straßenseiten ist mangelhaft. Auf der
Westseite gibt es als Fußverkehrsanlage nur eine zur Fahrbahn höhengleiche, unebene
Asphaltfläche, die durch eine Bodenmarkierung und Straßenpfosten abgetrennt ist. Auf der
Ostseite grenzen an die Fahrbahn Stellplätze an, Fußverkehrsanlagen sind nicht
vorhanden, weswegen die Parkfläche zu Fuß (und mit dem Rad) als Wegeverbindung
genutzt wird.
Auf der Ostseite könnten unter Umständen zusätzliche Markierungen den
Parkplatzcharakter betonen. Im Bereich der Pkw-Zufahrt zur P&R-Anlage sollte geprüft
werden, ob durch (provisorische) Maßnahmen der Einfahrtsbereich verschmälert werden
kann, um eine übersichtlichere Situation zu erreichen und Einfahrtsgeschwindigkeiten zu
reduzieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei beiden Parkplatzflächen um
Privatgrund handelt – das Areal gehört der DB AG. Bei einer Verschmälerung der Zufahrt
zum Park&Ride-Platz ist somit zwingend die DB AG einzubinden.
Für die Fahrbahnbegrenzung auf der West- und Ostseite der Fahrbahn Eversbuschstraße
wurde seitens des Mobilitätsreferats bereits eine Erneuerung der Bestandsmarkierung beim
Baureferat beauftragt. Weitergehende Markierungen können seitens des Mobilitätsreferats
aufgrund dessen, dass es sich auch bei der hieran anliegenden Parkfläche um Privatgrund
handelt, nur eingeschränkt und mit nicht unerheblichen Aufwand gegenüber der
Eigentümerin veranlasst werden, sodass darauf derzeit verzichtet wird.
Für den verbleibenden Streckenabschnitt der Eversbuschstraße Nord zwischen
Stadtgrenze und Eisolzrieder Straße wird eine Neuaufteilung befürwortet. Bezüglich der
niveaugleichen Gehbahn im Bestand (grenzwertig) gelten die Ausführungen zur Siberstraße
s.u. Allerdings weist die Eversbuschstraße eine nicht unerhebliche Verkehrsbelastung von
5718 KFZ/24h (davon 209 Schwerlastverkehr) auf. Die Unfallkarte zeigt im betroffenen
Streckenabschnitt in 3 Jahren 3 Unfälle mit Personenschäden. Insgesamt empfiehlt das
Mobilitätsreferat eine etwaige bauliche Ertüchtigung der Eversbuschstraße vorrangig der
Siberstraße zu behandeln.
Bei einer Gesamtbreite des städtischen Grundes von ca. 10,50 m ließe sich auch die
Gehbahn – unter Berücksichtigung der verbleibenden Fahrbahnbreite – mit der Sollbreite
von 2,50 m herstellen.
Kreuzung Eversbuschsstraße / Eisolzrieder Straße
Problemlage:
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Im Bereich Einmündung der Eisolzieder Straße in die Eversbuschstraße besteht eine große
Asphaltfläche, auf der die vorgeschriebenen Fahrbeziehungen nicht durch Markierungen
verdeutlicht werden. Durch die unübersichtliche Situation entstehen insbesondere bei
Radfahrer*innen die nach Norden in die Eversbuschstraße einfahren wollen, aber auch bei
querenden Fußgänger*innen Unsicherheiten. Um die Kreuzung nach aktuellen Standards
der Verkehrsplanung umzugestalten wäre ein großflächiger Eingriff notwendig, der auch
den Entfall des Großbaumes mit sich bringen würde. Auf Grund der unauffälligen Unfalllage
und Aspekten der Nachhaltigkeit und Kosten-Nutzen-Überlegungen werden keine
Umbauarbeiten angestrebt. Um dennoch eine Verbesserung der (gefühlten) Sicherheit zu
erreichen sollte die Einrichtung von Bodenmarkierungen im Kreuzungsbereich und der
Eisolzrieder Straße, sowie die Installation von Barken in der Eisolzrieder Straße überprüft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist nachvollziehbar, dass der Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich nicht optimal
gestaltet ist. Eine zusätzliche Einengung der Fahrbahn in Form von Baken und
Sperrflächen ist jedoch an der Maßgabe des § 45 Abs. 9 StVO zu prüfen. Da es sich um
einen Eingriff in den fließenden Verkehr handelt, ist eine Gefahrenlage erforderlich, die das
Risiko einer Rechtsgutsverletzung erheblich übersteigt. Der Bereich ist mit Blick auf die
letzten fünf Jahre bezüglich der Unfallsituation allerdings als vollkommen unauffällig
einzuschätzen. Eine Beschwerdelage zum Einmündungsbereich ist dem Mobilitätsreferat
nicht bekannt. Die erforderliche Gefahrenlage ist somit aktuell nicht zu begründen, eine
diesbezügliche verkehrliche Maßnahme folglich nicht geboten.
Um die verkehrliche Situation – die der Weitläufigkeit des Einmündungsbereichs geschuldet
ist – insbesondere beim Einfahren in die Eversbuschstraße in nördlicher Richtung zu
verbessern, beauftragt das Mobilitätsreferat das Baureferat mit der Anbringung einer
Blockmarkierung auf der Eversbuschstraße entlang beider Einmündungen; zusätzlich wird
die Anbringung einer Wartelinie für Linksabbiegende aus der Eisolzrieder Straße nach
Norden veranlasst. Beide Markierungslösungen klären die Abbiegebeziehungen und
optimieren damit die Verkehrssicherheit.
Kreuzung Siberstraße / Lippweg
Problemlage:
Gemäß Aussage der Teilnehmer*innen an der Ortsbegehung kommt es an dieser Kreuzung
regelmäßig zu überhöhter Geschwindigkeit durch Fahrzeugführer*innen. Die Beschilderung
der Tempo 30 Zone wird als unzureichend empfunden. Sofern keine
Zwischenbeschilderungen möglich sind und um die Fahrzeugführer*innen dennoch an die
Tempo 30 Zone zu erinnern wird empfohlen, die Anbringung zusätzlicher
Bodenpiktogramme zu prüfen, sofern auch keine Fahrradstraße eingerichtet werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Kennzeichnung von Tempo 30-Zonen gesetzlich festgelegt. Diese
erfolgt mittels Beschilderung durch Zeichen 274.1 StVO „Tempo 30-Zone“ ausschließlich
am Beginn der Zone. In großen Zonen besteht die Möglichkeit, eine solche zusätzlich durch
Markierungen zu kennzeichnen. Dies wird im Stadtgebiet jedoch äußerst restriktiv
gehandhabt. Im Interesse der Einheitlichkeit und Klarheit der Zonenkennzeichnung wurde
durch den seinerzeit zuständigen Kreisverwaltungsausschuss ein Beschluss gefasst, in
welchem die Möglichkeiten einer (zusätzlichen) Kennzeichnung genau festgelegt wurden.
So ist dies möglich vor Schulen oder Kindergärten, wenn Besonderheiten wie besonders
schmale Gehwege und ein Zugang direkt an der Fahrbahn gegeben sind oder eine Straße
aufgrund des Busverkehrs mit Zeichen 301 StVO bevorrechtigt ist und gleichzeitig eine
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überdurchschnittliche Beanstandungsquote ausgewiesen ist. Dieser Regelung hat nach wie
vor Gültigkeit. Das Mobilitätsreferat ist daher hieran gebunden.
Entlang der Siberstraße selbst sind weder ein Kindergarten noch eine Schule ansässig,
eine Markierung aufgrund dessen kann damit nicht in Betracht kommen. Ferner ist die
Straße nicht mittels Zeichen 301 StVO bevorrechtigt. Stattdessen gilt an den einmündenden
Straßen die in Tempo 30-Zonen übliche Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“. Zwar ist die
Beanstandungsquote der Messungen der KVÜ im laufenden Jahr als etwas über dem
städtischen Durchschnitt zu sehen; da aber das erste Tatbestandsmerkmal
„Vorfahrtsregelung mittels Zeichen 301 StVO“ hier nicht einschlägig ist, kann dies für sich
allein genommen keine Begründung für eine Markierung von Piktogrammen „30“ liefern.
Eisenbahnüberführung Siberstraße
Problemlage:
Die Straße ist in der Unterführung sehr schmal, es sind keine Gehbahnen vorhanden. Es
sollte eine Vorfahrtregelung geprüft werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grund der geradlinigen Führung der Siberstraße in diesem Bereich ist die Engstelle im
Grunde gut einsehbar. Von einer Vorfahrtsreglung wird abgesehen, da diese meist zu
erhöhten Geschwindigkeiten in Richtung der Vorfahrt verleitet.
Um die Verkehrssicherheit durch verbesserte Sichtbeziehungen zu erhöhen, sollen die
Gehölze im Seitenbereich, insbesondere auf der Nordseite ausgelichtet werden.
Das Mobilitätsreferat wird das BAU und die DB AG (je nach Straßenunterhaltslast) hierzu
auffordern.
Siberstraße südlich Hohenadelweg
Problemlage:
Die Siberstraße hat auf der Ostseite südlich des Hohenadelweg eine untermaßige
Gehbahn, von der Fahrbahn getrennt durch einen schmalen unbefestigten Streifen.
Es sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen werden, z.B. geprüft
werden, ob eine Verbreiterung der Gehbahn möglich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gehbahn ist von der Fahrbahn zwar baulich, aber ohne Höhenunterschied abgetrennt.
Die Verkehrssicherheit entlang der Siberstraße ist nicht optimal gewährleistet, zumindest
aber auch nicht unfallkritisch. Die 3-Jahreskarte zeigt einen Unfall mit Personenschaden
(Zusammenstoß Fahrrad – Pedelec). Das Mobilitätsreferat hat aber keine Einwände, wenn
eine Herstellung der Gehbahn entlang der Siberstraße (auch aufgrund der angespannten
Haushaltslage) gegen die verfügbaren Haushaltsmittel abgewogen wird. Gehbahnen mit 0
cm Bord sind im Ausnahmefall gemäß aktuellem Stand der Technik zulässig (wenn auch
nicht optimal).
Hinzuzufügen ist, dass eine Gehbahn ohne Hochbord aus verkehrssicherheitsrechtlicher
Sicht nie ideal ist und stets nur eine Ausnahme sein kann. Der aktuelle Stand der Technik
sieht vor, dass Gehwege von der Fahrbahn im Regelfall durch Bordsteine abzuse...