(E) Fahrradweg zum Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte; Einrichtung einer Fahrradstraße (Antrag

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(E) Fahrradweg zum Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte; Einrichtung einer Fahrradstraße (Antrag a) (Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 18857)

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  • 26-32 _ V 00735_V 00735 Fahrradweg Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte BE.pdf
  • 26-32 _ V 00735_V 00735 Fahrradweg Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte A.pdf
  • B 23_VG 16.06.2026 oeff. 6. 6..pdf
  • 20-26 _ E 01840_Antrag oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00735_V 00735 Fahrradweg Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte BE.pdf === Telefax: 0 233-989 55560 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Dauerhafte Verkehrsanordnun- gen und Grundsatzaufgaben Radverkehr - MOR-GB2.24 Fahrradweg zum Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte; Einrichtung einer Fahrradstraße (Antrag a) Empfehlung Nr. 20-26 / E 01840 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing- Obermenzing am 19.03.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00735 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01840 Beschluss des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing hat am 19.03.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01840 beschlossen. Unter Antrag a) wird die Einrichtung einer Fahrradstraße "zum Naherholungsgebiet Langwieder See" – gemeint ist der vordere Teil der Goteboldstraße – vorgeschlagen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat den Antrag und die örtliche Situation verkehrsfachlich und straßen- verkehrsrechtlich geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist festzuhalten, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht möglich ist, da dafür die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor- liegen. Es ist zugleich unstrittig, dass die Sicherheit des Radverkehrs in der Goteboldstraße verbesserungsbedürftig ist. Mit dem Mittel der Fahrradstraße kann dies jedoch nicht erreicht werden. Das Mobilitätsreferat prüft parallel die Möglichkeiten der Errichtung baulicher Radwe- ge sowie alternative Möglichkeiten der Verbesserung im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts. Einzelheiten sind im Beschluss 20-26 / E 01129 zu finden. Zum Prüfergebnis „Fahrradstraße“ im Einzelnen: Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) kommt die Anordnung einer Fahrradstraße nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Radverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. In der Goteboldstraße ist die Radverkehrsdichte und Netzbedeutung vor allem während der Sommermonate hoch, wenn am Badesee hoher Andrang besteht. In der übrigen Zeit sind die Radverkehrszahlen und die Netzbedeutung überschaubar und können die Anordnung einer Fahrradstraße derzeit nicht rechtfertigen. Zugleich nimmt die Goteboldstraße in erheblichem Maße Schwerverkehr auf. An der Gotebold- straße finden sich außer einem großen Gartenmarkt ein Kompost- und ein Betonwerk. Die beiden letztgenannten werden fast ausschließlich von Schwerverkehr angefahren, der Garten- markt zumindest von ihm beliefert. Alternative Zufahrtswege wären deutlich länger und würden direkt durch Wohngebiete führen. Sie kommen daher nicht in Betracht. Eine Verkehrszählung im November 2024 ergab, dass der Anteil des Schwerverkehrs am gesamten Kraftfahrzeugaufkommen in der täglichen Spitzenstunde bei durchschnittlich 20% liegt. Ein hoher Schwerverkehrsanteil widerspricht dem Konzept einer Fahrradstraße. Die Gestal- tung und Nutzung von Fahrradstraßen muss darauf abzielen, den Radverkehr zu schützen und zu fördern und ihn nicht durch Schwerverkehr zu gefährden oder zu behindern. Der Anteil von LKW und Bussen auf einer Fahrradstraße muss generell so gering wie möglich gehalten wer- den. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sehen ausdrücklich vor, dass der Kraftfahrzeugverkehr den Radverkehr in Fahrradstraßen nicht gefährden darf. Der hohe Schwerverkehrsanteil ist in der Goteboldstraße (auch im Falle einer experimentell saisonalen Betrachtung ausschließlich der Sommermonate) faktisch ein Ausschlussgrund für die Anordnung einer Fahrradstraße. Aus diesem Grund prüft das Mobilitätsreferat die eingangs genannten alternativen Lösungsansätze mit Nachdruck. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01840 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing- Obermenzing vom 19.03.2024 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist nicht möglich, da die gesetzlichen Vorausset- zungen nicht vorliegen, insbesondere ist der Schwerverkehrsanteil auf der Gotebold- straße zu hoch. In einem parallel angestoßenen Prozess prüft das Mobilitätsreferat al- ternative Verbesserungsmöglichkeiten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01840 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 19.03.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeord- nung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 23. Stadtbezirks – Allach-Untermenzing der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Dr. Stefanie Martin Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle An den Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 23 – Allach-Untermenzing kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 23 – Allach-Untermenzing kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des 23 – Allach-Untermenzing ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00735_V 00735 Fahrradweg Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte A.pdf === Anlage === B 23_VG 16.06.2026 oeff. 6. 6..pdf === Datum: 18.06.2026 Telefon: 089 - 23 33 72 24 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat (E) Fahrradweg zum Naherholungsgebiet Langwieder Seenplatte; Einrichtung einer Fahrradstraße (Antrag a) (Hinweis: Alte SV-Nr. 20-26 / V 18857) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01840 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing vom 19.03.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00735 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 23 - Allach-Untermenzing vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 01840_Antrag oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 23 - Allach-Untermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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