Preisreduzierter Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken Ausschreibungsbeschluss für zwei Modellprojekte…
Volltext
Preisreduzierter Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken Ausschreibungsbeschluss für zwei Modellprojekte in Freiham Nord, WA 14 West, WA 14 Süd und ein Modellprojekt in Neufreimann, MU 1(6) mit insgesamt circa 380 preisreduzierten Mietwohnungen Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
=== 20-26 _ V 19167_V 19167 Preisred. Mietwohnungsbau BE A1-4.pdf ===
Telefon: 0 233-22755 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und
Wohnungsbau
PLAN-HAIII-11
Preisreduzierter Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken
Ausschreibungsbeschluss für
zwei Modellprojekte in Freiham Nord, WA 14 West, WA 14 Süd und
ein Modellprojekt in Neufreimann, MU 1(6)
mit insgesamt circa 380 preisreduzierten Mietwohnungen
Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19167
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Ausschreibung von zwei Wohnbaugrundstücken WA 14 West,
WA 14 Süd im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.
2068 "Freiham Nord";
Ausschreibung eines Wohnbaugrundstückes MU 1(6) im Umgriff
des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 „Neufreimann“.
Inhalt Darstellung der Vergabeflächen;
Erläuterung der Konditionen im Rahmen der
Grundstücksüberlassungen im Erbbaurecht;
Erläuterung der Ausschreibung mittels eines modellhaften
Preis-Konzeptverfahrens;
Festlegung der Grundvoraussetzungen und Auswahlkriterien für
die Grundstücksausschreibungen.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
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Entscheidungs-
vorschlag
Bereitstellung der Wohnbaugrundstücke WA 14 West, WA 14 Süd
im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2068
"Freiham Nord" sowie des Wohnbaugrundstückes MU 1(6) im
Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989
„Neufreimann“ jeweils für die Ausschreibung mittels Preis-
Konzeptverfahren im Erbbaurecht.
Bitte an das Kommunalreferat, die jeweiligen laufenden
Erbbauzinsen für Grundstücke WA 14 West und WA 14 Süd in
Freiham Nord sowie für das MU 1(6) in Neufreimann auf Basis der
dieser Ausschreibungen zugrunde liegenden Auflagen und
Bindungen vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen
durch das städtische Bewertungsamt ermitteln zu lassen.
Bitte an das Kommunalreferat, nach Abschluss der
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Bestellung der
Erbbaurechte vorzubereiten und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Ausschreibungsbeschluss, Freiham Nord, Neufreimann,
Preisreduzierter Mietwohnungsbau
Ortsangabe Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Telefon: 0 233-22755 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und
Wohnungsbau
PLAN-HAIII-11
Preisreduzierter Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken
Ausschreibungsbeschluss für
zwei Modellprojekte in Freiham Nord, WA 14 West, WA 14 Süd und
ein Modellprojekt in Neufreimann, MU 1(6)
mit insgesamt circa 380 preisreduzierten Mietwohnungen
Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19167
Anlagen:
1. Lageplan Freiham Nord
2. Übersichtsplan Freiham Nord, 2. Bauabschnitt mit Kennzeichnung der Vergabeflächen
WA 14 West, WA 14 Süd
3. Lageplan Neufreimann
4. Übersichtsplan Neufreimann, 1. Bauabschnitt mit Kennzeichnung der Vergabefläche
MU 1(6)
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2
1. Anlass ...................................................................................................................... 2
2. Vergabeflächen........................................................................................................ 3
3. Überlassung der Grundstücke im Erbbaurecht - Konditionen ................................... 4
4. Ausschreibung im Preis-Konzeptverfahren............................................................... 4
5. Grundvoraussetzungen............................................................................................ 5
6. Auswahlkriterien....................................................................................................... 7
7. Klimaprüfung............................................................................................................ 9
8. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten............................................. 9
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 10
III. Beschluss........................................................................................................................ 13
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I. Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt
München (GeschO), da die zu behandelnde Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist,
aber kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung
und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Referates für Stadtplanung
und Bauordnung vorliegt.
1. Anlass
Die Landeshauptstadt München verfolgt eine klare wohnungspolitische Zielsetzung:
Bezahlbaren und qualitätvollen (Miet-)Wohnraum schaffen und erhalten. Um diesem
Auftrag zu gerecht zu werden, hat der Stadtrat zuletzt am 21.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr.
20-26 / V 07705) das Wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München VII“
fortgeschrieben und die programmatischen und finanziellen Rahmenbedingungen für den
Zeitraum 2023 bis 2028 geschaffen. Dabei wurde mit Blick auf die Wohnraumschaffung
auf städtischen Flächen die bewährte Programmlandschaft aus Einkommensorientierter
Förderung, München Modell-Miete und Konzeptionellem Mietwohnungsbau fortgeführt.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben allerdings die finanziellen
Abhängigkeiten der o.g. Programmlandschaft, speziell hinsichtlich der staatlichen und
kommunalen Fördermittelausstattung, deutlich gemacht. In diesem Zusammenhang wird
auf die Darstellung im Rahmen der Beschlussfassung des Stadtrates vom 17.12.2025
„Dritte Programmanpassung – Wohnen in München VII […]“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /
V 18400) verwiesen. Aufgrund des de facto Stopps der staatlichen
Wohnungsbauförderung bei gleichzeitig angespanntem kommunalem Haushalt ist eine
grundlegende Überarbeitung der städtischen Wohnraumförderung und der
Programmlandschaft notwendig. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde vor
diesem Hintergrund mit o.g. Beschluss vom 17.12.2025 federführend beauftragt, eine
Fortschreibung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms vorzulegen.
Entsprechende Vorbereitungen für eine nachhaltige Aufstellung der kommunalen
Wohnungsbauförderung finden bereits statt.
Infolge der aktuellen unwägbaren förderrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine
Ausschreibung städtischer Wohnbaugrundstücke für den geförderten und konzeptionellen
Mietwohnungsbau gegenwärtig nicht möglich. Es bedarf daher alternativer Modelle, um
trotz begrenzter Mittelverfügbarkeiten die Wohnraumschaffung in den großen städtischen
Neubauquartieren kontinuierlich weiter zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund wird dem Stadtrat im Folgenden die Ausschreibung von drei
städtischen Wohnbaugrundstücken in Freiham und Neufreimann zur Umsetzung von
Modellprojekten zum Bau von insgesamt rund 380 preisreduzierten Mietwohnungen ohne
Einsatz staatlicher bzw. kommunaler Wohnungsbaufördermittel vorgeschlagen.
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2. Vergabeflächen
Freiham Nord, 1. Realisierungsabschnitt
Die auszuschreibenden Grundstücksflächen WA 14 West und WA 14 Süd befinden
sich im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2068 der Landeshauptstadt
München „Germeringer Weg (südlich), Freihamer Weg (westlich), Kunreuthstraße
(westlich), Wiesentfelser Straße (westlich), Anton-Bock-Straße (beiderseits), S-Bahnlinie
München - Herrsching (nördlich), Bodenseestraße (nördlich), verlängerte Freihamer Allee
(östlich)“. Beide Flächen sind unweit des Freihamer Angers, der zentralen Fuß- und
Radwegachse, verortet und befinden sich in fußläufiger Entfernung zum Stadtteilzentrum,
zur Quartiersmitte und zum Bildungscampus Freiham (Anlagen 1 und 2).
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 weist für den Bauraum des WA 14 West
eine Geschossfläche von 5.600 m² aus. Hiermit wird die Schaffung von ca. 60
Wohnungen ermöglicht. Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans wird eine
aufgelockerte Blockrandbebauung von vier bis sechs Geschossen angestrebt. Das
Baufeld markiert den Auftakt des Freihamer Angers und bildet den Übergang von den
Wohngebieten zum Stadtteilzentrum. Im Westen des Bauraums befindet sich zudem eine
vorgelagerte Platzfläche, daher bietet sich dieser Bereich prinzipiell für eine belebende
Nichtwohnnutzung im Erdgeschoss an.
Für das WA 14 Süd steht eine Geschossfläche von 10.880 m² zur Verfügung (entspricht
ca. 117 Wohnungen). Es wird die Umsetzung mehrerer Baukörper in offener Blockstruktur
mit drei bis sieben Geschossen angestrebt.
Bei beiden Flächen handelt es sich um die letzten noch nicht vergebenen Wohnbau-
grundstücke („WA - Allgemeines Wohngebiet“) im 1. Realisierungsabschnitt Freiham
Nord. Vorangegangene Ausschreibungsverfahren waren hier bislang aus vorwiegend
wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgreich.
Neufreimann, 1. Bauabschnitt
Das Bauquartier MU 1(6) befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung
Nr. 1989 der Landeshauptstadt München „Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-
Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsus-
straße (östlich)“. Es liegt zwischen dem Grünboulevard und der südlichen Ringstraße in
unmittelbarer Lage zum Stadtplatz (Anlagen 3 und 4). Der Bebauungsplan weist für den
Bauraum des MU 1(6) eine Geschossfläche von insgesamt 19.900 m² aus. Als „Urbanes
Gebiet“ (MU) ist neben Wohnen (ca. 200 Wohnungen) auch (nichtstörendes) Gewerbe
und die anteilige Umsetzung weiterer Nichtwohnnutzungen zulässig. Der verpflichtende
Nichtwohnnutzungsanteil beträgt mindestens 1.000 m² GF im Erdgeschoss entlang der
südlichen Ringstraße (Friederike-Nadig-Allee). Ziel ist eine belebte Erdgeschosszone zu
entwickeln, die der Gebietskategorie Urbanes Gebiet entspricht und einen angemessenen
Teil an Nichtwohnnutzung innerhalb des MU 1(6) umsetzt.
Städtebauliche Qualitätssicherung
Sowohl in Freiham Nord als auch in Neufreimann ist seitens der Bauherr*innen der
jeweilige Gestaltungsleitfaden mit gestalterischen Empfehlungen zur Architektur- und
Freiflächenplanung zu beachten. Auf die Durchführung von Realisierungswettbewerben
wird zur Vermeidung weiterer Kosten bei den Wohnungsbauvorhaben MU 1(6) in
Neufreimann bzw. den Wohnungsbauvorhaben im WA 14 West und WA 14 Süd in
Freiham Nord verzichtet. Vor diesem Hintergrund und um die städtebauliche Qualität zu
sichern, werden die Bieter*innen für die auszuschreibenden Baufelder verpflichtet, ihre
Planungen in den Beratergruppen Freiham Nord bzw. Neufreimann zur Beratung
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vorzulegen.
3. Überlassung der Grundstücke im Erbbaurecht - Konditionen
Die in Ziffer 2 des Vortrags genannten Baufelder werden öffentlich ausgeschrieben und
ausschließlich im Erbbaurecht gegen Zahlung eines laufenden Erbbauzinses (wahlweise
kapitalisierten Erbbauzinses) vergeben.
Der Ausschreibung wird je Baufeld ein fester Erbbauzins zugrunde gelegt, der vom
städtischen Bewertungsamt u.a. auf der Grundlage der Bindungen für den
preisreduzierten Mietwohnungsbau ermittelt wird.
Für die Erbbaurechtsvergaben gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
• Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 80 Jahre;
• Der Erbbauzins ist laufend, d.h. über die gesamte Zeit des Erbbaurechtes, zu
entrichten (wahlweise auch kapitalisiert als Einmalbetrag);
• Die Höhe des Erbbauzinses wird gutachterlich vom Bewertungsamt der Stadt
München auf Basis des individuell zu ermittelnden Verkehrswertes für die
Bebauung mit preisreduzierten Mietwohnungen bestimmt;
• Für die Umsetzung von kleinteiliger gewerblicher Nutzung wird der Erbbauzins
gutachterlich vom Bewertun...