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in Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach, München
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Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0
Ensemble
Das im frühen 11. Jahrhundert erstmals erwähnte Dorf besitzt mit der ehem. Wallfahrtskirche St. Maria mit Mesnerhaus aus dem 15. Jh. sowie dem Kirchhof mit Kapelle und Ummauerung aus dem 17. Jh., zudem einem Wohnhaus aus dem 18. Jh. in seiner zentralen Lage eine bemerkenswert geschlossene Baugruppe von großer historischer und städtebaulicher Bedeutung, die zusammen mit den nicht bebauten Freiflächen einen Ortskern bis jetzt anschaulich erkennen lassen. Ramersdorf liegt östlich an der ehem. Überlandstraße von München nach Rosenheim. Es handelte sich wegen der beträchtlichen Breite der Dorfstraße, jetzt Ramersdorfer Straße, um ein sehr kurzes Angerdorf mit Randstellung der Kirche. Noch bis Anfang des 19. Jh. befanden sich nur zwei Anwesen westlich der ehem. Überlandstraße. Im Verlauf des späteren 19. Jh. entstand hier eine Bebauung mit ländlichen aber auch vorstädtisch geprägten Häusern. Mit der Anlage des Innsbrucker Rings und der Einleitung der Rosenheimer Straße hierauf veränderten sich ab Mitte der 1950er Jahre die ehem. Dorfgrenzen. Entlang des Innsbrucker Rings entstanden neue Bauten. Trotz zahlreicher späterer Bauten sind bis jetzt nach Norden und Südwesten sowie in zentraler Lage Freiflächen erhalten, die für den ehem. Ortskern und seine Ablesbarkeit von zentraler Bedeutung sind. Diese Freiflächen begründen neben der historischen Bedeutung der Bauten im Bereich der Wallfahrtskirche das Ensemble wesentlich mit.
Aktennummer E-1-62-000-55
Jede bauliche Änderung an einem Baudenkmal oder in einem Ensemble braucht eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG.
Geofachdaten © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (CC BY-ND 4.0)
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© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
Wikidata (CC0) / Wikipedia (CC BY-SA 4.0)
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Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.
Aribonenstr. 15 - Fl.Nr.: 18420/0-Sektion IX - Sanierung und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses - VORBESCHEID; Frist zur Stellungnahme 28.05.2021 (vertagt in der Sitzung am 15.04.2021)
Aribonenstr. 15 - Fl.Nr.: 18420/0-Sektion IX - Sanierung und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses - VORBESCHEID; Frist zur Stellungnahme 28.05.2021